Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2042361 times)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1545 am: 18.08.2022 12:44 »
Kann ich leider nicht, egal ob ich arbeite oder nicht, bin Pensionär.

Aber Tipp an die Aktiven. Lasst euch nicht von irgendwelchen (nicht ruhegehaltsfähigen) Sonderzahlungen blenden, jeder Prozentpunkt für die Pension ist wichtig. Denn:

1)   Viele werden sich wundern, was in einem älteren Körper so alles kaputtgehen kann.
2)   Viele werden sich wundern, was die Beihilfe alles NICHT zahlt.
3)   Viele werden sich wundern, was die PKV alles NICHT zahlt.
4)   Viele werden sich wundern, dass Krankheit im Alter verdammt teuer werden kann.

Ja, ich weiß, werden viele nicht glauben. Mein Tipp – selber alt werden, dann wird man schon sehen.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1546 am: 18.08.2022 17:06 »
Kann ich leider nicht, egal ob ich arbeite oder nicht, bin Pensionär.

Aber Tipp an die Aktiven. Lasst euch nicht von irgendwelchen (nicht ruhegehaltsfähigen) Sonderzahlungen blenden, jeder Prozentpunkt für die Pension ist wichtig. Denn:

1)   Viele werden sich wundern, was in einem älteren Körper so alles kaputtgehen kann.
2)   Viele werden sich wundern, was die Beihilfe alles NICHT zahlt.
3)   Viele werden sich wundern, was die PKV alles NICHT zahlt.
4)   Viele werden sich wundern, dass Krankheit im Alter verdammt teuer werden kann.

Ja, ich weiß, werden viele nicht glauben. Mein Tipp – selber alt werden, dann wird man schon sehen.

Ja das Leben ist hart und ungerecht - vor allem im Status eines pensionierten deutschen Bundesbeamten *ironie*

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1547 am: 20.08.2022 11:06 »
Und um die Härten und Ungerechtigkeiten etwas abzumildern, haben wir demokratisch gewählte Volksvertreter und eine Verfassung, die auf Konstituten wie der Menschenwürde und den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums beruht. Wir haben auch ein Verfassungsgericht, das letztinstanzlich prüft, ob die Vorgaben der Verfassung erfüllt sind.

Man kann auch dankbar und wütend im je passenden relativen Maßstab sein. Das Leben ist nicht schwarz und weiß. Namaste!

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1548 am: 20.08.2022 11:34 »
Was das BMI und die "hellen Kerzen" der Gewerkschaften wie Verdi oder DBB wahrscheinlich noch nicht wissen, kommt ein neuer Umstand ab dem Jahr 2023 nun dazu.

Alle Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst (sowie alle Arbeitnehmer) können Ihre Rentenversicherungsbeiträge komplett steuerlich anrechnen lassen und sich in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

Nehmen wir mal unser Musterfamilie mt zwei Kindern. Der Tarifbeschäftigte im gehobenen Dienst als Sachbearbeiter hat ein Bruttokommen von 5500 € im Monat. Bei Steuerklasse 4 erhält er ein Nettogehalt vob ca. 3.350,00 €.

Bei dieser Konstellation werden Ihm Rentenversicherungsbeiträge von 7000 € jährlich von seinem Bruttolohn abgezogen. Diese 7000 € schreibt er sich ab 2023 auf die Lohnsteuerkarte. Das hat zur Folge, dass er einen Nettolohn von ca. 3.570,00 € erhält.

Er hat also 220 € Netto mehr im Monat als in 2022.

Uns was mit dem Beamten, der hat die Möglichkeit nicht und schaut mal wieder die Röhre!

Ich hoffe die Damen und Herren "Entscheidungsträger" berücksichtigen das in Ihren Überlegungen!

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1549 am: 20.08.2022 12:14 »
Ne, da stimmt quasi gar nichts im letzten Beitrag.
Statt 92% können die dann 100% absetzen, dabei wird aber der steuerfreie Zuschuss vom AG berücksichtigt. Dafür muss man dann auch später die Rente voll besteuert werden....
Ist vielleicht ein Zehnerle mehr im Monat, dafür in 30 Jahren ein Zwanziger mehr an Steuern...  :P

Wichtiger ist ab nächstem Jahr das Bürgergeld, wenn das hochgeht, wird automatisch das Mindestabstandgebot verletzt.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1550 am: 25.08.2022 13:55 »
Na Mensch, hier ist ja gar nichts mehr los.

