Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4348912 times)

BalBundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15300 am: 24.10.2024 09:27 »
"Wir" bei der Bundeswehr in Uniform haben zumindest noch den Vorteil der kostenlosen Heilfürsorge und haben somit ~300€ (oder was kostst so eine PKV grob im Monat) mehr in der Tasche pro Monat, dazu eine wohlwollend ausgelegte Trennungsgeldregelung die auch nochmal durchaus mehrere 100€ monatlich sein können.
Dazu gehen wir ab dem Alter von 55 Jahren (ich mit 56. Jahren) in Pension.

Das sind schon sehr valide und sehr positive Punkte die sonst in der breiten Masse im Beamtentum nicht zu treffen.
Vielleicht ist das auch ein Grund warum bei der Bundeswehr so gut wie niemand von dem Thema amtsangemessene Allimentierung überhaupt weiss.

Ich muss zugeben das ich es auch manchmal aus den Augen verliere das diese Punkte nicht auf alle Beamte zu trifft.

Sehr geehrter Kamarad
Als OffzMilFD und in ihrem Alter habe ich doch etwas mehr Kenntnis von der Materie erwartet!
Zunächst, ja wir Soldaten haben die unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung ( keine freie Heilfürsorge, dass ist was anderes) aber haben sie mal an die Ehefrau und Kinder gedacht? Ggf. Werden diese über Beihilfe und PKV versichert! Ich zahle dafür 450€ mtl! Dies betrifft einzige Kameraden.
Dann gibt es die allgemeine Altersgrenze (müsste bei 62 aktuell liegen) und die besondere ( je nach Dienstgradgruppe) die besondere Altersgrenze kann sofort und ohne Vorwarnung außer Kraft gesetzt werden. Auch individuell nur für sie! Sprich sie haben da keinen Rechtsanspruch drauf und daher sollte man da mal vorsichtig sein das als so positiv darzustellen.

Tja Thema Einsätze…. klar ist es schön und bequem jeden Abend zu Hause und auch noch Homeoffice, die Einsätze machen schon andere? Aber ist es nicht auch ne bringeschuld? Das sie mal sagen: ich muss aus dem Amt raus und mal wieder das machen wofür ich Soldat geworden bin! Das ist leider das Problem was wir in der Truppe haben: zuviele in ihrer Komfortzone und keiner will sich bewegen. Sorry da bekomme ich schlechte Laune. Bin selber Offizier und die letzten 20 Jahre in allen Dienstgradgruppen zur See gefahren. Auch weil ich wollte, weil es meine Pflicht ist! 4 Einsätze in 3 Coronajahren und warum weil zu viele sich nicht bewegen wollen oder in der Komfortzone festhängen. Wie hat es bei Augengeradeaus.net mal einer gesagt: wie in der Römerzeit 140.000 sitzen auf der Tribüne 40.000 kämpfen.
Nimm es bitte nicht persönlich aber leider ist dieses Beispiel zu oft Alltag und wenn der Einsatz ruft und man keine Lust hat wird dann die Krankenkarte gezogen: keine BDV keine Auslandsverwendungsfähigkeit, keine Kinderbetreuung, niemanden für den Hund etc.
 :) :)Schade


Glaub du willst einfach nicht wahrhaben, dass Leute mit seinem Dienstherr zufrieden sind, nur weil du es nicht bist.

Wenn es alles so schlecht wäre, dann kündigen. Danke. Es gibt bestimmt jemand, der auf deinen Posten hinwill und es gerne macht.



 :)
Schlechten oder keinen morgendlichen Stuhl gehabt?
Steht dort irgendwo das ich unzufrieden bin mit dem Dienst oder Dienstherren?
Lesen gefährdet die Dummheit…..

Dav0HH

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15301 am: 24.10.2024 09:28 »
Warum meinen hier die selbsternannten Besoldungsjuristen dass sie alles besser wissen würden?
Ihr kommt da wie ein kleines Kind mit euer 115% Regel.

Das BMI wird schon ganz genau wissen, wie sie alles kostengünstig umgehen kann. Und ein A11+ sollte bitte mal die Klappe halten mit der Begründung, dass er im Existenzminimum sei mit seiner ah so tollen „Verantwortung“

Und falls jemand immernoch meint, dass er mit der Besoldung nicht überleben könne und ein Siemens Manager das 10fache kriege mit der selben Verantwortung.

Dann bitte einfach Kündigung und zur freien Wirtschaft wechseln.


