Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3855074 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1560 am: 26.08.2022 11:59 »
Wieso eigentlich ressortintern? Was rauchen die da eigentlich den ganzen Tag? Ich kann auch nicht erkennen, dass StS besondere Expertise in irgendwas haben müssten. Schon gar nicht parlamentarische StS. Das sind alles politische Ämter. Oder rechnet jemand damit, dass eine Fr. Chebli da irgendwas an fundiertem Wissen mitgebracht hätte (abgesehen vom richtigen Geschlecht)?

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1561 am: 26.08.2022 12:11 »
oh mann, das sind ja schon wieder gute Aussichten. Das wird bestimmt nie etwas.
 
Man kann sich für Deutschland echt nur noch schämen. Ich weiß nicht, wann wir zuletzt eine so katastrophale Politik hatten ...

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1562 am: 26.08.2022 18:15 »
Laut Aussage eines StS im BMI Ressortabstimmung für September geplant, Kabinettsbefassung noch im Herbst.

Quelle war MasterOf:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/mahmut-oezdemir/fragen-antworten/wann-erfolgt-die-vorlage-einer-rechtskonformen-amtsangemessenen-alimentation?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_653633

Da ging der parlamentarische Staatssekretär aber noch davon aus, dass die Stelle der beamteten Staatssekretärin für die Abteilung D (zuständig für alles was mit dem öffentlichen Dienst zu tun hat) zeitnah besetzt wird. Nachdem die SPD sich aber weder für Frau Slowik noch für Frau Chebli als Bundeslösung erwärmen konnte ruht da weiterhin still der See und alles wird auf die verbliebenen Kollegen umverteilt. Keiner von denen hat besondere Expertise im Dienstrecht und wird daher dort mehr machen als unbedingt notwendig.

Und die Ressortabstimmung auf Arbeitsebene mit dem BMF hat wohl schon ergeben, dass man dort genau das selbe Argument wie 2021 bringen wird: "Könnt ihr machen, aber die Mehrausgaben müssen ressortintern aufgefangen werden." Damit ist auch dieser Entwurf quasi ein totes Pferd, wenn der Kanzler hier nicht das BMF einfängt (was er mMn kaum wird, da er selbst diese Vorgabe seinerzeit verantwortet hatte als FM).

Danke, BalBund, für die Info. Dass es anders käme, als Du schreibst, käme tatsächlich einem Wunder gleich.

Der Kollege Lindner ist übrigens mittlerweile mehrfach angefragt worden, wie es weitergeht:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christian-lindner/fragen-antworten/wie-viele-jahre-wird-es-noch-dauern-bis-bei-den-beamten-eine-verfassungskonforme-alimentation-umgesetzt
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christian-lindner/fragen-antworten/bis-wann-ist-mit-der-umsetzung-der-beschluesse-des-bverfg-bzgl-amtsangemessener-alimentation-fuer-die
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christian-lindner/fragen-antworten/wann-werden-die-urteile-des-bundesverfassungsgerichts-vom-452020-2-bvl-4/18-und-2-bvl-6/17-ua-endlich-auch

Da seine letzte Antwort (bzw. die Antwort des dafür zuständigen Mitarbeiters) vom 23.06. stammt (und letztlich nur eine Nicht-Antwort war)

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christian-lindner/fragen-antworten/denken-sie-dass-ziviler-ungehorsam-per-se-etwas-schlechtes-ist-und-demzufolge-keine-positiven-seiten-haben

