Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4348721 times)

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15270 am: 22.10.2024 16:51 »


Der nette Maerchenonkel hoert sich an wie der Geisterfahrer, der im Radio vor einem Geisterfahrer gewarnt wird und entsetzt fuer sich feststellt wieso einer ? mir kommen zahlreiche entgegen.

Liest man die Antworten von Herrn Saathoff bzw. seinem Personal, wird zumindest eines deutlich, der Entwurf wird ohne signifikante Änderungen durchs Parlament gebracht und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Gesetz werden.


InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15272 am: 22.10.2024 20:56 »
Hallo Alle,

ich mach gerade ordentlich Werbung für Widersprüche in meinem Referat.
Wo finde ich nochmal die Stellungnahme von Swen zum aktuellen Gesetzentwurf?
Darin wird das ganze Dillema so gut erklärt!
Möchte diese + Gesetzentwurf + Musterwiderspruch mit einem link zu diesem Forum meinen Kollegen*innen gerne zusenden, und diese dazu ermuntern dann Widersprüche einzureichen. Wie nicht anders zu erwarten wissen viele überhaupt nichts von der Thematik.

BG

https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/19-2024

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15273 am: 22.10.2024 21:04 »
Was ich mir von einem neuen Urteil wünschen würde:

- Klare Berechnungsgrundlage für das Mindestabstandgebot (Fixpunkt der nicht durch Abschaffung von Besoldungsgruppen und Stufen variabel ist)
- Klare Absage bzgl. Anrechnung von Partnereinkommen
- Klare Berechnungsgrundlage für das Abstandsgebot der Besoldungsgruppen untereinander
- Klare Aussage bzgl. Abschaffung von unteren Besoldungsgruppen und Stufen
- Aussage zu Nachzahlungen
- Aussage zur Verzinsung für Nachzahlungen
- verkürzte Folgeverfahren, da Dogmatik abgeschlossen




Neu555

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15274 am: 22.10.2024 21:14 »
Weiß jemand, ob man den angepassten Entwurf mit den minimalen Änderungen nochmal zu lesen bekommt? Oder würden wir ihn erst wieder als fertiges Gesetz sehen?

RehaMicha

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15275 am: 22.10.2024 21:36 »
Die Frage ist doch nur noch wer gegen dieses Entwurf, sollte er Gesetzeskraft erlangen, Verfassungsbeschwerde einlegt.

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15276 am: 22.10.2024 22:16 »
Weiß jemand, ob man den angepassten Entwurf mit den minimalen Änderungen nochmal zu lesen bekommt? Oder würden wir ihn erst wieder als fertiges Gesetz sehen?

Das würde mich auch interessieren ob das Veröffentlicht wird.

Perikles

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15277 am: 22.10.2024 22:18 »
Weiß jemand, ob man den angepassten Entwurf mit den minimalen Änderungen nochmal zu lesen bekommt? Oder würden wir ihn erst wieder als fertiges Gesetz sehen?

Das würde mich auch interessieren ob das Veröffentlicht wird.
Voraussichtlich dann doch als Bundestags-Drucksache. Noch ist er ja nicht im Bundestag.

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15278 am: 23.10.2024 07:03 »
"Wir" bei der Bundeswehr in Uniform haben zumindest noch den Vorteil der kostenlosen Heilfürsorge und haben somit ~300€ (oder was kostst so eine PKV grob im Monat) mehr in der Tasche pro Monat, dazu eine wohlwollend ausgelegte Trennungsgeldregelung die auch nochmal durchaus mehrere 100€ monatlich sein können.
Dazu gehen wir ab dem Alter von 55 Jahren (ich mit 56. Jahren) in Pension.

Das sind schon sehr valide und sehr positive Punkte die sonst in der breiten Masse im Beamtentum nicht zu treffen.
Vielleicht ist das auch ein Grund warum bei der Bundeswehr so gut wie niemand von dem Thema amtsangemessene Allimentierung überhaupt weiss.

