Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4348891 times)

gio

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15255 am: 22.10.2024 11:29 »
Profitieren werden nur diejenigen, die in der betreffenden Besoldungsgruppe unterhalb der Erfahrungsstufe A4/5, A6/3 und A7/3 liegen. Zudem werden A3er nach A4/5 überführt. Der Rest geht in dem Zusammenhang leer aus.

Wie ist es denn geplant dann mit den Erfahrungsstufen? Wurde letztes Jahr in A6 verbeamtet und aufgrund vorheriger Berufszeiten in Stufe 4 gekommen. Wenn A6/3 jetzt das neue Eingangsamt ist wird meine Erfahrungsstufe dann neu berechnet?

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15256 am: 22.10.2024 11:32 »
Nein.

Nach der Logik müssten ja die, die in Erfahrungsstufe 8 sind un eine neu einzuführende Stufe 9 oder 10 kommen.

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15257 am: 22.10.2024 11:32 »
Hallo Alle,

ich mach gerade ordentlich Werbung für Widersprüche in meinem Referat.
Wo finde ich nochmal die Stellungnahme von Swen zum aktuellen Gesetzentwurf?
Darin wird das ganze Dillema so gut erklärt!
Möchte diese + Gesetzentwurf + Musterwiderspruch mit einem link zu diesem Forum meinen Kollegen*innen gerne zusenden, und diese dazu ermuntern dann Widersprüche einzureichen. Wie nicht anders zu erwarten wissen viele überhaupt nichts von der Thematik.

BG

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15258 am: 22.10.2024 11:34 »
Ich meine die Eingliederung in Erfahrungsstufen erfolgt nach Stichtagsregelungen.
Da hat man dann einfach Pech gehabt fürchte ich.

BG


gio

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15260 am: 22.10.2024 11:36 »
Habs mir fast gedacht. Schade und etwas unfair...

Vielleicht passiert ja doch noch was :D

Batto

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15261 am: 22.10.2024 11:43 »
Moin,

Ich habe hier eine ähnliche Frage wie gio. Ich bin zum 01.08 diesen Jahres verbeamtet worden und bin von E12/4 auf A10/4 gekommen. Mir wurden hierbei sämtliche Zeiten aus der Zeit als Tarifbeschäftigter und Zivildienst fürdie Stufenberechnung angerechnet (ebenfalls Pension).

Da ich 4 Kinder habe würde der AEZ für mich in jedem Fall greifen. Nun wurde hier im Forum des Öfteren geschrieben, dass dieser vermutlich rückwirkend gezahlt werden soll. Meine Fragen wären daher:

1. Muss ich noch Widerspruch einlegen damit ich diesen Rückwirkend bekomme oder ist es geplant, dass ganze automatisch rückwirkend zum Stichtag des Urteils zu zahlen?

2. Dadurch, dass meine Verbeamtung am 01.08 war aber ich in Stufe 4 eingruppiert bin (durch die Anerkennung der Zeiten) stellt sich für mich die Frage zu welchem Zeitpunkt der AEZ rückwirkend gezahlt werden würde. Ich schätze mal der 01.08.24 auf Grund der offiziellen Verbeamtung. Allerdings zähle ich durch meine Stufenzuordnung rückwirkend als Beamter. Besteht hier die Chance den AEZ über einen längeren Zeitraum rückwirkend zu erhalten?

 

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15262 am: 22.10.2024 11:50 »
@ Batto

Zu Frage 1 und 2: Nein.

Natürlich nur, wenn der Entwurf gesetzeskraft erlangt.

Umlauf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15263 am: 22.10.2024 12:01 »
Moin,

Ich habe hier eine ähnliche Frage wie gio. Ich bin zum 01.08 diesen Jahres verbeamtet worden und bin von E12/4 auf A10/4 gekommen. Mir wurden hierbei sämtliche Zeiten aus der Zeit als Tarifbeschäftigter und Zivildienst fürdie Stufenberechnung angerechnet (ebenfalls Pension).

