In den obersten Bundesbehörden geht das Gerücht um, der Entwurf würde in der Bereinigungssitzung als Sparpotenzial mit Ziel der Verschiebung in die kommende Legislaturperiode angeboten? Weiß jemand was oder hat Ähnliches vernommen?
Auf eine Sachstandsanfrage bei "meinem" örtlichen MdB Herrn Dr. Stegner (SPD), in der ich u. a. darauf verwiesen hatte, dass ich es nicht verstehen könne, wie es möglich war, den "Heizungshammer" in Windeseile geltendes Recht werden zu lassen und gleichzeitig bei der Beamtenbesoldung vier Jahre nicht zu Potte zu kommen, erhielt ich am 23. Oktober die folgende Antwort:
"... Ihre Anmerkung bezüglich der Geschwindigkeit, mit der manche Gesetze verabschiedet werden, ist verständlich. Allerdings muss man dabei berücksichtigen, dass die juristischen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine verfassungskonforme Beamtenbesoldung äußerst komplex sind. Sie betreffen nicht nur aktuelle Haushaltsfragen, sondern auch langfristige Verpflichtungen, was zusätzliche Zeit für die Abstimmung und Konsensfindung erfordert. Wir möchten sicherstellen, dass die Lösung nicht nur rechtssicher, sondern auch tragfähig ist – und das erfordert die notwendige Zeit und Sorgfalt in der parlamentarischen Beratung.
Dennoch bleibt es das Ziel, noch in diesem Jahr einen Abschluss in dieser Angelegenheit zu erreichen. ..."
Schon verrückt, dass man also der Meinung ist, die millionenfache faktische (partielle) Enteignung von Immobilieneigentümern sei ein weniger komplexes und weniger verfassungsrelevantes Thema als die Beamtenbesoldung... Aber klar, wenn es um eine Änderung juristischer und finanzieller Rahmenbedingungen zu Lasten der Bürger geht, ist der Gesetzgeber natürlich viel schneller von der Rechtssicherheit seiner Maßnahmen überzeugt, als wenn es darum geht, regulatorisch auszumetern, wie gering die Änderung der Besoldung ausfallen darf, um (mutmaßlich!) gerade noch rechtmäßig zu sein.