Thema: Rechtsprechung zu Pensionären
Die Pensionen sind ihr eigenes Thema. Das Land BW verweist z.B. in der Gesetzesbegründung auf ein Verfahren in Lüneburg und 2 in Hamburg, die vor dem BVerfG liegen und zu einer eigenen Rechtsprechung führen könnten. Das Thema ist also auch bereits anhängig. Hier kann das BVerfG aber relativ einfach einen Riegel vorschieben und sagen mit den xx% Prozenten ist den Pensionären genüge getan, es richtet sich nach der stinknormalen Alimentation.
Eventuell könnte es im Bereich der Versorgung Probleme mit den immensen Pflegeheimkosten geben.
Da könnte man sich mal ein paar Konstellationen anschauen, durchrechnen und ggf. Musterkläger suchen.
Eine Mindestpension und Ehepartner ohne große Rente oder ebenfalls mit Mindestpension kommt vermutlich nicht so gut bei mittlerweile fast 3.000 Euro mtl. Eigenanteil (keine Ahnung was die Beihilfe bezahlt).
Nur so ein Gedanke für diesen Bereich.
Aber es kann auch einen aktiven Beamten erwischen oder Ehepartner mit 40-50 erwischen. Wie gesagt nur so ein Gedanke, wo eine Problematik liegen könnte bei den Pensionären.