Zum Partnereinkommen:
Das fiktive Partnereinkommen beträgt im aktuellen Entwurf 6.456 Euro pro Jahr (538 Euro pro Monat). Die Geringfügigkeitsgrenze steigt 2025 auf 556 Euro pro Monat und somit auf 6.672 Euro pro Jahr. Ich vermute mal, dass diese Steigerung zwangsläufig bei einer Vergleichsberechnung Anwendung finden würde..
Wäre es so, dann müssten, im Hinblick auf eventuelle Nachzahlungen, für die Vorjahre doch auch die jeweiligen Geringfügigkeitsgrenzen Anwendung finden? Für 2021 wären das 5.400 Euro pro Jahr bzw. 450 Euro pro Monat.