Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4357732 times)

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15375 am: 29.10.2024 10:00 »
@Swen:

Du hast natürlich Recht, ich bin böse und zanke auch gerne einmal. Persönlich empfinde ich meine generalisierende (und völlig überspitzte) Kritik aber "besser", als eine Argumentation in gleichem Ton ad hominem, wie es tigertom präferiert (was ich ihm aber gar nicht übel nehme).

Hier wurden aber Fehlbehauptungen aufgestellt, das FA würde Anteile der GRV-Beiträge finanzieren. Da bewegen wir uns im Bereich des groben Unfugs. Ebengleiches gilt für Änderungen im Besoldungsregime aus dem Jahre 1951. Das kann man historisch ventilieren, aber es eignet sich wohl nur höchst mittelbar, um eine theoretische Pensionsfinanzierung zu berechnen.

Wenn etwas sachlich nicht weiterführt, ist es meiner Meinung nach unerheblich, ob etwas "besser" oder besser oder nicht besser ist, sondern bleibt es dabei, dass es sachlich nicht weiterführt.

Darüber hinaus war die nun unterbundene Diskussion, die insbesondere in erneut dankenswerter Art und Weise von PolareuD eingeleitet und von Badener1 sachlich fortgeführt worden ist, vielleicht für Dich unerheblich. Für nicht wenige Pensionäre, die hier mitlesen wie auch für den gesamten weiteren Zweig der Versorung innerhalb des Themas Alimentationsprinzip waren allerdings die in den Beiträgen gegebenen Informationen wichtig, so wie für sie eine sachliche Diskussion wichtig wäre. Denn für die Pensionäre ist ihre Unterversorgung als Unteralimentation vielfach noch einmal deutlich (be-)drängender und die Lösung der Problematiken stellen sich hier noch einmal sachlich als deutlich komplexer dar als im Hauptstrang des Alimentationsprinzips. Am Ende werden darüber hinaus alle es erlebenden Beamten vom Thema betroffen sein.

All das interessiert Dich offensichtlich nicht, da es Dich ja nicht betrifft. So wie es Dich nicht betrifft, dass in allen 17 Rechtskreisen seit Jahr und Tag das Mindestabstandsgebot deutlich bis eklatant verletzt ist, wovon nicht wenige der hier lesenden und einige der hier regelmäßig schreibenden bediensteten Kollegen unmittelbar und alle anderen bediensteten Kollegen mittelbar betroffen sind.

Für Dich ist das hier offensichtlich alles eine große Sause, wo Du, obwohl Du selbst weißt, dass Du weitgehend keine Ahnung vom Thema hast und darüber hinaus von ihm nicht betroffen bist, wiederkehrend den nachvollziehbaren Unmut Betroffener kleinzureden versuchst und abtust, indem Du regelmäßig Gefühle verletzt, was dann dazu führt, dass hier zunächst sachliche Diskussionen emotionalisiert werden, um dann ins Leere zu laufen.

Sowohl BVerfGBeliever als auch tigertom sind hier in der Diskussion in der Regel eher ruhigere Chraktere, was auch ich für mich in Anspruch nehme. Eventuell solltest Du Dich mal fragen, was in Deinen Beiträgen schiefläuft, dass Du hier regelmäßig an in Beschimpfungen ausartenden Diskussionen beteiligt bist. Für die, die hier im Forum einfach nur ein Mittel sehen, um für sie relevante Informationen zu erhalten und sich sachlich auszutauschen, hat das, was Du hier seit geraumer Zeit beiträgst, weitgehend null Nährwert. Würden Beamte darüber hinaus in den Nachbarforen der Tarifbeschäftigten so handeln wie Du hier - also ohne sachlich betroffen zu sein, ihnen ihre nachweislich vorhandenen Probleme wiederkehrend absprechen -, wäre das Ergebnis voraussichtlich dasselbe, nämlich dass alsbald nicht mehr sachlich diskutiert, sondern vielmehr nur noch sich gegenseitig beschimpft wird.

