Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4357551 times)

Gruenhorn

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15090 am: 15.10.2024 18:12 »
Die 10 USD für eine Packung Käse, halte ich zumindest in dieser Allgemeinheit für Käse. Dafür gibt's vielerorts ein importiertes Stück Käse. Die Billigpackung kostet 1.69 im Aldi.. und 1.89 im Walmart.
Es mag lokale Unterschiede geben, aber die 10 USD werden wahrscheinlich nicht mal in Malibu aufgerufen.

PManF

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15091 am: 15.10.2024 18:47 »
Meine Prognose ist, dass das Thema in den nächsten 10-20 Jahren zur Besoldungskrise führen wird. Dazu muss man kein Mathematiker sein. Sofern sich sozial- und wohnungsmarkt-politisch nichts ändert, wird dieses Szenario so auf Ballungsgebiete zukommen. Hier mal meine Berechnungen/Gegenüberstellung von Einkommen und Miete für die nächsten 20 Jahre, bezogen auf meine Situation (A11/Stufe3,2Kinder daher viel Wohnraum und hohe Miete, WOhnstufe IV), Stufensteigerungen und Verhandlungen berücksichtigt:

Besoldung (+2,4%/Anno)   Imaginäre Miete (+6%/anno)    Verhältnis von Einkommen zu Miete

3.948   2.500   1,58
4.043   2.625   1,54
4.270   2.756   1,55
4.372   2.894   1,51
4.477   3.039   1,47
4.675   3.191   1,47
4.787   3.350   1,43
4.902   3.518   1,39
5.019   3.694   1,36
5.140   3.878   1,33
5.263   4.072   1,29
5.479   4.276   1,28
5.611   4.490   1,25
5.746   4.714   1,22
5.884   4.950   1,19
6.025   5.197   1,16
6.009   5.457   1,10
6.154   5.730   1,07
6.301   6.017   1,05



Für die letzten Jahre habe ich etwas abgezogen, weil mir dann ca. die Kinderzuschläge zweifach weg fallen werden. Es gleicht sich zufällig im gleichen Jahr etwas mit einer Stufensteigerung aus.

FAZIT: Wir leben in goldenen Zeiten, Freunde! In ca. 10 Jahren wird es richtig ungemütlich und in spätestens 20 Jahren wird uns alles um die Ohren Fliegen.

Das würde ja grob gegen das Mindestabstandsgebot verstoßen, da die Miete teil der Grundsicherung ist.

Das könnte man durchaus mit einem AEZ abfedern, schließlich sind die 6% Mietsteigerung vor allem ein Faktor, welchen man in Ballungsgebieten anwenden müsste. Auch deshalb denke ich, dass ein AEZ unausweichlich ist, natürlich muss dieser nur verfassungskonform umgesetzt werden. Ich wurde mit dem derzeitigen Entwurf ca. 100 Euro abgezogen kriegen :D  Spannende Zeiten.

Sollte Deine Prognose annähernd zutreffend sein, kannst Du Dir den AEZ ohnehin abschminken, weil es dann ganz andere gesellschaftliche Verwerfungen gibt. Aber ehrlich gesagt würde mich das nicht wirklich wundern.. in USA kostet eine Packung "Billig-Käse" mittlerweile 10$.


Diese Prognose nimmt doch ganz wirre Annahmen an. In Mietstufe 4 entspräche das einer Wohnfläche von ca. 200 qm für eine vierköpfige Familie. Der Durchschnitt liegt derzeit bei rund 100 qm für eine 4-köpfige Familie. Und bei einer Indexmiete waren bis auf die letzten 3 Jahre die Mietsteigerungen unter den Lohnsteigerungen.

