Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2038146 times)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1500 am: 05.08.2022 20:00 »
hier die aktuelle hessische Lösung als Lektüre für alle interessierten Bundesbeamten:

https://www.hessen.de/presse/eckpunkte-fuer-kuenftige-beamtenbesoldung-praesentiert

Halten wir mal fest, Hessen ist der erste Besoldungsgesetzgeber, der sich nicht länger einer Anpassung des Grundgehaltes verwehrt. Die Macht des Faktischen wirkt. Vielleicht irgendwann auch im Bund.

Ich habe ja schon viele Male geschrieben, dass der Anteil der Personalkosten im Bundeshaushalt seit den 70ern rückläufig ist. Geld ist da, die Geringschätzung auch. Und die Frage ob man "genug" verdient ist natürlich extrem subjektiv. Die einzige objektive Instanz dazu ist nunmal das Bundesverfassungsgericht. Und die gibt vor, dass so ziemlich jeder Beamte in Deutschland unteralimentiert ist. Ich bleibe dran und ich informiere in meiner Behörde fleißig über das Thema.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1501 am: 05.08.2022 23:28 »
Ach, die Nany und die Helikopter Mama find ich noch witziger. Und unser Klaubautermann im Gesundheitsministerium erst...

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1502 am: 07.08.2022 17:29 »
Eigentlich steht ja im Moment bei mir sommermäßig ein wenig besoldungsfreie Zeit an. Aber in Anbetracht dieser riesigen Verbesserungen, die Hessen plant - oder in den Worten der Landesregierung -: "Die geplanten Maßnahmen werden zu spürbaren Verbesserungen für die Bediensteten führen und sind deshalb große Schritte auf dem Weg zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts", laufen mir gerade die Tränen des Glückes über alle Backen (oder waren's die Wangen?):

Hessen hatte ja eigentlich schon 2020 nur ganz, ganz knapp eine amtsangemessen Alimentation verfehlt, da der Fehlbetrag zwischen Mindest- und gewährter Nettoalimentation nur verschwindend geringe 25,9 % (oder monatlich netto nur rund 865,- €, ohne realitätsgerechte Kosten für Bildung und Teilhabe und Sozialtarife) betragen hatte.

2021 hatte das Land ja bei einer verschwindend geringen Inflationsrate von nur 3,1 % in Hessen eine tabellenwirksame Besoldungserhöhung von den Haushalt gewaltig belastenden 1,4 % gewährt, sodass man einen weiteren großen Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegangen war.

Für 2022 wird ja zum Glück am Ende eine verschwindend geringe Inflationsrate vorliegen, die im Mai in Hessen bei läppischen 8,4 % gelegen hatte und sich darüber hinaus im Juni 2022 sogar noch auf 8,1 % verringert hat, um im Juli mit Riesenschritten noch weiter abzunehmen, nämlich auf kaum noch messbare 7,6 %, während ja das Land auch 2022 mit einer tabellenwirksamen Besoldungserhöhung von 2,2 % zum 01.08. (auf's Jahr gesehen also um gewaltige 1,17 %) erneut bis an den Rand der Schmerzgrenze (also der des Landeshaushalts) gegangen ist und sich also weiterhin mit Riiiiiiiiiesenschritten auf den Weg zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gemacht hat.

Und nun kommt es sogar 2023, wo das Land die Besoldung tabellenwirksam astronomisch um satte 1,89 % erhöhen wird, noch um eine weitere Erhöhung um exorbitante 3 %, wo doch derzeit nur eine Inflationsrate von 4,8 % für das Jahr von der EU-Kommission prognostiziert wird.

Da können einem nur die Tränen kommen oder eben in den Worten der Landesregierung: "Mit unserem Plan bleiben zudem alle Optionen offen, weitere Stellschrauben zu justieren, sobald Karlsruhe eine abschließende Bewertung der Besoldung in Hessen vorgenommen hat. Hessen nimmt deshalb zügig und konkret seine Verantwortung als Dienstherr und gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern wahr. Denn: Alle erwarten zu Recht einen verlässlichen und leistungsfähigen öffentlichen Dienst, gerade auch in Krisenzeiten“, ergänzte der Hessische Innenminister Peter Beuth."