Das ist einer der Forumstrolle- der ist nicht ernsthaft an einer Diskussion interssiert, bitte nicht füttern.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15302 am: 25.10.2024 08:02 »
Zitat
Das Bundesverfassungsgericht verweist auf die hohe Zahl anhängiger Normenkontrollverfahren, die besoldungsrechtliche Vorschriften zum Gegenstand haben. Es handelt sich um über 50 Verfahren aus 11 Bundesländern, die die Jahre 2016 bis 2024 betreffen. Das Bundesverfassungsgericht widmet sich aktuell ausgewählten Pilotverfahren, die bereits die Revisionsinstanz durchlaufen haben bzw. möglichst viele Fragestellungen betreffen, um eine widerspruchsfreie Weiterentwicklung der Rechtsprechung zu gewährleisten. Man sei hier bereits weit fortgeschritten. Dabei wird in Aussicht gestellt, dass die übrigen Verfahren nachfolgend zügig entschieden werden.

https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/bundesverfassungsgericht-antwortet-auf-sachstandsanfrage-des-dbb-sh/

Dementsprechend müsste der Beschluss zu den Pilotverfahren fast fertig sein und durchläuft nur noch die Qualitätskontrolle, oder?
« Last Edit: 25.10.2024 08:14 von PolareuD »

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15303 am: 25.10.2024 08:17 »
Dementsprechend müsste der Beschluss zu dem Pilotverfahren fast fertig sein und durchläuft nur noch die Qualitätskontrolle, oder?

Zitat von: BVerfG Beschluss vom 21.12.2023
Die als Leitverfahren ausgewählte Gruppe von Vorlagen befindet sich in der Schlussphase der Erstellung von Senatsvoten. In ausgewählten weiteren Verfahren - so auch im vorliegenden Verfahren - werden derzeit die Zustellungen und Anforderung von Stellungnahmen vorbereitet und durchgeführt.

Das klang bereits im Dezember letzten Jahres exakt so. So langsam entsteht der Eindruck, dass es im Senat intern gewaltig hakt, seitdem Vossibär auf dem Vorsitzendenstuhl durch die Königin ersetzt wurde.

Aber heute ist ja mal wieder Freitag, sodass wir uns um 09:30 Uhr beim Blick in den Wochenausblick unsere allwöchentliche Hoffnung machen und Enttäuschung abholen dürfen  >:(

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15304 am: 25.10.2024 08:43 »
Augsburger Allgemeine, Printausgabe vom 25.10.2024, Titelseite:

Die Ampel muss noch stärker sparen.
Hohe Steuerausfälle; Lindner stellt Subventionen und Sozialleistungen zur Disposition.

" ... nicht jede staatliche Leistung wird noch möglich sein ... "

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15305 am: 25.10.2024 08:52 »
Dementsprechend müsste der Beschluss zu dem Pilotverfahren fast fertig sein und durchläuft nur noch die Qualitätskontrolle, oder?

Zitat von: BVerfG Beschluss vom 21.12.2023
Die als Leitverfahren ausgewählte Gruppe von Vorlagen befindet sich in der Schlussphase der Erstellung von Senatsvoten. In ausgewählten weiteren Verfahren - so auch im vorliegenden Verfahren - werden derzeit die Zustellungen und Anforderung von Stellungnahmen vorbereitet und durchgeführt.

Das klang bereits im Dezember letzten Jahres exakt so. So langsam entsteht der Eindruck, dass es im Senat intern gewaltig hakt, seitdem Vossibär auf dem Vorsitzendenstuhl durch die Königin ersetzt wurde.

Aber heute ist ja mal wieder Freitag, sodass wir uns um 09:30 Uhr beim Blick in den Wochenausblick unsere allwöchentliche Hoffnung machen und Enttäuschung abholen dürfen  >:(

Liest sich für mich etwas anders. Im Beschluss von 2023 ist man noch in der Phase der Erstellung der Senatsvoten und fordert in dem Zusammenhang die Stellungnahmen der Beklagten an. Die Mitteilung des dbb hört sich für mich an, dass der Beschluss eigentlich fertig ist und nur noch der letzte "Feinschliff" vollzogen werden muss. Was "Feinschliff" hier auch immer zu bedeuten hat.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15306 am: 25.10.2024 09:51 »
https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/bundesverfassungsgericht-antwortet-auf-sachstandsanfrage-des-dbb-sh/

"Schließlich kündigt das Bundesverfassungsgericht an, in besonderem Maße auf eine Praxistauglichkeit seiner Entscheidungen zu achten, um die Voraussetzungen für eine künftig zügigere Rechtsklarheit zu schaffen."

Das ist aus meiner Sicht nur möglich, wenn Karlsruhe weitestgehend alle Schlupflöcher (Partnereinkommen etc.) schließt und konkrete Leitplanken vorgibt. Ich bin wirklich gespannt, wie Karlsruhe das umsetzen möchte.

Ryan

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15307 am: 25.10.2024 10:38 »
Der DBB-SH schreibt:
"Es handelt sich um über 50 Verfahren aus 11 Bundesländern, die die Jahre 2016 bis 2024 betreffen."

Ende 2023 war schon von 51 Normenkontrollverfahren und 4 Verfassungsbeschwerden aus insgesamt 11 Bundesländern die Rede.

Es gab dazu eine IFG Anfrage, die hier auch schon mal gepostet wurde:
https://fragdenstaat.de/anfrage/anhaengige-verfahren-zur-verfassungswidrigen-besoldung-der-beamten/

Seither ist RLP dazugekommen. Es müssten also 12 Bundesländer sein, richtig?

