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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Rentenonkel:
Über Jahrzehnte haben Kinder das Fahrradfahren mit Stützrädern gelernt. Dabei gab es heiße Diskussionen, welche Stützräder die Besten sind, wie man sie montiert, usw.

Bis irgendwann irgendjemand auf die Idee kam, einfach die Stützräder und die Pedale abzuschrauben und so seinem Kind ermöglichte, mit diesem Laufrad ein Gefühl für Gleichgewicht und Balance zu erhalten. Manchmal ist weniger mehr.

Übertragen auf die Auswirkungen des hier vorliegenden Urteils könnte man daher auch zum Ergebnis kommen, dass nicht die Bruttogehälter das Problem sind, sondern die Abgabenlast. Es ist ein riesiger Bürokratieaufwand den Menschen mit Kindern zunächst bei allen Familien mit mindestens Mietenstufe II oder höher soviel Steuern einzubehalten, dass bei diesen Familien auch das soziale Existenzminimum besteuert wird, um die durch zu hohe Abgaben fehlenden Nettoeinnahmen dann über verschiedenste Anträge bei verschiedenen Behörden in einer Vielzahl von Fällen wieder durch die eine oder andere Sozialleistung an die Betroffenen zurück zu zahlen. 

Das ist auch ein Problem, auf das das BVerfG nach meinem Verständnis (fokussiert auf die Beamtenbesoldung) dem Gesetzgeber vor Augen führen möchte.

lotsch:
Die Politik wollte das so. Bis zur Agenda 2010 gab es das sogenannte Lohnabstandsgebot. Die Politik wollte aber einen starken Niedriglohnsektor. An die Beamtenbesoldung dachte damals niemand. Dazu Wikipedia:
Das Lohnabstandsgebot bezeichnete eine in Deutschland bis zum 31. Dezember 2010 gültige gesetzliche Regelung im Recht der Sozialhilfe. Danach gewährleistete die Regelsatzbemessung, dass bei Haushaltsgemeinschaften von Ehepaaren mit drei Kindern die Regelsätze unter den erzielten monatlichen durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelten unterer Lohn- und Gehaltsgruppen in einer entsprechenden Haushaltsgemeinschaft mit einer alleinverdienenden vollzeitbeschäftigten Person bleiben (§ 28 Abs. 4 SGB XII a. F.). Die Agenda 2010  war auch der konsequente Ausbau des Niedriglohnsektors. Das hatte zu einer Umkehrung des Lohnabstandsgebots in bestimmten Marktsegmenten geführt. Vielfach lagen die Regelsätze dort nicht mehr unterhalb der erzielbaren Nettoarbeitsentgelte, sondern bestimmte Nettoarbeitsentgelte sind unter das Niveau der Regelsätze gesunken.

KlammeKassen:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 10.10.2024 14:39 ---
--- Zitat von: Lichtstifter am 10.10.2024 14:04 ---
--- Zitat ---Gehe ich recht in der Annahme, dass die exorbitant steigenden Mieten hier einen großen Anteil an dem Problem verursachen?
--- End quote ---

Und Energie.

--- End quote ---

Der genannte Grundsicherungsbedarf einer vierköpfigen Bürgergeldfamilie in Höhe von 3.860 € setzt sich (gerundet) wie folgt zusammen:

- Regelbedarf 1.850 €
- Unterkunftskosten 1.550 €
- Heizkosten 240 €
- Bildung/Teilhabe 80 €
- Sozialtarife 140 €

--- End quote ---

Vielen Dank für die zugrundeliegenden Werte :)

KlammeKassen:

--- Zitat von: emdy am 10.10.2024 14:48 ---Auch wenn es dich verwundert, Nelson, viele Beamte haben tatsächlich eine ganz gute Allgemeinbildung. Wer das Geldsystem nicht hinterfragt, der hat es nicht verstanden.

Mir würde es zunächst mal genügen, das vorhandene Geld so zu verteilen, dass man nicht zur Sicherung eines menschenwürdigen Daseins weiter Teile der Bevölkerung neue Schulden aufnehmen müsste. Aber keine Ahnung, das wäre wohl Sozialismus.

--- End quote ---

Ich sag ja, Bund der Steuerzahler.... herrlich; diese Veröffentlichungen.
Es werden leider die Gelder von etlichen Steuerzahlern sinnlos - im wahrsten Sinne des Wortes "Verpulvert" oder "verbrannt"

DrStrange:
Die FAZ berichtet über den Entwurf. Wow!!

https://www.faz.net/einspruch/wie-das-innenministerium-beamte-bezahlen-will-110036390.html

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