Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4357565 times)

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15285 am: 23.10.2024 11:32 »
@Rollo

Ich glaube eher, es ist die in meinen Augen schlechte Verbaendearbeit im Bereich der Bw die zu dem Ergebnis gefuehrt hat.
Dies gilt fuer alle Verbaende sowohl die militaerischen als auch die zivilen.
Deine positiven Punkte sind sicher vorhanden, jedoch kauft man sich die aber auch ein, indem man jederzeit in einen Einsatz geschickt werden kann und dies leider viel zu oft auch mit Gefahr fuer Leib und Leben verbunden ist.
Offiziere haben zudem die Situation dass Sie regelmaessig alle paar Jahre versetzt werden und das durchaus auch quer durch die Republik, was sicher oftmals auch eine Belastung fuer die Familie ist.
Unter diesen Aspekten ist der Entwurf umso mehr eine Schande und Ausdruck der Verachtung fuer all die Staatsdiener, die im Zweifelsfall sogar ihr Leben fuer diesen Staat riskieren.

Das sind sicherlich valide Punkte dessen sich jeder Soldat bewusst ist oder sein soll.
Soldat wird man auch nicht wegen den Dienstbezügen. Als ich jung war da war ich so überzeugt ich hätte wahrscheinlich kostenlos die Uniform angezogen. Die Zeit ist lange vorbei.
Das mit der Versetzung ist beim Stabsoffizieren auch ein valider Punkt, aus dem Grund hab ich da auch kein Interesse dran. Also Fachfienstoffizier fällt das aus. Ich wurde in meiner Dienstzeit bis jetzt 2 mal versetzt, dazu ein Mal als Offizier und beide Versetzungen waren gewollt. Im Einsatz war ich ein Mal als junger Feldwebel und das war die beste Dienstzeit die ich bis jetzt hatte. Weitere Freiwilligenmeldungen wurden wegen Unabkömmlichkeit einfach abgeblockt. Jetzt sitze ich seit Jahren im Amt, mit HomeOffice und mit wirklich sehr vielen Kameraden die noch NIE auch nur ansatzweise im Einsatz waren quer durch ALLE Dienstgradgruppen.
Wenn nicht der große Vaterländische Krieg aus bricht werde ich in meiner Dienstzeit auch keinen Einsatz mehr erleben als Sachgebietsleiter, anscheinend ist ja keiner in der Lage mich zu vertreten. Kann natürlich auch sein das einfach keiner Bock drauf hat. That’s life.


Das passt dann zu deinen Aussagen:
Sönke Neitzel: „Wir können nur hoffen, dass die Bundeswehr nie kämpfen muss“
https://www.youtube.com/watch?v=ixnBTZkGG68


Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15286 am: 23.10.2024 14:27 »
@Rollo

Ich glaube eher, es ist die in meinen Augen schlechte Verbaendearbeit im Bereich der Bw die zu dem Ergebnis gefuehrt hat.
Dies gilt fuer alle Verbaende sowohl die militaerischen als auch die zivilen.
Deine positiven Punkte sind sicher vorhanden, jedoch kauft man sich die aber auch ein, indem man jederzeit in einen Einsatz geschickt werden kann und dies leider viel zu oft auch mit Gefahr fuer Leib und Leben verbunden ist.
Offiziere haben zudem die Situation dass Sie regelmaessig alle paar Jahre versetzt werden und das durchaus auch quer durch die Republik, was sicher oftmals auch eine Belastung fuer die Familie ist.
Unter diesen Aspekten ist der Entwurf umso mehr eine Schande und Ausdruck der Verachtung fuer all die Staatsdiener, die im Zweifelsfall sogar ihr Leben fuer diesen Staat riskieren.

