Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4357715 times)

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15240 am: 21.10.2024 10:58 »
Richtig, es sind sieben Kinder bei Mietstufe II. Wenn ich richtig gerechnet habe wären das 1420€. Ich habe bereits eine größere Nachzahlung in 22 für die Jahre 14 bis 19 erhalten. Die kam vom Land NRW, bzw. von einer Kommune dort. 2019 habe ich zum Bund gewechselt. Hir auch ab 2020 wieder meine Widersprüche gestellt.

Man braucht mich nicht beglückwünschen. Sieben Kids (Patchwork) kosten auch ein kleines aber gut investiertes Vermögen.

Mir ist auch bewusst, dass meine Familienplanung irgendwie ein Privatvergnügen ist. Und genau deshalb verstehe ich den Entwurf und die Vorgehensweise mit Zuschlägen nicht. Eine Anhebung der Grundbesoldung auf ein gesundes Mittelmaß wäre einfach logisch und würde alle Probleme lösen. Man könnte ja für die Kollegen in den Ballungsgebieten noch eine Strukurzulage geben.

Ich war bis Seite 716 in diesem Forum auch immer der Meinung, dass die Kollegen halt einfach aufs Land ziehen sollen. Ein Kollege der Bundespolizei hat mich aber freundlich darauf hingewiesen dass man Schiichtdienste, etc. vielleicht auch noch berücksichtigen müsse. Im Nachgang müsste ich nochmal für meine damalige Meinung entschuldigen.

Ich persönlich finde also die Vorgehensweise schlecht. Aber ich würde halt erstmal profotieren. Ich würde erneut einen Widerspruch einreichen. Für rechtmäßig halte ich den Entwurf, das Partnereinkommen, den AEZ, den Umgang mit den Eingansämtern, Die Stufenfestsetzung, und und und, nämlich nicht.

Ich befinde mich aktuell in einem mittleren Amt des gehobenen Dienstes in einer obertsen Bundesbehörde. Es bleibt nicht viel hängen am Monatsende. Aber ich habe weniger Grund an der Höhe meiner Besoldung zu zweifeln als manch anderer hier. Man vergisst schnell wieviele Kollegen noch im mittleren oder einfachen Dienst tätig sind. Aber es gibt auch Kollegen mit A15 hier. Da habe ich manchmal den Eindruck die Thematik wird mit einer Besoldungsrunde verwechselt.

Ich hoffe die ganze Thematik wird uns Beamtenschaft nicht entzweien. Nicht untereinander aber auch icht mit den tariflich beschäftigten Kollegen. Das finde ich nämlich am schlimmsten an der Geschichte. Ich verstehe meinen Chef, der weniger als ich raus hat, nur weil ich nen Arsch voll Kinder habe, er aber die Verantwortung für den Laden hat.

Dieses Urteil und das jetzt wohl sich anbahende Gesetz wird Folgeurteile auslösen. Und vielleicht werde ich das Ende noch während meiner Dienstzeit erleben. Und ich habe noch ein paar Jahre. Aber ich glaube niicht mehr dran. da sehe ich eher das Ende des Beamtums, wie wir das kennen.

Naja, ich wünsche allen hier dass ihre Ansprüche, Wünsche und Aufassungen an eine amtsangemessene und verfassungsmäßige Besoldung gerecht wird.

PS: bei dem alten Entwurf habe ich Stirnrunzeln bekommen. Die Summe war so uthopisch hoch. Da habe ich nicht dran geglaubt. Ich habe immer damit gerechnet das mein Beoldungsgeber nur das macht was unbedingt sein muss. Deswegen war meiner Erwartung auch immer, dass erst Bundesbeamte klagen müssten.

