Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
PolareuD:
--- Zitat von: KlammeKassen am 28.10.2024 09:57 ---
--- Zitat von: bebolus am 27.10.2024 15:31 ---Genau genommen zahlen wir indirekt für unsere Pension in Form des 0,2% - Abzugs der vergangenen Tarifrunden. Einen genauen Prozent- bzw. Eurobetrag kann ich leider nicht berechnen.
https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/v/versorgungsruecklage.html#:~:text=Versorgungsr%C3%BCcklagen%20sind%20vor%C3%BCbergehende%20haushaltsrechtliche%20Sonderverm%C3%B6gen,Zeiten%20steigender%20Versorgungsausgaben%20verwendet%20werden.
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Das ist im Prinzip ja auch nicht richtig, da die Besoldung des Beamten über Gesetzgebung festgelegt wird und nicht über die Tarifrunden der Angestellten. Zudem darf hier nicht vergessen werden, dass es außer der Reihe auch oftmals Erhöhungen gibt, wodurch die 0,2 % mehr als ausgeglichen sind.
In Niedersachsen bekommt beispielsweise dieses Jahr jeder Beamte 1.000 Euro "Weihnachtsgeld" für jedes (!) Kind ("Sonderzahlung"). Ich denke, dass da die 0,2 % ein Witz sind und Angestellte wären sicherlich auch nicht abgeneigt, diese 1.000 Euro mitzunehmen
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Wir sind hier im Teil des Forums für Bundesbeamte. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass es in den letzten 15 Jahren jemals eine Sonderzahlung außerhalb der "Reihe" gegeben hat. Im Bundesbereich gab es immer nur die Übertragung der TV-Ergebnisse, abzgl. der 0,2%. Anfangs wurde die 0,2% sogar pro Erhöhungsschritt abgezogen, bis das BVerfG diesbezüglich einen Riegel vorgeschoben hat.
InternetistNeuland:
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 28.10.2024 08:50 ---
--- Zitat von: Preston am 28.10.2024 07:51 ---
--- Zitat von: bebolus am 27.10.2024 15:31 ---Genau genommen zahlen wir indirekt für unsere Pension in Form des 0,2% - Abzugs der vergangenen Tarifrunden. Einen genauen Prozent- bzw. Eurobetrag kann ich leider nicht berechnen.
https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/v/versorgungsruecklage.html#:~:text=Versorgungsr%C3%BCcklagen%20sind%20vor%C3%BCbergehende%20haushaltsrechtliche%20Sonderverm%C3%B6gen,Zeiten%20steigender%20Versorgungsausgaben%20verwendet%20werden.
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Das ist so nicht ganz richtig. Die 0,2% fließen in die Versorgungsrücklage des Bundes. Damit werden vom 01.01.2032 bis 01.01.2047 die Pensionslasten des Bundes abgemildert. Wer also nach dem 01.0.1.2047 Pension bezieht, hat erstmal nix von den abgezogenen 0,2%. Die „jungen Bundesbeamten“ „zahlen“ also für die „Baby-Boomer“.
Für alle ab 2007 Verbeamtete wurde der Versorgungsfond des Bundes eingerichtet.
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Die Boomer "zahlen" selbst auch 0,2%. Die werden nämlich bei der Grundbesoldungstabelle abgezogen die zugleich Grundlage der Versorgung ist. Insoweit "zahlen" Pensionäre ihren eigenen Pensionsbeitrag.
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Wieso dürfen die 0,2% eigentlich nicht als Vorsorgeaufwendung in der Steuererklärung angerechnet werden? Würden wir das Geld ausbezahlt bekommen und dann direkt wieder abgezogen bekommen, dann wäre es ja schließlich so. Quasi nur ein verkürzter Zahlungsweg. Wäre doch mal ein Thema für das Bundesverfassungsgericht.
HochlebederVorgang:
Man überträgt es halt nicht vollständig, so verstehe ich es
bebolus:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 28.10.2024 11:19 ---Wieso dürfen die 0,2% eigentlich nicht als Vorsorgeaufwendung in der Steuererklärung angerechnet werden? Würden wir das Geld ausbezahlt bekommen und dann direkt wieder abgezogen bekommen, dann wäre es ja schließlich so. Quasi nur ein verkürzter Zahlungsweg. Wäre doch mal ein Thema für das Bundesverfassungsgericht.
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Ich bin jetzt kein Steuerrechtsexperte, würde mir das aber so erklären:
Die 0.2% werden ja gar nicht erst tabellenwirksam, zählen somit nicht zum Brutto-Einkommen und stellen somit auch kein Abzug vom Brutto dar. Eigentlich wäre es aber ein zweckgebundener Abzug..
InternetistNeuland:
--- Zitat von: bebolus am 28.10.2024 16:26 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 28.10.2024 11:19 ---Wieso dürfen die 0,2% eigentlich nicht als Vorsorgeaufwendung in der Steuererklärung angerechnet werden? Würden wir das Geld ausbezahlt bekommen und dann direkt wieder abgezogen bekommen, dann wäre es ja schließlich so. Quasi nur ein verkürzter Zahlungsweg. Wäre doch mal ein Thema für das Bundesverfassungsgericht.
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Ich bin jetzt kein Steuerrechtsexperte, würde mir das aber so erklären:
Die 0.2% werden ja gar nicht erst tabellenwirksam, zählen somit nicht zum Brutto-Einkommen und stellen somit auch kein Abzug vom Brutto dar. Eigentlich wäre es aber ein zweckgebundener Abzug..
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Bei Arbeitnehmern wird der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung aber auch berücksichtigt. §10 (1) Nr. 2 S.6 iVm. §3 Nr. 62 EStG
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/vorsorgeaufwendungen-224-behandlung-des-steuerfreien-arbeitgeberbeitrags_idesk_PI20354_HI2531456.html
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