Wenn du das glaubst, dann glaubst du auch, dass das Finanzamt deine Spenden an gemeinnützige Vereine, deinen Arbeitsweg/ Arbeitsmaterialien, die KiTa-Kosten deiner Kinder oder dein Arbeitszimmer bezahlt. Tut es nur nicht. Alles, was es macht, ist, nur die dir zur Verfügung stehenden Einnahmen zu versteuern, nicht aber deine Aufwendungen, die du etwa für deine berufliche Tätigkeit hast. Und entsprechend überweist das Finanzamt auch für rentenversicherungspflichtig Beschäftigte nichts an die Deutsche Rentenversicherung, sondern versteuert das Einkommen, was dieser hat, erst dann, wenn er es hat (nämlich, wenn es ihm als Rente ausgezahlt wird).
Btw: Der Solidaritätszuschlag führt zwar zu Abzügen, die ich im Nachbarthread nicht berücksichtigt hatte — danke für den Hinweis; sind immerhin ein paar Cent mehr, die der Arme dann ggf. weniger zur Verfügung hat — aber er ist eine eigene Steuer und nicht Teil der Einkommensteuer, sondern wird zusätzlich zu dieser erhoben. Insofern ist die Aussage, dass für alle unterhalb der Schwelle zur „Reichensteuer“ von ner Viertelmillion zu versteuerndem Einkommen als Alleinveranlagter bzw. ner halben Million als Paar der Grenzsteuersatz der Einkommensteuer höchstens 42% beträgt, weiterhin richtig.