Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
SwenTanortsch:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 29.10.2024 07:30 ---@Swen:
Du hast natürlich Recht, ich bin böse und zanke auch gerne einmal. Persönlich empfinde ich meine generalisierende (und völlig überspitzte) Kritik aber "besser", als eine Argumentation in gleichem Ton ad hominem, wie es tigertom präferiert (was ich ihm aber gar nicht übel nehme).
Hier wurden aber Fehlbehauptungen aufgestellt, das FA würde Anteile der GRV-Beiträge finanzieren. Da bewegen wir uns im Bereich des groben Unfugs. Ebengleiches gilt für Änderungen im Besoldungsregime aus dem Jahre 1951. Das kann man historisch ventilieren, aber es eignet sich wohl nur höchst mittelbar, um eine theoretische Pensionsfinanzierung zu berechnen.
--- End quote ---
Wenn etwas sachlich nicht weiterführt, ist es meiner Meinung nach unerheblich, ob etwas "besser" oder besser oder nicht besser ist, sondern bleibt es dabei, dass es sachlich nicht weiterführt.
Darüber hinaus war die nun unterbundene Diskussion, die insbesondere in erneut dankenswerter Art und Weise von PolareuD eingeleitet und von Badener1 sachlich fortgeführt worden ist, vielleicht für Dich unerheblich. Für nicht wenige Pensionäre, die hier mitlesen wie auch für den gesamten weiteren Zweig der Versorung innerhalb des Themas Alimentationsprinzip waren allerdings die in den Beiträgen gegebenen Informationen wichtig, so wie für sie eine sachliche Diskussion wichtig wäre. Denn für die Pensionäre ist ihre Unterversorgung als Unteralimentation vielfach noch einmal deutlich (be-)drängender und die Lösung der Problematiken stellen sich hier noch einmal sachlich als deutlich komplexer dar als im Hauptstrang des Alimentationsprinzips. Am Ende werden darüber hinaus alle es erlebenden Beamten vom Thema betroffen sein.
All das interessiert Dich offensichtlich nicht, da es Dich ja nicht betrifft. So wie es Dich nicht betrifft, dass in allen 17 Rechtskreisen seit Jahr und Tag das Mindestabstandsgebot deutlich bis eklatant verletzt ist, wovon nicht wenige der hier lesenden und einige der hier regelmäßig schreibenden bediensteten Kollegen unmittelbar und alle anderen bediensteten Kollegen mittelbar betroffen sind.
Für Dich ist das hier offensichtlich alles eine große Sause, wo Du, obwohl Du selbst weißt, dass Du weitgehend keine Ahnung vom Thema hast und darüber hinaus von ihm nicht betroffen bist, wiederkehrend den nachvollziehbaren Unmut Betroffener kleinzureden versuchst und abtust, indem Du regelmäßig Gefühle verletzt, was dann dazu führt, dass hier zunächst sachliche Diskussionen emotionalisiert werden, um dann ins Leere zu laufen.
Sowohl BVerfGBeliever als auch tigertom sind hier in der Diskussion in der Regel eher ruhigere Chraktere, was auch ich für mich in Anspruch nehme. Eventuell solltest Du Dich mal fragen, was in Deinen Beiträgen schiefläuft, dass Du hier regelmäßig an in Beschimpfungen ausartenden Diskussionen beteiligt bist. Für die, die hier im Forum einfach nur ein Mittel sehen, um für sie relevante Informationen zu erhalten und sich sachlich auszutauschen, hat das, was Du hier seit geraumer Zeit beiträgst, weitgehend null Nährwert. Würden Beamte darüber hinaus in den Nachbarforen der Tarifbeschäftigten so handeln wie Du hier - also ohne sachlich betroffen zu sein, ihnen ihre nachweislich vorhandenen Probleme wiederkehrend absprechen -, wäre das Ergebnis voraussichtlich dasselbe, nämlich dass alsbald nicht mehr sachlich diskutiert, sondern vielmehr nur noch sich gegenseitig beschimpft wird.