Und wegen Käsepreise aus dem Telegramchannel betrifft, vielleicht einfach mal auf Walmart.com selbst recherchieren…

PassierscheinA38

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15092 am: 15.10.2024 19:41 »
Einige von euch quälen gern den Johann bei abgeordnetenwatch, nicht wahr? Und dann schlägt er sein Märchenbuch auf und erzählt uns was  ;) ;D ::)

KlammeKassen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15093 am: 15.10.2024 19:45 »
Abgesehen davon: wenn die Bruttolöhne hinter der Wirtschaft liegen (und zum Teil unter dem "Lohn" für Arbeitslosigkeit), dann ist zumindest die vergleichsweise gute Versorgung im Alter ein Grund in den öffentlichen Dienst zu gehen. Rasiert man auch diesen Aspekt, dann wird der Staat perspektivisch kein brauchbares Personal mehr akquirieren.

Naja.... wenn der Bruttolohn 200, 300 Euro unter dem in der Wirtschaft liegt, bleibt netto dennoch deutlich mehr übrig, und netto ist doch das interessante.
Wenn man bedenkt, du bekommst 2 Jobangebote

A) 5.000 Euro brutto => es bleiben 3.000 Euro netto
B) 4.600 Euro brutto => es bleiben 3.400 Euro netto

Da würde ich mich für B entscheiden.

Keine Abzüge für Rentenversicherung
Keine Abzüge für Arbeitslosenversicherung
Statt Gesetzlicher Krankenkasse und Pflegeversicherung Privat: Auch hier ist es oftmals günstiger, da bei der Beitragsbemessungsgrenze Stand jetzt (nächstes Jahr steigen Beitragbemessungsgrenze und Prozente) 408,00 Euro, da ist die PKV für Beamte bei 50 % Beihilfe oftmals günstiger
Hinzu kommen noch Stellenzulagen und Familienzuschläge, die Arbeitnehmer nicht erhalten

Also ein gewisses niedrigeres Brutto ist daher nicht schlimm, so lange (im Vergleich) stimmt, was netto herauskommt

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15094 am: 15.10.2024 19:56 »
@bebolus, was bist Du denn für ein Schwurbler???

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15095 am: 15.10.2024 21:05 »
Meine Prognose ist, dass das Thema in den nächsten 10-20 Jahren zur Besoldungskrise führen wird. Dazu muss man kein Mathematiker sein. Sofern sich sozial- und wohnungsmarkt-politisch nichts ändert, wird dieses Szenario so auf Ballungsgebiete zukommen. Hier mal meine Berechnungen/Gegenüberstellung von Einkommen und Miete für die nächsten 20 Jahre, bezogen auf meine Situation (A11/Stufe3,2Kinder daher viel Wohnraum und hohe Miete, WOhnstufe IV), Stufensteigerungen und Verhandlungen berücksichtigt:

Besoldung (+2,4%/Anno)   Imaginäre Miete (+6%/anno)    Verhältnis von Einkommen zu Miete

3.948   2.500   1,58
4.043   2.625   1,54
4.270   2.756   1,55
4.372   2.894   1,51
4.477   3.039   1,47
4.675   3.191   1,47
4.787   3.350   1,43
4.902   3.518   1,39
5.019   3.694   1,36
5.140   3.878   1,33
5.263   4.072   1,29
5.479   4.276   1,28
5.611   4.490   1,25
5.746   4.714   1,22
5.884   4.950   1,19
6.025   5.197   1,16
6.009   5.457   1,10
6.154   5.730   1,07
6.301   6.017   1,05



Für die letzten Jahre habe ich etwas abgezogen, weil mir dann ca. die Kinderzuschläge zweifach weg fallen werden. Es gleicht sich zufällig im gleichen Jahr etwas mit einer Stufensteigerung aus.

FAZIT: Wir leben in goldenen Zeiten, Freunde! In ca. 10 Jahren wird es richtig ungemütlich und in spätestens 20 Jahren wird uns alles um die Ohren Fliegen.

Das würde ja grob gegen das Mindestabstandsgebot verstoßen, da die Miete teil der Grundsicherung ist.

Das könnte man durchaus mit einem AEZ abfedern, schließlich sind die 6% Mietsteigerung vor allem ein Faktor, welchen man in Ballungsgebieten anwenden müsste. Auch deshalb denke ich, dass ein AEZ unausweichlich ist, natürlich muss dieser nur verfassungskonform umgesetzt werden. Ich wurde mit dem derzeitigen Entwurf ca. 100 Euro abgezogen kriegen :D  Spannende Zeiten.

