Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5988860 times)

Knecht

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 825
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14865 am: 08.10.2024 20:47 »
Ich habe zumindest die geringe Hoffnung, dass die FDP hinschmeisst und die Regierung zerbricht, was dann diesen ganzen Mist der noch in der Pipeline ist stoppt.

Dass die Beteiligung etwas bringt, denke ich ebenfalls nicht. Es geht ja überall und ausschließlich nur noch um kurzfristige Politik ohne jede Weitsicht.

InternetistNeuland

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 382
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14866 am: 08.10.2024 21:05 »
Hallo Organisator,

zur Erinnerung, der durchschnittliche Vollzeitlohn betrug im Jahr 2023 4.479 € Brutto, d.h. ca. 2.864 € Netto.
Ich denke, für das Jahr 2024 sind also mindestens 2.900 € Netto anzusetzen.
Der Beamtensold geht immer von einer Vollzeittätigkeit aus.

Selbst wenn der Bundesbeamte in A3 2.500 € Netto verdienen würde, wäre er immer noch ein gutes Stück unter den durchschnittlichen Vollzeitlöhnen. Würde man die Besoldungsgruppen tatsächlich um 30 % erhöhen, würden die 2.900 € Netto (Nach Abzug von PKV mit ca. 300-350€) ungefähr erst in der Besoldungsgruppe A8 erreichen (Stufe 1). Weiter möchte ich kurz ausführen, dass lediglich rund 18.5 % der Deutschen Bevölkerung einen Hochschulabschluss besitzen. Danach hat die große Mehrheit in Deutschland keinen Berufsabschluss bzw. eine abgeschlossene Berufsausbildung und sind zumindest in der Art der Tätigkeiten dem eD oder mD zuzuordnen.

Klingt nachvollziehbar. Dann wäre zumindest für den mD eine pauschale Anhebung um 30% nicht ganz realitätsfern.

Für gD/hD müsste man dann wohl mal schauen. Oder man überlegt sich was ganz anderes - da wäre ich eher Fan von, weil moderner.

Dann wären wir mit +30% beim mittleren Dienst A8/1 bei Brutto 4.060 €.

A9/1 gD verdient ohne diese Anhebung 3.354 €.

Was genau verstehst du als moderat bei gD und hD?

bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 504
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14867 am: 08.10.2024 22:01 »
Aber mal im Ernst: In der Regel kann man doch von einem erwachsenen und gesunden Menschen erwarten, dass er/sie/es für den Lebensunterhalt auch selber sorgt.
Warum gibts es wohl arbeitsfähige Grundsicherungsempfänger?
Für Ehepartner eines Beamten forderst du eine Arbeitspflicht?

@NelsonMuntz Da würde mich Deine Argumentation auch brennend interessieren..

netzguru

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 23
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14868 am: 09.10.2024 02:23 »
Wenn der Besoldungsgesetzgeber eigentlich dem Grundgehalt beizumessende Besoldungserhöhungen über nicht pensionswirksame Zulagen regelt, dürfte auch das Sprengstoff sein - Mal abgesehen von dem Verhältnis leistungsloser- zu leistungsbezogenen Besoldungskomponenten.

Durch die Deckelung auf maximal 70% des letzten Gehaltes, von dem dann noch Steuer und PKV zu entrichten sind, dürfte auch die Zahl der Pensionäre bis hin in hohe Besoldungsgruppen nicht ausreichend über dem Grundsicherungsbedarf liegen.

Hallo
ich liege deutlich darunter mit Frau und 2 Kinder.
Nach Dienstunfall mit A8/7

Bekomme leider nichts zusätzlich, wie Wohngeld usw., da ich so blöd war und gespart habe und etwas geerbt habe.
Erst soll ich alles aufbrauchen und verkaufen, wenn dann nichts mehr da ist, gibt es Hilfe wie Wohngeld.

Die früher alles für Luxus, wie laufend neue Autos, 2 mal im Jahr Urlaub und usw. geht es besser, denn die müssen erstmal nicht ihr erspartes aufbrauchen und Haus/Land verkaufen. (Haus ist 20m² zu groß)

Man wird Bestraft für Rücklagen z.B. für:
Straßenbaukosten, Dach, Heizung, Reperaturen usw.

Gruß
Netzguru

waynetology

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 90
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14869 am: 09.10.2024 06:27 »
Meine Prognose ist, dass der Entwurf ohne große Änderungen durchgepeitscht und sehr zeitnah geltendes Recht wird. Und die allermeisten Kolleginnen und Kollegen werden es weder pekunär merken, noch überhaupt Anteil an dem Thema nehmen. Ich selbst arbeite in einem Kreis von insgesamt acht Bundesbeamten (inkl. Behördenleiter). KEINER außer mir verfolgt das Thema oder ist irgendwie interessiert daran...

Geht mir in einer Bundesbehörde gleich. Schlimmer ist, dass viele empört reagieren wenn man das Thema anspricht. Alle denken, Sie würden gut verdienen, bis ich anhand meines Beispiels mal aufzähle, wie schlecht es mir bzw. wie gut es einem Bürgergeldempfänger (2 Erwachsene und 3 Kinder) eigentlich geht. Außer die Menschen, die A14+ besoldet werden, die suchen dann trotzdem lächerliche Argumente dafür das es uns gut geht.