Das sind sicherlich valide Punkte dessen sich jeder Soldat bewusst ist oder sein soll.
Soldat wird man auch nicht wegen den Dienstbezügen. Als ich jung war da war ich so überzeugt ich hätte wahrscheinlich kostenlos die Uniform angezogen. Die Zeit ist lange vorbei.
Das mit der Versetzung ist beim Stabsoffizieren auch ein valider Punkt, aus dem Grund hab ich da auch kein Interesse dran. Also Fachfienstoffizier fällt das aus. Ich wurde in meiner Dienstzeit bis jetzt 2 mal versetzt, dazu ein Mal als Offizier und beide Versetzungen waren gewollt. Im Einsatz war ich ein Mal als junger Feldwebel und das war die beste Dienstzeit die ich bis jetzt hatte. Weitere Freiwilligenmeldungen wurden wegen Unabkömmlichkeit einfach abgeblockt. Jetzt sitze ich seit Jahren im Amt, mit HomeOffice und mit wirklich sehr vielen Kameraden die noch NIE auch nur ansatzweise im Einsatz waren quer durch ALLE Dienstgradgruppen.
Wenn nicht der große Vaterländische Krieg aus bricht werde ich in meiner Dienstzeit auch keinen Einsatz mehr erleben als Sachgebietsleiter, anscheinend ist ja keiner in der Lage mich zu vertreten. Kann natürlich auch sein das einfach keiner Bock drauf hat. That’s life.


Das passt dann zu deinen Aussagen:
Sönke Neitzel: „Wir können nur hoffen, dass die Bundeswehr nie kämpfen muss“
https://www.youtube.com/watch?v=ixnBTZkGG68
Ich habe den Beitag jetzt nicht geschaut aber ich kann zu dieser Aussage nur sagen das es NICHT am Personal liegt.
Denke damit sollte das Thema hier auch abgeschlossen werden, es geht immerhin um etwas anderes.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15288 am: 23.10.2024 18:06 »
@PolareuD, vielen Dank für den Link!

Ein wenig verwunderlich finde ich, dass anscheinend nach Auffassung des Gerichts die Besoldung des ledigen und kinderlosen A9 verfassungswidrig war, während es dies für den verheirateten A13 mit zwei Kindern nicht zwingend feststellt (falls ich den Text und die Pressemitteilung richtig interpretiert habe).


Laienhaft interpretiert bedeutet dies, dass absurde Zuschlagsorgien laut Gericht nicht zulässig sind (sonst wäre die Besoldung des ledigen, kinderlosen A9 mutmaßlich als verfassungsgemäß klassifiziert worden), während es bei der Interpretation des Binnenabstandsgebots noch einen gewissen "Nachschärfungsbedarf" gibt, damit im Ergebnis auch der A13 zu "seinem Recht" kommt..  :)

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15289 am: 23.10.2024 18:13 »
Das Bundesverfassungsgericht wird wöchentlich mit neuen Verfahren zugeschüttet. Das sollte doch schon Motivierend genug sein in dem Thema mal Klartext zu sprechen.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15290 am: 23.10.2024 19:33 »
https://bdr-hamburg.de/?p=1446

Ist mir etwas rätselhaft warum man für die A13 kein Vorlagebeschluss erlässt? War nicht vor kurzem ein Vorlagebeschluss des VG Hamburg ergangen, dass man die A15 in früheren Jahren für verfassungswidrig zu niedrig bemessen hält?

Wenn man für 2022 die Mindestalimentation als verletzt ansieht, müsste das eigentlich bis nach oben hinauf purzeln.

@Swen
Hast du da nähere Infos?

tumnus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15291 am: 23.10.2024 19:49 »
Profitieren werden nur diejenigen, die in der betreffenden Besoldungsgruppe unterhalb der Erfahrungsstufe A4/5, A6/3 und A7/3 liegen. Zudem werden A3er nach A4/5 überführt. Der Rest geht in dem Zusammenhang leer aus.

Ich wurde 2021 in A3 Stufe 7 verbeamtet. Wie sieht es da aus? Kann ich mit einer Nachzahlung rechnen?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15292 am: 23.10.2024 19:53 »
Profitieren werden nur diejenigen, die in der betreffenden Besoldungsgruppe unterhalb der Erfahrungsstufe A4/5, A6/3 und A7/3 liegen. Zudem werden A3er nach A4/5 überführt. Der Rest geht in dem Zusammenhang leer aus.

Ich wurde 2021 in A3 Stufe 7 verbeamtet. Wie sieht es da aus? Kann ich mit einer Nachzahlung rechnen?

Nachzahlungen sind meines Wissens nach nur für den AEZ geplant. Insofern würde ich nur davon ausgehen, dass nur eine Überführung in die Besoldngsgruppe A4 erfolgt, falls die A3 noch aktuell ist.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15293 am: 23.10.2024 20:39 »
Das Bundesverfassungsgericht wird wöchentlich mit neuen Verfahren zugeschüttet. Das sollte doch schon Motivierend genug sein in dem Thema mal Klartext zu sprechen.