Sollte Deine Prognose annähernd zutreffend sein, kannst Du Dir den AEZ ohnehin abschminken, weil es dann ganz andere gesellschaftliche Verwerfungen gibt. Aber ehrlich gesagt würde mich das nicht wirklich wundern.. in USA kostet eine Packung "Billig-Käse" mittlerweile 10$.


Diese Prognose nimmt doch ganz wirre Annahmen an. In Mietstufe 4 entspräche das einer Wohnfläche von ca. 200 qm für eine vierköpfige Familie. Der Durchschnitt liegt derzeit bei rund 100 qm für eine 4-köpfige Familie. Und bei einer Indexmiete waren bis auf die letzten 3 Jahre die Mietsteigerungen unter den Lohnsteigerungen.

Und wegen Käsepreise aus dem Telegramchannel betrifft, vielleicht einfach mal auf Walmart.com selbst recherchieren…

Du redest vielleicht einen Quatsch. Es ist doch völlig egal wie viele m² ich mir leiste, es geht um das Verhältnis von Einkommen zu Mietausgaben und dieses wird sich bei allen so entwickeln, es sei denn, man reduziert seinen Lebensstandard und somit die Wohnverhätlnisse auf das äußerste Minimum. Das heißt dann, 2035 mit 2 Kindern im Plattenbau zu 2200€ warm auf 50m2. Oder aber, die Politik reagiert in irgend einer Form und steuert hier effektiv (!!) gegen.

Was die Mietsteigerungen angeht, schau dir gerne jene Daten beispielhaft für Berlin an:

2009: +6,0 %
2010: +5,1 %
2011: +8,5 %
2012: +7,2 %
2013: +6,5 %
2014: +9,0 %
2015: +5,0 %
2016: +4,7 %
2017: +6,8 %
2018: +6,5 %
2019: +4,6 %
2020: +3,1 % (bedingt durch den Mietendeckel, der aber später aufgehoben wurde)
2021: +1,4 % (nach der Abschaffung des Mietendeckels)
2022: +5,0 %
2023: +6,0 % (geschätzt)

Jetzt verstehst du vielleicht, warum ich als Mittel 6% genommen habe, beispielhaft für Ballungsgebiete. Meine Prognose stimmt. Man kann sich das noch so schön reden. Ich habe es mir vorher auch schön geredet. Es muss etwas passieren. Was denken so Leute wie du, woher die Wohnungsmarktkrise überhaupt kommt und warum es gefühlt jede 4 Woche eine neue Arte-Doku über den Wohn-Wahnsinn gibt?! Lass mich raten: ihr steckt in eurer eigenen Bubble im abbezahlten Eigenheim. Bitte aufwachen, wir steuern auf amerikanische Verhältnisse zu!

Meine Quellen:
Immobilienscout24:
Marktberichte und Mietspiegel: https://www.immobilienscout24.de/ratgeber/immobilienpreise

Immowelt:
Mietpreisentwicklung: https://www.immowelt.de/immobilienpreise

Statistisches Bundesamt (Destatis):
Wohnkosten und Mietpreisindizes: https://www.destatis.de

Berliner Mietspiegel:
Offizieller Mietspiegel des Senats von Berlin: https://www.berlin.de/sen/wohnen/mietspiegel

Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW):
Studien und Analysen zur Wohnkostenentwicklung: https://www.diw.de

Institut der deutschen Wirtschaft (IW):
Berichte zur Wohnungspolitik und Mietpreisentwicklung: https://www.iwkoeln.de
« Last Edit: 15.10.2024 21:18 von beamtenjeff »

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15096 am: 15.10.2024 21:39 »
Mit diesem Entwurf gehen alle Beamten im gD die nur 2Kinder haben und im einer Gemeinde/Stadt bis Stufe 3 wohnen leer aus.
Viele Bekannte die eben auf Grund ihres DO nicht in einer Metropole wohnen, da nicht alle am StO Bonn oder Berlin Dienst leisten, sind so richtig begeistert.

