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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Taigawolf:
--- Zitat von: bebolus am 12.11.2024 16:46 ---
--- Zitat von: waynetology am 12.11.2024 06:17 --- Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
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Ich persönlich denke, dass Herr Scholz die verfassungswidrigkeit der Bundesbeamtenbesoldung erkannt hat und dies nun noch unbedingt vor der Vertrauensfrage gemeinsam mit der Union, die das auch erkannt haben wird, abräumen möchte.
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Sie wollten doch in Zukunft gesondert auf die Ironie hinweisen.
bebolus:
--- Zitat von: Taigawolf am 12.11.2024 16:49 ---
--- Zitat von: bebolus am 12.11.2024 16:46 ---
--- Zitat von: waynetology am 12.11.2024 06:17 --- Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
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Ich persönlich denke, dass Herr Scholz die verfassungswidrigkeit der Bundesbeamtenbesoldung erkannt hat und dies nun noch unbedingt vor der Vertrauensfrage gemeinsam mit der Union, die das auch erkannt haben wird, abräumen möchte.
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Sie wollten doch in Zukunft gesondert auf die Ironie hinweisen.
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Wie kommen Sie darauf, dass das ironisch gemeint war..? 😁
Die Ermittlungen zu NordStream2 stehen sicher auch kurz vor dem Abschluss..
Malkav:
--- Zitat von: bebolus am 12.11.2024 16:55 ---Die Ermittlungen zu NordStream2 stehen sicher auch kurz vor dem Abschluss..
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Genau so wie das Pilotverfahren des BVerfG zur Berliner Besoldung, welche bestimmt Freitag in der Wochenvorschau für die 47. KW auftauchen wird ;)
Rentenonkel:
--- Zitat von: bebolus am 12.11.2024 16:46 ---
--- Zitat von: waynetology am 12.11.2024 06:17 --- Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
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Ich persönlich denke, dass Herr Scholz die verfassungswidrigkeit der Bundesbeamtenbesoldung erkannt hat und dies nun noch unbedingt vor der Vertrauensfrage gemeinsam mit der Union, die das auch erkannt haben wird, abräumen möchte.
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Das wird sich alleine dadurch als schwierig erweisen, weil die rot-grüne Ampe Regierung (also Ampel ohne Liberale) einen fundamental anderen Lösungsansatz hat, als die Union und die Liberalen.
Während die einen ein kleines Schippchen auf die bisherige Besoldung packen möchten, um sich einer verfassungsgemäßen Besoldung einen kleinen Schritt zu nähern, räumt die Union durch ein fiktives Partnereinkommen von 20.000 EUR die verfassungsrechtlichen Probleme aus ihrer Sicht zunächst in dem Wissen weg, dass Verfahren zur Klärung der Frage, ob das denn wohl verfassungsrechtlich problematisch sein kann, erst in der nächsten oder übernächsten Legislaturperiode entschieden werden wird. Somit dürfen die Bundesbeamten im März durch Merz erklärt bekommen, dass man aufgrund der Schuldenbremse zusammenstehen muss und es keinen Raum gibt, die Besoldung zu erhöhen, es aber dem Ehepartner unbenommen ist, mehr zu arbeiten, um den Familienunterhalt sicher zu stellen. So werden erst einmal Fakten geschaffen, durch die vordergründig die Schuldenbremse eingehalten wird, auch auf die Gefahr hin, dass es in ein paar Jahren zu völlig unerwarteten Nachzahlungen für die Beamten kommen kann, die jährlich einen Einspruch eingelegt haben und bis dahin noch unter den Lebenden weilen.
Bisher konnte man als Beamter landauf/landab den Eindruck haben, dass die Argumentation über amtsangemessene Besoldung bei den an irgendeiner Regierung beteiligten Partei alleine davon abhängig ist, ob sie in dem jeweiligen Bundesland Regierungsverantwortung haben oder in der Opposition sind, und es für seine persönliche Geldbörse egal zu sein scheint, wo man das Kreuzchen setzt. Die Argumente, die in dem einen Bundesland gegolten haben, konnten in einem anderen wahlweise ausgetauscht werden.
Jetzt scheint es bei der Union (insbesondere der CSU) ein Umdenken gegeben zu haben. Die Einführung von einem fiktiven Partnereinkommen scheint kein Tabu Thema bei unionsgeführten Besoldungsgesetzgebern mehr zu sein sondern zunehmend Sympathisanten zu finden und wird wohl nach und nach eingeführt.
PolareuD:
--- Zitat von: Rentenonkel am 13.11.2024 10:17 ---.... auch auf die Gefahr hin, dass es in ein paar Jahren zu völlig unerwarteten Nachzahlungen für die Beamten kommen kann, die jährlich einen Einspruch eingelegt haben und bis dahin noch unter den Lebenden weilen.
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Aufgrund der bisher insgesamt geringen Anzahl an Widersprüchen im Bund (3805) sollten die Nachzahlungen in einem überschaubaren Rahmen bleiben.
Ich gehe davon aus, dass im nächsten Entwurf das fiktive Partnereinkommen 20.000 EUR beträgt. In der Folge erhalten die 4k-Vergleichskonstellationen 0 EUR mehr und ab dem 3. Kind wird nochmal eine kleine Schippe draufgelegt.
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