Und zum verlässlichen und leistungsfähigen öffentlichen Dienst hat ja gerade die Thüringer Finanzministerin mit nachbarschaftlichen Grüßen alles, was nötig ist, gesagt: „Angesichts von Fachkräftemangel und demografischer Entwicklung müssen wir neue Mittel finden, um die Aufgaben des Staates noch zu meistern. Heike Taubert (SPD), Finanzministerin“ (vgl. den gleich abzuschickenden Post zur Thüringer Seite).

Welch Glück, hessischer Landesbeamter zu sein, wo doch die Landesregierung so große Schritte in richtige Richtung gen Karlsruhe macht.

 Ich kenne ein Land, so reich und so schön,
 voll goldener Ähren die Felder.
 Dort grünen im Tal bis zu sonnigen Höh’n
 dufthauchende, dunkele Wälder.
 Dort hab’ ich als Kind an der Mutter Hand
 in Blüten und Blumen gesessen.
 Grüß’ Gott dich, du Heimat, du herrliches Land.
 Grüß’ Gott dich, mein liebes Land Hessen!

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1503 am: 07.08.2022 22:50 »
 ;D

@Swen, nicht dass Du uns Niedersachsen noch untreu wirst, um ins gelobte Land Hessen umzuziehen.



SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1504 am: 08.08.2022 07:09 »
... da wir hier ja täglich nicht minder schönes Liedgut trällern,

Von der Weser bis zur Elbe,
Von dem Harz bis an das Meer
Stehen Niedersachsens Söhne,
Eine feste Burg und Wehr
Fest wie unsre Eichen
halten alle Zeit wir stand,
Wenn Stürme brausen
Übers deutsche Vaterland.
Wir sind die Niedersachsen,
Sturmfest und erdverwachsen,
Heil Herzog Widukinds Stamm!
Wir sind die Niedersachsen,
Sturmfest und erdverwachsen,
Heil Herzog Widukinds Stamm!

und jetzt unsere treue Landesregierung endlich auch etwas für die Rückkehr zur Besserstellung der Frauen macht, die ja auch in unserem Liedgut ihren angestammten Platz haben und deshalb auch mit einer schönen geplanten Herdprämie belohnt werden sollen, damit sie im Sinne August Bebels - der MP wird ganz bestimmt "Die Frau und der Sozialismus" für ein ganz, ganz wichtiges Buch halten, wenn man ihn darauf ansprechen sollte, weshalb er diesbezüglich gemeinsam mit dem Zentrum in die Zeit vor 1879 zurückkehren will - wieder vor allem die Küche besiedeln können, werde ich doch nicht so gehessig (das "ä"überlasse ich dem MP, sofern er von den Medien auf die neue Gesetzgebung angesprochen werden sollte) sein und in selbiges Nachbarland fliehen. Nicht umsonst singe ich hier jeden Abend das Lieblingslied unseres hiesigen Ölprinzen: "Hol mir mal 'ne Flasche Bier!", wobei mir ja ob Beamtenstatus verboten ist, hier noch weiter zu trällern: "sonst streik' ich hier". Das unterscheidet mich von der Landesregierung, die darf das ja und trällert das bestimmt in jeder Kabinettsitzung, wenn's wieder um das Thema Besoldung geht, um dann wie immer Wort zu halten.

"Das Niedersächsische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung zwei Gesetzentwürfe beschlossen, die sich mit der Besoldung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten befassen.

Mit dem ersten Gesetzentwurf soll eine Zusage eingelöst werden, die die Niedersächsische Landesregierung anlässlich der Tarifverhandlungen, die von Finanzminister Hilbers als Vorsitzendem der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) geführt wurden, abgegeben hat. Bei diesen Verhandlungen wurde die besondere Belastung des öffentlichen Dienstes in Zeiten der Pandemie gewürdigt. Neben dem Dank und der Anerkennung sollte sich die Wertschätzung auch finanziell manifestieren. Allerdings stehen die Haushalte der Länder aufgrund des wirtschaftlichen Einbruchs und angesichts der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen unter einem zusätzlichen Konsolidierungsdruck. Unter diesen Voraussetzungen ist ein verantwortungsvoller Abschluss erreicht worden, der verlässliche Rahmenbedingungen für Beschäftigte und Haushalte schafft.

Dieses Ergebnis soll nun wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Niedersachsen übertragen werden. Vom 01.12.2022 an sollen deren Bezüge um 2,8 Prozent angehoben werden.