Zusammen mit den jüngsten Hamburger Verfahren dürfte man schon bei über 60 liegen.

Die angegebenen Jahreszahlen können sich nur auf das Einreichungsdatum beziehen. Oder gibt es schon Verfahren die das Besoldungsjahr 2024 betreffen?

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15308 am: 25.10.2024 10:55 »
Gut das sich das Bundesverfassungsgericht mal geäußert hat. Das klingt doch auch echt positiv finde ich. Jetzt müssen halt nur auch Taten folgen.

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15309 am: 25.10.2024 11:01 »
Die angegebenen Jahreszahlen können sich nur auf das Einreichungsdatum beziehen. Oder gibt es schon Verfahren die das Besoldungsjahr 2024 betreffen?

Vielleicht individuelle und direkte Verfassungsbeschwerden ohne verwaltunsgerichtliches Verfahren? Die Erfolgsaussichten bzw. die Aussichten auf eine zeitnahe Bescheidung dürften nicht besonders groß sein.

Ich bin echt gespannt, was Karlsruhe da ausbrütet. "Optimal" wäre ja zukünftig: z.B. September Verkündung Besoldungsgesetz + sofortiger Widerspruch; November Widerspruchsbescheid; Dezember Klage; Januar mündliche Verhandlung VG und Vorlagebeschluss an Verfassungsgerichtsbarkeit; März Entscheidung BVerfG ggf. LVerfG mit Vollstreckungsanordnung; Juni Entscheidung Verwaltungsgericht gemäß Vollstreckungsanordnung.

Setzt natürlich weiter den konstertierten Verfassungsbruch der Besoldungsgesetzgeber voraus, woran ich aber nicht zweifele. Dafür kann man als Dienstherr mit den "Nichtwidersprechern" einfach zu viel Geld sparen und mir fehlt einfach die Fantasie, dass man in den Parlamenten (nicht konkret verurteilter Länder) gewillt sein könnte einem teuren Richterspruch ohne Widerspruch umzusetzen.

Skywalker2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15310 am: 25.10.2024 14:29 »
Warum meinen hier die selbsternannten Besoldungsjuristen dass sie alles besser wissen würden?
Ihr kommt da wie ein kleines Kind mit euer 115% Regel.

Das BMI wird schon ganz genau wissen, wie sie alles kostengünstig umgehen kann. Und ein A11+ sollte bitte mal die Klappe halten mit der Begründung, dass er im Existenzminimum sei mit seiner ah so tollen „Verantwortung“

Und falls jemand immernoch meint, dass er mit der Besoldung nicht überleben könne und ein Siemens Manager das 10fache kriege mit der selben Verantwortung.

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Eine Diskussion besteht aus mehreren Meinungen und Ansichten.
Hier gilt anscheinend nur eine Meinung:
Wir bekommen viel zu wenig, wir brauchen mehr, egal wie. Alles andere ist ein Troll..

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15311 am: 25.10.2024 14:32 »
Zum Partnereinkommen:

Das fiktive Partnereinkommen beträgt im aktuellen Entwurf 6.456 Euro pro Jahr (538 Euro pro Monat). Die Geringfügigkeitsgrenze steigt 2025 auf 556 Euro pro Monat und somit auf 6.672 Euro pro Jahr. Ich vermute mal, dass diese Steigerung zwangsläufig bei einer Vergleichsberechnung Anwendung finden würde..

Wäre es so, dann müssten, im Hinblick auf eventuelle Nachzahlungen, für die Vorjahre doch auch die jeweiligen Geringfügigkeitsgrenzen Anwendung finden? Für 2021 wären das 5.400 Euro pro Jahr bzw. 450 Euro pro Monat.

Skywalker2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15312 am: 25.10.2024 15:01 »
Ehrlich gesagt denke ich du evtl garnichts an Nachzahlung erhalten wirst, da einfach kein Geld mehr da ist.


bebolus

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« Antwort #15313 am: 25.10.2024 15:11 »
Ehrlich gesagt denke ich du evtl garnichts an Nachzahlung erhalten wirst, da einfach kein Geld mehr da ist.

Ehrlich gesagt weiß ich schon, dass ich aufgrund des derzeitigen Entwurfs nix bekomme. Danke für Deine Meinung dazu.

Deine andere Meinung teile ich nicht: Es ist genug Geld da, wird nur mE falsch eingesetzt/verteilt.. (PS: Unsere beiden Meinungen wurden somit ausgetauscht.  ..und ich werde in diese Diskussion nicht einsteigen.)

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15314 am: 25.10.2024 15:25 »
Es hat gefälligst Geld da zu sein.
Für parteipolitische Vorhaben wird bei jeder Gelegenheit das Portmonee aufgemacht.

Hier hat sich der Besoldungsgesetzgeber selbst in die Sch…. Geritten. Soll er die Suppe endlich verfassungskonform auslöffeln, die er sich selbst eingebrockt hat.