Es ist hier nicht Dein Thema und auch nicht Deine Sause, so wie Du darüber hinaus weitgehend überhaupt nicht zu verstehen scheinst, worum es hier eigentlich geht. Insofern wäre ich Dir verbunden, wenn Du Dich hier nun endlich in die Riege derer einreihen würdest, die hier regelmäßig ernsthaft diskutieren, oder Dich dann tatsächlich zu trollen, so wie Du das hier regelmäßig ankündigst, um kurze Zeit später für den nächsten Eklat zu sorgen.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15376 am: 29.10.2024 10:10 »
Weil gerade Pensionen mit Renten verglichen werden, ist festzustellen, dass sich doch gerade in den letzten Jahren einiges getan hat:
. Abgeordneter Matthias W. Birkwald (DIE LINKE.) Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Kaufkraftverlust der Renten durch die Inflation in den vergangenen elf Jahren im Vergleich zum Kaufkraftverlust der Pensionen (bitte tabellarisch pro Jahr die Inflationsrate, Rentenanpassung und durchschnittliche Anpassung der Versorgungsbezüge von Bundesbeamtinnen und -beamten benennen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 29. September 2023 Die angeforderte Gegenüberstellung für die vergangenen elf Jahre kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Im Jahr 2023 ist für die Anpassung der Versorgungsbezüge des Bundes keine Steigerung der Bezüge berücksichtigt. Die Sonderzahlung zum Inflationsausgleich ist zwar keine Bezügesteigerung, gleicht allerdings die Kaufkraftverluste für einen begrenzten Zeitraum aus. In den vergangenen elf Jahren (2013 bis 2023) sind die Versorgungsbezüge des Bundes um 24,4 Prozent und die gesetzlichen Renten (West) um 33,9 Prozent gestiegen. Im gleichen Zeitraum sind die gesetzlichen Renten (Ost) um 50,9 Prozent gestiegen. Stellt man jeweils die Inflationsrate gegenüber, ergibt sich für die vergangenen elf Jahre ein Kaufkraftverlust bei den Versorgungsbezügen von 4,3 Prozent-Punkten und bei den gesetzlichen Renten (West) ein Kaufkraftgewinn von 5,2 Prozent-Punkten und ein Kaufkraftgewinn von 22,2 Prozent-Punkten bei den gesetzlichen Renten (Ost).

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15377 am: 29.10.2024 10:27 »
Danke lotsch, damit dürfte sich das ständige Störfeuer dann hier erledigt haben.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15378 am: 29.10.2024 10:35 »
In Behörden gingen demnächst viele Menschen aus der Babyboomer-Generation in Rente, sagte Steiniger. «Und wir kriegen keine guten Leute.» Aus einer Antwort des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums auf eine Anfrage aus der CDU-Fraktion ging kürzlich hervor, dass bei der für Infrastrukturmaßnahmen so wichtigen Verkehrsbehörde LBM im technischen und im Verwaltungsbereich insgesamt rund 280 Stellen nicht besetzt sind. Die Gewinnung neuer Mitarbeiter gestalte sich fortlaufend schwieriger, hieß es vom Ministerium. Gerade im technischen Bereich gebe es große Konkurrenz von anderen Arbeitgebern im öffentlichen und privaten Bereich, die in der Regel deutlich besser bezahlten.
https://www.zeit.de/news/2024-10/27/steiniger-tarifstrukturen-im-oeffentlichen-dienst-aufbrechen

Aus den sich immer mehr häufenden Meldungen müsste doch auch das BVerfG langsam erkennen, dass die qualitätssichernde Funktion durch die Besoldung nicht mehr erfüllt ist.(vgl. BVerfGE 114,
258 <294>; 130, 263 <292>; 150, 169 <182 Rn. 30>)
Hilft es da wirklich, wenn das BVerfG 20 Jahre später feststellt, dass die qualitätssichernde Funktion der Besoldung nicht mehr erfüllt war? Natürlich wäre es Aufgabe der Dienstherrn, die qualitätssichernde Funktion der Besoldung sicherzustellen. Die wollen aber nicht und versuchen es erst einmal mit vorsätzlichem Verfassungsbruch.

Sicher wird jetzt erst einmal VW mit Steuergeldern gerettet (Dividenden, Boni, exorbitante Löhne, 4-Tagewoche, usw.), weil VW ist ja existenziell wichtig und wohlstandssichernd.
Und wieder irren sich unsere Politiker, für den Wohlstand sind zuerst einmal verlässliche staatliche Institutionen wichtig. Für diese Erkenntnis wurde dieses Jahr der Wirtschaftsnobelpreis verliehen.
https://www.srf.ch/news/wirtschaft/nobelpreis-fuer-wirtschaft-2024-was-macht-einen-staat-reich#:~:text=Daron%20Acemo%C4%9Flu%2C%20Simon%20Johnson%20und,zu%20Wohlstandsunterschieden%20zwischen%20den%20Staaten.

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15379 am: 29.10.2024 10:38 »
Oh, da habe ich auch eine schöne Buchempfehlung:

https://de.wikipedia.org/wiki/Warum_Nationen_scheitern

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15380 am: 29.10.2024 10:53 »
Danke an lotsch für harte Zahlen/Fakten.

Ebenfalls Danke an Swen für.. Alles eigentlich. Nicht nur ist Deine Expertise in dem Bereich unerreicht und Du dürftest in der Tiefe wohl konkurrenzlos sein, auch Dank für die deutlichen Worte. Allem voran jedoch Dank für Deine Geduld und Beharrlichkeit, die Diskussion sachlich zu halten.

