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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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GeBeamter:

--- Zitat von: tigertom am 10.11.2024 10:16 ---Ich rechne damit, dass die CDU die Wahl gewinnen und den Großteil der Regierung stellen wird. Immer noch besser, als die Blaunen.

Kann mir gut vorstellen, dass wie von Herrn Linnemann gefordert, es zu einer Senkung bw. Abschaffung des Migr.., sorry, Bürgergelds in seiner jetzigen Form kommen wird. Schon stimmt der 15%-Abstand wieder.

Ende der Geschichte.

--- End quote ---

Interessant, wie das Bürgergeld polarisiert und wir diese "Abschaffen"-Polemik politisch und medial gespielt wird.

Mal zur Einordnung: das Bürgergeld ist im Prinzip das vorher bestehende HartzIV, welches die Union unter Merkel dankbar fortgeführt und die Verantwortung erfolgreich der einführenden SPD zugeschoben hat. Das einzige was beim Bürgergeld geändert wurde, ist eine leicht gelockerte (an die Rechtsprechung des BVerfG) angepasste Sanktionierung von Pflichtverstößen, eine deutliche Erhöhung des Schonvermögen und die Einführung einer an die Inflation und Lohnentwicklung gekoppelte Ermittlung der Höhe des Existenzminimum. Ich lade die FDP und Leute wie Linnemann gerne einmal ein, ihre Bürgergeld abschaffen Reden vor den 55-60 jährigen in der VW Belegschaft zu halten und denen zu erklären, dass es leider um Arbeit gegenüber der Grundsicherung wieder attraktiv zu machen notwendig ist, dass sie vor dem Grundsicherungsbezug erst einmal ihre Haus verkaufen, ihre Ersparnisse aufbrauchen und ihre private Renten- oder Lebensversicherung auflösen dürfen. Um dann nach 30-40 Jahren Vollerwerbsarbeit als Erwerbsloser oder Rentner keinen Deut besser dazustehen, als jemand, der nicht einen Tag gearbeitet hat. Wenn man diese Fairness des Systems wieder abschaffen möchte, dann bitte. Ich gebe nur zu Bedenken, dass der Abstand zur Grundsicherung auch ohne Kürzung der Grundsicherung erfolgen kann, sodass man Arbeit auch wieder über die Entlohnung attraktiv macht.
Ein im Grundgesetz definierter Sozialstaat braucht eine Sicherung des Existenzminimum. Unser Grundgesetz lässt niemanden auf der Straße verhungern oder erfrieren. Und auf dieses Existenzminimum nimmt das BVerfG bei den 15% mehr Bezug. Ob das nun Grundsicherung, HartzIV, Bürgergeld oder Stütze heißt, ist unerheblich. Eine Abschaffung des Bürgergeld wird also daran für uns Beamte nichts ändern, weil dann Bezug auf den Nachfolger genommen werden muss.

Meine Hoffnung ist eher, dass das BVerfG vorher in den Länderverfahren die neuen Kniffe des Entwurfs einkassiert und der neue Entwurf so lange braucht, dass das BVerfG zwischenzeitlich für den eD und den mD eine drastische Unterschreitung der Mindestalimentation feststellt und dieser per Anordnung abhilft, da das verschleppte Gesetzgebungsverfahren dem Gericht aufzeigt, dass es mit einer üblichen Frist für den Gesetzgeber nicht getan ist ("Gefahr im Verzug").

Bundi:
@Gelehrter

Volle Zustimmung.

Skywalker2000:
Interessant wird jetzt auch, wer ob überhaupt Verhandlungen bezüglich der Tarifrunde für den Bund stattfinden wird. Insbesondere wenn es kurz vor der Wahl steht.

Wilkinson13:

--- Zitat von: tigertom am 10.11.2024 10:16 ---Ich rechne damit, dass die CDU die Wahl gewinnen und den Großteil der Regierung stellen wird. Immer noch besser, als die Blaunen.

Kann mir gut vorstellen, dass wie von Herrn Linnemann gefordert, es zu einer Senkung bw. Abschaffung des Migr.., sorry, Bürgergelds in seiner jetzigen Form kommen wird. Schon stimmt der 15%-Abstand wieder.

Ende der Geschichte.

--- End quote ---

Das hab ich auch schon überlegt. Tatsächlich wäre das eine Herangehensweise. Man bräuchte halt einen neuen Maßstab um das Existenzminimum zu berechnen. Ein anderer Maßstab, der zu einem anderen (niedrigeren) Ergebnis führen würde, war mWn vom BVerfG nicht ausgeschlossen worden. Dann wäre für die Zukunft der 15% Abstand wohlmöglich hergestellt.

Für die verganenen Jahre wird das nicht mehr gehen. Da ist das Bürgergeld ja ausgezahlt.
Für die paar Widersprüchler gäbs ne individuelle Nachzahlung und gut.

Knecht:

--- Zitat von: Wilkinson13 am 11.11.2024 08:26 ---
--- Zitat von: tigertom am 10.11.2024 10:16 ---Ich rechne damit, dass die CDU die Wahl gewinnen und den Großteil der Regierung stellen wird. Immer noch besser, als die Blaunen.

Kann mir gut vorstellen, dass wie von Herrn Linnemann gefordert, es zu einer Senkung bw. Abschaffung des Migr.., sorry, Bürgergelds in seiner jetzigen Form kommen wird. Schon stimmt der 15%-Abstand wieder.

Ende der Geschichte.

--- End quote ---

Das hab ich auch schon überlegt. Tatsächlich wäre das eine Herangehensweise. Man bräuchte halt einen neuen Maßstab um das Existenzminimum zu berechnen. Ein anderer Maßstab, der zu einem anderen (niedrigeren) Ergebnis führen würde, war mWn vom BVerfG nicht ausgeschlossen worden. Dann wäre für die Zukunft der 15% Abstand wohlmöglich hergestellt.

Für die verganenen Jahre wird das nicht mehr gehen. Da ist das Bürgergeld ja ausgezahlt.
Für die paar Widersprüchler gäbs ne individuelle Nachzahlung und gut.

--- End quote ---

Ich dachte die Mindestversorgungshöhe wurde auch von Karlsruhe festgelegt? Dann kann man die doch nicht einfach kürzen...?

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