Da ich 4 Kinder habe würde der AEZ für mich in jedem Fall greifen. Nun wurde hier im Forum des Öfteren geschrieben, dass dieser vermutlich rückwirkend gezahlt werden soll. Meine Fragen wären daher:

1. Muss ich noch Widerspruch einlegen damit ich diesen Rückwirkend bekomme oder ist es geplant, dass ganze automatisch rückwirkend zum Stichtag des Urteils zu zahlen?

2. Dadurch, dass meine Verbeamtung am 01.08 war aber ich in Stufe 4 eingruppiert bin (durch die Anerkennung der Zeiten) stellt sich für mich die Frage zu welchem Zeitpunkt der AEZ rückwirkend gezahlt werden würde. Ich schätze mal der 01.08.24 auf Grund der offiziellen Verbeamtung. Allerdings zähle ich durch meine Stufenzuordnung rückwirkend als Beamter. Besteht hier die Chance den AEZ über einen längeren Zeitraum rückwirkend zu erhalten?

Nein. Du zählst nicht rückwirkend als Beamter. Dir wurden ledig Vorzeiten für die Stufenfestlegung anerkannt. Ebenso ist die Stufe als Tb völlig irrelevant.

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15264 am: 22.10.2024 12:08 »
Ich meine die Eingliederung in Erfahrungsstufen erfolgt nach Stichtagsregelungen.
Da hat man dann einfach Pech gehabt fürchte ich.

BG

Musterwiderspruch (muss aber auf aktuelle Zahlen gebracht werden):

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.15.html   #25

Entwurf:

https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/bund/bund-bbvangg-referentenentwurf.pdf


Betrachtung Dr. Torsten Schwan:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?action=dlattach;topic=120049.0;attach=228


Imperator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15266 am: 22.10.2024 12:49 »
Naja, nur aufgrund der bescheuerten Politik ... ist wohl sehr kurzsichtig. Die Inflation war ja nicht nur in Europa so wie sie war. Schau mal über den Teich ... ;-)

Im Unterschied dazu haben es alle anderen Länder aber komischerweise geschafft, dass die Wirtschaft trotzdem wächst. Und gerade die USA über dem Teich haben es sogar geschafft, Industrie aus Deutschland zum Abwandern zu bewegen. Die kommen nach Milliardeninvestitionen nicht übermorgen wieder, wenn Deutschland es sich anders überlegt. Von daher ist eher die deutsche Politik kurzsichtig würde ich sagen.

Insgesamt bleibt bzgl. der amtsangemessenen Alimentation zu konstatieren, dass endlich was aus Karlsruhe kommen muss. Dringendst. Jeder, der auch nur ansatzweise in der Thematik ist, wird von Tag zu Tag immer hoffnungsloser. Ich kenne so viele, die als engagierte junge Beamte begonnen haben und nun desinteressierten Dienst nach Vorschrift machen, weil sie innerlich bereits aufgegeben und gekündigt haben. So viele sind von den Realitäten eingeholt worden und gefühlt stecken viele Personalämter gedanklich noch im Beamtentum von vor 30 Jahren fest.

Ich kenne auch fast keinen Bürgermeister, der z.B. eine Besoldung von A11-A12 nicht als äußerst fürstlich erachten und darstellen würde. Wohlgemerkt in einem Bundesland, in dem das Eingangsamt im gD inzwischen bei A10 bei einer 41h-Woche ist. Der mD fängt bei A7 an, den eD gibt es nicht mehr.

Auch ich habe es nach einem eingelegten Widerspruch gegen die Besoldung bereits erlebt. Nach dem Gespräch kam ich mir vor, als müsste ich eigentlich vor Dankbarkeit lechzend nach Mehrarbeit sofort mein Büro aufsuchen ob der gönnerhaft hohen Besoldung, die mir gnädiger Weise zu Teil wird. Der Widerspruch wurde als anmaßend empfunden. Kommt auch gut für die Motivation, wenn einem das mitgeteilt und ab da in der täglichen Arbeit auch zu spüren gegeben wird.

Wie soll das bitte weitergehen? Nach dem Studium fängt man in A10 z.B. in einer Gemeinde an, ergattert irgendwann einen A11 Posten, man ist noch motiviert. Irgendwann hat man dann vielleicht die gemäß Personalamt abgehobenen Sphären von A12-A13 erreicht. Die Yacht steht vor der Villa, das Ferienhaus in Monaco abbezahlt.

