Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5605706 times)

KlammeKassen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14880 am: 09.10.2024 19:47 »
@waynetology: Es geht ja nicht um den Single ohne Kinder - ich denke, hier ist jeder(!) der Meinung, dieser A3er muss deutlich höher alimentiert sein, als ein Bürgergeldempfänger.

Es gibt durchaus ein paar hier, die deiner Meinung sind. Aber nochmal auch ein A3 hat einen Anspruch auf eine auskömmlichen Lebensstil (sofern man das so bezeichnen mag!).

Nochmal zum Vergleich:

Wenn die Besoldung des A3er, wie vom DRB angegeben, um 1000 EUR angehoben wird. Dann liegt er in etwa auf Höhe der Besoldungsgruppe A10/2. Das mach 3717 EUR. In der EStKl. I verbleiben ca. 2950 EUR. Kommt jetzt noch die PKV zu Abzug (abhängig vom Alter und Gesundheitszustand) kommen nochmal ca. 300-500 EUR zum Abzug. Die Nettobezüge liegen dementsprechend bei gemittelt 2550 EUR.

Zieht jetzt noch die Wohnungsmiete hinzu, ausgehend von einer typischen Singlewohnung mit 60qm (2 Zi.), kommen folgende Werte zusammen:

Günstige Region: ca. 10 EUR/qm --> 600 EUR kalt
Teure Region: ca. 20 EUR/qm --> 1200 EUR kalt

Die Heizkosten belaufen sich laut aktuellem Heizspiegel auf 160 EUR (33,91 EUR/qm). Daraus resultiert ein verfügbaren Einkommen von 1190 EUR (teure Region) bis 1790 EUR (günstige Region) zu bestreiten der restlichen Lebenshaltungskosten. Wenn man jetzt noch die restlichen Lebenshaltungskosten zum Abzug bringt, dann würde schnell ersichtlich, dass gerade in teuren Region nicht viel übrig bleibt. In einer preiswerteren Region steht man hier schon etwas besser da.

Wenn man dann aber bedenkt, dass in E11 Stufe 1 nicht mehr übrig bleibt, wird es wieder ad absurdum geführt.... die Ausbildungsanforderungen sind ganz andere; sprich die Tarifgehälter müssten noch drastischer erhöht werden, da noch die diversen Sozialabgaben zu berücksichtigen sind (RV und AV zusätzlich zur GKV und PKV, ggf. auch der VBL Anteil zur Altersvorsorge noch)

KlammeKassen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14881 am: 09.10.2024 19:57 »
Wie sollte ein Besoldungsgefüge aussehen? Ganz einfach:

Der DRB geht, weitgehend analog zu Swen‘s Angaben, davon aus, dass die Grundbezüge von A3/1 um 1000 EUR angehoben werden müssten. Das entspricht einer relativen Erhöhung von ca. 37%. Die relative Anpassung muss auf das gesamte Besoldungsgefüge übertragen werden. Fertig.

Damit ist der "Bote" A3 außerhalb von München und einigen anderen HotSpots ein "gemachter Mann", wenn man ihn mit einem analog qualifizierten Menschen in der pW vergleicht.

Ich weiß, dass ist unbeachtlich. ;)

Bei dir ist man mit ein paar Peanuts also ein gemachter Mann. Heutzutage würdest du schlackern, wenn du herausfindest, was so verdient werden kann. Ich als Single mit A13 in einer Stadt mit Mietstufe 3 hab mehr Monat als Geld übrig regelmässig...wenn die PKV nun bald von 350 auf evtl 450 € steigt, dann ciao.

Was man auch nicht vergessen darf, ich bin der einzige in meinem Bekanntenkreis, der weder Urlaubsgeld noch Weihnachtsgeld bekommt. 13. Gehalt? Kann ich nur lachen...

Ich bete täglich, dass allen Ländern und dem Bund das komplett um die Ohren fliegt. Allein was SH nun vorhat (Beihilfekürzung). Absoluter Skandal, und all das zu einer Zeit, wo der Verfassungsbruch jedem klar sein müsste da. Das Partnereinkommen und die Zulageorgien sind sowieso einfach nur armselig.

A13?
Untere Stufe = netto 3.907 Euro
abzgl. deiner 350 Euro = 3.550 Euro netto.

