Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
gio:
Habs mir fast gedacht. Schade und etwas unfair...
Vielleicht passiert ja doch noch was :D
Batto:
Moin,
Ich habe hier eine ähnliche Frage wie gio. Ich bin zum 01.08 diesen Jahres verbeamtet worden und bin von E12/4 auf A10/4 gekommen. Mir wurden hierbei sämtliche Zeiten aus der Zeit als Tarifbeschäftigter und Zivildienst fürdie Stufenberechnung angerechnet (ebenfalls Pension).
Da ich 4 Kinder habe würde der AEZ für mich in jedem Fall greifen. Nun wurde hier im Forum des Öfteren geschrieben, dass dieser vermutlich rückwirkend gezahlt werden soll. Meine Fragen wären daher:
1. Muss ich noch Widerspruch einlegen damit ich diesen Rückwirkend bekomme oder ist es geplant, dass ganze automatisch rückwirkend zum Stichtag des Urteils zu zahlen?
2. Dadurch, dass meine Verbeamtung am 01.08 war aber ich in Stufe 4 eingruppiert bin (durch die Anerkennung der Zeiten) stellt sich für mich die Frage zu welchem Zeitpunkt der AEZ rückwirkend gezahlt werden würde. Ich schätze mal der 01.08.24 auf Grund der offiziellen Verbeamtung. Allerdings zähle ich durch meine Stufenzuordnung rückwirkend als Beamter. Besteht hier die Chance den AEZ über einen längeren Zeitraum rückwirkend zu erhalten?
PolareuD:
@ Batto
Zu Frage 1 und 2: Nein.
Natürlich nur, wenn der Entwurf gesetzeskraft erlangt.
Umlauf:
--- Zitat von: Batto am 22.10.2024 11:43 ---Moin,
Ich habe hier eine ähnliche Frage wie gio. Ich bin zum 01.08 diesen Jahres verbeamtet worden und bin von E12/4 auf A10/4 gekommen. Mir wurden hierbei sämtliche Zeiten aus der Zeit als Tarifbeschäftigter und Zivildienst fürdie Stufenberechnung angerechnet (ebenfalls Pension).
Da ich 4 Kinder habe würde der AEZ für mich in jedem Fall greifen. Nun wurde hier im Forum des Öfteren geschrieben, dass dieser vermutlich rückwirkend gezahlt werden soll. Meine Fragen wären daher:
1. Muss ich noch Widerspruch einlegen damit ich diesen Rückwirkend bekomme oder ist es geplant, dass ganze automatisch rückwirkend zum Stichtag des Urteils zu zahlen?
2. Dadurch, dass meine Verbeamtung am 01.08 war aber ich in Stufe 4 eingruppiert bin (durch die Anerkennung der Zeiten) stellt sich für mich die Frage zu welchem Zeitpunkt der AEZ rückwirkend gezahlt werden würde. Ich schätze mal der 01.08.24 auf Grund der offiziellen Verbeamtung. Allerdings zähle ich durch meine Stufenzuordnung rückwirkend als Beamter. Besteht hier die Chance den AEZ über einen längeren Zeitraum rückwirkend zu erhalten?
--- End quote ---
Nein. Du zählst nicht rückwirkend als Beamter. Dir wurden ledig Vorzeiten für die Stufenfestlegung anerkannt. Ebenso ist die Stufe als Tb völlig irrelevant.
Lichtstifter:
--- Zitat von: MDWiesbaden am 22.10.2024 11:34 ---Ich meine die Eingliederung in Erfahrungsstufen erfolgt nach Stichtagsregelungen.
Da hat man dann einfach Pech gehabt fürchte ich.
BG
--- End quote ---
Musterwiderspruch (muss aber auf aktuelle Zahlen gebracht werden):
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.15.html #25
Entwurf:
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/bund/bund-bbvangg-referentenentwurf.pdf
Betrachtung Dr. Torsten Schwan:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?action=dlattach;topic=120049.0;attach=228
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