Wir müssen uns immer vergegenwärtigen, was das früher bedeutete. Früher war man sehr privilegiert mit einer A13, und diese in Kommunen z.B. Amtsleiter verweilten bis in die Pension auf diesen Posten nach etlichen Jahren Berufserfahrung. Man konnte davon auch wirklich Wohlstand aufbauen. Dem Amte angemessen alleine die Familie ernähren und gleichzeitig den Benz vor dem gut situierten Einfamilienhaus.

Was ist heute? Amtsleiterstellen in Kommunen (A13) werden auch für Studienabgänger geeignet ausgeschrieben. Man findet sonst niemanden mehr. Das ist doch zum Scheitern verurteilt. Was das für die Qualität der Arbeit bedeutet, will ich erst gar nicht erläutern. Die Einheitsbesoldung rückt immer näher, auch beim Bund.

Man möge mir einen Beamten in A12 zeigen, der sich heute problemlos den guten neuen Benz alle 4 Jahre und das tolle Einfamilienhaus leisten kann, während die Frau zu Hause bleibt.

Also in A13 sollte z.B. ein Lebensstil möglich sein, der im obersten Drittel des Mittelstandes angesiedelt ist. Der mD sollte sich ein auskömmliches Leben in der Mitte des Mittelstandes leisten können, der eD entsprechend im unteren Drittel des Mittelstandes. Beim hD sollte man dann tatsächlich in den Bereichen oberhalb des Mittelstandes bis zu den Bestverdienern vorrücken.

De facto findet aber seit Jahren die Verschiebung von unten nach oben statt. Der eD (gibt es z.B. in BW gar nicht mehr) und mD rücken immer näher an den gD heran, der währenddessen stagniert und eigentlich de facto immer weiter entwertet wird, weil alles teurer wird. Der gD ist doch de facto schon entwertet. Wofür soll man überhaupt das Studium machen und Verantwortung übernehmen? Es lohnt sich nicht und die Tendenz geht immer weiter in die Richtung. Und das erkennen immer mehr im gD und machen dann eben den kimonbo. Das ist doch ein Teufelskreis.

Ich bin der festen Überzeugung, dass bereits heute selbst eine signifikante Erhöhung der Grundbesoldung viele dieser desillusionierten Kollegen nicht mehr abholen könnte. Vielmehr würde der Dienst nach Vorschrift weitergehen und die endlich gewährte amtsangemessene Besoldung als Schmerzensgeld für die Jahrzehnte davor wahrgenommen werden. Ich sehe relativ schwarz für die nähere Zukunft. Einmal zerstörtes Vertrauen wieder zurückzugewinnen wird Jahrzehnte dauern.

Diese Stellungnahme würde ich sofort unterschreiben. Besonders das Stichwort Einheitsbesoldung. Das werden wir vermutlich in den nächsten Jahren öfters hören. Perfekt dargestellt!

Pendler1

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« Antwort #15267 am: 22.10.2024 13:42 »
Die Stellungnahme von Taigawolf unterschreib ich auch sofort.

Aber was nütz es? Nicht nur hier im Forum sieht man, das viele hoffnungsvolle junge Menschen in den öD als Beamte wollen, und meinen, sie hätten das große Los gezogen.

Also, alles in Ordnung? Die Politik jedenfalls freut es und sagt   ja, alles in Ordnung.

In meiner Stadt fährt gerade eine Straßenbahn rum mit Aufdruck: Karriere im Öffentlichen Dienst. Einmal Zoll. zum anderen Bundeswehr.

Ich bin ja für weitere öD Reklame:

Kommen Sie zu uns. Sie müssen nichts wissen, nichts können und nichts leisten. Nur viele Kinder und einen teuren Wohnort.

War jetzt sehr böse [sry], aber die Straßenbahn im Blick konnte ich nicht anders.


bebolus

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« Antwort #15268 am: 22.10.2024 13:52 »
Könnte es ein Ansatz sein

1. innerhalb der Besoldungsstufen die Erfahrungsstufen beispielsweise zu verdoppeln und

2. zusätzlich einen dienstortbezogenen und nicht kinderbezogenen Zuschlag einzuführen?