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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
PolareuD:
https://www.myheimat.de/bobingen/c-politik/beamte-ihre-pension-und-staendige-einsparungen-an-ihnen_a1279941#gallery=null
Knecht:
--- Zitat von: PolareuD am 27.10.2024 07:51 ---https://www.myheimat.de/bobingen/c-politik/beamte-ihre-pension-und-staendige-einsparungen-an-ihnen_a1279941#gallery=null
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Schön, nur leider wenig Reichweite im Vergleich zur sonst üblichen Hetze.
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: cyrix42 am 27.10.2024 01:28 ---Wenn du das glaubst, dann glaubst du auch, dass das Finanzamt deine Spenden an gemeinnützige Vereine, deinen Arbeitsweg/ Arbeitsmaterialien, die KiTa-Kosten deiner Kinder oder dein Arbeitszimmer bezahlt.
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Ja, das "glaube" ich in der Tat.
Wenn ich 1.000 € spende, "beteiligt" sich mein Finanzamt implizit/de facto/effektiv/younameit mit 470 € daran. Und natürlich überweist es diesen Betrag nicht an die gemeinnützige Organisation meines Vertrauens, sondern stattdessen an mich.
--- Zitat von: cyrix42 am 27.10.2024 01:28 ---Und entsprechend überweist das Finanzamt auch für rentenversicherungspflichtig Beschäftigte nichts an die Deutsche Rentenversicherung, sondern versteuert das Einkommen, was dieser hat, erst dann, wenn er es hat (nämlich, wenn es ihm als Rente ausgezahlt wird).
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Erster Teil: Natürlich überweist der Arbeitgeber die 702 € an die Rentenversicherung, im Gegenzug überweist das Finanzamt dem Angestellten 330 € (bzw. der Betrag wird gar nicht erst vom Gehalt abgezogen).
Zweiter Teil: Auch das ist nicht zwingend richtig. Was ist beispielsweise, wenn du später ins Ausland ziehst und dort weniger oder gar keine Steuern zahlen musst? Dann kannst du gegebenenfalls steuerfrei deine Rentenzahlungen aus Deutschland genießen, die dir dein Finanzamt in der Einzahlungsphase "co-finanziert" hat, siehe oben. Für uns Beamte gelten diesbezüglich meines Wissen übrigens andere Regeln, aber das nur am Rande.
P.S. Von jedem Euro, den ich zusätzlich bekomme (Besoldungserhöhung, Leistungsprämie am Jahresende, Nebentätigkeit, usw. usf.), möchte mein Finanzamt 47 Cent haben. Da finde ich es relativ irrelevant, dass sich dieser Wert "auf dem Papier" aus 42 Cent Steuern und 5 Cent Solidaritätszuschlag zusammensetzt. Rein formal hast du jedoch natürlich Recht.
P.P.S. @PolareuD, vielen Dank für die informative "Ausarbeitung eines Pensionärs"! :)
lumer:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 27.10.2024 10:20 ---
--- Zitat von: cyrix42 am 27.10.2024 01:28 ---Wenn du das glaubst, dann glaubst du auch, dass das Finanzamt deine Spenden an gemeinnützige Vereine, deinen Arbeitsweg/ Arbeitsmaterialien, die KiTa-Kosten deiner Kinder oder dein Arbeitszimmer bezahlt.
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Ja, das "glaube" ich in der Tat.
Wenn ich 1.000 € spende, "beteiligt" sich mein Finanzamt implizit/de facto/effektiv/younameit mit 470 € daran. Und natürlich überweist es diesen Betrag nicht an die gemeinnützige Organisation meines Vertrauens, sondern stattdessen an mich.
--- Zitat von: cyrix42 am 27.10.2024 01:28 ---Und entsprechend überweist das Finanzamt auch für rentenversicherungspflichtig Beschäftigte nichts an die Deutsche Rentenversicherung, sondern versteuert das Einkommen, was dieser hat, erst dann, wenn er es hat (nämlich, wenn es ihm als Rente ausgezahlt wird).
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Erster Teil: Natürlich überweist der Arbeitgeber die 702 € an die Rentenversicherung, im Gegenzug überweist das Finanzamt dem Angestellten 330 € (bzw. der Betrag wird gar nicht erst vom Gehalt abgezogen).
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cyrix42 ist zuzustimmen.
Verrechnungen führen zu nichts, da sie wegen der Komplexität und der Verschränkungen der Systeme nur schwer abzubilden sind. So vergisst du hier beispielsweise, dass der Arbeitgeber sich an den Sozialversicherungen beteiligt. Die Beträge müsstest du dem Brutto hinzurechnen. Er überweist das Geld, was dir später (und – wenn er steuerpflichtig ist – ihm für seine Steuer) nutzt, nämlich nur nicht an dich, sondern gleich an die jeweilige Sozialversicherung. So wie du es für deine Sozialversicherungsbeiträge und das Finanzamt darstellst. (Hinweis: Dafür gibt es sogar den gebräuchlichen Begriff des Arbeitgeber-Bruttos. ;)) Der von dir beispielhaft genannte Arbeitnehmer hat deshalb gerade kein Brutto von 8000 €, sondern eher schon ein fünfstelliges Brutto.
Im Übrigen wurde die PKV für den Beamten vergessen, die dieser bei der Einkommensteuer auch geltend machen kann, was sein zu versteuerndes Einkommen mindert. Der Beamte hat dann auch nicht 8000 € brutto, sondern vermutlich um 7700 €. Im Ergebnis also mal wieder Äpfel, Birnen, Quitten und anderes Obst ...
SeppelMeier:
@cyrix42
Danke für den verständlichen Beitrag. Ich hatte die gleichen Gedanken, allein mir fehlte die Kraft das alles so toll verständlich niederzuschreiben.
@BVerfGBeliever
Das mit der Rentenbesteuerung im Ausland ist nicht so einfach wie du es darstellst und richtet sich nach etwaigen Doppelbesteuerungsabkommen. Tatsache aber ist, es werden Steuern auf die Rente fällig. Wird die Versteuerung im Quellenstaat fällig, also Deutschland, entfällt sogar der Freibetrag und die Rente wird ab dem 1. EUR versteuert. Ansonsten gelten die Steuertarife des Wohnsitzstaates. Teilweise schlagen auch beide Staaten zu und man muss dann im Quellenstaat entrichtete Steuern im Wohnsitzstaat geltend machen / in Abzug bringen.
Fazit ist aber: Oberhalb der jeweiligen Steuerfreibeträge werden Einkommenssteuern nachgelagert fällig.
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