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15097 am: 15.10.2024 21:44 »


Naja.... wenn der Bruttolohn 200, 300 Euro unter dem in der Wirtschaft liegt, bleibt netto dennoch deutlich mehr übrig, und netto ist doch das interessante.
Wenn man bedenkt, du bekommst 2 Jobangebote


Ja, das Netto könnte die Brutto-Differenz aufwiegen, wenn die Differenz wie im Beispiel 200-300 € betrüge. Dem ist aber nicht so. Wenn ich alleine die Juristen im hD betrachte, wird deutlich, dass es keineswegs um "nur" 200-300€ geht.
A13 Stufe I (Berufsanfänger 2. Staatsexamen) brutto 60.000€, netto in SK1 46.900€.
Gute Kanzleien - und da gehen gute Juristinnen und Juristen hin, um die auch der ÖD buhlt - zahlen Neulingen zwischen 80.000 und 150.000€ brutto. Bleiben 50.000 netto bis hin zu 85.000 netto. Ja, in gewisser Weise muss man im ÖD einpreisen, dass man einen 8 to 5 Job haben kann. Aufgrund des zunehmenden Bewerbermangels oder je nach Institution (Ministerium) ist aber auch das nicht garantiert.
Den geldwerten Vorteil von Umsatzbeteiligungen der Kanzlei oder Boni, Corporate benefits oder Dienstwagen habe ich jetzt einmal nicht eingepreist und kommen ggf. noch on top.
Dazu entwickelt sich in vielen Wirtschaftsunternehmen natürlich die Bezahlung in Folge von Beförderungen noch deutlich nach oben.
Während im Beamtenverhältnis zwischen zwei Ämtern häufig nur 150-300€ netto liegen, sind es je nach neuer Aufgabe in der Wirtschaft schnell hohe dreistellige bis deutliche vierstellige Beträge pro Monat.
Beispiel: eine Leistungsprämie für leistungsstarke Beamte in meiner Behörde bedeutet ungefähr 300€ netto / Jahr. Ich habe Leute im Freundeskreis, die haben sich von einem 30k Jahresbonus (schlechtes Geschäftsjahr wegen Pandemie) einen Wintergarten und ein neues Auto gekauft.

MoinMoin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15098 am: 15.10.2024 21:48 »
Was die Mietsteigerungen angeht, schau dir gerne jene Daten beispielhaft für Berlin an:
Dir ist bewusst, dass man noch höhere Mietsteigerungen erreichen kann, wenn man jährlich wechselt?
Und das 6% jährlich nicht erreichbar ist in Berlin, wenn man in seiner Wohnung wohnen bleibt.
(15% Mietpreiserhöhung alle drei Jahre Obergrenze)

Das was du anbringst ist eher die Mietpreisentwicklung bei NEUvermietung.
Die Nettokaltmiete ist laut um 7,3 % gestiegen seit 2020
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/10/PD24_389_611.html

Und in Berlin zahlt man "weiterhin" unter 30% seinen Haushaltsnettoeinkommen für die Miete. 
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Wohnen/_inhalt.html

Also google mal die "Mietbelastungsquote" und deren Entwicklung und fasse das mal zusammen, denn das ist es wohl was du hier mit deinen Berechnungen ermitteln willst.

ein paar Hinweise:
Nach der Definition des Statistischen
Amtes der Europäischen Union (Eurostat) liegt eine Überbelastung durch
Wohnkosten für diejenigen Personen vor,
die in Haushalten leben, in denen mehr
als 40 % des verfügbaren Einkommens
für Wohnkosten aufgewendet werden.

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1266015/umfrage/ueberbelastung-durch-wohnkosten-in-deutschland-nach-wohnstatus/

clarion

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« Antwort #15099 am: 15.10.2024 21:55 »
Beamtenjeff, Du übersieht, dass in Bestandsmietwohnungen die Mieten nicht beliebig erhöht werden können. Oder ziehst Du etwa jährlich um?

