Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4204782 times)

Allesnichtskonkretes

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14985 am: 11.10.2024 12:11 »
Die Verbändeanhörung ist eine behördeninterne Veranstaltung. Weshalb sollte es da eine Live-Schaltung oder sonstige Übertragung geben?

Oh da ist wohl jemand auf Krawal gebürstet.
Ich dachte, dass ich in mindestens einem Landesausschuss, die Verbändeanhörung gesehen habe.
Hätte ja sein können, dass diese auch Videographisch festgehalten oder sogar live übertragen wird.

Ich habe nur festgestellt (nix Krawall). Für die Bearbeitung in einem Ausschuss (ergo dem Parlament) muss der Entwurf diesem erst zugeleitet werden. Und ich meine so weit sind wir noch nicht. Die Veranstaltung ist m. E. eine von StS Krösser im BMI, um den Verbänden noch einmal Gelegenheit zur Aussprache / Stellungnahme zu geben bevor das Stück Papier den weiteren Gesetzgebungsprozess durchläuft. Zu den Ausschüssen gibt es aber teilweise Protokolle wenn es sich nicht um einen geschlossenen Termin handelt. In unserem Fall wären das dann übrigens der Haushalts- und/oder Innenausschuss.
Auszug: Neben der parlamentarischen Kontrolle des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und dessen nachgeordneter Bundesbehörden bereitet er auch wichtige Gesetzesvorhaben vor, bevor diese im Plenum beschlossen werden können. Zudem werden Anhörungen durchgeführt, um Informationen zu Detailfragen von Sachverständigen einzuholen.
https://www.bundestag.de/inneres

Ich denke das sagt alles.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14986 am: 11.10.2024 12:17 »
Ich denke du hast nicht verstanden. Die Ausschüsse sind Teil des Parlaments, nur eben kleinere Runden mit Fachpolitikern und da befinden wir uns wie oben geschrieben noch nicht.

Und damit schönes Wochenende.

Edit:

Zitat
Mir liegt das BMI-Schreiben an die Verbände vor. Hiernach haben die Verbände bis zum 25.09.2024 Zeit, ihre Stellungnahmen abzugeben. Am 11.10.2024 soll unter Leitung StS Krösser das Beteiligungsgespräch stattfinden.

Quelle: Maximus. Danke.

Imperator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14987 am: 11.10.2024 12:23 »
Ein kurzer Zwischenruf:

Wir haben die 1000 Seiten voll gemacht!!  :o
Große Klasse an alle die sich hier regelmäßig beteiligen und Sinnvolles beigetragen haben.

Schönes Wochenende zusammen!

Allesnichtskonkretes

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14988 am: 11.10.2024 12:36 »
Ich denke du hast nicht verstanden. Die Ausschüsse sind Teil des Parlaments, nur eben kleinere Runden mit Fachpolitikern und da befinden wir uns wie oben geschrieben noch nicht.

Und damit schönes Wochenende.

Edit:

Zitat
Mir liegt das BMI-Schreiben an die Verbände vor. Hiernach haben die Verbände bis zum 25.09.2024 Zeit, ihre Stellungnahmen abzugeben. Am 11.10.2024 soll unter Leitung StS Krösser das Beteiligungsgespräch stattfinden.

Quelle: Maximus. Danke.

So ergibt das ganze schon Sinn, wenn es sich lediglich um ein Beteiligungsgespräch handelt. Ich war von einer Anhörung ausgegangen.
Mit dem anderen Punkt hattest du dann natürlich auch recht.


BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14990 am: 11.10.2024 14:14 »
@KlammeKassen, danke für den Link (und sorry, dass ich vorgestern möglicherweise ein wenig "unfreundlich" dir gegenüber gepostet hatte). Ansonsten habe ich gerade mal kurz versucht, mich in deine Lage (Tarifangestellter in einer höheren Entgeltgruppe) zu versetzen. Dabei ist mir ein "strukturelles Problem" aufgefallen:

1.) Ausgangspunkt ist die bekannte Tatsache, dass eine vierköpfige Bürgergeldfamilie einen Grundsicherungsbedarf von rund 3.900 € monatlich hat.