Das haben in der Privatwirtschaftlich nicht besonders viele, wenn man nicht gerade IG Metall ist

In E13 Stufe 1 bleiben beispielsweise 2.824 Euro netto

Also sind entweder deine Ansprüche viel zu hoch oder du hast völlig überzogene Vorstellungen von den Verdienstmöglichkeiten anderweitig. Ingenieure sind auch nur bei ca. 70 k Bruttoeinkommen (aufgrund diverser Abzüge bei Nichtbeamten bleibt dort deutlich weniger als bei dir)

KlammeKassen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14882 am: 09.10.2024 20:01 »
Ob es bei einer A3 auch zur "Auskömmlichkeit" gehört, 2 Fernflugreisen im Jahr unternehmen zu können, steht auf einem anderen Blatt.

und ob es dazu gehört, auf 60 qm wohnen zu müssen
und ob es dazu gehört, in der teuersten Wohngegend wohnen zu müssen.

Nochmal: wie kommt man darauf, 60 qm in der teuersten Wohngegend als alleruntersten Standard zu definieren.

Wie soll man dem Gesellen mit Mindestlohn klar machen wollen, dass es einem ungelernten Beamten deutlich besser zu gehen hat?

Ich glaube hier sind Leute in ihrer Blase gefangen....

Aktuell hat man mit A3/1 nach PKV ca. 2.000 € netto.
Davon ab 1.000 € für eine superteuere 40qm-Wohnung bleiben noch 1.000 € zum Leben. Zum einen reicht das und zum anderen sinds mehr als 15 % über Bürgergeldniveau.

Ich denke, dass du in deiner Bubble gefangen bist. Unglaublich, was du und Nelson von euch gibt. Wie kann man so anmaßend sein, dass man richterliche Entscheidungen in Frage stellt. Egal ob es einem passt oder nicht.

Und sinnvolle Gegendarstellungen kommen von euch auch nicht. Es fühlt sich so an, als würde ich mit meiner 13 Jährigen Tochter diskutieren.

Der Geselle mit Mindestlohn kann sich doch sehr gerne für eine Beamtenlaufbahn bewerben. Die Bundeswehr sucht händeringend gutes Personal. Dann würden auch wieder echte Verfahren mit Auswahl von Personal stattfinden und man hätte eine Wahl. Win Win


Manchmal muss man einfach gönnen können. Aber das ist in dieser Gesellschaft nicht möglich.

Da es Revisionen und Berufungen gibt, werden richterliche Entscheidungen regelmäßig in Frage gestellt. Richter sind ja auch nur Menschen und keine unfehlbaren Götter.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14883 am: 09.10.2024 20:27 »
@KlammeKassen, auch für dich nochmal:

Eine vierköpfige Bürgergeldfamilie hat einen Grundsicherungsanspruch von (gerundet) 3.900 €. Das kann man gut oder schlecht finden, ist aber nun mal so. Eine vierköpfige Beamtenfamilie muss laut BVerfG mindestens 15% mehr bekommen. Auch das kann man gut oder schlecht finden, ist aber ebenfalls so.

Im Ergebnis hat der 4K-Beamte also einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf mindestens (gerundet) 4.400 € Nettoalimentation, also 4.600 € Nettobesoldung, also 5.200 € Bruttobesoldung.

Tatsächlich bekommt ein 4K-A3/1 jedoch zurzeit im Bund statt der ihm laut Grundgesetz zustehenden 5.200 € lediglich eine Bruttobesoldung von 3.200 €. Und das ist der unfassbare Skandal, der hier seit fast 15.000 Beiträgen diskutiert wurde und wird.


Daher würde ich dich bitten, nach Möglichkeit zumindest etwas näher entlang der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zu argumentieren, anstatt uns hier mir deiner privaten (und letztlich völlig irrelevanten, da durch keinerlei rechtlichen Argumente gestützten) Meinung zu behelligen, wem und warum du wieviel "zugestehen" oder "gönnen" würdest..

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14884 am: 09.10.2024 20:57 »
Das haben in der Privatwirtschaftlich nicht besonders viele, wenn man nicht gerade IG Metall ist

In E13 Stufe 1 bleiben beispielsweise 2.824 Euro netto

Also sind entweder deine Ansprüche viel zu hoch oder du hast völlig überzogene Vorstellungen von den Verdienstmöglichkeiten anderweitig. Ingenieure sind auch nur bei ca. 70 k Bruttoeinkommen (aufgrund diverser Abzüge bei Nichtbeamten bleibt dort deutlich weniger als bei dir)

A13 setzt ein Hochschulstudium voraus. Im öffentlichen Dienst ist damit häufig bereits größere Leitungs- und Personalverantwortung verbunden.
In den Tarifverträgen der IG Metall würde ich einmal schätzen, dass ca. 80% im besten Fall nur eine duale Ausbildung haben. Der Vergleich ist also unpassend.

Und ja, es gibt Ingenieure, die 70.000€ Bruttogehalt erhalten. Ein Ingenieur mit Universitätsstudium und Verantwortung für 10-20 Zeichner, Bauleiter etc wäre im Moment aber mit dem Klammerbeutel gepudert, das für nur ein fünfstelliges Gehalt zu tun.