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15241 am: 21.10.2024 11:37 »
Ich hatte es schon des Öfteren erwähnt das ich persönlich mich amtsangemessen Allimentiert fühle rein auf Basis meiner Netto Dienstbezüge. Deswegen habe ich mich tatsächlich nie all zu Tief mit der ganzen Thematik beschäftigt. 
Ich finde es tatsächlich auch in Ordnung das meine Dienstbezüge nicht steigen wenn das neue Gesetz in der jetzigen Form wirklich so erlassen wird, deswegen ist es mir eigentlich wirklich völlig egal.
Was mich aber schon stört, bzw stören würde ist wenn Kollegen (bei mir Kameraden) die sich in der Besoldungsgruppen unter mir befinden quasi das Gleiche oder mehr bekommen als ich.
Nicht weil ich ihnen das nicht gönne, bei weitem nicht, ich gönnen jedem das Maximale egal ob A3 oder B besoldet aber es ist schlicht nicht gerecht.

Es kann einfach nicht sein das der Abstand eh schon relativ gering ist und dieser durch das neue Gesetz an vielen Stellen noch geringer wird.
Es geht ja auch um Verantwortungen und Aufgabenbereiche und diese werden höherwertiger desto höher die Besoldungsgruppen ist da kann es halt nicht sein das jemand zB aus dem mittleren Dienst fast das gleiche bekommt wie jemand aus dem gehobenen Dienst nur weil der jenige im mittleren Dienst 3 Kinder hat.
Kinder sind doch keine Leistung die auf das Aufgabengebiet und die Verantwortung im Job umgemünzt werden können.
Das geht verdammt nochmal nicht in meine Birne rein.

kimonbon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15242 am: 21.10.2024 12:12 »
süß, denkst du jemanden dort oben juckt das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen ??? haahahaaaaaa noch lustiger wird das Ganze wenn jemand nur Single und Steuerklasse 1 ist hahahaaaa guck mal hier, habe ich mir auf Toilettenpapier drucken lassen  ;-) Küsschen https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/05/rs20170523_2bvr088314.html#:~:text=Das%20Abstandsgebot%20untersagt%20dem%20Besoldungsgesetzgeber,Neueinsch%C3%A4tzung%20der%20%C3%84mterwertigkeit%20und%20Neustrukturierung

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15243 am: 21.10.2024 12:32 »
@Rollo83

"...Ich finde es tatsächlich auch in Ordnung das meine Dienstbezüge nicht steigen..."

Bewundernswert. Wieviel Jahre willst Du das durchhalten?😁

Ich (Pensionär) mache gerade mein Budget für 2025 - bin das erst Mal im Minus. Alle Abgaben, Versicherungen und sonstiges steigen. (Denke daran, die Pension ist niedriger als das aktive Netto, kaum zu glauben aber wahr)

Und, was keiner so richtig glauben will: Kosten für Gesundheit und einigermaßen gutes Leben im Alter steigen und steigen.

Aber geht wohl nur mir so.😁

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15244 am: 21.10.2024 12:47 »
Naja
Das sind die Wohlstandsverluste, die wir aufgrund einer bescheuerten Politik zu ertragen haben.
Nächstes Jahr wird alles teurer an Versicherungen, Kraftstoff, Grundsteuer, Gas etc.
Die fünf Euro mehr im Monat durch die Verschiebung der Steuertabellen … geschenkt.

Der Binnenkonsum wird dieses Jahr schon merklich einbrechen und nächstes Jahr jetzt los mit der Achterbahn in den Wirtschaftskeller.

LehrerinRLP

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15245 am: 21.10.2024 21:14 »
Naja
Das sind die Wohlstandsverluste, die wir aufgrund einer bescheuerten Politik zu ertragen haben.
Nächstes Jahr wird alles teurer an Versicherungen, Kraftstoff, Grundsteuer, Gas etc.
Die fünf Euro mehr im Monat durch die Verschiebung der Steuertabellen … geschenkt.

Der Binnenkonsum wird dieses Jahr schon merklich einbrechen und nächstes Jahr jetzt los mit der Achterbahn in den Wirtschaftskeller.

Naja, nur aufgrund der bescheuerten Politik ... ist wohl sehr kurzsichtig. Die Inflation war ja nicht nur in Europa so wie sie war. Schau mal über den Teich ... ;-)

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15246 am: 21.10.2024 22:33 »
Naja
Das sind die Wohlstandsverluste, die wir aufgrund einer bescheuerten Politik zu ertragen haben.
Nächstes Jahr wird alles teurer an Versicherungen, Kraftstoff, Grundsteuer, Gas etc.
Die fünf Euro mehr im Monat durch die Verschiebung der Steuertabellen … geschenkt.