2.) Auswirkungen für Beamte und Angestellte in "niedrigen" Gruppen
- Beamte haben wie bekannt einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf mindestens 15% mehr, also rund 4.400 € Nettoalimentation. Aktuell bekommen sie diese nicht, also können sie zum einen klagen und zum anderen darauf hoffen, dass die Besoldungsgesetzgeber früher oder später durch Karlsruhe dazu "gezwungen" werden, wieder auf den Weg der verfassungsgemäßen Besoldung zurückzukehren.
- Für Tarifangestellte gibt es diese Möglichkeit nicht. ABER: Wenn das Gehalt eines 4K-Angestellten unterhalb der genannten Grundsicherung liegt, kann er nach meinem Verständnis "aufstocken". Somit hat er quasi ebenfalls einen impliziten Anspruch auf eine gewisse "Alimentation", zwar eventuell nicht ganz auf 4.400 €, aber vielleicht auf 4.100 € (ich habe keine Ahnung, welche genauen Regeln für Aufstocker gelten).

3.) Auswirkungen für Beamte und Angestellte in "höheren" Gruppen
- Unter anderem aufgrund des Binnenabstandsgebots haben auch Beamte in höheren Besoldungsgruppen einen Anspruch auf eine bestimmte Besoldung, die aktuell (bei weitem) nicht erreicht wird. Genau wie oben haben wir "Betroffene" zum einen die Hoffnung auf Karlsruhe. Zum anderen können wir klagen, was ja auch einige von uns hier im Forum dank der Initiative von @PolareuD und anderen bereits aufs Gleis gesetzt haben.
- Tarifangestellte in höheren Gruppen haben hingegen das Problem, dass sie im Gegensatz zu uns keinen Rechtsanspruch auf eine höhere Entlohnung haben (und die Lücke auch nicht durch "Aufstocken" geschlossen werden kann). Die einzige Option besteht somit darin, in der tariflichen Auseinandersetzung mit den Arbeitgebern dafür zu sorgen, dass auch in höheren Gruppen die Gehälter in einem "gesunden" Verhältnis sowohl zu den Beamten als auch zur Privatwirtschaft stehen. Dabei ist Verdi vermutlich leider ein sehr ungeeigneter "Player", eure (auch in meinen Augen berechtigten) Interessen durchzusetzen.

ABER: Für all das Genannte tragen wir (Beamten) keinerlei Verantwortung oder "Schuld"! Somit könnt ihr also entweder weiterhin auf uns schimpfen und uns unsere verfassungsrechtlich geschuldete Besoldung neiden. Oder aber ihr versucht, konstruktiv eure (auch in meinen Augen berechtigten) Interessen durchzusetzen. Aber wie gesagt, wir sind diesbezüglich nicht euer Ansprechpartner..

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14991 am: 11.10.2024 16:13 »
@BVerfGBeliever

👍👍

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14992 am: 11.10.2024 18:00 »
Auch von meiner Seite herzlichen Glückwunsch an Alle hier, dass wir die 1.000 Seiten geknackt haben. 2023 hatte ich daran noch Zweifel, nun bin ich überzeugt, dass wir auch die 2.000 knacken werden. Dank an Herrn Saathoff, Frau Faeser, Herrn Lindner und all den anderen Nebelkerzenwerfern. Auch Dank an das BVerfG, dass Ihr uns Hoffnung gemacht habt und nun wegseht. Ohne Euer Urteil aus 2020 hätte ich aus heutiger Sicht betrachtet viel Zeit und Hoffnung gespart - aber für die 16 Bundesländer freue ich mich natürlich. Danke, dass sich Herr Heil bei der Höhe des Bürgergelds auf Verfassungskonformität beruft, es bei den Beamten aber egal zu sein scheint.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14993 am: 11.10.2024 18:50 »
Ohne Euer Urteil aus 2020 hätte ich aus heutiger Sicht betrachtet viel Zeit und Hoffnung gespart - aber für die 16 Bundesländer freue ich mich natürlich.

- In Sachsen wurden alle Grundgehälter zwischen Dez. 2023 und Feb. 2025 um 15,1% angehoben
(Beispiel A15: von 87.358 € auf 100.528 €).
- In Hessen wurden alle Grundgehälter zwischen Juli 2023 und August 2025 um 16,0% angehoben
(Beispiel A15: von 87.237 € auf 101.224 €).

Beides ist natürlich nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber immerhin.
Die anderen 14 Bundesländer haben hingegen noch deutlich weniger gemacht.

Somit sehe ich wenig, wofür du dich mit Blick auf die Länder "freuen" kannst..

MaHa1710

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« Antwort #14994 am: 11.10.2024 21:41 »
Weiß denn jemand wie es weitergehen soll ?

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14995 am: 11.10.2024 23:04 »
Weiß denn jemand wie es weitergehen soll ?

Meine Einschätzung:
Die werden den Entwurf - so wie er ist - im Kabinett beschließen und dann wird das ganze durch den Bundestag / Bundesrat gehen. Fertig.