dürfte mit einer Antwort vielleicht in einem Monat zu rechnen sein. Die Antwort aber kann man sich denken, denke ich: BMI-Entscheidung - auch wenn das ein Fragesteller als Antwort nicht geltenlassen würde - oder die Bundesregierung arbeite mit Hochdruck an einer verfassungskonformen Lösung - mfg nach Bayern, die ja ähnliche Hochdruckstrahler sind... - oder ein verfassungskonformer Entwurf stehe unmittelbar bevor, mit dem man insbesondere alle verfassungsmäßig zu beachtende Leitlinien beachten würde, weshalb eine Besoldung zum Anfang nächsten Jahres nur noch für Bundesbeamte mit zwei oder mehr Kindern vorgesehen sei, da das Bundesverfassungsgericht in allen maßgeblichen Entscheidungen zu anderen Beamten keine Stellung genommen habe, weshalb die Bundesregierung bis auf Weiteres davon ausgehen müsse, dass alle anderen Bundesbeamte nicht alimentiert werden dürften, weshalb man ihnen rate, schnellstmöglich einen Partner mit mehr als einem Kind zu heiraten, wobei der unmittelbar bevorstehende Gesetzesentwurf das Vier-Verdiener-Modell einführen werde, sodass davon auszugehen sei, dass Beamte mit zwei oder mehr Kindern Beamten mit einem oder keinem Kind gleichgestellt werden würden. Mehr könne er im Moment leider nicht sagen, da das Bundesverfassungsgericht sich weiterhin nicht zum Vier-Verdiener-Modell geäußert habe, weshalb auch nur direkte Nachbarn entsprechender Beamte zur Besoldungsunterstützung jenes Beamten herangezogen werden würden, jedoch - auf diesen Kompromiss habe man sich im Kabinett schon einigen können - keine indirekten Nachbarn, die also mehr als ein Haus weiter wohnten, das allerdings auch nur, sofern deren Hausnummer nicht ungerade sei (denn auch dazu habe sich das Bundesverfassungsgericht noch nicht geäußert, weshalb man hier ebenfalls bis auf Weiteres davon ausgehen müsse, dass diese Regelung in Einklang mit dem Grundgesetze stehe). Darüber hinaus sei bitte von weiteren Anfragen zum Thema abzusehen, weil nun wirklich mehr als genug Konkretes gesagt sei. Die Zeit der Fragestellung könne der Bundesbeamte wirklich besser nutzen, um unbezahlte Überstunden zu leisten.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1563 am: 26.08.2022 18:30 »
Ich glaube dennoch, dass an der Aussage des Parl. StS Özdemir etwas dran sein muss. Er hätte im
Rahmen einer Antwort auch andere Dinge Bzw. Standard-Floskeln verwenden können wann mit einer Umsetzung zu rechnen ist, stattdessen wurde aber tatsächlich ein konkreter Zeitplan vorgestellt.
Von dem her bin ich weiterhin vorsichtig optimistisch, dass sich im September etwas tun wird.
Falls dem nicht so wäre (auch wegen der aktuellen Inflationsphase, wo sich sowieso kein Mensch mehr irgendwas leisten kann!), wäre das wirklich heftig.

Kimonbo

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« Antwort #1564 am: 26.08.2022 21:30 »
Ich glaube dennoch, dass an der Aussage des Parl. StS Özdemir etwas dran sein muss. Er hätte im
Rahmen einer Antwort auch andere Dinge Bzw. Standard-Floskeln verwenden können wann mit einer Umsetzung zu rechnen ist, stattdessen wurde aber tatsächlich ein konkreter Zeitplan vorgestellt.
Von dem her bin ich weiterhin vorsichtig optimistisch, dass sich im September etwas tun wird.
Falls dem nicht so wäre (auch wegen der aktuellen Inflationsphase, wo sich sowieso kein Mensch mehr irgendwas leisten kann!), wäre das wirklich heftig.

Ja und da kommt wieder meine Idee mit der ukrainischen Kriegswitwe mit zwei und gerne auch viel mehr Kindern, ins Spiel, die Idee hatte ich schon vor Monaten überlegt - WinWin Situation

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1565 am: 27.08.2022 07:15 »
BalBund hat doch alles, was intern läuft, gesagt, nämlich die Ressortabstimmung mit dem BMF: "Könnt ihr machen, aber die Mehrausgaben müssen ressortintern aufgefangen werden." Sollte sich daran noch etwas ändern, müsste ein politisch sehr starker Staatssektretär die Verantwortung für die Abteilung D übernehmen. "Stark" würde bedeuten, dass er über den Bereich des Öffentlichen Dienst hinaus über politische Faustpfände verfügte, sodass andere politische Entscheidungsträger ihm gegenüber Abhängigkeiten empfänden, sodass er insbesondere bereits im BMI starken Einfluss gewinnen könnte - und die politischen Faustpfände müssten über das BMI hinausreichen, da - wenn ich das richtig sehe - die Innenministerin innerhalb des Kabinetts keine überaus starke Stellung hat, sich insbesondere in starker Abhängigkeit vom Kanzler befindet. Darüber hinaus müsste der neue Staatssekretär - wenn er über die skizzierte Stärke verfügte - noch ein Interesse mitbringen, aktiv extreme Verteilungskämpfe zu führen, da eine bereits deutlich weniger verfassungswidrige (sofern es solches juristisch gäbe; aber das ist jetzt eine andere Frage) gesetzliche Regelung zu deutlichen Mehrausgaben führte.