Der Binnenkonsum wird dieses Jahr schon merklich einbrechen und nächstes Jahr jetzt los mit der Achterbahn in den Wirtschaftskeller.

Naja, nur aufgrund der bescheuerten Politik ... ist wohl sehr kurzsichtig. Die Inflation war ja nicht nur in Europa so wie sie war. Schau mal über den Teich ... ;-)

Inflation entsteht nicht wie eine Art Naturkatastrophe..

Perikles

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15247 am: 21.10.2024 23:49 »
Vielleicht bin ich etwas begriffsstutzig, aber wenn das Eingangsamt im mD nun A6 Stufe 3 bzw. A7 Stufe 3 wird, was passiert dann mit den Beamten, die zurzeit z.B. A8 Stufe 4 sind? Werden deren Stufenlaufzeiten ab Stufe 3 rückgerechnet und falls ja ab wann?
Im Gesetzesentwurf finde ich dazu nichts, aber es kann doch nicht sein, dass man so etwas nicht regelt?!

Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15248 am: 22.10.2024 05:45 »
Vielleicht bin ich etwas begriffsstutzig, aber wenn das Eingangsamt im mD nun A6 Stufe 3 bzw. A7 Stufe 3 wird, was passiert dann mit den Beamten, die zurzeit z.B. A8 Stufe 4 sind? Werden deren Stufenlaufzeiten ab Stufe 3 rückgerechnet und falls ja ab wann?
Im Gesetzesentwurf finde ich dazu nichts, aber es kann doch nicht sein, dass man so etwas nicht regelt?!

Hab das selbe "Problem" bin zurzeit A6/3 und wenn ich so drüber nachdenke habe ich quasi umsonst 6,5 Jahre erfahrungsstufen gesammelt

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15249 am: 22.10.2024 05:59 »
Profitieren werden nur diejenigen, die in der betreffenden Besoldungsgruppe unterhalb der Erfahrungsstufe A4/5, A6/3 und A7/3 liegen. Zudem werden A3er nach A4/5 überführt. Der Rest geht in dem Zusammenhang leer aus.

Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15250 am: 22.10.2024 07:54 »
Profitieren werden nur diejenigen, die in der betreffenden Besoldungsgruppe unterhalb der Erfahrungsstufe A4/5, A6/3 und A7/3 liegen. Zudem werden A3er nach A4/5 überführt. Der Rest geht in dem Zusammenhang leer aus.

Das hab ich mir leider gedacht..

für mich wäre es ok wenn man die Dienstzeit nimmt und zurück rechnet und einem gutschreiben würde dann wäre das ok auch wenn der Begriff "ERFAHRUNGSSTUFE" ad absurdum geführt wird bei neu Einsteigern

Rentenonkel

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« Antwort #15251 am: 22.10.2024 08:31 »
Man braucht mich nicht beglückwünschen. Sieben Kids (Patchwork) kosten auch ein kleines aber gut investiertes Vermögen.

Mir ist auch bewusst, dass meine Familienplanung irgendwie ein Privatvergnügen ist. Und genau deshalb verstehe ich den Entwurf und die Vorgehensweise mit Zuschlägen nicht. Eine Anhebung der Grundbesoldung auf ein gesundes Mittelmaß wäre einfach logisch und würde alle Probleme lösen. Man könnte ja für die Kollegen in den Ballungsgebieten noch eine Strukturzulage geben.


Die allermeisten Familien mit 7 Kindern sind auf ergänzende Transferleistungen wie Kinderzuschlag oder Wohngeld angewiesen. Die Familienplanung ist eben kein Privatvergnügen sondern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und wird durch viele staatliche Transferleistungen unterstützt.

Der wesentliche Unterschied zwischen einem Gehalt und der Alimentation ist jedoch, dass der Gesetzgeber sicherstellen muss, dass der Beamte allein durch seine Besoldung auf solche ergänzenden Transferleistungen nicht angewiesen ist und muss diese bereits in seine Besoldung einbauen.