Also manchmal könnte man meinen, dass hier feuchte Wunschträume mit Fakten verwechselt werden.

In der Vorschau des BVerfG sehe ich keine Anträge zur verfassungsmäßigen Alimentation von Bundesbeamten. Und ich kann auch nicht sehen wo dazu wöchentlich Anträge eingehen.

Ich gehe davon aus, dass unser BMI genau weiß was es da macht. und deswegen unterstelle ich mal Vorsatz. Ich bringe ein offensichtlich rechtswidirges Gesetz auf den Weg. Die Formalie der Verbändeanhörung werde ich gerecht. Danach müssen die Beamten erstmal wieder Widerspruch einlegen. Das macht wieder nur ein bestimmter Prozentsatz der Betroffenen. Die Abhandlung dauert dann wieder Jahre. Danach habe ich wieder einen mehrjährigen Zeitraum eine Rechtsprechung umzusetzen. Rein Haushaltsrechtlich ein genial wirtschaftlicher Handstreich. Verzinzung gibt es ja nicht. Den Schaden, den ich in der Beamtenlandschaft anrichte unbeschreibbar, aber nicht greifbar.

Beispiel: Besoldung NRW: ---> zeitraum 2014 bis 2020 ---> Handeln nach Urteil erst 2022

Beim Bund ist der Entwurf das absolute Minimum was geht an Flickschusterei. Weniger wirds nicht mehr. Mehr geht nicht mehr im Haushalt 2024 und 2025. Weiter rauszögern geht auch nicht mehr, wenn ich als Regierung davon ausgehe und fest dran glaube, dass ich ja noch weitere vier Jahre regiere und mich somit mit den Folgen plagen muss. Interesse der Öffentlichkeit für unsere Belange? wenn ich weniger als "Null" vergeben könnte.....

Was machen? Geld nehmen, sofern man durch den Entwurf berücksichtigt wird. Und weiter widersprechen. Wenn man nicht berücksichtigt wird? Weiter widersprechen....... Und vielleicht, und nur ganz vielleicht..... irgendwann. Auch wennn ich es ernsthaft sage. In 30 Jahren gibts unsere Beamtenlandschaft nicht mehr zu unseren jetzigen Konditionen. Vielleicht in abgespeckter Variante samt Bürgerversicherung statt Pension, etc. Vielleicht auch nur im Kern der inneren und äußeren Sicherheit. Schaut doch mal in die Kommunen. Meistens 8ß% tariflich Beschäftigte. Da wo es noch eine Berufsfeuerwehr gibt siehts was besser aus. Lehrer? Mal ist eine hoheitliche Aufgabe, mal anscheinend nicht.

Zudem ist die Besoldungslandschaft mittlerweile so zerklüftet. In Bayern freuen sich die Beamten Montags, in Hessen überlegen sie ob sie nach Bayern ziehen. In NRW hätte ich aufgrund der Familienzuschläge 1000 € mehr in der Tasche aber ein niedrigeres Grundgehalt. Was wäre mir eigentlich lieber? Eine höhere Pension im Alter oder mehr Geld für die Kinder jetzt. Und wenn mich Menschen auf der Straße fragen was ich beruflich mache sage ich schon seit Jahren "Büro". Insbesondere wenn ich einem Handwerker gegenüber stehe.
                           

BalBundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15294 am: 23.10.2024 21:05 »
"Wir" bei der Bundeswehr in Uniform haben zumindest noch den Vorteil der kostenlosen Heilfürsorge und haben somit ~300€ (oder was kostst so eine PKV grob im Monat) mehr in der Tasche pro Monat, dazu eine wohlwollend ausgelegte Trennungsgeldregelung die auch nochmal durchaus mehrere 100€ monatlich sein können.
Dazu gehen wir ab dem Alter von 55 Jahren (ich mit 56. Jahren) in Pension.

Das sind schon sehr valide und sehr positive Punkte die sonst in der breiten Masse im Beamtentum nicht zu treffen.
Vielleicht ist das auch ein Grund warum bei der Bundeswehr so gut wie niemand von dem Thema amtsangemessene Allimentierung überhaupt weiss.

Ich muss zugeben das ich es auch manchmal aus den Augen verliere das diese Punkte nicht auf alle Beamte zu trifft.

