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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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PolareuD:

--- Zitat von: Malkav am 25.10.2024 08:17 ---
--- Zitat von: PolareuD am 25.10.2024 08:02 ---Dementsprechend müsste der Beschluss zu dem Pilotverfahren fast fertig sein und durchläuft nur noch die Qualitätskontrolle, oder?

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--- Zitat von: BVerfG Beschluss vom 21.12.2023 ---Die als Leitverfahren ausgewählte Gruppe von Vorlagen befindet sich in der Schlussphase der Erstellung von Senatsvoten. In ausgewählten weiteren Verfahren - so auch im vorliegenden Verfahren - werden derzeit die Zustellungen und Anforderung von Stellungnahmen vorbereitet und durchgeführt.

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Das klang bereits im Dezember letzten Jahres exakt so. So langsam entsteht der Eindruck, dass es im Senat intern gewaltig hakt, seitdem Vossibär auf dem Vorsitzendenstuhl durch die Königin ersetzt wurde.

Aber heute ist ja mal wieder Freitag, sodass wir uns um 09:30 Uhr beim Blick in den Wochenausblick unsere allwöchentliche Hoffnung machen und Enttäuschung abholen dürfen  >:(

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Liest sich für mich etwas anders. Im Beschluss von 2023 ist man noch in der Phase der Erstellung der Senatsvoten und fordert in dem Zusammenhang die Stellungnahmen der Beklagten an. Die Mitteilung des dbb hört sich für mich an, dass der Beschluss eigentlich fertig ist und nur noch der letzte "Feinschliff" vollzogen werden muss. Was "Feinschliff" hier auch immer zu bedeuten hat.

Maximus:

--- Zitat von: PolareuD am 25.10.2024 08:02 ---https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/bundesverfassungsgericht-antwortet-auf-sachstandsanfrage-des-dbb-sh/

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"Schließlich kündigt das Bundesverfassungsgericht an, in besonderem Maße auf eine Praxistauglichkeit seiner Entscheidungen zu achten, um die Voraussetzungen für eine künftig zügigere Rechtsklarheit zu schaffen."

Das ist aus meiner Sicht nur möglich, wenn Karlsruhe weitestgehend alle Schlupflöcher (Partnereinkommen etc.) schließt und konkrete Leitplanken vorgibt. Ich bin wirklich gespannt, wie Karlsruhe das umsetzen möchte.

Ryan:
Der DBB-SH schreibt:
"Es handelt sich um über 50 Verfahren aus 11 Bundesländern, die die Jahre 2016 bis 2024 betreffen."

Ende 2023 war schon von 51 Normenkontrollverfahren und 4 Verfassungsbeschwerden aus insgesamt 11 Bundesländern die Rede.

Es gab dazu eine IFG Anfrage, die hier auch schon mal gepostet wurde:
https://fragdenstaat.de/anfrage/anhaengige-verfahren-zur-verfassungswidrigen-besoldung-der-beamten/

Seither ist RLP dazugekommen. Es müssten also 12 Bundesländer sein, richtig?

Zusammen mit den jüngsten Hamburger Verfahren dürfte man schon bei über 60 liegen.

Die angegebenen Jahreszahlen können sich nur auf das Einreichungsdatum beziehen. Oder gibt es schon Verfahren die das Besoldungsjahr 2024 betreffen?

MDWiesbaden:
Gut das sich das Bundesverfassungsgericht mal geäußert hat. Das klingt doch auch echt positiv finde ich. Jetzt müssen halt nur auch Taten folgen.

Malkav:

--- Zitat von: Ryan am 25.10.2024 10:38 ---Die angegebenen Jahreszahlen können sich nur auf das Einreichungsdatum beziehen. Oder gibt es schon Verfahren die das Besoldungsjahr 2024 betreffen?

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Vielleicht individuelle und direkte Verfassungsbeschwerden ohne verwaltunsgerichtliches Verfahren? Die Erfolgsaussichten bzw. die Aussichten auf eine zeitnahe Bescheidung dürften nicht besonders groß sein.

Ich bin echt gespannt, was Karlsruhe da ausbrütet. "Optimal" wäre ja zukünftig: z.B. September Verkündung Besoldungsgesetz + sofortiger Widerspruch; November Widerspruchsbescheid; Dezember Klage; Januar mündliche Verhandlung VG und Vorlagebeschluss an Verfassungsgerichtsbarkeit; März Entscheidung BVerfG ggf. LVerfG mit Vollstreckungsanordnung; Juni Entscheidung Verwaltungsgericht gemäß Vollstreckungsanordnung.

Setzt natürlich weiter den konstertierten Verfassungsbruch der Besoldungsgesetzgeber voraus, woran ich aber nicht zweifele. Dafür kann man als Dienstherr mit den "Nichtwidersprechern" einfach zu viel Geld sparen und mir fehlt einfach die Fantasie, dass man in den Parlamenten (nicht konkret verurteilter Länder) gewillt sein könnte einem teuren Richterspruch ohne Widerspruch umzusetzen.

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