Eigentlich müsste man, wir, die Nutznießer und Profitierer Deiner Zeit, Mühen und Wissens, Dich dafür entschädigen. Ist ja fast n Ehrenamt und es ist ne Frechheit, wie die Entscheider die eindeutige Rechtslage ignorieren.


Eine Frage hätte ich nochmal und sollte es bereits hier erwähnt oder zusammengefasst worden sein, bitte ich um Entschuldigung: Es gab bisher 3 Referentenentwürfe und der letzte (der Dritte) sollte nochmal bei den AEZen "nachgebessert" werden, und diese konkreten Zahlen sind bisher nicht bekannt, korrekt ?

Gruß und Anerkennung an alle hier, die an einer sachlichen und (be)wartungsfreien Diskussion interessiert sind und ihr Wissen beitragen.
« Last Edit: 29.10.2024 11:00 von tigertom »

Soldat1980

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15381 am: 29.10.2024 11:02 »
Danke an lotsch für harte Zahlen/Fakten.

Ebenfalls Danke an Swen für.. Alles eigentlich. Nicht nur ist Deine Expertise in dem Bereich unerreicht und Du dürftest in der Tiefe wohl konkurrenzlos sein, auch Dank für die deutlichen Worte. Allem voran jedoch Dank für Deine Geduld und Beharrlichkeit, die Diskussion sachlich zu halten.

Eigentlich müsste man, wir, die Nutznießer und Profitierer Deiner Zeit und Mühen, Dich dafür entschädigen.


Eine Frage hätte ich nochmal und sollte es bereits hier erwähnt oder zusammengefasst worden sein, bitte ich um Entschuldigung: Es gab bisher 3 Referentenentwürfe und der letzte (der Dritte) sollte nochmal bei den AEZen "nachgebessert" werden, und diese konkreten Zahlen sind bisher nicht bekannt, korrekt ?

Gruß und Anerkennung an alle hier, die an einer sachlichen und (be)wartungsfreien Diskussion interessiert sind und ihr Wissen beitragen.

Bin mir nicht ganz sicher ob mit den sogenannten 3 Entwürfen gemeint ist, dass der 1. Entwurf noch zu Zeiten der Vorgängerregierung mit Seehofer veröffentlicht wurde. Somit wäre der 3. Entwurf der vom August 2024. Falls ich mich täusche dann bitte ich um Entschuldigung. Die Nachbesserung vom AEZ erfolgt nun wahrscheinlich im Zuge des weiteren Gesetzgebungsprozesses (ob nun positiv oder negativ sei mal dahingestellt).

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15382 am: 29.10.2024 11:08 »
Eine Verbesserung wurde nur für den 2. Entwurf von Januar 2023 in Aussicht gestellt. Die durchgesickerten Werte von Oktober schienen dies auch zu bestätigen. Der Entwurf wurde aber verworfen und führte letztendlich zum 3. Entwurf vom August 2024. Im Rahmen der Anhörung der Verbände im September 2024 liess das BMI wohl verlauten, dass wegen der Haushaltslage keine Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren zu erwarten sind.

Imperator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15383 am: 29.10.2024 11:22 »
Ich meine auch gelesen zu haben, dass der sogenannte AEZ, wenn er so kommen mag, nicht jährlich wie der Grundsold und Familienzuschläge durch die Übernahme der Tarifergebnisse angepasst werden soll. So hatte ich es in Erinnerung. Sprich, der Gesetzgeber lässt sich selbst die Hintertür offen, um selbst zu entscheiden, ob und wann der AEZ erhöht werden würde. So könnte es natürlich sein, dass der AEZ die ersten Jahre erst einmal gar nicht erhöht werden würde.

So hatte ich es zumindest in Erinnerung. Ihr dürft mich gerne belehren, wenn ich falsch liege. Ich will auch keine Falschinformationen verbreiten.

NelsonMuntz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15384 am: 29.10.2024 11:25 »
@Swen:

Fühle mich ob Deiner Worte fast geschmeichelt, hätte meinen Beiträgen hier doch weit weniger Wirkmacht zugesprochen.

Zu meiner Intention, hier auch Ausführungen oder Fragen einzubringen, habe ich bereits vielfach Stellung bezogen. Dabei gebe ich Dir Recht, dass ich in der Sache nicht so eng am Thema argumentiere, wie zumindest die meisten von Euch (ob die Idee, das FA würde Rentenbeiträge querfinanzieren, der Sachlichkeit näher steht, mag ich hier gar nicht beurteilen).

Das ist auch nicht meine "Sause", sondern ehrliche/s Neugier/Interesse (auch wenn ich Ausdruck gelegentlich überziehe - wofür ich jeden, der sich persönlich angegriffen fühlt, auch ausdrücklich um Verzeihung bitte).