Die Situation ist ohne Zweifel in einigen Großstädten dramatisch.  Das ist aber kein Beamtenproblem, sondern ein gesamtgesellschaftliches.

Welche amerikanischen Verhältnisse meinst Du? Die Eigentumsquote bei Wohnungen von 62%

beamtenjeff

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« Antwort #15100 am: 15.10.2024 22:15 »
Was die Mietsteigerungen angeht, schau dir gerne jene Daten beispielhaft für Berlin an:
Dir ist bewusst, dass man noch höhere Mietsteigerungen erreichen kann, wenn man jährlich wechselt?
Und das 6% jährlich nicht erreichbar ist in Berlin, wenn man in seiner Wohnung wohnen bleibt.
(15% Mietpreiserhöhung alle drei Jahre Obergrenze)

Das was du anbringst ist eher die Mietpreisentwicklung bei NEUvermietung.
Die Nettokaltmiete ist laut um 7,3 % gestiegen seit 2020
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/10/PD24_389_611.html

Und in Berlin zahlt man "weiterhin" unter 30% seinen Haushaltsnettoeinkommen für die Miete. 
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Wohnen/_inhalt.html

Also google mal die "Mietbelastungsquote" und deren Entwicklung und fasse das mal zusammen, denn das ist es wohl was du hier mit deinen Berechnungen ermitteln willst.

ein paar Hinweise:
Nach der Definition des Statistischen
Amtes der Europäischen Union (Eurostat) liegt eine Überbelastung durch
Wohnkosten für diejenigen Personen vor,
die in Haushalten leben, in denen mehr
als 40 % des verfügbaren Einkommens
für Wohnkosten aufgewendet werden.

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1266015/umfrage/ueberbelastung-durch-wohnkosten-in-deutschland-nach-wohnstatus/

Beamtenjeff, Du übersieht, dass in Bestandsmietwohnungen die Mieten nicht beliebig erhöht werden können. Oder ziehst Du etwa jährlich um?

Die Situation ist ohne Zweifel in einigen Großstädten dramatisch.  Das ist aber kein Beamtenproblem, sondern ein gesamtgesellschaftliches.

Welche amerikanischen Verhältnisse meinst Du? Die Eigentumsquote bei Wohnungen von 62%

Also ich bin wirklich überrascht, wie man versucht 1. dieses Thema vom Entwurf abzukoppeln, denn genau das (die Miete) war mitunter auch die Begründung zur Einführung des AEZ und seitens des BVerfG bei der Betrachtung gegenständlich. Und auch das BVerfG bedient sich an gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen - also was ist das für ein Argument? Und 2. Wie sehr man sich an die jetzigen Verhältnisse festkrallt, wie einer Quote von unter 30% für den Mietanteil gemessen am Einkommen. Zunächst einmal werden enorm viele Alt-Verträge in den nächsten 10 Jahren auslaufen. Was denkt ihr zu welchen Mieten diese Wohnungen (meist dann sogar 2-3-Zimmer) neu vermietet werden? Und au0ßerdem: die Entwicklung der Mietpreise ist doch ganz deutlich erkennbar, wieso muss man das relativieren? in 10-20 Jahren wird dieser Anteil (wenn alles so bleibt und zusätzlich auch immer mehr Alt-Verträge weg fallen) nach Adam Riese vermutlich mehr als 60% betragen. Und auch die Lohnsteigerungen sind bekannt. Es ist, also würde ich hier versuchen euch vom Heliozentrisches Weltbild zu überzeugen, obwohl das mittlerweile eigtl jedem bekannt und klar sein sollte. Das ist jetzt wirklich kein neuer Hit den ich hier vorsinge! Und mit amerikanischen Verhältnissen meine ich Obdachlosigkeit im großen Stil! Weil dort bereits dieses Problem mit den horrenden Mieten und zu niedrigen Löhnen da ist! Auch hier sind die Zahlen immer alarmierender.