Sehr geehrter Kamarad
Als OffzMilFD und in ihrem Alter habe ich doch etwas mehr Kenntnis von der Materie erwartet!
Zunächst, ja wir Soldaten haben die unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung ( keine freie Heilfürsorge, dass ist was anderes) aber haben sie mal an die Ehefrau und Kinder gedacht? Ggf. Werden diese über Beihilfe und PKV versichert! Ich zahle dafür 450€ mtl! Dies betrifft einzige Kameraden.
Dann gibt es die allgemeine Altersgrenze (müsste bei 62 aktuell liegen) und die besondere ( je nach Dienstgradgruppe) die besondere Altersgrenze kann sofort und ohne Vorwarnung außer Kraft gesetzt werden. Auch individuell nur für sie! Sprich sie haben da keinen Rechtsanspruch drauf und daher sollte man da mal vorsichtig sein das als so positiv darzustellen.

Tja Thema Einsätze…. klar ist es schön und bequem jeden Abend zu Hause und auch noch Homeoffice, die Einsätze machen schon andere? Aber ist es nicht auch ne bringeschuld? Das sie mal sagen: ich muss aus dem Amt raus und mal wieder das machen wofür ich Soldat geworden bin! Das ist leider das Problem was wir in der Truppe haben: zuviele in ihrer Komfortzone und keiner will sich bewegen. Sorry da bekomme ich schlechte Laune. Bin selber Offizier und die letzten 20 Jahre in allen Dienstgradgruppen zur See gefahren. Auch weil ich wollte, weil es meine Pflicht ist! 4 Einsätze in 3 Coronajahren und warum weil zu viele sich nicht bewegen wollen oder in der Komfortzone festhängen. Wie hat es bei Augengeradeaus.net mal einer gesagt: wie in der Römerzeit 140.000 sitzen auf der Tribüne 40.000 kämpfen.
Nimm es bitte nicht persönlich aber leider ist dieses Beispiel zu oft Alltag und wenn der Einsatz ruft und man keine Lust hat wird dann die Krankenkarte gezogen: keine BDV keine Auslandsverwendungsfähigkeit, keine Kinderbetreuung, niemanden für den Hund etc.
Schade

Skywalker2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15295 am: 24.10.2024 06:18 »
Warum meinen hier die selbsternannten Besoldungsjuristen dass sie alles besser wissen würden?
Ihr kommt da wie ein kleines Kind mit euer 115% Regel.

Das BMI wird schon ganz genau wissen, wie sie alles kostengünstig umgehen kann. Und ein A11+ sollte bitte mal die Klappe halten mit der Begründung, dass er im Existenzminimum sei mit seiner ah so tollen „Verantwortung“

Und falls jemand immernoch meint, dass er mit der Besoldung nicht überleben könne und ein Siemens Manager das 10fache kriege mit der selben Verantwortung.

Dann bitte einfach Kündigung und zur freien Wirtschaft wechseln.

Skywalker2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15296 am: 24.10.2024 06:20 »
"Wir" bei der Bundeswehr in Uniform haben zumindest noch den Vorteil der kostenlosen Heilfürsorge und haben somit ~300€ (oder was kostst so eine PKV grob im Monat) mehr in der Tasche pro Monat, dazu eine wohlwollend ausgelegte Trennungsgeldregelung die auch nochmal durchaus mehrere 100€ monatlich sein können.
Dazu gehen wir ab dem Alter von 55 Jahren (ich mit 56. Jahren) in Pension.

Das sind schon sehr valide und sehr positive Punkte die sonst in der breiten Masse im Beamtentum nicht zu treffen.
Vielleicht ist das auch ein Grund warum bei der Bundeswehr so gut wie niemand von dem Thema amtsangemessene Allimentierung überhaupt weiss.

Ich muss zugeben das ich es auch manchmal aus den Augen verliere das diese Punkte nicht auf alle Beamte zu trifft.

Sehr geehrter Kamarad
Als OffzMilFD und in ihrem Alter habe ich doch etwas mehr Kenntnis von der Materie erwartet!
Zunächst, ja wir Soldaten haben die unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung ( keine freie Heilfürsorge, dass ist was anderes) aber haben sie mal an die Ehefrau und Kinder gedacht? Ggf. Werden diese über Beihilfe und PKV versichert! Ich zahle dafür 450€ mtl! Dies betrifft einzige Kameraden.
Dann gibt es die allgemeine Altersgrenze (müsste bei 62 aktuell liegen) und die besondere ( je nach Dienstgradgruppe) die besondere Altersgrenze kann sofort und ohne Vorwarnung außer Kraft gesetzt werden. Auch individuell nur für sie! Sprich sie haben da keinen Rechtsanspruch drauf und daher sollte man da mal vorsichtig sein das als so positiv darzustellen.