Reisinger850

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14996 am: 12.10.2024 06:04 »
Auch von meiner Seite herzlichen Glückwunsch an Alle hier, dass wir die 1.000 Seiten geknackt haben. 2023 hatte ich daran noch Zweifel, nun bin ich überzeugt, dass wir auch die 2.000 knacken werden. Dank an Herrn Saathoff, Frau Faeser, Herrn Lindner und all den anderen Nebelkerzenwerfern. Auch Dank an das BVerfG, dass Ihr uns Hoffnung gemacht habt und nun wegseht. Ohne Euer Urteil aus 2020 hätte ich aus heutiger Sicht betrachtet viel Zeit und Hoffnung gespart - aber für die 16 Bundesländer freue ich mich natürlich. Danke, dass sich Herr Heil bei der Höhe des Bürgergelds auf Verfassungskonformität beruft, es bei den Beamten aber egal zu sein scheint.

Wieso freuen? In NRW werden kinderlose Beamte bodenlos verarscht?!

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14997 am: 12.10.2024 06:50 »
Auch von meiner Seite herzlichen Glückwunsch an Alle hier, dass wir die 1.000 Seiten geknackt haben. 2023 hatte ich daran noch Zweifel, nun bin ich überzeugt, dass wir auch die 2.000 knacken werden. Dank an Herrn Saathoff, Frau Faeser, Herrn Lindner und all den anderen Nebelkerzenwerfern. Auch Dank an das BVerfG, dass Ihr uns Hoffnung gemacht habt und nun wegseht. Ohne Euer Urteil aus 2020 hätte ich aus heutiger Sicht betrachtet viel Zeit und Hoffnung gespart - aber für die 16 Bundesländer freue ich mich natürlich. Danke, dass sich Herr Heil bei der Höhe des Bürgergelds auf Verfassungskonformität beruft, es bei den Beamten aber egal zu sein scheint.

Wieso freuen? In NRW werden kinderlose Beamte bodenlos verarscht?!

Und im Bund werden alle Beamten bodenlos verarscht...

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14998 am: 12.10.2024 08:34 »
Einerseits verstehe ich, dass sich verbeamtete Eltern über mehr Geld freuen,  andererseits regt mich die Frechheit auf,  mit der willentlich verfassungswidrig gehandelt wird. Die Zinseszinseffekte haben sich über die Jahrzehnte zu gigantischen Summen addiert. Die entgangene Lebensfreude wie Familienurlaube etc. lässt sich auch nicht mehr nachholen.

Bundi

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« Antwort #14999 am: 12.10.2024 10:19 »
Weiß denn jemand wie es weitergehen soll ?

Meine Einschätzung:
Die werden den Entwurf - so wie er ist - im Kabinett beschließen und dann wird das ganze durch den Bundestag / Bundesrat gehen. Fertig.
Sehe ich leider genau so.
Da keine Partei, egal welche, ein Interesse daran hat eine verfassungsgemäße Alimentation herzustellen wird es sicher so kommen.
Und was unsere Verbände dazu sagen interessiert die mit Sicherheit so ziemlich gar nicht.
Dann ist ein Gesetz in der Welt, von welchem behauptet werden wird, es stellt eine verfassungsgemäße Alimentation sicher so dass im Nachgang alle eingegangenen Widersprüche beschieden werden können und fertig ist es für unseren ach so geschätzten Dienstherrn erstmal.
Man muss sich dann zunächst einmal nur mit den Kollegen beschäftigen die klagen werden. Wage mal die Prognose das werden erheblich weniger sein als die welche Widerspruch eingelegt haben.
Die fälligen Verfahren werden ob des hier ja schon reichlich diskutierten Rechtschutzes bei jahrelangen oder jahrzehntelangen Verfahrensdauern das Problem in die Ferne schieben.
Auch eine Option weiter kräftig einzusparen zu Lasten der Beamten.
Eigentlich hilft nur ein zeitnahes Urteil des BVerfG welches ganz klare Weichen stellt.
Aber selbst da habe ich keine Hoffnung mehr, denn unsere ach so gesetzestreuen Dienstherrn interessiert bereits jetzt schon die Verfassung und die Rechtsprechung einen feuchten Dreck. Selbst wenn Karlsruhe entscheidet, so werden die Politikschauspieler dann mit aller Energie daran gehen weitere neue kranke Konstruktionen zu schaffen mit denen sich das BVerfG erstmal wieder beschäftigen muss. Wenn man nicht total verzweifeln will hilft eigentlich nur noch sich seine eigene Worklifebalance ala Kimonbo herzustellen.