Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4357290 times)

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15105 am: 16.10.2024 09:16 »
Es ist richtig,,dass hohe Mieten Einfluss auf die Besoldung haben. Aber unsere Sache können wir ohne Übertreibungen viel glaubwürdiger vertreten. Ein Stück Käse kostet in den USA keine 10$ und die Bestandsmieten in Berlin steigen auch nicht um 6% im Jahr.

Im Bereich Käse kenne ich mich nicht aus und dass Bestandmieten um 6% im Jahr steigen habe ich auch nie geschrieben. Es geht wie schon 3x erwähnt um die Mietpreisentwicklung, rückwirkend betrachtet auf die vergangen 15 Jahre und als Prognose für die nächsten 20 Jahre. Es ist natürlich nur eine theoretische Betrachtung, bezogen auf Ballungsgebiete, aber die Zahlen stimmen und auch die Gegenüberstellung - da könnt ihr noch so viel vermutete Polemik ins Spiel bringen. Mit Übertreibung hat das an dieser Stelle nichts zu tun, es sind Fakten die ich als Datengrundlage genommen habe.

Und die Obdachlosen hüben (USA) wie auch hier in Europa sind vorwiegend wegen Abhängigkeit von meistens illegalen Substanzen obdachlos. Und ja die Zahlen der Abhängigen steigen derzeit stark. Crack ist vergleichsweise billig mit verheerenden Folgen für die Gesundheit. Für dieses Problem  habe ich keinen Lösungsansatz, meine aber, dass eine Erhöhung  der Bezahlung der Beamten und Angestellten im ÖD kein durchgreifender Lösungsansatz gegen Obdachlosigkeit ist.

Okay, jetzt müsste ich dir wohl Polemik vorwerfen...man kann sich auch von einem Thema zum nächsten hangeln um dann seinen Punkt zu landen. Ich lass dich in dem Glauben und würde sagen, wir beenden das Thema an dieser Stelle.

Ich bin auch kein Spezialist in Sachen Käse in USA, aber meine Nichte wohnt in Florida und erzählte mir letztens doch erstaunliches. Ein vergleichbarer Scheibenkäse hat in den USA nur die Hälfte Eiweiß, Leitungswasser ist gechlort, Obst und Gemüse ist sehr teuer, überall ist mehr Fett, Zucker und Salz drin, jede Mutter fragt ihre Kinder bevor sie in die Schule gehen, habt ihr eure Vitamintabletten genommen.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15106 am: 16.10.2024 09:33 »
https://www.reddit.com/r/OeffentlicherDienst/comments/1g44frp/besoldung_beamte_nrw/?rdt=60159

Das Thema Beamtenbesoldung nimmt langsam Fahrt auf, auch in den sozialen Medien. Ich kenne mich dort nicht so gut aus, auf die o.g. Seite bin ich über die google-Suchfunktion gekommen. Es wird auch auf dieses Forum verwiesen, und auch in der Heute-Show soll darauf verwiesen worden sein. Das BVerfG kommt wegen der langen Verfahrensdauern nicht gut weg. Insgesamt wird auch schon die Demokratie als solches angezweifelt. Bald werden die Widersprüche und Klagen explodieren. Ehrlich gesagt, habe ich keine Vorstellung, wie sie (Politik, Gerichte, Parteien) das wieder einfangen wollen. Der Imageschaden für den öffentlichen Dienst, das Beamtentum, die Demokratie ist jetzt schon riesig. Ich finde es interessant, wie sich so etwas verselbstständigen kann.

Imperator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15107 am: 16.10.2024 09:57 »
https://www.reddit.com/r/OeffentlicherDienst/comments/1g44frp/besoldung_beamte_nrw/?rdt=60159

Das Thema Beamtenbesoldung nimmt langsam Fahrt auf, auch in den sozialen Medien. Ich kenne mich dort nicht so gut aus, auf die o.g. Seite bin ich über die google-Suchfunktion gekommen. Es wird auch auf dieses Forum verwiesen, und auch in der Heute-Show soll darauf verwiesen worden sein. Das BVerfG kommt wegen der langen Verfahrensdauern nicht gut weg. Insgesamt wird auch schon die Demokratie als solches angezweifelt. Bald werden die Widersprüche und Klagen explodieren. Ehrlich gesagt, habe ich keine Vorstellung, wie sie (Politik, Gerichte, Parteien) das wieder einfangen wollen. Der Imageschaden für den öffentlichen Dienst, das Beamtentum, die Demokratie ist jetzt schon riesig. Ich finde es interessant, wie sich so etwas verselbstständigen kann.