Und ja, E13 ist netto zu wenig. Das liegt an den schlechten Tarifabschlüssen der letzten zehn Jahre, bezogen auf die Inflation. Nicht umsonst kommt für diese Brosamen kaum noch ein Ingenieur oder Jurist mehr in den öffentlichen Dienst.

Goldene Vier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14885 am: 09.10.2024 23:14 »
Und die PKV schlägt 2025 auch noch richtig zu:

https://www.pkv.de/wissen/beitraege/warum-die-beitraege-steigen/

netzguru

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14886 am: 10.10.2024 00:52 »
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/beamte-besoldung-finanzminister-tarifvertrag-optendrenk-geld-buergergeld100.html

Fehlt nur noch, dass die Kinder auch Arbeiten sollen, Spart auch wieder etwas. >:(
Gruß
netzguru

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14887 am: 10.10.2024 01:27 »
 :o
« Last Edit: 10.10.2024 01:34 von emdy »

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14888 am: 10.10.2024 01:32 »
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/beamte-besoldung-finanzminister-tarifvertrag-optendrenk-geld-buergergeld100.html

Fehlt nur noch, dass die Kinder auch Arbeiten sollen, Spart auch wieder etwas. >:(
Gruß
netzguru

Das hieße, dass gerade Beamte in den unteren Gehaltsgruppen mehr Geld bekommen müssten als ihnen laut Tarifvertrag zusteht.

Das steht da wirklich. Der öffentliche Dienst scheint echt ein Buch mit sieben Siegeln zu sein, selbst für den WDR.
 Null Recherche, null Einordnung. Bild-Niveau. Und dann wieder den ganzen Abend über den einzigen gesperrten Bolzplatz in Köln berichten. Wegen der KINDER!!! WDR in Topform.  ;D

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14889 am: 10.10.2024 06:31 »
Ich bin mir unsicher ob das schon erwähnt wurde aber;

Das Problem, das hier übrigens auch viele ansprechen (und das meines Erachtens nach nicht zu unrecht), ist doch, dass man die Besoldung an Hand einer vierköpfigen Familie ausmacht und der ledige die selbe Entlohnung erhalten soll.

Ist es keine Möglichkeit, den ledigen kinderlosen Gelder zu streichen? Gründe hierfür führe ich jetzt nicht auf, sollten aber dem Großteil bewusst sein.

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14890 am: 10.10.2024 06:33 »
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/beamte-besoldung-finanzminister-tarifvertrag-optendrenk-geld-buergergeld100.html

Fehlt nur noch, dass die Kinder auch Arbeiten sollen, Spart auch wieder etwas. >:(
Gruß
netzguru

Hat zufällig jemand beim WDR angefragt, ob sie uns den Tarifvertrag für die Beamten zukommen lassen könnten?

Batto

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14891 am: 10.10.2024 07:31 »
Moin an alle Kollegen,

ich bin neu hier im Forum und ebenfalls neu im Beamtentum (seit dem 01.09.2024). Ich habe die ersten und letzten Seiten des Threads gelesen sowie die aktuellen Nachrichten zur Amtsangemessen Alimentation. Leider konnte ich nicht ganz heraus lesen ob es aktuell noch Sinn macht Widerspruch einzulegen. Könnte mir jemand hierauf eine Antwort geben?

Ich selbst bin verheiratet mit 4 Kindern und war bis 31.08.2024 Tarifbeschäftigter mit der E12/4 und bin seit 01.09.2024 Beamter in A10/4.

Selbstverständlich kannst du Widerspruch einlegen. Dieser muss jährlich erfolgen im laufenden Jahr für das laufende Jahr.

Rückwirkend ist das Einlegen von Widersprüchen nicht möglich. Ob das Rundschreiben vom 21.06.2021 hier eine Änderung bewirkt wird vermutlich auch Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung werden.

Könntest du mir sagen auf welches Rundschreiben du dich hier beziehst und ob es eine Vorlage für den Widerspruch gibt?

Danke im voraus

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14892 am: 10.10.2024 07:56 »
Zitat
Könntest du mir sagen auf welches Rundschreiben du dich hier beziehst und ob es eine Vorlage für den Widerspruch gibt?

Danke im voraus

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.0.html

Ganz unten wirst du fündig.

Ein mögliches Musterschreiben findest du auf Seite 2.


Der Sammelthread ist auch ganz oben angeheftet.