Der langen Rede kurzer Sinn:

Ein solcher Staatsekretär ist nicht einmal ansatzweise in Sicht; bereits im BMI dürfte darüber hinaus kaum ein Interesse an einem solchen bestehen, da dessen Machtzuwachs zulasten anderer ginge, was - da die Innenministerin politisch eher schwach ist - zurzeit im BMI von den verschiedenen Entscheidungsträgern stark beobachtet werden dürfte mit dem Ziel, einen schwachen Staatssekretär an die Seite zu bekommen, der dem heutigen Machtgleichgewicht im Ministerium nicht schadet, das nach rund einem Dreivierteljahr neuer Regierung sich schon recht weit austariert haben dürfte. Außerhalb des BMI dürfte ein Interesse an solch einer Person nur noch geringer sein, da sie das schwache BMI aufwerten könnte.

Sollte solch ein starker Staatssekretär doch kommen, dürfte er seine Energie darüber hinaus kaum für eine verfassungskonforme Alimentation verwenden, also sich mit hoher Kraft gegenüber anderen für etwas einsetzen, was ihm keinerlei Vorteile, sondern nur viel, viel Widerstand brächte. Er müsste also - politisch betrachtet - zu einem machtvollen Politiker geworden sein, der ergo verstanden hat, politisch geschickt zu handeln, denn sonst wäre er nicht machtvoll geworden, um dann politisch sehr ungeschickt zu handeln, da viele Widerstände in der Politik bedeuten, machtlos zu werden.

Und insofern dürfte dem, was BalBund schreibt, nichts hinzuzufügen sein: "Damit ist auch dieser Entwurf quasi ein totes Pferd, wenn der Kanzler hier nicht das BMF einfängt (was er mMn kaum wird, da er selbst diese Vorgabe seinerzeit verantwortet hatte als FM)."

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1566 am: 27.08.2022 08:50 »
Ich muss Dir in einigen Aspekten widersprechen Swen, auch wenn Du in der Summe Recht hast, nur fürs Protokoll also:

Zunächst: Die gesuchte Persönlichkeit muss weiblich sein, ein SPD Parteibuch haben und per se in der Lage sein, Ende 2023 das Haus zu übernehmen, da die aktuelle Hausherrin dann gerne in Hessen die neue Koalition als Landesmutter anführen möchte. Die bisherigen StS sind entweder zu unerfahren, oder zu männlich und mit CDU Parteibuch ausgestattet. Das gestaltet, so hört man, die Nachfolgeregelung erheblich schwieriger, da die beiden von mir bereits benannten Namen durch Tweets und Günstlingswirtschaft wohl zu viel Angriffsfläche für die Opposition geboten hätten.

Der PStS für D hat zudem keine Verwaltungserfahrung oberhalb der kommunalen Ebene, was es noch schwieriger Macht, hier jemanden zu finden, da diejenige auch den PStS noch unter die Fittiche nehmen und Anleiten muss.

Zum Thema Zuständigkeiten noch: Die "Neue" muss neben D auch KM und M leiten, sprich Katastrophenschutz und Migration. Beide Themen stehen regelmäßig deutlich höher in der öffentlichen Wahrnehmung und müssen daher auch zunächst bespielt werden.


Ziehen ver.di und Co also nicht mit 9,x% Gehaltsforderung in die nächste Verhandlung, was Streikt immanent nach sich ziehen würde, wird der Öffentlichkeit weiter nur das Bild einer raffgierigen Klientel vermittelt werden.

lotsch

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« Antwort #1567 am: 27.08.2022 09:07 »
Langer Rede, kurzer Sinn, das BVerfG muss die Gesetzgeber zu einer verfassungsgemäßen Besoldung zwingen, sonst ändert sich da nichts, und zwar in der Art und Weise, dass jeder Beamte seinem Dienstherrn den Gerichtsvollzieher schicken kann, wenn er nicht verfassungsgemäß alimentiert wird.

