Da ich selber gerade wegen dem Wohngeld recherchiere kann ich dir folgende Antwort geben.
Ist aus dem Antrag selber:
"Wichtig zu wissen: Wohngeld bekommen Sie nur, wenn Sie und Ihre Haushaltsmitglieder nicht zu viel Vermögen
haben.
Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn Sie und Ihre Haushaltsmitglieder Vermögen haben, das 60.000 EUR für
Sie plus 30.000 EUR pro weiterem Haushaltsmitglied übersteigt (1 Person: 60.000 EUR, 2 Personen: 90.000 EUR,
3 Personen: 120.000 EUR usw.). Als Vermögen gelten dabei insbesondere Geld (bar oder auf der Bank), Wertpapiere
(zum Beispiel Aktien/Fonds), nicht selbst bewohnte Immobilien oder Grundstücke (auch Vermögen im Ausland zählt
dazu)."
Ich besitze ein Haus, in dem meine Eltern mit lebenslangem Wohnrecht wohnen. Ich habe im Moment keinen Nutzen, bin aber auf dem Papier vermögend. Meine zuständige Bearbeiterin verwies mich auf eine Mitarbeiterin, die tiefer in der Materie steckt. Die wiederum hat das Landesverwaltungsamt kontaktiert. Nun ist sie aber eine Woche im Urlaub, nachdem ich um den Sachstand gebeten hatte. Antwort steht also noch aus.