Tja Thema Einsätze…. klar ist es schön und bequem jeden Abend zu Hause und auch noch Homeoffice, die Einsätze machen schon andere? Aber ist es nicht auch ne bringeschuld? Das sie mal sagen: ich muss aus dem Amt raus und mal wieder das machen wofür ich Soldat geworden bin! Das ist leider das Problem was wir in der Truppe haben: zuviele in ihrer Komfortzone und keiner will sich bewegen. Sorry da bekomme ich schlechte Laune. Bin selber Offizier und die letzten 20 Jahre in allen Dienstgradgruppen zur See gefahren. Auch weil ich wollte, weil es meine Pflicht ist! 4 Einsätze in 3 Coronajahren und warum weil zu viele sich nicht bewegen wollen oder in der Komfortzone festhängen. Wie hat es bei Augengeradeaus.net mal einer gesagt: wie in der Römerzeit 140.000 sitzen auf der Tribüne 40.000 kämpfen.
Nimm es bitte nicht persönlich aber leider ist dieses Beispiel zu oft Alltag und wenn der Einsatz ruft und man keine Lust hat wird dann die Krankenkarte gezogen: keine BDV keine Auslandsverwendungsfähigkeit, keine Kinderbetreuung, niemanden für den Hund etc.
Schade


Glaub du willst einfach nicht wahrhaben, dass Leute mit seinem Dienstherr zufrieden sind, nur weil du es nicht bist.

Wenn es alles so schlecht wäre, dann kündigen. Danke. Es gibt bestimmt jemand, der auf deinen Posten hinwill und es gerne macht.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15297 am: 24.10.2024 07:54 »
Warum meinen hier die selbsternannten Besoldungsjuristen dass sie alles besser wissen würden?
Ihr kommt da wie ein kleines Kind mit euer 115% Regel.

Das BMI wird schon ganz genau wissen, wie sie alles kostengünstig umgehen kann. Und ein A11+ sollte bitte mal die Klappe halten mit der Begründung, dass er im Existenzminimum sei mit seiner ah so tollen „Verantwortung“

Und falls jemand immernoch meint, dass er mit der Besoldung nicht überleben könne und ein Siemens Manager das 10fache kriege mit der selben Verantwortung.

Dann bitte einfach Kündigung und zur freien Wirtschaft wechseln.


Die selbe Frage könnte man dir auch stellen. Wenn du mit dem was das BMI mit dem BBVAngG veranstaltet einverstanden bist, wieso beteiligst du dich hier in der Diskussion?

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15298 am: 24.10.2024 07:55 »
Und ein A11+ sollte bitte mal die Klappe halten mit der Begründung, dass er im Existenzminimum sei mit seiner ah so tollen „Verantwortung“
Dann bitte einfach Kündigung und zur freien Wirtschaft wechseln.

Weißt Du überhaupt, worum es hier geht? Thema nicht verstanden!

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15299 am: 24.10.2024 08:04 »
"Wir" bei der Bundeswehr in Uniform haben zumindest noch den Vorteil der kostenlosen Heilfürsorge und haben somit ~300€ (oder was kostst so eine PKV grob im Monat) mehr in der Tasche pro Monat, dazu eine wohlwollend ausgelegte Trennungsgeldregelung die auch nochmal durchaus mehrere 100€ monatlich sein können.
Dazu gehen wir ab dem Alter von 55 Jahren (ich mit 56. Jahren) in Pension.

Das sind schon sehr valide und sehr positive Punkte die sonst in der breiten Masse im Beamtentum nicht zu treffen.
Vielleicht ist das auch ein Grund warum bei der Bundeswehr so gut wie niemand von dem Thema amtsangemessene Allimentierung überhaupt weiss.


Ich muss zugeben das ich es auch manchmal aus den Augen verliere das diese Punkte nicht auf alle Beamte zu trifft.