Ich bin wirklich überrascht über manche Reaktion hier...beschäftigt ihr euch gar nicht mit diesen gesellschaftlichen Entwicklungen? Oder denkt ihr gar nicht an die Menschen (AUCH BEAMTE!), die tatsächlich dafür sorgen, dass jeden Tag WOhnungen neu bezogen werden? Ist es jetzt eine gewisse Egozentrik oder Unwissenheit die man hier vorwerfen muss?
« Last Edit: 15.10.2024 22:29 von beamtenjeff »

clarion

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« Antwort #15101 am: 15.10.2024 22:34 »
Es ist richtig,,dass hohe Mieten Einfluss auf die Besoldung haben. Aber unsere Sache können wir ohne Übertreibungen viel glaubwürdiger vertreten. Ein Stück Käse kostet in den USA keine 10$ und die Bestandsmieten in Berlin steigen auch nicht um 6% im Jahr.

Und die Obdachlosen hüben (USA) wie auch hier in Europa sind vorwiegend wegen Abhängigkeit von meistens illegalen Substanzen obdachlos. Und ja die Zahlen der Abhängigen steigen derzeit stark. Crack ist vergleichsweise billig mit verheerenden Folgen für die Gesundheit. Für dieses Problem  habe ich keinen Lösungsansatz, meine aber, dass eine Erhöhung  der Bezahlung der Beamten und Angestellten im ÖD kein durchgreifender Lösungsansatz gegen Obdachlosigkeit ist.
« Last Edit: 15.10.2024 22:42 von clarion »

beamtenjeff

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« Antwort #15102 am: 15.10.2024 22:44 »
Es ist richtig,,dass hohe Mieten Einfluss auf die Besoldung haben. Aber unsere Sache können wir ohne Übertreibungen viel glaubwürdiger vertreten. Ein Stück Käse kostet in den USA keine 10$ und die Bestandsmieten in Berlin steigen auch nicht um 6% im Jahr.

Im Bereich Käse kenne ich mich nicht aus und dass Bestandmieten um 6% im Jahr steigen habe ich auch nie geschrieben. Es geht wie schon 3x erwähnt um die Mietpreisentwicklung, rückwirkend betrachtet auf die vergangen 15 Jahre und als Prognose für die nächsten 20 Jahre. Es ist natürlich nur eine theoretische Betrachtung, bezogen auf Ballungsgebiete, aber die Zahlen stimmen und auch die Gegenüberstellung - da könnt ihr noch so viel vermutete Polemik ins Spiel bringen. Mit Übertreibung hat das an dieser Stelle nichts zu tun, es sind Fakten die ich als Datengrundlage genommen habe.

Und die Obdachlosen hüben (USA) wie auch hier in Europa sind vorwiegend wegen Abhängigkeit von meistens illegalen Substanzen obdachlos. Und ja die Zahlen der Abhängigen steigen derzeit stark. Crack ist vergleichsweise billig mit verheerenden Folgen für die Gesundheit. Für dieses Problem  habe ich keinen Lösungsansatz, meine aber, dass eine Erhöhung  der Bezahlung der Beamten und Angestellten im ÖD kein durchgreifender Lösungsansatz gegen Obdachlosigkeit ist.

Okay, jetzt müsste ich dir wohl Polemik vorwerfen...man kann sich auch von einem Thema zum nächsten hangeln um dann seinen Punkt zu landen. Ich lass dich in dem Glauben und würde sagen, wir beenden das Thema an dieser Stelle.
« Last Edit: 15.10.2024 22:50 von beamtenjeff »

KlammeKassen

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« Antwort #15103 am: 16.10.2024 07:44 »


Naja.... wenn der Bruttolohn 200, 300 Euro unter dem in der Wirtschaft liegt, bleibt netto dennoch deutlich mehr übrig, und netto ist doch das interessante.
Wenn man bedenkt, du bekommst 2 Jobangebote