Ich muss zugeben das ich es auch manchmal aus den Augen verliere das diese Punkte nicht auf alle Beamte zu trifft.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15279 am: 23.10.2024 08:39 »
@Rollo

Ich glaube eher, es ist die in meinen Augen schlechte Verbaendearbeit im Bereich der Bw die zu dem Ergebnis gefuehrt hat.
Dies gilt fuer alle Verbaende sowohl die militaerischen als auch die zivilen.
Deine positiven Punkte sind sicher vorhanden, jedoch kauft man sich die aber auch ein, indem man jederzeit in einen Einsatz geschickt werden kann und dies leider viel zu oft auch mit Gefahr fuer Leib und Leben verbunden ist.
Offiziere haben zudem die Situation dass Sie regelmaessig alle paar Jahre versetzt werden und das durchaus auch quer durch die Republik, was sicher oftmals auch eine Belastung fuer die Familie ist.
Unter diesen Aspekten ist der Entwurf umso mehr eine Schande und Ausdruck der Verachtung fuer all die Staatsdiener, die im Zweifelsfall sogar ihr Leben fuer diesen Staat riskieren.

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15280 am: 23.10.2024 09:25 »
Die Verbände machen da einfach eine extrem schlechte Arbeit!
So viele Kollegen*innen wissen überhaupt nichts von dem Dilemma in dem sie stecken, wirklich traurig.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15281 am: 23.10.2024 09:52 »
"Wir" bei der Bundeswehr in Uniform haben zumindest noch den Vorteil der kostenlosen Heilfürsorge und haben somit ~300€ (oder was kostst so eine PKV grob im Monat) mehr in der Tasche pro Monat, dazu eine wohlwollend ausgelegte Trennungsgeldregelung die auch nochmal durchaus mehrere 100€ monatlich sein können.
Dazu gehen wir ab dem Alter von 55 Jahren (ich mit 56. Jahren) in Pension.

Das sind schon sehr valide und sehr positive Punkte die sonst in der breiten Masse im Beamtentum nicht zu treffen.
Vielleicht ist das auch ein Grund warum bei der Bundeswehr so gut wie niemand von dem Thema amtsangemessene Allimentierung überhaupt weiss.

Ich muss zugeben das ich es auch manchmal aus den Augen verliere das diese Punkte nicht auf alle Beamte zu trifft.

Ich hatte während meiner Bw-Zeit in den 80er-Jahren häufig mit französischen Soldaten zu tun und war doch sehr verwundert, wie vorzüglich diese behandelt wurden, man kann fast sagen, hofiert wurden. Auch das Ansehen in der Bevölkerung war vollkommen anders als bei uns. Auf Schritt und Tritt merkte man die Hochachtung vor der Armee. Die Leute wussten, das sind die Leute, die uns und unser Land beschützen und dafür ihr Leben einsetzen. Natürlich hatten die Franzosen auch einen viel größeren Nationalstolz, Grand Nation, usw. Bei uns musste man von den Vorgesetzten "massiv überredet werden" sich in Uniform in der Öffentlichkeit zu zeigen. Man fühlte sich irgendwie als Fremdkörper, nicht dazu gehörend, und es konnte schon mal vorkommen, dass man am Bahnhof als Kindermörder bezichtigt wurde. Wie gesagt, das war in den 80er-Jahren, wie es heute ist, kann ich nicht sagen.

tinytoon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15282 am: 23.10.2024 10:01 »
Wenn ich diesen Artikel lese, könnte man auf die Idee kommen, dass diese Schritte (Stichwort pauschale Wohnkosten) auch im Zusammenhang mit der hier diskutierten Thematik stehen könnten.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/sozialleistungen-christian-lindner-will-ukrainern-buergergeld-streichen-a-aaf26ffa-439e-429d-a5f9-fa79d6c49655

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15283 am: 23.10.2024 10:41 »
@Rollo

Ich glaube eher, es ist die in meinen Augen schlechte Verbaendearbeit im Bereich der Bw die zu dem Ergebnis gefuehrt hat.
Dies gilt fuer alle Verbaende sowohl die militaerischen als auch die zivilen.
Deine positiven Punkte sind sicher vorhanden, jedoch kauft man sich die aber auch ein, indem man jederzeit in einen Einsatz geschickt werden kann und dies leider viel zu oft auch mit Gefahr fuer Leib und Leben verbunden ist.
Offiziere haben zudem die Situation dass Sie regelmaessig alle paar Jahre versetzt werden und das durchaus auch quer durch die Republik, was sicher oftmals auch eine Belastung fuer die Familie ist.
Unter diesen Aspekten ist der Entwurf umso mehr eine Schande und Ausdruck der Verachtung fuer all die Staatsdiener, die im Zweifelsfall sogar ihr Leben fuer diesen Staat riskieren.