Tatsächlich hätte ich nicht gedacht, dass es auf Reddit einen so großen Forenabteil für den öffentlichen Dienst gibt (über 46.000 Mitglieder). Das spricht für eine große Reichweite.

Wenn man sich durchliest, sieht man wie frustriert und sauer mittlerweile einige Kollegen sind (viele von uns miteingeschlossen).

Besonders amüsant fande ich das Kommentar zu den künftigen Tarifverhandlungen 2025:
"Verdi ist ähnlich wie die SPD. Erst groß arbeiternah rumposaunen, dann ordentlich runterschrauben, Realpolitik am Ende ist mal wieder unterm Strich Kaufkraftverlust. Die Medien verstehen wieder nicht, wie man die reale Kaufkraft berechnet, schreiben von X% mehr Gehalt bei Y% jährlicher Inflation (während die Laufzeit 36 Monate sind), und wir sind alle sauer. Zwei drei Jahre später wiederholt sich der Zyklus erneut."

https://www.reddit.com/r/OeffentlicherDienst/comments/1fz4376/tarifrunde_bund_kommunen_2025/

Ich muss dem Kommentator hier einfach 100% Recht geben (Soll kein Bashing gegen die SPD sein, alle Parteien handeln ja in etwa gleich in der Sache).

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15108 am: 16.10.2024 11:29 »
Thema: Rechtsprechung zu Pensionären


Die Pensionen sind ihr eigenes Thema. Das Land BW verweist z.B. in der Gesetzesbegründung auf ein Verfahren in Lüneburg und 2 in Hamburg, die vor dem BVerfG liegen und zu einer eigenen Rechtsprechung führen könnten. Das Thema ist also auch bereits anhängig. Hier kann das BVerfG aber relativ einfach einen Riegel vorschieben und sagen mit den xx% Prozenten ist den Pensionären genüge getan, es richtet sich nach der stinknormalen Alimentation.

Eventuell könnte es im Bereich der Versorgung Probleme mit den immensen Pflegeheimkosten geben.
Da könnte man sich mal ein paar Konstellationen anschauen, durchrechnen und ggf. Musterkläger suchen.

Eine Mindestpension und Ehepartner ohne große Rente oder ebenfalls mit Mindestpension kommt vermutlich nicht so gut bei mittlerweile fast 3.000 Euro mtl. Eigenanteil (keine Ahnung was die Beihilfe bezahlt).
Nur so ein Gedanke für diesen Bereich.

Aber es kann auch einen aktiven Beamten erwischen oder Ehepartner mit 40-50 erwischen. Wie gesagt nur so ein Gedanke, wo eine Problematik liegen könnte bei den Pensionären.

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15109 am: 16.10.2024 11:54 »
Habe gerade den Fall in der Familie: Die Beihilfe zahlt 70% (und ich wundere und freue mich, dass das anscheinend nicht gekappt ist), die Versicherung zahlt 30% von 1.200 Euro. Die Differenz bleibt bei der Pensionärin und diese Differenz sinkt im Laufe der Jahre nach einem etwas komplexen Verfahren.

Aber wollten wir uns nicht Mut bei der Besoldung hier machen ;-)

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15110 am: 16.10.2024 12:08 »
Viele Ehepartner sind aber gar nicht beihilfeberechtigt oder jetzt gibt es z.B. auch die pauschale Beihilfe in vielen Ländern. Ich habe davor z.B. gewarnt, gerade wegen den Pflegekonstellationen. Da gibt es dann nur die gesetzlichen Versicherungsleistungen. Der Eigenanteil bewegt sich trotz der Verbesserungen locker bei 2-3k im Monat.

Die Alimentation soll ja lebenslang für die ganze Familie gelten. Erwachsene Kinder dann ausgenommen natürlich.

Also wie gesagt ohne alles ausgerechnet zu haben, aber gibt es da wirklich keine Konstellationen wie z.B. aktiver Beamter mit 4k Netto und 3k Pflegekosten für den Ehepartner? Das würde ich mir dann ziemlich korupptionsanfällig vorstellen.