Ich glaube es ist wie beim Kanzler. Die Innenministerin kann sich einfach nicht mehr an das Urteil des BVerG erinnern oder was meint ihr?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1551 am: 25.08.2022 14:07 »
Man wartet gespannt auf Mitte September wie die Maus im Ansicht der Katze.

Streber22

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1552 am: 25.08.2022 16:01 »
Mitte September?

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1553 am: 25.08.2022 19:25 »
Was ist Mitte September?

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1554 am: 25.08.2022 21:13 »
Nicht vor Mitte Oktober.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1555 am: 25.08.2022 22:52 »
Nicht vor Mitte Oktober.

Was passiert Mitte Oktober? Eine Verschwörungstheorie?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1556 am: 26.08.2022 09:51 »

Matze1986

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1557 am: 26.08.2022 10:07 »
wird dann vermutlich mit dem neuen Tarifabschluss verrechnet ;-)

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1558 am: 26.08.2022 11:31 »
Laut Aussage eines StS im BMI Ressortabstimmung für September geplant, Kabinettsbefassung noch im Herbst.

Quelle war MasterOf:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/mahmut-oezdemir/fragen-antworten/wann-erfolgt-die-vorlage-einer-rechtskonformen-amtsangemessenen-alimentation?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_653633

Da ging der parlamentarische Staatssekretär aber noch davon aus, dass die Stelle der beamteten Staatssekretärin für die Abteilung D (zuständig für alles was mit dem öffentlichen Dienst zu tun hat) zeitnah besetzt wird. Nachdem die SPD sich aber weder für Frau Slowik noch für Frau Chebli als Bundeslösung erwärmen konnte ruht da weiterhin still der See und alles wird auf die verbliebenen Kollegen umverteilt. Keiner von denen hat besondere Expertise im Dienstrecht und wird daher dort mehr machen als unbedingt notwendig.

Und die Ressortabstimmung auf Arbeitsebene mit dem BMF hat wohl schon ergeben, dass man dort genau das selbe Argument wie 2021 bringen wird: "Könnt ihr machen, aber die Mehrausgaben müssen ressortintern aufgefangen werden." Damit ist auch dieser Entwurf quasi ein totes Pferd, wenn der Kanzler hier nicht das BMF einfängt (was er mMn kaum wird, da er selbst diese Vorgabe seinerzeit verantwortet hatte als FM). 

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1559 am: 26.08.2022 11:54 »
Laut Aussage eines StS im BMI Ressortabstimmung für September geplant, Kabinettsbefassung noch im Herbst.

Quelle war MasterOf:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/mahmut-oezdemir/fragen-antworten/wann-erfolgt-die-vorlage-einer-rechtskonformen-amtsangemessenen-alimentation?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_653633

Da ging der parlamentarische Staatssekretär aber noch davon aus, dass die Stelle der beamteten Staatssekretärin für die Abteilung D (zuständig für alles was mit dem öffentlichen Dienst zu tun hat) zeitnah besetzt wird. Nachdem die SPD sich aber weder für Frau Slowik noch für Frau Chebli als Bundeslösung erwärmen konnte ruht da weiterhin still der See und alles wird auf die verbliebenen Kollegen umverteilt. Keiner von denen hat besondere Expertise im Dienstrecht und wird daher dort mehr machen als unbedingt notwendig.

Und die Ressortabstimmung auf Arbeitsebene mit dem BMF hat wohl schon ergeben, dass man dort genau das selbe Argument wie 2021 bringen wird: "Könnt ihr machen, aber die Mehrausgaben müssen ressortintern aufgefangen werden." Damit ist auch dieser Entwurf quasi ein totes Pferd, wenn der Kanzler hier nicht das BMF einfängt (was er mMn kaum wird, da er selbst diese Vorgabe seinerzeit verantwortet hatte als FM).

Aber mal ganz ehrlich, wenn sich das so verhalten würde, dann würden doch die Urteile des BVerfG niemals umgesetzt werden, da eine Umsetzung zwingend IMMER Geld kosten würde?!
Weiterhin ist die Antwort des parl. StS Özdemir vom
28.07.22, also doch sehr aktuell?!