Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4348581 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15225 am: 20.10.2024 14:33 »
Letztendlich denke ich, dass verfassungsrechtliche Bedenken für einen Politiker die gleiche Bedeutung haben wie, es ist noch nicht explizit verboten, also ist es erlaubt. Zumindest kann er auf diesem Weg das potentiell Unvermeidliche hinauszögern und dadurch Gelder für sein politisches Wunschkonzert akquirieren.


lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15226 am: 20.10.2024 15:23 »
Den diesjährigen Wirtschaftsnobelpreis erhielten 3 Forscher die festgestellt haben, dass für den Wohlstand aller, die staatlichen Institutionen maßgebend sind. Staatliche Institutionen werden als organisatorische Einheiten definiert, die staatliche Funkti- onen wahrnehmen und deren Aufgaben, Ziele, Kompetenzen, Delegationsvorgänge etc. durch staatliche Gesetze, Verordnungen usw. mehr oder minder genau bestimmt sind.

Acemoglu sagt: „Institutionen sind der wichtigste Grund dafür, ob Nationen überleben oder scheitern“ (Süddeutsche Zeitung 14.10.).
Michael Burda, Professor an der Berliner Humboldt-Universität, erklärt die Sache so: „Kaum ein Investor will in diese Länder gehen, weil ihre Institutionen schlecht sind.“
In Demokratien mit "guten Institutionen" ist das Eigentum sicher. Sie werden reich, weil da gerne investiert wird.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15227 am: 20.10.2024 15:41 »
Ich kann mir kaum vorstellen das die Ampel in den letzten Monaten ihre Regierungszeit noch diesen Gesetzesentwurf durch drückt.
Die neue Regierung wird sicherlich nicht besser aber hoffentlich zumindest anders, ohne Grün und ob die einen Entwurf durch drücken den sie nicht selber verhackstückelt haben ist auch fraglich.

Die Regierung wird genau das tun. Es ist jetzt die zweite Verbändeanhörung gelaufen. Die Einwände zum ersten Entwurf wurden nicht im Ansatz bei der Erstellung des zweiten Entwurfs berücksichtigt. Die zweite Anhörung war also auch eine reine Formalie. Man schickt das jetzt einfach ins Verfahren. Warum sollte jetzt ausgerechnet dieses Verfahren wieder ausgesetzt werden?

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15228 am: 20.10.2024 16:48 »
Ich kann mir kaum vorstellen das die Ampel in den letzten Monaten ihre Regierungszeit noch diesen Gesetzesentwurf durch drückt.
Die neue Regierung wird sicherlich nicht besser aber hoffentlich zumindest anders, ohne Grün und ob die einen Entwurf durch drücken den sie nicht selber verhackstückelt haben ist auch fraglich.

Die Regierung wird genau das tun. Es ist jetzt die zweite Verbändeanhörung gelaufen. Die Einwände zum ersten Entwurf wurden nicht im Ansatz bei der Erstellung des zweiten Entwurfs berücksichtigt. Die zweite Anhörung war also auch eine reine Formalie. Man schickt das jetzt einfach ins Verfahren. Warum sollte jetzt ausgerechnet dieses Verfahren wieder ausgesetzt werden?
Das warum kann ich nicht beantworten aber irgendwelche Gründe wird man schon finden.
Wenn ich jetzt Kanzler wäre und wüsste das es in grob 12 Monaten sowieso gelaufen ist würde mich der Mist morbider amtsangemessen Allimentierung echt überhaupt nicht interessieren und ich würde wirklich nicht mal einen klitzekleinen Grund sehen wieso ich der Kanzler sein soll der dieses Mistgesetz noch durchwinken sollte.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15229 am: 20.10.2024 18:59 »
Ich kann mir kaum vorstellen das die Ampel in den letzten Monaten ihre Regierungszeit noch diesen Gesetzesentwurf durch drückt.
Die neue Regierung wird sicherlich nicht besser aber hoffentlich zumindest anders, ohne Grün und ob die einen Entwurf durch drücken den sie nicht selber verhackstückelt haben ist auch fraglich.