Bastel

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« Antwort #1568 am: 27.08.2022 09:22 »
Fast wie bei House of Cards hier ;D

Ich bin gespannt was die Zukunft bringt. Vielleicht wird es ja mit der Helikoptermama als Ministerin besser ;D ;D ;D

MasterOf

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« Antwort #1569 am: 27.08.2022 09:33 »
Wann wird bzw. könnte es denn dann eurer Meinung zu einer Umsetzung der Beschlüsse kommen? Die Haushaltslage wird sich ja bestimmt in den nächsten Wochen / Monaten nicht wirklich ändern.

SwenTanortsch

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« Antwort #1570 am: 27.08.2022 10:37 »
Ich muss Dir in einigen Aspekten widersprechen Swen, auch wenn Du in der Summe Recht hast, nur fürs Protokoll also:

Zunächst: Die gesuchte Persönlichkeit muss weiblich sein, ein SPD Parteibuch haben und per se in der Lage sein, Ende 2023 das Haus zu übernehmen, da die aktuelle Hausherrin dann gerne in Hessen die neue Koalition als Landesmutter anführen möchte. Die bisherigen StS sind entweder zu unerfahren, oder zu männlich und mit CDU Parteibuch ausgestattet. Das gestaltet, so hört man, die Nachfolgeregelung erheblich schwieriger, da die beiden von mir bereits benannten Namen durch Tweets und Günstlingswirtschaft wohl zu viel Angriffsfläche für die Opposition geboten hätten.

Der PStS für D hat zudem keine Verwaltungserfahrung oberhalb der kommunalen Ebene, was es noch schwieriger Macht, hier jemanden zu finden, da diejenige auch den PStS noch unter die Fittiche nehmen und Anleiten muss.

Zum Thema Zuständigkeiten noch: Die "Neue" muss neben D auch KM und M leiten, sprich Katastrophenschutz und Migration. Beide Themen stehen regelmäßig deutlich höher in der öffentlichen Wahrnehmung und müssen daher auch zunächst bespielt werden.


Ziehen ver.di und Co also nicht mit 9,x% Gehaltsforderung in die nächste Verhandlung, was Streikt immanent nach sich ziehen würde, wird der Öffentlichkeit weiter nur das Bild einer raffgierigen Klientel vermittelt werden.

Danke für die Ergänzungen oder den Widerspruch, BalBund; was Du schreibst, zeigt noch einmal sehr gut, wie politisch komplex die Besetzung des Staatssekretäramts ist (so wie die geplante Spitzenkandidatur der derzeitigen Innenministerin nur ein weiteres Mal ihre Schwäche beweist; denn ihre Chancen, dort MP zu werden, sind weiterhin nicht überaus groß; eine politisch über Hausmacht verfügende Ministerin würde ihr Amt nur aufgeben, wenn die Chancen recht groß wären, am Ende nicht zu einer erfolgreichen Oppositionsfüherin zu werden) - die designierte neue Innenministerin wird, sobald sie erst einmal Staatsekretärin ist, hinsichtlich der Alimentation brav die Füße stillhalten, wenn sie denn im Verlauf des nächsten Jahres Innenministerin werden möchte. Alles andere wäre politischer Selbstmord (unabhängig davon, dass kein Staatsekretär, der für die Abteilung D zuständig ist oder wird, ein Interesse haben kann, gewaltige Kosten generieren zu müssen, da er bzw. sie sich damit nirgends in der Politik - außer bei der Opposition, die sich darüber vordergründig freute - Freunde machte...). Die Landtagswahl in Hessen ist für den Herbst nächsten Jahres geplant. Die Umsetzung der Beschlüsse wird, MasterOf, im Bund erst kommen, wenn es eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht über die Bundesbesoldung gibt bzw. eine gehörige Zahl an Ländern - aus welchen Gründen auch immer - politisch umgekippt sind und also amtsangemessen alimentieren oder sich auf den Weg dahin bewegen werden. Auch dafür dürfte es mindestens noch zwei bundesverfassungsgerichtliche Entscheidungen geben müssen, vermute ich, die angekündigte nächste und die darauffolgende übernächste. Danach, so ist zu vermuten (also nach der übernächsten), dürfte der sachliche Schmerz für Besoldungsgesetzgeber so groß werden, dass ein Umdenken beginnen könnte, nämlich nicht nur inhaltlich, sondern auch formell: nämlich sofern die übernächste Entscheidung ein Kammerbeschluss sein sollte. Sofern die nächste bundesverfassungsgerichtliche Entscheidung so verläuft, wie ich vermute, wird nach ihr klar sein, wie indiziell eine Grundbesoldung geprüft werden kann, die Aufschluss über den materiellen Gehalt der (Grund-)Besoldung gibt. Denn dafür hat das Bundesverfassungsgericht in der aktuellen Entscheidung sachlich bereits alles angelegt.