In der Sache gibt es keinen Erkenntnisgewinn mehr für mich (habe ich auch schon mal gesagt ;)) - Von daher "trolle" ich mich und wünsch Euch alles Gute.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15385 am: 29.10.2024 11:39 »
ob die Idee, das FA würde Rentenbeiträge querfinanzieren, der Sachlichkeit näher steht, mag ich hier gar nicht beurteilen

Wenn ich 1.000 € an eine gemeinnützige Organisation meines Vertrauens spende, passiert Folgendes:

1.) Die Organisation bekommt 1.000 €.
2.) Ich zahle 530 €.
3.) Der "Staat" zahlt 470 € (genauer: der Bund sowie mein Bundesland jeweils rund 200 Euro, meine Kommune rund 70 Euro).

Die exakt gleiche Logik gilt analog für die genannten Rentenversicherungsbeiträge.


Und jetzt schnell zurück zur Besoldungsdiskussion..  :)

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15386 am: 29.10.2024 11:46 »
Gern geschehen, Tom, und zugleich Danke für Deine Worte - das Thema ist in seinem Facettenreichtum einfach interessant, insofern ist mein Zeitaufwand ein selbstgemachtes "Leiden"...

Darüber hinaus gleichfalls Danke an Dich, lotsch, für die interessanten Darlegungen. Zugleich habe ich die Sache genauso in Erinnerung wie Soldat, PolareuD und Imperator. Da der AEZ letztlich ausschließlich das Ziel verfolgt, mit möglichst geringen finanziellen Mitteln die Einhaltung des Mindestabstandsgebots zu suggerieren, wird er zwangsläufig nicht an die Übertragung der Tarifeinigung gebunden, sondern soll er zukünftig weiterhin so angepasst werden, dass die Suggestion auch in Zukunft mit nach Möglichkeit gering(st)en finanziellen Mitteln aufrechterhalten werden kann. In Zeiten, in denen das Grundsicherungsniveau im Kalenderjahr nur wenig angehoben wird, wird er deshalb unterhalb der Tarifeinigung angehoben werden mit der Begründung, dass eine andere Regelung nicht notwendig sei, um die amtsangemessene Alimentation zu gewährleisten. Wird hingegen das Grundsicherungsniveau so stark angehoben, dass der AEZ höher als die Tarifanpassung ausfallen muss, um die Suggestion aufrechterhalten zu können, wird man auf den ersten Seiten der Gesetzesbegründung und in öffentlichen Verlautbarungen die besondere Wertschätzung der Beamtenfamilie hervorheben und dass man hier zur Qualitätssicherung und Nachwuchsgewinnung ein besonderes Signal für den öffentlichen Dienst senden wolle, indem man den AEZ überdurchschnittlich hoch anhebe, um dann auf den hinteren Seiten der Gesetzesbegründung im Abschnitt zum Mindestabstandsgebot auszuführen, dass keine andere Möglichkeit als die überdurchschnittliche Anhebung des AEZ geben könne, um das Mindestabstandsgebot einzuhalten. That's life.

MDWiesbaden

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« Antwort #15387 am: 29.10.2024 11:46 »
Der Märchenonkel hatte auf Abgeordnetenwatch glaube paar mal geschrieben, dass die Zahlen wegen falscher Berechnungen ggf. noch angepasst werden. ich denke das wird auch passsieren, wenn auch natürlich so wenig wie möglich. Eine kleine Korrektur nach oben wird es aber wohl noch geben.
Wir werden es bald wissen wenn der Entwurf dem Bundesrat zugeleitet wird.
Wann wird das übrigens geschehen? Einen zeitlichen Rahmen gibt es da nicht oder?
« Last Edit: 29.10.2024 11:58 von MDWiesbaden »

Pacodemias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15388 am: 29.10.2024 11:50 »
Es hieß mal, dass angedacht ist, die Sache am 6.11.24 im Kabinett zu beschließen.

Evtl. wissen wir nächste Woche mehr.

Bundi

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« Antwort #15389 am: 29.10.2024 14:27 »
Eine Verbesserung wurde nur für den 2. Entwurf von Januar 2023 in Aussicht gestellt. Die durchgesickerten Werte von Oktober schienen dies auch zu bestätigen. Der Entwurf wurde aber verworfen und führte letztendlich zum 3. Entwurf vom August 2024. Im Rahmen der Anhörung der Verbände im September 2024 liess das BMI wohl verlauten, dass wegen der Haushaltslage keine Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren zu erwarten sind.

Und wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, waren zumindest nach den durchgesickerten Zahlen zum 2. Entwurf AEZ auch unter Stufe 4 des Wohnortes für Beamte mit max 2 Kindern  geplant. Zumindest für 3 meine ich es zu wissen, da dies mich betraf, nunmehr sind bei bis zu 2 Kindern erst ab Stufe 4 entsprechende Beträge AEZ vorgesehen. Also Verbesserung nur für den Dienstherrn  >:(