Es ist hier nicht Dein Thema und auch nicht Deine Sause, so wie Du darüber hinaus weitgehend überhaupt nicht zu verstehen scheinst, worum es hier eigentlich geht. Insofern wäre ich Dir verbunden, wenn Du Dich hier nun endlich in die Riege derer einreihen würdest, die hier regelmäßig ernsthaft diskutieren, oder Dich dann tatsächlich zu trollen, so wie Du das hier regelmäßig ankündigst, um kurze Zeit später für den nächsten Eklat zu sorgen.
lotsch:
Weil gerade Pensionen mit Renten verglichen werden, ist festzustellen, dass sich doch gerade in den letzten Jahren einiges getan hat:
. Abgeordneter Matthias W. Birkwald (DIE LINKE.) Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Kaufkraftverlust der Renten durch die Inflation in den vergangenen elf Jahren im Vergleich zum Kaufkraftverlust der Pensionen (bitte tabellarisch pro Jahr die Inflationsrate, Rentenanpassung und durchschnittliche Anpassung der Versorgungsbezüge von Bundesbeamtinnen und -beamten benennen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 29. September 2023 Die angeforderte Gegenüberstellung für die vergangenen elf Jahre kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Im Jahr 2023 ist für die Anpassung der Versorgungsbezüge des Bundes keine Steigerung der Bezüge berücksichtigt. Die Sonderzahlung zum Inflationsausgleich ist zwar keine Bezügesteigerung, gleicht allerdings die Kaufkraftverluste für einen begrenzten Zeitraum aus. In den vergangenen elf Jahren (2013 bis 2023) sind die Versorgungsbezüge des Bundes um 24,4 Prozent und die gesetzlichen Renten (West) um 33,9 Prozent gestiegen. Im gleichen Zeitraum sind die gesetzlichen Renten (Ost) um 50,9 Prozent gestiegen. Stellt man jeweils die Inflationsrate gegenüber, ergibt sich für die vergangenen elf Jahre ein Kaufkraftverlust bei den Versorgungsbezügen von 4,3 Prozent-Punkten und bei den gesetzlichen Renten (West) ein Kaufkraftgewinn von 5,2 Prozent-Punkten und ein Kaufkraftgewinn von 22,2 Prozent-Punkten bei den gesetzlichen Renten (Ost).
HochlebederVorgang:
Danke lotsch, damit dürfte sich das ständige Störfeuer dann hier erledigt haben.
lotsch:
In Behörden gingen demnächst viele Menschen aus der Babyboomer-Generation in Rente, sagte Steiniger. «Und wir kriegen keine guten Leute.» Aus einer Antwort des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums auf eine Anfrage aus der CDU-Fraktion ging kürzlich hervor, dass bei der für Infrastrukturmaßnahmen so wichtigen Verkehrsbehörde LBM im technischen und im Verwaltungsbereich insgesamt rund 280 Stellen nicht besetzt sind. Die Gewinnung neuer Mitarbeiter gestalte sich fortlaufend schwieriger, hieß es vom Ministerium. Gerade im technischen Bereich gebe es große Konkurrenz von anderen Arbeitgebern im öffentlichen und privaten Bereich, die in der Regel deutlich besser bezahlten.
https://www.zeit.de/news/2024-10/27/steiniger-tarifstrukturen-im-oeffentlichen-dienst-aufbrechen
Aus den sich immer mehr häufenden Meldungen müsste doch auch das BVerfG langsam erkennen, dass die qualitätssichernde Funktion durch die Besoldung nicht mehr erfüllt ist.(vgl. BVerfGE 114,
258 <294>; 130, 263 <292>; 150, 169 <182 Rn. 30>)
Hilft es da wirklich, wenn das BVerfG 20 Jahre später feststellt, dass die qualitätssichernde Funktion der Besoldung nicht mehr erfüllt war? Natürlich wäre es Aufgabe der Dienstherrn, die qualitätssichernde Funktion der Besoldung sicherzustellen. Die wollen aber nicht und versuchen es erst einmal mit vorsätzlichem Verfassungsbruch.
Sicher wird jetzt erst einmal VW mit Steuergeldern gerettet (Dividenden, Boni, exorbitante Löhne, 4-Tagewoche, usw.), weil VW ist ja existenziell wichtig und wohlstandssichernd.
Und wieder irren sich unsere Politiker, für den Wohlstand sind zuerst einmal verlässliche staatliche Institutionen wichtig. Für diese Erkenntnis wurde dieses Jahr der Wirtschaftsnobelpreis verliehen.
https://www.srf.ch/news/wirtschaft/nobelpreis-fuer-wirtschaft-2024-was-macht-einen-staat-reich#:~:text=Daron%20Acemo%C4%9Flu%2C%20Simon%20Johnson%20und,zu%20Wohlstandsunterschieden%20zwischen%20den%20Staaten.
HochlebederVorgang:
Oh, da habe ich auch eine schöne Buchempfehlung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Warum_Nationen_scheitern
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