Das sind sicherlich valide Punkte dessen sich jeder Soldat bewusst ist oder sein soll.
Soldat wird man auch nicht wegen den Dienstbezügen. Als ich jung war da war ich so überzeugt ich hätte wahrscheinlich kostenlos die Uniform angezogen. Die Zeit ist lange vorbei.
Das mit der Versetzung ist beim Stabsoffizieren auch ein valider Punkt, aus dem Grund hab ich da auch kein Interesse dran. Also Fachfienstoffizier fällt das aus. Ich wurde in meiner Dienstzeit bis jetzt 2 mal versetzt, dazu ein Mal als Offizier und beide Versetzungen waren gewollt. Im Einsatz war ich ein Mal als junger Feldwebel und das war die beste Dienstzeit die ich bis jetzt hatte. Weitere Freiwilligenmeldungen wurden wegen Unabkömmlichkeit einfach abgeblockt. Jetzt sitze ich seit Jahren im Amt, mit HomeOffice und mit wirklich sehr vielen Kameraden die noch NIE auch nur ansatzweise im Einsatz waren quer durch ALLE Dienstgradgruppen.
Wenn nicht der große Vaterländische Krieg aus bricht werde ich in meiner Dienstzeit auch keinen Einsatz mehr erleben als Sachgebietsleiter, anscheinend ist ja keiner in der Lage mich zu vertreten. Kann natürlich auch sein das einfach keiner Bock drauf hat. That’s life.

Rollo83

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« Antwort #15284 am: 23.10.2024 10:45 »
"Wir" bei der Bundeswehr in Uniform haben zumindest noch den Vorteil der kostenlosen Heilfürsorge und haben somit ~300€ (oder was kostst so eine PKV grob im Monat) mehr in der Tasche pro Monat, dazu eine wohlwollend ausgelegte Trennungsgeldregelung die auch nochmal durchaus mehrere 100€ monatlich sein können.
Dazu gehen wir ab dem Alter von 55 Jahren (ich mit 56. Jahren) in Pension.

Das sind schon sehr valide und sehr positive Punkte die sonst in der breiten Masse im Beamtentum nicht zu treffen.
Vielleicht ist das auch ein Grund warum bei der Bundeswehr so gut wie niemand von dem Thema amtsangemessene Allimentierung überhaupt weiss.

Ich muss zugeben das ich es auch manchmal aus den Augen verliere das diese Punkte nicht auf alle Beamte zu trifft.

Ich hatte während meiner Bw-Zeit in den 80er-Jahren häufig mit französischen Soldaten zu tun und war doch sehr verwundert, wie vorzüglich diese behandelt wurden, man kann fast sagen, hofiert wurden. Auch das Ansehen in der Bevölkerung war vollkommen anders als bei uns. Auf Schritt und Tritt merkte man die Hochachtung vor der Armee. Die Leute wussten, das sind die Leute, die uns und unser Land beschützen und dafür ihr Leben einsetzen. Natürlich hatten die Franzosen auch einen viel größeren Nationalstolz, Grand Nation, usw. Bei uns musste man von den Vorgesetzten "massiv überredet werden" sich in Uniform in der Öffentlichkeit zu zeigen. Man fühlte sich irgendwie als Fremdkörper, nicht dazu gehörend, und es konnte schon mal vorkommen, dass man am Bahnhof als Kindermörder bezichtigt wurde. Wie gesagt, das war in den 80er-Jahren, wie es heute ist, kann ich nicht sagen.

Das ist heut zu Tage immer noch so. Ich verlasse die Kaserne quasi so gut wie nie in Uniform. Warum sollte ich mir das auch geben. Wenn’s gut läuft wird man nur angeschaut als wenn man ein Außerirdischer ist, wenn’s schlecht läuft wird man angepöbelt oder angespuckt und wenn’s ganz schlecht läuft Schlimmeres.
Wir könnte ja kostenlos Zug fahren in Uniform, ich würde mir eher ein 49€ Ticket kaufen als mir diesen Mist zu geben und zusätzlich soll man dann ja noch die Polizei spielen weil man in Uniform unterwegs ist.
Das ich dir Uniform nicht mehr aus Überzeugung trage sondern weil es mein 9 to 5 Job ist kommt noch dazu.