KlammeKassen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14893 am: 10.10.2024 08:09 »
@KlammeKassen, auch für dich nochmal:

Eine vierköpfige Bürgergeldfamilie hat einen Grundsicherungsanspruch von (gerundet) 3.900 €. Das kann man gut oder schlecht finden, ist aber nun mal so. Eine vierköpfige Beamtenfamilie muss laut BVerfG mindestens 15% mehr bekommen. Auch das kann man gut oder schlecht finden, ist aber ebenfalls so.

Im Ergebnis hat der 4K-Beamte also einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf mindestens (gerundet) 4.400 € Nettoalimentation, also 4.600 € Nettobesoldung, also 5.200 € Bruttobesoldung.

Tatsächlich bekommt ein 4K-A3/1 jedoch zurzeit im Bund statt der ihm laut Grundgesetz zustehenden 5.200 € lediglich eine Bruttobesoldung von 3.200 €. Und das ist der unfassbare Skandal, der hier seit fast 15.000 Beiträgen diskutiert wurde und wird.


Daher würde ich dich bitten, nach Möglichkeit zumindest etwas näher entlang der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zu argumentieren, anstatt uns hier mir deiner privaten (und letztlich völlig irrelevanten, da durch keinerlei rechtlichen Argumente gestützten) Meinung zu behelligen, wem und warum du wieviel "zugestehen" oder "gönnen" würdest..

Ich habe eigentlich keine Meinung niedergeschrieben, sondern Fakten.
Soweit ich informiert bin, sind es bei A3 Tätigkeiten, bei denen du eigentlich nichts können musst (Bote oder ähliches), während in E11 ein Studium absolviert sein muss. Wenn wir so anfangen, musst du bedenken, dass in der Privatwirtschaft kein Mensch mehr arbeiten gehen wird.
Du siehst, dass derjenige, der Beamter ist, in A3 4.400 Euro netto bekommt. Das verdient in der Privatwirtschaft kaum ein Akademiker, netto jedenfalls nicht. Wozu sollte dann noch jemand studieren und arbeiten gehen?

Man muss also bei Umsetzung solcher Urteile auch bedenken, was das für Folgen nach sich ziehen würde. In Deutschland hätten wir dann statt 35 Mio. Einzahlern in dern Sozialversicherungen vielleicht noch 3 Mio. und 32 Mio. Bürgergeldempfänger. Wovon dann noch Beamte bezahlen?

Das Bürgergeld ist einfach viel zu hoch und passt von den Relationen vorne und hinten nicht zu den Normalverdiensten (gar nicht nur das ausgezahlte Geld, aber dadurch, dass sämtliches anderes - vor allem die Wohnung - übernommen wird).

Der Staat müsste alternativ 32 Mio. Bürger verbeamten

PolareuD

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« Antwort #14894 am: 10.10.2024 08:24 »
Man sollte Fakten von reinen Mutmaßungen trennen!

Ich habe eigentlich keine Meinung niedergeschrieben, sondern Fakten.
Soweit ich informiert bin, sind es bei A3 Tätigkeiten, bei denen du eigentlich nichts können musst (Bote oder ähliches), während in E11 ein Studium absolviert sein muss.

Faktisch richtig.

Wenn wir so anfangen, musst du bedenken, dass in der Privatwirtschaft kein Mensch mehr arbeiten gehen wird.
Du siehst, dass derjenige, der Beamter ist, in A3 4.400 Euro netto bekommt. Das verdient in der Privatwirtschaft kaum ein Akademiker, netto jedenfalls nicht. Wozu sollte dann noch jemand studieren und arbeiten gehen?

Reine Mutmaßung. Zu dem kommt nicht der A3 Single Beamte auf 4000 Netto, sondern nur in der 4k Familienkonstellation.

Man muss also bei Umsetzung solcher Urteile auch bedenken, was das für Folgen nach sich ziehen würde. In Deutschland hätten wir dann statt 35 Mio. Einzahlern in dern Sozialversicherungen vielleicht noch 3 Mio. und 32 Mio. Bürgergeldempfänger. Wovon dann noch Beamte bezahlen?

Faktisch richtig, bzgl. der Anzahl an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Der Rest ist Mutmaßung.

Das Bürgergeld ist einfach viel zu hoch und passt von den Relationen vorne und hinten nicht zu den Normalverdiensten (gar nicht nur das ausgezahlte Geld, aber dadurch, dass sämtliches anderes - vor allem die Wohnung - übernommen wird).

Faktisch falsch. Da Bürgergeld deckt das Existenzminimum ab. In der Konsequenz ist nicht das Bürgergeld zu hoch bemessen, sondern die Arbeitsentgelte vieler ist viel zu niedrig mit der Folge, dass immer mehr Menschen in diesem Land Anspruch auf Solzialtransferleistungen haben.
« Last Edit: 10.10.2024 08:35 von PolareuD »