Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
NelsonMuntz:
@Swen:
Du hast natürlich Recht, ich bin böse und zanke auch gerne einmal. Persönlich empfinde ich meine generalisierende (und völlig überspitzte) Kritik aber "besser", als eine Argumentation in gleichem Ton ad hominem, wie es tigertom präferiert (was ich ihm aber gar nicht übel nehme).
Hier wurden aber Fehlbehauptungen aufgestellt, das FA würde Anteile der GRV-Beiträge finanzieren. Da bewegen wir uns im Bereich des groben Unfugs. Ebengleiches gilt für Änderungen im Besoldungsregime aus dem Jahre 1951. Das kann man historisch ventilieren, aber es eignet sich wohl nur höchst mittelbar, um eine theoretische Pensionsfinanzierung zu berechnen.
@Malkav:
Im TV-L kannst Du hier in NRW gerne einmal zwei Lehrer gegenüberstellen. E13 und A13. Schenken wir den beiden je drei Kinder und gucken dann, was beide so vom Dienstherr bzw. AG ausgezahlt bekommen.
Das kann selbstverständlich in anderen Konstellationen völlig anders ausgehen, aber die Aussage, ein TB steht schlechter da als ein Beamter ist nicht generell falsch.
@all:
Bin wieder weg 8)
Malkav:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 29.10.2024 07:30 ---@Malkav:
Im TV-L kannst Du hier in NRW gerne einmal zwei Lehrer gegenüberstellen. E13 und A13. Schenken wir den beiden je drei Kinder und gucken dann, was beide so vom Dienstherr bzw. AG ausgezahlt bekommen.
Das kann selbstverständlich in anderen Konstellationen völlig anders ausgehen, aber die Aussage, ein TB steht schlechter da als ein Beamter ist nicht generell falsch.
--- End quote ---
Dann stell mal zwei Singles auf der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichtes Hamburg gegenüber. Die Beamtin hat sich in einer Bestenauslese durchgesetzt und erfolgreich einen fachlichen Vorbereitungsdienst durchlaufen. Besoldungsgruppe A6. Der vorgebildete Quereinsteiger im Angestelltenverhältnis am Schreibtisch gegenüber ist ab dem ersten Tag in der E9a eingruppiert und wird von der Beamtin eingearbeitet.
Es sind einfach zwei Systeme, welche rechtlich nichts (außer dass der öD-Tariflohn ein von fünf Prüfparameter der Besoldung ist) miteinander zu tun haben. Das verbindende Element ist ausschließlich, das vom Arbeitgeber/Dienstherrn monatlich ein Betrag in Euro überwiesen wird, welcher eine wirtschaftliche Verleichbarkeit suggeriert, welche rechtliche nicht gegeben ist. Dass es überhaupt Stellen gibt, wo verbeamtete und angestellte KollegInnen exakt die gleiche Arbeit machen, ist ein großer Fehler der Dienstherren, lässt sich jedoch weder der einen noch der anderen Statusgruppe anlasten.
Man wird in solchen Konstellationen immer "Pärchen" finden, wo es im Einzelfall (beliebt sind ja immer die Lehrer) subjektiv ungerecht zugeht, aber da beißt sich die Katze in den Schwanz.
Maximus:
Bitte bitte bitte macht einen neuen Thread auf. Die Diskussion führt zu nichts und hat hier auch nichts zu suchen. Wenn das so weitergeht, sind wir 4-6 Monaten bei 2000 Seiten...
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 29.10.2024 07:30 ---Hier wurden aber Fehlbehauptungen aufgestellt, das FA würde Anteile der GRV-Beiträge finanzieren. Da bewegen wir uns im Bereich des groben Unfugs.
--- End quote ---
Wie heißt es so schön: Die einen sagen so, die anderen so. Ich sehe keinerlei "Fehlbehauptungen" oder gar "groben Unfug".
Ansonsten war der Ausgangspunkt dieses Threads ja die 2020er Entscheidung des BVerfG. Entsprechend harre ich in freudiger Erwartung der 2025er Entscheidung. Vielleicht wird ja sogar die berühmte goldene 37%-Krone aus der Schatzkammer geholt.. 8)
Und in der Zwischenzeit schaue ich mir an, was am 12. November in Karlsruhe passiert. Eventuell finanziert mein Finanzamt demnächst nur noch 42% (statt aktuell 47%) meiner Spendenzahlungen. Das wäre ja auch schon mal was.
MoinMoin:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 29.10.2024 09:14 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 29.10.2024 07:30 ---Hier wurden aber Fehlbehauptungen aufgestellt, das FA würde Anteile der GRV-Beiträge finanzieren. Da bewegen wir uns im Bereich des groben Unfugs.
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Wie heißt es so schön: Die einen sagen so, die anderen so. Ich sehe keinerlei "Fehlbehauptungen" oder gar "groben Unfug".
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Wenn man der Meinung ist, dass etwas, was steuerlich freigestellt ist und erst hinterher besteuert wird, gleich bedeutend mit es wird durch das FA finanziert, dann ist deine Wortwahl verständlich.
So finanziert ja auch das Finanzamt die Gewinne der Firmen, da deren Ausgaben diese Senken und damit weniger besteuert werden.
Und das Finanzamt finanziert den Immobilienkauf, da man durch den Kauf Steuer erstattet bekommt.
Und das Finanzamt finanziert das Arbeitszimmer, da man dadurch Steuern erstattet bekommt.
und ....
Klingt für mich irgendwie komisch, aber die Haltung kann man durchaus vertreten.
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