Die Regierung wird genau das tun. Es ist jetzt die zweite Verbändeanhörung gelaufen. Die Einwände zum ersten Entwurf wurden nicht im Ansatz bei der Erstellung des zweiten Entwurfs berücksichtigt. Die zweite Anhörung war also auch eine reine Formalie. Man schickt das jetzt einfach ins Verfahren. Warum sollte jetzt ausgerechnet dieses Verfahren wieder ausgesetzt werden?
Das warum kann ich nicht beantworten aber irgendwelche Gründe wird man schon finden.
Wenn ich jetzt Kanzler wäre und wüsste das es in grob 12 Monaten sowieso gelaufen ist würde mich der Mist morbider amtsangemessen Allimentierung echt überhaupt nicht interessieren und ich würde wirklich nicht mal einen klitzekleinen Grund sehen wieso ich der Kanzler sein soll der dieses Mistgesetz noch durchwinken sollte.

Das würde auch für dich sprechen. Insbesondere würde das deine Rationalität zum Ausdruck bringen. Der Kanzler geht ja nicht davon aus das in 12 Monaten alles vorbei ist. Sonst würde er nicht kandidieren. Zudem würden sie quittieren das sie es seit über eine Legislaturperiode nicht schaffen einen Urteilsspruch des BVerfG zu berücksichtigen. Also, ich gehe ganz stark davon aus das es zumindest jetzt mit den Lesungen losgeht. Ob es beschlossen wird und verkündet mag ich auch noch nicht abschließend beurteilen wollen. Aber weiter aspecken geht nicht mehr. Selbst in den Augen der Besoldungsgeber ist es ja ein Mindestmaß. Mehr wird’s aber auch nicht mehr.  Und realistisch gesehen glaube ich auch nicht daran das die kommende Regierung mehr machen würde.

JimmyCola

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15230 am: 20.10.2024 19:05 »
Guten Abend,

da hier ja viele schreiben, dass sie voraussichtlich nach aktuellem GE leer ausgehen, erhalten sie dann überhaupt eine neue Bezügemitteilung, gegen welche Widerspruch eingelegt werden könnte?

Ich frage, da hier ja oft die Diskussion geführt wurde, ob man aufgrund des Rundschreibens überhaupt einen Widerspruch einlegen braucht.

Schönen Abend!

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15231 am: 20.10.2024 19:27 »
Die Frage ist Gegenstand wiederkehrender Diskussionen hier. Die aktuelle Rechtsprechung sagt aus, dass Widerspruch gegen die Besoldung haushaltsnah erfolgen muss. Also im laufenden Jahr für das laufende Jahr. Ob das Rundschreiben eine andere Rechtsauslegung zulässt, bleibt daher abzuwarten. Ich erwarte, dass das Gültigkeit des Rundschreibens Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung wird.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15232 am: 20.10.2024 21:29 »
Wie groß sind die Chancen, dass es noch zu Änderungen kommt? In den Ausschussberatungen wird doch der Gesetzentwurf nochmals im Detail beraten und diskutiert. Werden hier nicht nochmal externe Sachverständige angehört?

Ich habe die klitzekleine Hoffnung, dass die "Fachpolitiker" aus dem Innenausschuss den Gesetzentwurf noch zu Fall bringen. Die Beartungen müssen doch ergeben, dass ein so offensichtlicher Murks nicht zustimmungsfähig ist.

Wenn der Gesetzentwurf doch durchgeht, können wir nur noch auf eine zeitnahe Entscheidung aus Karlsruhe hoffen. Sollte diese Anfang 2025 erfolgen, gehe ich davon aus, dass das Gesetz nicht in Kraft treten wird. Es ist dann auch nicht ausgeschlossen, dass der Bundespräsident seine Zustimmung wegen offenkundiger Verfassungswidrigkeit verweigert.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15233 am: 20.10.2024 21:55 »
Wie groß sind die Chancen, dass es noch zu Änderungen kommt? In den Ausschussberatungen wird doch der Gesetzentwurf nochmals im Detail beraten und diskutiert. Werden hier nicht nochmal externe Sachverständige angehört?

Ich habe die klitzekleine Hoffnung, dass die "Fachpolitiker" aus dem Innenausschuss den Gesetzentwurf noch zu Fall bringen. Die Beartungen müssen doch ergeben, dass ein so offensichtlicher Murks nicht zustimmungsfähig ist.

Wenn der Gesetzentwurf doch durchgeht, können wir nur noch auf eine zeitnahe Entscheidung aus Karlsruhe hoffen. Sollte diese Anfang 2025 erfolgen, gehe ich davon aus, dass das Gesetz nicht in Kraft treten wird. Es ist dann auch nicht ausgeschlossen, dass der Bundespräsident seine Zustimmung wegen offenkundiger Verfassungswidrigkeit verweigert.