MasterOf

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« Antwort #1571 am: 27.08.2022 10:58 »
Soll heißen, dass das BMI aktuell einen Gesetzesentwurf erstellt, von welchem die Referenten bereits wissen, dass dieser sowieso niemals in die Ressortabstimmung bzw. ins Kabinett gehen wird weil das BMF nicht zustimmt?
Warum, sorry für meine vielleicht dumme Frage, wird dann aktuell ein Referentenentwurf erstellt? Man könnte es doch eigentlich gänzlich bleiben lassen und sich damit viel Zeit und Nerven ersparen?

SwenTanortsch

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« Antwort #1572 am: 27.08.2022 11:35 »
Soll heißen, dass das BMI aktuell einen Gesetzesentwurf erstellt, von welchem die Referenten bereits wissen, dass dieser sowieso niemals in die Ressortabstimmung bzw. ins Kabinett gehen wird weil das BMF nicht zustimmt?
Warum, sorry für meine vielleicht dumme Frage, wird dann aktuell ein Referentenentwurf erstellt? Man könnte es doch eigentlich gänzlich bleiben lassen und sich damit viel Zeit und Nerven ersparen?

Ob dem so kommen wird, weiß ich nicht (und zugleich ist Deine Frage nicht dumm); dazu bin ich zu weit vom BMI weg. Sofern es so käme, würde das - schätze ich - im BMI kaum jemanden Nerven kosten, da man ja wüsste, dass man sich keine Mühe - und also keine inneren Twistigkeiten - machen müsste, da das ganze Projekt eh zum Scheitern verurteilt wäre. Nach außen hin, hin zur Öffentlichkeit, zu den Gewerkschaften und Verbänden sowie zu der Beamtenschaft, könnte man dann aber ähnlich argumentieren wie letztes Jahr der BMI Seehofer und die Union: Man habe einen so schönen und auch noch so schönen ganz und gar verfassungskonformen Gesetzentwurf erstellt, der dann - leider, leider - an dem SPD geführten Finanzministerium gescheitert sei... Nun könnte man im SPD-geführten Innenministerium hervorheben (weitgehend den alten Gesetzentwurf übernehmend, den man letztes Jahr noch hatte scheitern lassen): Man habe einen so schönen und auch noch so schönen ganz und gar verfassungskonformen Gesetzentwurf erstellt, der dann - leider, leider - an dem FDP geführten Finanzministerium gescheitert sei... Man werde aber schnellstmöglich einen neuen Entwurf erarbeiten, was aber - dafür müsse doch jeder Verständnis haben - in Anbetracht der Komplexität der Materie nicht von heute auf morgen geschehen könne - schließlich solle jener ja erneut verfassungskonform sein... Oder in den Worten der derzeitigen Innenministerin: "Wir werden sicherstellen, dass der Bund auch zukünftig verfassungsmäßig alimentiert"...

Kimonbo

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« Antwort #1573 am: 27.08.2022 14:47 »
Genau, und die A15 Bus B3 Ministerialen drehen Däumchen, herrlich

BalBund

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« Antwort #1574 am: 28.08.2022 00:12 »
Genau, und die A15 Bus B3 Ministerialen drehen Däumchen, herrlich
Schade, dass Dir das mit Deiner kleinen A13g nicht vergönnt ist, was? :-D Namaste