Abweichend davon ist für die Anwärtergrundbezüge eine Erhöhung um einen Festbetrag von 50,00 Euro vorgesehen.
Das würde zum einen für die Empfängerinnen und Empfänger der Besoldung eine spürbare Einkommensverbesserung bedeuten; auf der anderen Seite würde so Planungssicherheit für den Landeshaushalt geschaffen.

Mit dem zweiten Gesetzentwurf soll die Alimentation wieder auf ein angemessenes Maß angehoben werden, um die Vorgaben, die verfassungsgerichtliche Entscheidungen dem Gesetzgeber aufgegeben haben, zu erfüllen. Gegenstand dieser Entscheidungen war die Angemessenheit der Alimentation im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG im Verhältnis zur Grundsicherung und dem finanziellen Bedarf von Beamtenfamilien mit Kindern. Sowohl die im Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhung von Familienzuschlägen als auch die Erhöhung kinderbezogener jährlicher Sonderzahlungen dienen der Besserstellung von Familien.

Dies würde die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentation von Familien mit mehr als zwei Kindern fortentwickeln. „Mit diesen beiden Gesetzesentwürfen“, so der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers, „möchten wir eine angemessene Bezahlung der Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen sicherstellen und die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen würdigen.“" (https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/tarifergebnis-umgesetzt-besoldung-verfassungsgerecht-geregelt-landesregierung-leitet-gesetzgebungsverfahren-zur-besseren-bezahlung-von-beamtinnen-und-beamten-ein-211634.html)

Aus der Väter Blut und Wunden
Wächst der Söhne Heldenmut.
Niedersachsen soll’s bekunden:
Für die Freiheit Gut und Blut.
Fest wie unsre Eichen halten
Allezeit wir stand,
Wenn Stürme brausen
Übers deutsche Vaterland.
Wir sind die Niedersachsen,
Sturmfest und erdverwachsen,
Heil Herzog Widukinds Stamm!
Wir sind die Niedersachsen,
Sturmfest und erdverwachsen,
Heil Herzog Widukinds Stamm!

Jetzt gehe ich mal wieder in die besoldungsfreie Zeit, dürfte ja als Beamte mehr oder minder (auch weiterhin) unsere Zukunft sein...

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1505 am: 08.08.2022 18:50 »
Interessant wird es beim Bund auch deshalb, weil die Eingangsbesoldung (A 2), die ja wie wir alle wissen 15 % über dem Sozialhilfebezug sein muss, rund 300,00 € unter der Eingangsbesoldung NRW (A 5) ist, und die Abstände zwischen den Besoldungsstufen beibehalten werden müssen.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1506 am: 08.08.2022 19:32 »
 Was wird denn da interessant?  ;D Untere Ämter streichen und Abstandsgebot ignorieren.

edeserver

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1507 am: 09.08.2022 07:08 »
Können die Ämter denn gestrichen werden, wenn sie regelmäßig verliehen werden? In der Bundeswehr wird der Soldat mit A3 besoldet.
Ich bezweifle, dass der Eingangsdienstgrad dann auf Stabsgefreiter (A5) erhöht wird, um eine Streichung der unteren Ämter zu rechtfertigen.
Vielleicht ist nun auch der Zeitpunkt gekommen, eine separate (S)-Besoldungsordnung für das Militär zu entwerfen.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1508 am: 09.08.2022 07:17 »
Was würde eine separate alphanunerische Bezeichnung an der zu niedrigen Besoldung ändern? Ich glaube die kleinen Ämter sind aber tatsächlich nur noch bei der BW zu finden. Und ich glaube kaum, dass die Mannschaften nun komplett nach A5/A6 übergeleitet würden. Das widerspricht allen Ansprüchen an die ich mich während meiner aktiven Zeit erinnere. Man nehme an der Frischling erhielte denselben Sold wie der vorgesetzte Uffz. Polen wäre offen.

Der Obelix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1509 am: 09.08.2022 09:42 »
wie schon gesagt werden die Besoldungsgesetzgeber streichen und bilden.

Also A5-A6-A7-A8 und so weiter irgendwann streichen wenn es knapp an die 115% grenze geht.

Dafür wird dann A17 (Oberer Leitender Regierungsdirektor, A18 (Großer Leitender Regierungsdirektor) und A 19 (Größter Regierungsdirektor) eingeführt.