Dabei muss man noch die Besoldung für Ehepartner, Kind 1 und 2 von der Besoldung ab Kind 3 unterscheiden. Das bisherige Gemurkse in allen Besoldungskreisen dürfte den Ansprüchen, die das BVerfG an die Besoldungsgesetzgeber stellt, kaum genügen.

Kleiner Tipp am Rande: Ich würde dir raten, noch bevor die Reform tatsächlich in Kraft tritt, Kinderzuschlag zu beantragen, soweit Du es nicht schon bekommst. Die Einkommensgrenzen dafür sind erstaunlich hoch und er kann auch bei Eigentum beantragt werden.

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15252 am: 22.10.2024 08:56 »
Danke Rentenonkel, deine Beiträge lese ich gerne.

Ich möchte auch die Leute im m.D. dazu ermutigen, Anträge auf Sozialleistungen zu stellen.

Ist natürlich erstmal unschön für das Ego, aber vielleicht rüttelt man da die richtigen Kräfte wach, wenn immer mehr Staatsdiener auf Transferleistungen zurückgreifen.

Ich bin A8 Stufe 6 und das ist für mich so die magische Grenze, wo man durch den Entwurf von allen darunter irgendwie eingeholt wird und nach oben natürlich verdammt viel Luft ist.

Heute geht mein Wohngeldantrag raus. Nebentätigkeit wird angestrebt, Bewerbung ging schon raus.

Sic transit gloria mundi.

Taigawolf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15253 am: 22.10.2024 10:05 »
Naja, nur aufgrund der bescheuerten Politik ... ist wohl sehr kurzsichtig. Die Inflation war ja nicht nur in Europa so wie sie war. Schau mal über den Teich ... ;-)

Im Unterschied dazu haben es alle anderen Länder aber komischerweise geschafft, dass die Wirtschaft trotzdem wächst. Und gerade die USA über dem Teich haben es sogar geschafft, Industrie aus Deutschland zum Abwandern zu bewegen. Die kommen nach Milliardeninvestitionen nicht übermorgen wieder, wenn Deutschland es sich anders überlegt. Von daher ist eher die deutsche Politik kurzsichtig würde ich sagen.

Insgesamt bleibt bzgl. der amtsangemessenen Alimentation zu konstatieren, dass endlich was aus Karlsruhe kommen muss. Dringendst. Jeder, der auch nur ansatzweise in der Thematik ist, wird von Tag zu Tag immer hoffnungsloser. Ich kenne so viele, die als engagierte junge Beamte begonnen haben und nun desinteressierten Dienst nach Vorschrift machen, weil sie innerlich bereits aufgegeben und gekündigt haben. So viele sind von den Realitäten eingeholt worden und gefühlt stecken viele Personalämter gedanklich noch im Beamtentum von vor 30 Jahren fest.

Ich kenne auch fast keinen Bürgermeister, der z.B. eine Besoldung von A11-A12 nicht als äußerst fürstlich erachten und darstellen würde. Wohlgemerkt in einem Bundesland, in dem das Eingangsamt im gD inzwischen bei A10 bei einer 41h-Woche ist. Der mD fängt bei A7 an, den eD gibt es nicht mehr.

Auch ich habe es nach einem eingelegten Widerspruch gegen die Besoldung bereits erlebt. Nach dem Gespräch kam ich mir vor, als müsste ich eigentlich vor Dankbarkeit lechzend nach Mehrarbeit sofort mein Büro aufsuchen ob der gönnerhaft hohen Besoldung, die mir gnädiger Weise zu Teil wird. Der Widerspruch wurde als anmaßend empfunden. Kommt auch gut für die Motivation, wenn einem das mitgeteilt und ab da in der täglichen Arbeit auch zu spüren gegeben wird.

Wie soll das bitte weitergehen? Nach dem Studium fängt man in A10 z.B. in einer Gemeinde an, ergattert irgendwann einen A11 Posten, man ist noch motiviert. Irgendwann hat man dann vielleicht die gemäß Personalamt abgehobenen Sphären von A12-A13 erreicht. Die Yacht steht vor der Villa, das Ferienhaus in Monaco abbezahlt.