Zunächst einmal sehe ich nicht warum im Innenausschuss ein anderes Ergebnis bei rumkommen sollte als es sich androht. Im Ausschuss die Mehrheitsverhältnisse des BT abgebildet. Eben die Mehrheit, welche den Kabinettsentwurf ins Gesetzgebungsverfahren bringt. Aufgrund des Fraktionszwanges wird es da kein großen Änderungen geben.

Zudem würde ich gerne das dieses Gesetz nun endlich verabschiedet wird. Es bedeutet für meine Familie und mich zukünftig etwas finanzielle Entlastung und eine Nachzahlung für die Vergangenheit. Aber! Aber, natürlich bin ich mit dem Gesetz inhaltlich nicht konform. Das bedeutet ich würde auch der kommenden Besoldung widersprechen. Da ich das Gesetz in der jetzigen Fassung für nicht ausreichend erachte. Trotzdem wäre es endlich mal ein Zeichen das sich etwas bewegt.

Eine neue Rechtsprechung aus Karlsruhe sehe ich nicht. Zumindest nicht im Jahreskalender.
Ebenfalls sehe ich das Wunschdenken vieler hier nicht das die Besoldungsgruppen generell angehoben werden um das Abstandsgebot zu wahren. Das wäre zumindest die Jüngeren Kollegen richtig. Aber das wird es nicht geben. Es ist unrealistisch in Zeiten eines defizitären Haushaltes. Mehr als eine Mindestlösung wird es so lang nicht geben bis Karlsruhe konkret die Anhebung fordern würde. Und das wird nicht geschehen. Und die Frage des Partnereinkommen lässt sich auch im Nachgang beurteilen. Für mich beinhaltet der Entwurf eine Steigerung von 1420€ monatlich. Und eine entsprechende Nachzahlung bis 2020. und die möge bitte endlich kommen.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15234 am: 21.10.2024 06:51 »
Bei 1400 Euro würde ich auch sehnsüchtig warten. Vergiss nicht, dass die Zulagen nicht pensionswirksam sind.

Das Thema  ist in der Wahrnehmung des Kabinetts maximal bei Frau Faeser zuständigkeitshalber präsent. Neben den eigenen Lieblingsthemen gibt es im restlichen Kabinett hinreichend größere Probleme zu bedenken,  Ukrainekrieg,  Israelkrieg, die Wahl in den USA, die Automobilindustrie, der Zustand der eigenen Parteien, ... Da spielt die Besoldung unter ferner liefen, gemessen am gesamten Haushalt finanziell auch!


MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15235 am: 21.10.2024 08:54 »
Was hättest du dann bitte mit den Zahlen aus dem letzten Entwurf bekommen?

Neu555

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15236 am: 21.10.2024 09:07 »
Jetzt haben wir auf jeden Fall den einen Kollegen gefunden, wo der BILD-Artikel zutrifft. Herzlichen Glückwunsch.

LehrerBW

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15237 am: 21.10.2024 09:27 »
Glückwunsch Julianx,
erzähl doch mal inwiefern du in diese monetären Sphären gelangst?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15238 am: 21.10.2024 09:46 »
...Ebenfalls sehe ich das Wunschdenken vieler hier nicht das die Besoldungsgruppen generell angehoben werden um das Abstandsgebot zu wahren. Das wäre zumindest die Jüngeren Kollegen richtig. Aber das wird es nicht geben. Es ist unrealistisch in Zeiten eines defizitären Haushaltes....

Die Sichtweise halte ich für etwas zu kurz gegriffen, denn der Haushalt war und ist in der Geschichte der Bundesrepublik größtenteils defizitär gewesen. Insofern sind das billige Ausreden der Dienstherrn verfassungsrechtliche Vorgaben nicht umzusetzen zu wollen. Letztendlich dienen diese Ausreden nur dazu parteipolitische Wunschkonzerte zu finanzieren.

Glückwunsch Julianx,
erzähl doch mal inwiefern du in diese monetären Sphären gelangst?

Da es sich bei dem geplanten AEZ um einen regional aufgelösten Kinderzuschlag handelt, ist des Rätsels Lösung ganz einfach: Viele Kinder. Von daher ist der Wunsch legitim und auch nachvollziehbar, dass der AEZ schnellstmöglich kommen möge.
« Last Edit: 21.10.2024 09:52 von PolareuD »

Soldat1980

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« Antwort #15239 am: 21.10.2024 09:49 »
Glückwunsch Julianx,
erzähl doch mal inwiefern du in diese monetären Sphären gelangst?

Es sind 7 Kinder bei Mietstufe II wenn ich mich recht erinnere  ;). Dann sollte das hinkommen...