Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4357654 times)

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15390 am: 29.10.2024 16:23 »
Ich denke, dass wir uns hier Diskussionen um AEZ, Partnereinkommen und sonstigen Quatsch schenken können. Auch wenn heute irgendwer aus der Ampel noch ganz stark der Meinung ist, dass das so kommen wird, bin ich ganz stark der Meinung, dass es so nicht kommen wird.

Die Politik ist so unberechenbar geworden, dass ich gerne den Wissensstand von in 12 Monaten hätte. Vielleicht wird Nordkorea von Russland annexiert (oder anders herum), vielleicht wird Vance Präsident und nicht Trump, vielleicht geht noch ein AKW in Frankreich hoch.. Vielleicht, vielleicht, vielleicht

Eins ist klar: wir sind als Beamte immer am Arsch.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15391 am: 29.10.2024 21:55 »
In den obersten Bundesbehörden geht das Gerücht um, der Entwurf würde in der Bereinigungssitzung als Sparpotenzial mit Ziel der Verschiebung in die kommende Legislaturperiode angeboten? Weiß jemand was oder hat Ähnliches vernommen?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15392 am: 29.10.2024 22:11 »
In den obersten Bundesbehörden geht das Gerücht um, der Entwurf würde in der Bereinigungssitzung als Sparpotenzial mit Ziel der Verschiebung in die kommende Legislaturperiode angeboten? Weiß jemand was oder hat Ähnliches vernommen?

Ich hätte mich gewundert, wenn dem nicht so währe.

atomkraft

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15393 am: 29.10.2024 22:20 »
Und das nachdem der Testballon in der BILD ohne nennenswerte Shitstorms durchging?? Aber klar. Die Kohle braucht man jetzt für VW…

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15394 am: 30.10.2024 07:27 »
In den obersten Bundesbehörden geht das Gerücht um, der Entwurf würde in der Bereinigungssitzung als Sparpotenzial mit Ziel der Verschiebung in die kommende Legislaturperiode angeboten? Weiß jemand was oder hat Ähnliches vernommen?

Es würde mich so sehr freuen.

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15395 am: 30.10.2024 07:36 »
In den obersten Bundesbehörden geht das Gerücht um, der Entwurf würde in der Bereinigungssitzung als Sparpotenzial mit Ziel der Verschiebung in die kommende Legislaturperiode angeboten? Weiß jemand was oder hat Ähnliches vernommen?

Es würde mich so sehr freuen.

Für die Leute, welche Klagen wollen wäre aber eine Verschiebung schlechter. Weil gegen einen abgelehnten Widerspruch ist es nun mal einfacher zu klagen.
Und bei den Aussagen von Herrn Merz zum öffentlichen Dienst kann ich mir schwer vorstellen, dass dann der nächste entwurf besser wird.

Imperator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15396 am: 30.10.2024 08:33 »
In den obersten Bundesbehörden geht das Gerücht um, der Entwurf würde in der Bereinigungssitzung als Sparpotenzial mit Ziel der Verschiebung in die kommende Legislaturperiode angeboten? Weiß jemand was oder hat Ähnliches vernommen?

Vielleicht weiß ja unser Kollege BalBund etwas Genaueres dazu  ???

Kaffee247

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15397 am: 30.10.2024 08:46 »
Wo sind jetzt eigentlich die Leute die so gerne bei VW arbeiten wollen, weil der Bandarbeiter angeblich mehr bekommt als nen A12er…
Sorry der musste sein.

Skywalker2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15398 am: 30.10.2024 10:09 »
Wo sind jetzt eigentlich die Leute die so gerne bei VW arbeiten wollen, weil der Bandarbeiter angeblich mehr bekommt als nen A12er…
Sorry der musste sein.

Die haben grad im Kooperationsgespräch und teilen mit, wie gern sie in der Verwaltung sind.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15399 am: 30.10.2024 10:34 »
In den obersten Bundesbehörden geht das Gerücht um, der Entwurf würde in der Bereinigungssitzung als Sparpotenzial mit Ziel der Verschiebung in die kommende Legislaturperiode angeboten? Weiß jemand was oder hat Ähnliches vernommen?

Ich hätte mich gewundert, wenn dem nicht so währe.

Unserem Dienstherrn und den verantwortlichen Politikern ist mittlerweile alles zuzutrauen.

Wie war das noch mit Beamte die nicht auf dem Boden der FDGO und der Verfassung stehen, koennen per Verfuegung entfernt werden ? Ermittelt jetzt Frau BMI gegen sich selber und so manch einen Ihrer in Verantwortung befindlichen StS ? Sarkasmus aus.

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15400 am: 30.10.2024 12:04 »
In den obersten Bundesbehörden geht das Gerücht um, der Entwurf würde in der Bereinigungssitzung als Sparpotenzial mit Ziel der Verschiebung in die kommende Legislaturperiode angeboten? Weiß jemand was oder hat Ähnliches vernommen?

Auf eine Sachstandsanfrage bei "meinem" örtlichen MdB Herrn Dr. Stegner (SPD), in der ich u. a. darauf verwiesen hatte, dass ich es nicht verstehen könne, wie es möglich war, den "Heizungshammer" in Windeseile geltendes Recht werden zu lassen und gleichzeitig bei der Beamtenbesoldung vier Jahre nicht zu Potte zu kommen, erhielt ich am 23. Oktober die folgende Antwort:

"... Ihre Anmerkung bezüglich der Geschwindigkeit, mit der manche Gesetze verabschiedet werden, ist verständlich. Allerdings muss man dabei berücksichtigen, dass die juristischen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine verfassungskonforme Beamtenbesoldung äußerst komplex sind. Sie betreffen nicht nur aktuelle Haushaltsfragen, sondern auch langfristige Verpflichtungen, was zusätzliche Zeit für die Abstimmung und Konsensfindung erfordert. Wir möchten sicherstellen, dass die Lösung nicht nur rechtssicher, sondern auch tragfähig ist – und das erfordert die notwendige Zeit und Sorgfalt in der parlamentarischen Beratung. Dennoch bleibt es das Ziel, noch in diesem Jahr einen Abschluss in dieser Angelegenheit zu erreichen. ..."