Wir müssen uns immer vergegenwärtigen, was das früher bedeutete. Früher war man sehr privilegiert mit einer A13, und diese in Kommunen z.B. Amtsleiter verweilten bis in die Pension auf diesen Posten nach etlichen Jahren Berufserfahrung. Man konnte davon auch wirklich Wohlstand aufbauen. Dem Amte angemessen alleine die Familie ernähren und gleichzeitig den Benz vor dem gut situierten Einfamilienhaus.

Was ist heute? Amtsleiterstellen in Kommunen (A13) werden auch für Studienabgänger geeignet ausgeschrieben. Man findet sonst niemanden mehr. Das ist doch zum Scheitern verurteilt. Was das für die Qualität der Arbeit bedeutet, will ich erst gar nicht erläutern. Die Einheitsbesoldung rückt immer näher, auch beim Bund.

Man möge mir einen Beamten in A12 zeigen, der sich heute problemlos den guten neuen Benz alle 4 Jahre und das tolle Einfamilienhaus leisten kann, während die Frau zu Hause bleibt.

Also in A13 sollte z.B. ein Lebensstil möglich sein, der im obersten Drittel des Mittelstandes angesiedelt ist. Der mD sollte sich ein auskömmliches Leben in der Mitte des Mittelstandes leisten können, der eD entsprechend im unteren Drittel des Mittelstandes. Beim hD sollte man dann tatsächlich in den Bereichen oberhalb des Mittelstandes bis zu den Bestverdienern vorrücken.

De facto findet aber seit Jahren die Verschiebung von unten nach oben statt. Der eD (gibt es z.B. in BW gar nicht mehr) und mD rücken immer näher an den gD heran, der währenddessen stagniert und eigentlich de facto immer weiter entwertet wird, weil alles teurer wird. Der gD ist doch de facto schon entwertet. Wofür soll man überhaupt das Studium machen und Verantwortung übernehmen? Es lohnt sich nicht und die Tendenz geht immer weiter in die Richtung. Und das erkennen immer mehr im gD und machen dann eben den kimonbo. Das ist doch ein Teufelskreis.

Ich bin der festen Überzeugung, dass bereits heute selbst eine signifikante Erhöhung der Grundbesoldung viele dieser desillusionierten Kollegen nicht mehr abholen könnte. Vielmehr würde der Dienst nach Vorschrift weitergehen und die endlich gewährte amtsangemessene Besoldung als Schmerzensgeld für die Jahrzehnte davor wahrgenommen werden. Ich sehe relativ schwarz für die nähere Zukunft. Einmal zerstörtes Vertrauen wieder zurückzugewinnen wird Jahrzehnte dauern.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15254 am: 22.10.2024 11:04 »
@Taigawolf

Volle Zustimmung.

Papa Staat wurstelt sich durch bescheuerte/unausgegorene/nicht durchdachte Schnellschüsse immer mehr in die Scheixxe.

Ich fürchte, das wird so schlimm werden, das eine vernünftige "Heilung" bald unmöglich werden wird.

Der sog. Dienstherr wird es wohl erst merken, wenn die Besoldungsunterschiede (in €) fast verschwunden sind, quasi Einheitsbesoldung.

Aber was solls, die Politik kümmert das nicht, denn noch gibt es genug hoffnungsvolle junge Menschen (ob die der Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung entsprechen steht auf einem anderen Blatt). Ich denke mal, das ist der Politik momentan vollkommen wurscht.😁

Ansonsten sollen sich die, die sich auf einen großen AEZ freuen, nicht zu sehr freuen, es wird ein Danaergeschenk werden.

Das Projekt Absenkung der Regel-Besoldung und vor allem Absenkung der Pensionen läuft schon, ganz leise im Hintergrund (Rechnen im Alltag😁) Aber den meisten Beamten ist das anscheinend wurscht - den Dienstherren freuts.

Bin froh, dass ich nicht mehr aktiv bin. 45 Dienstjahre und eine "Brutal-Privatisierung" - bei der der Dienstherr seine Beamten behandelt hatte wie der letzte Dreck - reichen mir.

Ich traue dem Dienstherren wirklich alles zu!