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15111 am: 16.10.2024 12:12 »
Ich weiß es nicht genau, aber ich meine im Verwandtenkreis wurden einem Beamten die Leistungen bei der Unterbringung im Pflegeheim dementsprechend erhöht, dass er weiterhin einen angemessenen Teil seiner Besoldung frei zu Verfügung hat.

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15112 am: 16.10.2024 12:22 »
Weiterer toller Streitpunkt:

Muss der Beamte so alimentiert werden, dass er den gewöhnlichen Eigentanteil der Heimunterbringung (95%-Perzentil!?) daraus tragen kann und im darüberhinaus noch amtsangemessene freie Mittel zur Verfügung stehen?
Wie ist das dann mit dem Abstandsgebot bei den frei verfügbaren Besoldungsanteilen?

Kann der Beamte auf sein Privatvermögen verwiesen werden? Geht das überhaupt, wenn die Alimentation schon nicht verfassungsgemäß war?

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15113 am: 16.10.2024 12:23 »

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15114 am: 16.10.2024 12:33 »
Natürlich besonders die, die eh schon weniger als die vorgesehenen 115% bekommen

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15115 am: 16.10.2024 13:16 »
es wird sich ja wahrscheinlich nichts mehr gravierendes an den Zahlen des Entwurfes verändern. Ebenso verdichtet sich ja die zu erwartende Zeitschiene, laut Medien. Könnten die Admins nicht mal einen Proberechner bauen zum AEZ in den Besoldungsrechner? Und bei der Gelegenheit mal die Anzahl der Kinder im FZ von 6 erhöhen auf mindestens 7? Ohne jetzt das ganze Gesetzgebungsverfahren bewerten zu wollen. Es könnten einige mehr nachvollziehen ob sie "Stand Entwurf" betroffen wären und in wie weit.


Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15117 am: 16.10.2024 13:26 »
Also dieser sog. AEZ wird für mich immer mehr ein Rotes Tuch.

In der Presse liest man das der Bund dadurch einfach mal Geld sparen will (und mittlerweile auch in den Kommentaren der Verbände.

Auf den anscheinend abwegigen Vorschlag, einfach mal die Tabellenbesoldung zu erhöhen. kommt anscheinend niemand mehr?

Leute, das wird sich langfristig rächen .. Zinseszins!

Und in Pension sollte man ja auch die vielleicht steigenden Gesundheits- und Pflegekosten noch einigermaßen stemmen können.

Nur meine unmaßgebliche persönliche Meinung - vielleicht habe ich meine Glaskugel nicht ausreichend geputzt?😁

 

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15118 am: 16.10.2024 13:59 »
Ich berichte von Ingenieur A11 (Postnachfolgegedöns). Nach Abzug PKV sah es nicht mit der Pension hinsichtlich Heimkosten nicht gut aus.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15119 am: 16.10.2024 14:59 »
es wird sich ja wahrscheinlich nichts mehr gravierendes an den Zahlen des Entwurfes verändern. Ebenso verdichtet sich ja die zu erwartende Zeitschiene, laut Medien. Könnten die Admins nicht mal einen Proberechner bauen zum AEZ in den Besoldungsrechner? Und bei der Gelegenheit mal die Anzahl der Kinder im FZ von 6 erhöhen auf mindestens 7? Ohne jetzt das ganze Gesetzgebungsverfahren bewerten zu wollen. Es könnten einige mehr nachvollziehen ob sie "Stand Entwurf" betroffen wären und in wie weit.

Gute Idee.

Soweit ich es durchdrungen habe,werden in jedem Fall schonmal sicher alle Kollegen ab A 8 (?) ,aber zumindest im gD, die max. 2 Kinder haben und nur in einer Stadt/Gemeinde bis Stufe 3 wohnen duerften leer ausgehen. Den AEZ gibt es ja in den Stufen 1-3 und bei 2 Kindern nicht. Und da sich auch sonst nichts bei den genannten BesGrp tut hinsichtlich Stufen oder gar Aemter streichen, bleibt halt nichts.
Fuer alle anderen ist so ein Rechner vielleicht eine gute Idee um die Wertschaetzung unserer Dienstherrn in vollen Zuegen geniessen zu koennen.