Ja, das Netto könnte die Brutto-Differenz aufwiegen, wenn die Differenz wie im Beispiel 200-300 € betrüge. Dem ist aber nicht so. Wenn ich alleine die Juristen im hD betrachte, wird deutlich, dass es keineswegs um "nur" 200-300€ geht.
A13 Stufe I (Berufsanfänger 2. Staatsexamen) brutto 60.000€, netto in SK1 46.900€.
Gute Kanzleien - und da gehen gute Juristinnen und Juristen hin, um die auch der ÖD buhlt - zahlen Neulingen zwischen 80.000 und 150.000€ brutto. Bleiben 50.000 netto bis hin zu 85.000 netto. Ja, in gewisser Weise muss man im ÖD einpreisen, dass man einen 8 to 5 Job haben kann. Aufgrund des zunehmenden Bewerbermangels oder je nach Institution (Ministerium) ist aber auch das nicht garantiert.
Den geldwerten Vorteil von Umsatzbeteiligungen der Kanzlei oder Boni, Corporate benefits oder Dienstwagen habe ich jetzt einmal nicht eingepreist und kommen ggf. noch on top.
Dazu entwickelt sich in vielen Wirtschaftsunternehmen natürlich die Bezahlung in Folge von Beförderungen noch deutlich nach oben.
Während im Beamtenverhältnis zwischen zwei Ämtern häufig nur 150-300€ netto liegen, sind es je nach neuer Aufgabe in der Wirtschaft schnell hohe dreistellige bis deutliche vierstellige Beträge pro Monat.
Beispiel: eine Leistungsprämie für leistungsstarke Beamte in meiner Behörde bedeutet ungefähr 300€ netto / Jahr. Ich habe Leute im Freundeskreis, die haben sich von einem 30k Jahresbonus (schlechtes Geschäftsjahr wegen Pandemie) einen Wintergarten und ein neues Auto gekauft.

Ja okay, das ist dann natürlich ein Vergleich Wert. Als Anwalt kann es gut, aber auch schlecht laufen; je nachdem wie erfolgreich man ist. Im öffentlichen Dienst ist das Gehalt dagegen sicher und einzelne schlechte Tage schlagen sich nicht direkt negativ wider. Verliert man als Anwalt wichtige Prozesse, weil man nicht richtig fit ist oder (jetzt gar nicht mal unbedingt schlecht vorbereitet, aber ich denke jeder kennt so unproduktive Tage) so, hat das ggf. Konsequenzen für den Ruf etc.
In kleinen und  mittleren Unternehmen verdienen die Juristen aber auch nicht über 100 k.

Ich kenne irgendwie keine Leute, die 30 k Boni bekommen :D, komme aber auch eher aus dem ländlichen Raum, hier fehlen wahrscheinlich die entsprechenden Unternehmen dafür; ich denke die Boni-Ausschüttung dürfte dieses und nächstes Jahr generell eher mau sein (betrachtet über alle Branchen hinweg; es gibt vielleicht Ausreißer, aber im Schnitt)

HochlebederVorgang

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« Antwort #15104 am: 16.10.2024 09:02 »
Die Juristen, die in kleineren und mittleren Unternehmen arbeiten sind aber i.d.R. nicht diejenigen, die urpsprünglich für die Beamtenlaufbahn oder gar das Richteramt in Betracht kamen. Auch hier lassen die Absolventenzahlen übrigens nach, was auch dazu führt, dass die Gruppe mit besseren Abschlüssen immer kleiner wird, der Bedarf in Wirtschaft, Justiz und öffentlichem Dienst aber steigt.

Der Staat regiert darauf lediglich mit der Herabsenkung der Einstiegsvoraussetzungen. Diese waren ursprünglich in der Justiz zwei Prädikatsexamen, was auch für Teile des öffentlichen Dienstes galt. Ich kenne niemanden in meinem Bekanntenkreis der mit zwei Staatsexamen mit mind. 8 Punkten unter 100k arbeitet.

Außer die Beamten und Richter...

Und die schimpfen über die neuen Kollegen, die nicht qualifiziert genug sind.