Traurig.

DrStrange

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 291
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14870 am: 09.10.2024 08:22 »

Hallo
ich liege deutlich darunter mit Frau und 2 Kinder.
Nach Dienstunfall mit A8/7

Bekomme leider nichts zusätzlich, wie Wohngeld usw., da ich so blöd war und gespart habe und etwas geerbt habe.
Erst soll ich alles aufbrauchen und verkaufen, wenn dann nichts mehr da ist, gibt es Hilfe wie Wohngeld.

Die früher alles für Luxus, wie laufend neue Autos, 2 mal im Jahr Urlaub und usw. geht es besser, denn die müssen erstmal nicht ihr erspartes aufbrauchen und Haus/Land verkaufen. (Haus ist 20m² zu groß)

Man wird Bestraft für Rücklagen z.B. für:
Straßenbaukosten, Dach, Heizung, Reperaturen usw.

Gruß
Netzguru

Weißt Du oder jemand hier wo da die finanzielle Grenze liegt? Wieviel darf man haben?

Lichtstifter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 161
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14871 am: 09.10.2024 08:36 »
Da ich selber gerade wegen dem Wohngeld recherchiere kann ich dir folgende Antwort geben.

Ist aus dem Antrag selber:

"Wichtig zu wissen: Wohngeld bekommen Sie nur, wenn Sie und Ihre Haushaltsmitglieder nicht zu viel Vermögen
haben.
Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn Sie und Ihre Haushaltsmitglieder Vermögen haben, das 60.000 EUR für
Sie plus 30.000 EUR pro weiterem Haushaltsmitglied übersteigt (1 Person: 60.000 EUR, 2 Personen: 90.000 EUR,
3 Personen: 120.000 EUR usw.). Als Vermögen gelten dabei insbesondere Geld (bar oder auf der Bank), Wertpapiere
(zum Beispiel Aktien/Fonds), nicht selbst bewohnte Immobilien oder Grundstücke (auch Vermögen im Ausland zählt
dazu)."

Ich besitze ein Haus, in dem meine Eltern mit lebenslangem Wohnrecht wohnen. Ich habe im Moment keinen Nutzen, bin aber auf dem Papier vermögend. Meine zuständige Bearbeiterin verwies mich auf eine Mitarbeiterin, die tiefer in der Materie steckt. Die wiederum hat das Landesverwaltungsamt kontaktiert. Nun ist sie aber eine Woche im Urlaub, nachdem ich um den Sachstand gebeten hatte. Antwort steht also noch aus.

DrStrange

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 291
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14872 am: 09.10.2024 09:18 »
Da ich selber gerade wegen dem Wohngeld recherchiere kann ich dir folgende Antwort geben.

Ist aus dem Antrag selber:

"Wichtig zu wissen: Wohngeld bekommen Sie nur, wenn Sie und Ihre Haushaltsmitglieder nicht zu viel Vermögen
haben.
Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn Sie und Ihre Haushaltsmitglieder Vermögen haben, das 60.000 EUR für
Sie plus 30.000 EUR pro weiterem Haushaltsmitglied übersteigt (1 Person: 60.000 EUR, 2 Personen: 90.000 EUR,
3 Personen: 120.000 EUR usw.). Als Vermögen gelten dabei insbesondere Geld (bar oder auf der Bank), Wertpapiere
(zum Beispiel Aktien/Fonds), nicht selbst bewohnte Immobilien oder Grundstücke (auch Vermögen im Ausland zählt
dazu)."

Ich besitze ein Haus, in dem meine Eltern mit lebenslangem Wohnrecht wohnen. Ich habe im Moment keinen Nutzen, bin aber auf dem Papier vermögend. Meine zuständige Bearbeiterin verwies mich auf eine Mitarbeiterin, die tiefer in der Materie steckt. Die wiederum hat das Landesverwaltungsamt kontaktiert. Nun ist sie aber eine Woche im Urlaub, nachdem ich um den Sachstand gebeten hatte. Antwort steht also noch aus.

Danke für die Info. Vermietest du an deine Eltern?

Lichtstifter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 161
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14873 am: 09.10.2024 09:39 »
Nein, im Gegenzug übernehmen sie auch alles, was so an Bewirtschaftung und Reparaturen anfällt.

Für weitere Vertiefung im Thema gibt es hier auch den ziemlich aktuellen Nachbarthread mit hilfreichen Hinweisen.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124324.0.html






Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,762
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14879 am: 09.10.2024 15:23 »
Springt doch nicht über jedes Stöckchen, dass der Nelson euch hinwirft.

Ach Bastel, Du wolltest Deinem Dienstherren doch Deine Urkunde vor die Füße werfen. Luftnummer, oder ? ;)

@all: Heute ist spät - morgen geht's weiter.

Nö, nix Luftnummer. Vielleicht bemühe ich mich in ein paar Jahren wieder um eine Urkunde. Wer weis.