Der Mittlere Dienst beginnt und endet dann bei A 9 ( Laufstall, keine Laufbahn)
Gehobener Dienst und Höherer Dienst dann mit Verlängerung der Laufbahn.

also merke:

OLD A 17, GROLD A18, GröRD A 19

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1510 am: 09.08.2022 09:46 »
wie schon gesagt werden die Besoldungsgesetzgeber streichen und bilden.

Also A5-A6-A7-A8 und so weiter irgendwann streichen wenn es knapp an die 115% grenze geht.

Dafür wird dann A17 (Oberer Leitender Regierungsdirektor, A18 (Großer Leitender Regierungsdirektor) und A 19 (Größter Regierungsdirektor) eingeführt.

Der Mittlere Dienst beginnt und endet dann bei A 9 ( Laufstall, keine Laufbahn)
Gehobener Dienst und Höherer Dienst dann mit Verlängerung der Laufbahn.

also merke:

OLD A 17, GROLD A18, GröRD A 19

Das dürfte bei den Soldaten allerdings nicht so einfach gehen oder?

Hummel2805

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« Antwort #1511 am: 09.08.2022 10:49 »
Der Bund hat ein riesiges Problem, er kann die Besolungsstufen nicht einfach streichen, dann würde das ganze Laufbahnrecht torpediert werden.

Man hat nur 2 Möglichkeiten, man hebt alles von A3 bis A16 an, man kann natürlich kleinere Unterschiede machen:
z.B:
einfacher Dienst - 5%
Mittlerer Dienst - 4%
usw.

Letzendlich ist die gesamte Beamtenbesoldung deutschlandweit doch die Förderalismus Reform völlig gegen die Wand gefahren, jeder Besoldungsgesetzgeber kann machen was er will, und wir haben Deutschland 17 Stück davon.
Das BMI und das BMF haben vorsätzlich es im Jahr 2021 versäumt, hier Rechtssicherheit zu schaffen und die Bundesbesoldung so zu ändern, dass die Ländern sich daran orientieren können.
Mittlerweile ist es im August 2022 so in Deutschland, dass ein verheirateter Beamter mit 3 Kindern in NRW sage und schreibe über 700,00 € im Monat mehr verdient als ein gleichwertiger Beamter beim Bund (z.B. Landespolizei gegen Bundespolizei). Das kann sich sogar bis weit über 1000 € im Monat noch steigern, wenn der betreffende Landesbeamte in der Stadt Düsseldorf mit der Mietstufe 7 wohnt.
Wie absurd ist das geworden. 

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1512 am: 09.08.2022 10:55 »
...finaziell gesehen, war es seit der Föderalismusreform immer von Vorteil, Bundesbeamter zu sein...neuerdings ist es von Vorteil Beamter in NRW zu sein (zumindest, wenn man 2 und mehr Kinder hat)...

ergo: Single-Beamte auf zum Bund oder Bayern...Familienbeamte auf nach NRW

...die Welt ist halt ungerecht... (ich kann das rumgejammere nicht mehr hören)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Hummel2805

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« Antwort #1513 am: 09.08.2022 11:03 »
Nicht nur NRW, die meisten Ländern zahlen jetzt weit aus höhrere Famlienzuschläge.
Hessen hat letzte Woche einen Entwurf vorgelegt, den ich persönlich sehr gut finde.
Selbst das klamme und besoldungsunfreundliche Land Brandenburg zahlt für 3 Kinder einen Familienzuschlag von sage und schreibe 1291,00 €, dazu zahlen alle noch eine Allgemeine Stellenzulage von 100 €, die ist beim Bund komplett weggefallen. Dazu bekommen die Beamten des Landes Berlin noch eine Sonderzahlung im Dezember von mindestens 900 €.

Also wir haben jetzt massive Unterschiede, die völlig aus dem Ruder gelaufen sind!

Hummel2805

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« Antwort #1514 am: 09.08.2022 11:16 »
Also ich habe mal ein paar Rechenbeispiele gemacht:

Beamter, verheiratet, 3 Kinder, jeweils letzte Erfahrungsstufe, Gesamt Brutto Gehalt monatlich:

BUND - 5.160,00 €

Brandenburg - 5.541,00 €
Bremen - 5672,00 €
Thüringen - 5.932,00 €
NRW - 5.560,00 € (Bei NRW kommt denn noch der REZ dazu, abhängig von der Mietstufe, sodass man z.B. bei der niedrigen Mietstufe II auf ein Brutto von ca. 5900 € in NRW kommt)