Schon verrückt, dass man also der Meinung ist, die millionenfache faktische (partielle) Enteignung von Immobilieneigentümern sei ein weniger komplexes und weniger verfassungsrelevantes Thema als die Beamtenbesoldung... Aber klar, wenn es um eine Änderung juristischer und finanzieller Rahmenbedingungen zu Lasten der Bürger geht, ist der Gesetzgeber natürlich viel schneller von der Rechtssicherheit seiner Maßnahmen überzeugt, als wenn es darum geht, regulatorisch auszumetern, wie gering die Änderung der Besoldung ausfallen darf, um (mutmaßlich!) gerade noch rechtmäßig zu sein.
« Last Edit: 30.10.2024 12:10 von Nautiker1970 »

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15401 am: 30.10.2024 16:10 »
In den obersten Bundesbehörden geht das Gerücht um, der Entwurf würde in der Bereinigungssitzung als Sparpotenzial mit Ziel der Verschiebung in die kommende Legislaturperiode angeboten? Weiß jemand was oder hat Ähnliches vernommen?

Auf eine Sachstandsanfrage bei "meinem" örtlichen MdB Herrn Dr. Stegner (SPD), in der ich u. a. darauf verwiesen hatte, dass ich es nicht verstehen könne, wie es möglich war, den "Heizungshammer" in Windeseile geltendes Recht werden zu lassen und gleichzeitig bei der Beamtenbesoldung vier Jahre nicht zu Potte zu kommen, erhielt ich am 23. Oktober die folgende Antwort:

"... Ihre Anmerkung bezüglich der Geschwindigkeit, mit der manche Gesetze verabschiedet werden, ist verständlich. Allerdings muss man dabei berücksichtigen, dass die juristischen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine verfassungskonforme Beamtenbesoldung äußerst komplex sind. Sie betreffen nicht nur aktuelle Haushaltsfragen, sondern auch langfristige Verpflichtungen, was zusätzliche Zeit für die Abstimmung und Konsensfindung erfordert. Wir möchten sicherstellen, dass die Lösung nicht nur rechtssicher, sondern auch tragfähig ist – und das erfordert die notwendige Zeit und Sorgfalt in der parlamentarischen Beratung. Dennoch bleibt es das Ziel, noch in diesem Jahr einen Abschluss in dieser Angelegenheit zu erreichen. ..."

Schon verrückt, dass man also der Meinung ist, die millionenfache faktische (partielle) Enteignung von Immobilieneigentümern sei ein weniger komplexes und weniger verfassungsrelevantes Thema als die Beamtenbesoldung... Aber klar, wenn es um eine Änderung juristischer und finanzieller Rahmenbedingungen zu Lasten der Bürger geht, ist der Gesetzgeber natürlich viel schneller von der Rechtssicherheit seiner Maßnahmen überzeugt, als wenn es darum geht, regulatorisch auszumetern, wie gering die Änderung der Besoldung ausfallen darf, um (mutmaßlich!) gerade noch rechtmäßig zu sein.

Die einzige Frage, die sich die Damen und Herren hinsichtlich der Tragfähigkeit stellen, ist die fiskalische also passt das in unseren Haushalt und geben wir nicht zuviel für die Beamten aus. Ob die Regelungen verfsassungfsrechtlich tragfaehig sind interessiert die nicht die Bohne. Diese Missachtung des BVerfG, deer Verfassung und die Verachtung von uns Beamten ist nicht mehr zu ertragen.

Haushaltshilfe

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« Antwort #15402 am: 31.10.2024 07:03 »
War das schon Thema hier?
Anbei der Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz zur A8 Besoldung 2012-2014

https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/NJRE001589656 :D

Hans1W

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« Antwort #15403 am: 31.10.2024 11:38 »
War das schon Thema hier?
Anbei der Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz zur A8 Besoldung 2012-2014

https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/NJRE001589656 :D
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz 2. Senat vom 25.09.2024 AZ: 2 A 11745/17.OVG
Der Deeplink klappt leider nicht.    

BalBund

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« Antwort #15404 am: 31.10.2024 16:57 »
Vielleicht weiß ja unser Kollege BalBund etwas Genaueres dazu  ???


Der Kollege ist gerade intensiv mit der Problematik eventueller Neuwahlen beschäftigt. Wenn die politischen Würdenträger sich nicht mehr in die Weihnachtspause retten, ist die in den Medien kursierende Neuwahl im März 2025 Makulatur aufgrund der Fristvorgaben.

Was den Entwurf angeht: ich verweise auf die mögliche Stellungnahme des StS, welche ich vor einiger Zeit hier geposted habe. Sie hat nichts an ihrer Aktualität verloren, zumal die vermutlich auch künftig an der Regierung beteiligte Ampelpartei inhaltlich dahinter steht.

Oder mit anderen Worten: Kann gut sein, dass die Bereinigungssitzung das Papier kassiert und wir noch ein bisschen weiterwursteln. Solange des BMI aber unter Führung einer der beiden Volksparteien ist, sehe ich keine Besserung, auch in der kommenden Legislatur, es sei denn, der bisherige Entwurf zeigt sich als unvereinbar mit neuerer Rechtsprechung des BVerfG.