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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
bebolus:
Da ist er doch aber auch tatsächlich vorhanden und im Brutto ablesbar. Findet eine Erhöhung VOR Brutto erst gar nicht statt, kann es auch kein Abzug geben.
InternetistNeuland:
--- Zitat von: bebolus am 28.10.2024 17:32 ---Da ist er doch aber auch tatsächlich vorhanden und im Brutto ablesbar. Findet eine Erhöhung VOR Brutto erst gar nicht statt, kann es auch kein Abzug geben.
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Das musst du mir bitte erklären.
bebolus:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 28.10.2024 17:40 ---
--- Zitat von: bebolus am 28.10.2024 17:32 ---Da ist er doch aber auch tatsächlich vorhanden und im Brutto ablesbar. Findet eine Erhöhung VOR Brutto erst gar nicht statt, kann es auch kein Abzug geben.
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Das musst du mir bitte erklären.
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Muss?
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 28.10.2024 17:40 ---
--- Zitat von: bebolus am 28.10.2024 17:32 ---Da ist er doch aber auch tatsächlich vorhanden und im Brutto ablesbar. Findet eine Erhöhung VOR Brutto erst gar nicht statt, kann es auch kein Abzug geben.
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Das musst du mir bitte erklären.
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Laut der von @PolareuD verlinkten "Ausarbeitung eines Pensionärs" gab es in den letzten Jahrzehnten immer wieder "Einschnitte" in die Besoldung, die mit den späteren Pensionszahlungen begründet wurden:
- 1951: nach Eckmannvergleich, Besoldung um 7% tiefer angesetzt
- 1957: Bundesbesoldungsgesetz, Besoldung um 7% gekürzt
- 1990er: Gehaltserhöhungen der Tarifangestellten später, gekürzt oder gar nicht an Beamte weitergegeben
- 1998: Versorgungsreformgesetz, jährliche Besoldungserhöhungen ab 1999 um 0,2% gekürzt
- 2001: Versorgungsänderungsgesetz, Kürzung der Versorgung auf 71,75% der Bezüge (kurze Anmerkung von mir: aufgrund eines Korrekturfaktors nach § 5 BeamtVG sowie eines weiteren Abzugs nach § 50f BeamtVG liegt die tatsächliche Maximalpension im Bund übrigens stattdessen nur noch bei rund 69,9%)
Somit sind die heutigen Besoldungen deutlich geringer, als sie ohne diese Einschnitte wären.
Leider können wir jedoch keinen Cent davon steuerlich geltend machen, weil die Kürzungen nirgends ausgewiesen sind.
Ein Angestellter hingegen, der heute 7.000 € brutto verdient, zahlt davon zwar 651 € in die Rentenversicherung ein, bekommt aber im Gegenzug 47% - also 305,95 € - vom Finanzamt zurück (ohne Berücksichtigung etwaiger Freibeträge, Krankenversicherungskosten, etc.).
JimmyCola:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 28.10.2024 19:18 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 28.10.2024 17:40 ---
--- Zitat von: bebolus am 28.10.2024 17:32 ---Da ist er doch aber auch tatsächlich vorhanden und im Brutto ablesbar. Findet eine Erhöhung VOR Brutto erst gar nicht statt, kann es auch kein Abzug geben.
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Das musst du mir bitte erklären.
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Laut der von @PolareuD verlinkten "Ausarbeitung eines Pensionärs" gab es in den letzten Jahrzehnten immer wieder "Einschnitte" in die Besoldung, die mit den späteren Pensionszahlungen begründet wurden:
- 1951: nach Eckmannvergleich, Besoldung um 7% tiefer angesetzt
- 1957: Bundesbesoldungsgesetz, Besoldung um 7% gekürzt
- 1990er: Gehaltserhöhungen der Tarifangestellten später, gekürzt oder gar nicht an Beamte weitergegeben
- 1998: Versorgungsreformgesetz, jährliche Besoldungserhöhungen ab 1999 um 0,2% gekürzt
- 2001: Versorgungsänderungsgesetz, Kürzung der Versorgung auf 71,75% der Bezüge (kurze Anmerkung von mir: aufgrund eines Korrekturfaktors nach § 5 BeamtVG sowie eines weiteren Abzugs nach § 50f BeamtVG liegt die tatsächliche Maximalpension im Bund übrigens stattdessen nur noch bei rund 69,9%)
Somit sind die heutigen Besoldungen deutlich geringer, als sie ohne diese Einschnitte wären.
Leider können wir jedoch keinen Cent davon steuerlich geltend machen, weil die Kürzungen nirgends ausgewiesen sind.
Ein Angestellter hingegen, der heute 7.000 € brutto verdient, zahlt davon zwar 651 € in die Rentenversicherung ein, bekommt aber im Gegenzug 47% - also 305,95 € - vom Finanzamt zurück (ohne Berücksichtigung etwaiger Freibeträge, Krankenversicherungskosten, etc.).
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In der Aufstellung fehlt noch die „Kürzung“ durch die vorübergehende 41-Stunden-Woche, die uns voraussichtlich noch einige Jahrzehnte erhalten bleibt.
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