Sehr geehrter Kamarad
Als OffzMilFD und in ihrem Alter habe ich doch etwas mehr Kenntnis von der Materie erwartet!
Zunächst, ja wir Soldaten haben die unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung ( keine freie Heilfürsorge, dass ist was anderes) aber haben sie mal an die Ehefrau und Kinder gedacht? Ggf. Werden diese über Beihilfe und PKV versichert! Ich zahle dafür 450€ mtl! Dies betrifft einzige Kameraden.
Dann gibt es die allgemeine Altersgrenze (müsste bei 62 aktuell liegen) und die besondere ( je nach Dienstgradgruppe) die besondere Altersgrenze kann sofort und ohne Vorwarnung außer Kraft gesetzt werden. Auch individuell nur für sie! Sprich sie haben da keinen Rechtsanspruch drauf und daher sollte man da mal vorsichtig sein das als so positiv darzustellen.

Tja Thema Einsätze…. klar ist es schön und bequem jeden Abend zu Hause und auch noch Homeoffice, die Einsätze machen schon andere? Aber ist es nicht auch ne bringeschuld? Das sie mal sagen: ich muss aus dem Amt raus und mal wieder das machen wofür ich Soldat geworden bin! Das ist leider das Problem was wir in der Truppe haben: zuviele in ihrer Komfortzone und keiner will sich bewegen. Sorry da bekomme ich schlechte Laune. Bin selber Offizier und die letzten 20 Jahre in allen Dienstgradgruppen zur See gefahren. Auch weil ich wollte, weil es meine Pflicht ist! 4 Einsätze in 3 Coronajahren und warum weil zu viele sich nicht bewegen wollen oder in der Komfortzone festhängen. Wie hat es bei Augengeradeaus.net mal einer gesagt: wie in der Römerzeit 140.000 sitzen auf der Tribüne 40.000 kämpfen.
Nimm es bitte nicht persönlich aber leider ist dieses Beispiel zu oft Alltag und wenn der Einsatz ruft und man keine Lust hat wird dann die Krankenkarte gezogen: keine BDV keine Auslandsverwendungsfähigkeit, keine Kinderbetreuung, niemanden für den Hund etc.
Schade

Guten Morgen,
mir Unwissen zu unterstellen finde ich schon hart.
Natürlich weiss ich das wir "unendgeltliche Truppenärztliche Versorgung" haben, da damit aber quasi KEINER hier im Forum was anfangen kann der nicht Soldat ist habe ich es als umgangssprachlich "kostenlose Heilfürsorge" benannt. Ja, es ist nicht das Gleiche aber damit kann jeder hier was anfangen, und zwar das dem Soldaten keine Kosten für die Ärztliche Versorgung entstehen.

Ich hab eine Ehefrau, die geht selber Arbeiten und ist über die GKV abgesichert, Kinder habe ich keine.
Das dort dann Kosten entstehen können ist unbestritten. Viele Ehefrauen gehen aber einer sozialversicherungspglichtigen Anstellung nach und dann ist meist das Kind über die Frau in der GKV abgesichert.
So zumindest in meinem näheren soldatischen Umkreis. Sicherlich gibt es aber auch den Fall wie bei ihnen aber ich kann und will hier nicht jeden Einzelfall den es gibt aufzählen.

Ja, es gibt eine allgemeine Altersgrenze (Dienstgrad abhängig) und eine besondere Altersgrenze. Stand heute wurde noch KEIN Soldat dazu befohlen länger zu machen und nicht zur besonderen Altersgrenze in Pension zu gehen. Klar kann sich das ändern aber ich muss wohl schon von stand HEUTE aus gehen sonst schreib ich halt das vielleicht ja bald die besondere Altersgrenze auf 50 Jahre runter gesetzt wird und verkaufe das als noch grösseren Vorteil. Wir sind alle keine Hellseher und stand HEUTE geht JEDER zur besonderen Altersgrenze in Pension es sei denn der Soldat möcht FREIWILLIG länger machen und dann maximal bis zur allgemeinen Altersgrenze von 65 Jahren.

Zu dem Rest, lesen sie bitte meinen Beitrag vom 23.10.2024 um 1041 dann würde sie mir nicht genau das aufs Brot schmieren was sie mir hier unterstellen.

Aus dem Amt raus? Sind wir hier bei Wünsch dir was? Als wenn ich freiwillig im Amt bin !!!!!!

Ich nehm ihre Nachricht nicht persönlich, kann ich gar nicht weil ich mich dort nicht wieder finde und zwar in keinem einzigen Punkt.