Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
clarion:
Wieso macht der Verband das? Natürlich sollten auch Kinderlose, die in Orten mit der Mietstufe I leben, Widerspruch einlegen, und zwar einen der sich auf die gesamte Besoldung des Jahres bezieht. Viele Soldaten dürften unter der Mindestversorgung liegen, auch wenn man die truppenärztliche Versorgung abzieht.
Arwen:
Hallo Swen und natürlich alle Mitstreiter,
zu deinen Ausführungen hinsichtlich der Widersprüche und damit verbundenen, Gefahren ", habe ich eine Frage betreffend eines Landesamtes für BV.
Ich habe 2005 einen WS gegen die Streichung der Sonderzuwendung eingelegt, mithin nicht statthafter Rechtsbehelf. Somit keinerlei Ansprüche auf Nachzahlungen. Die Behörde hat daraufhin einen WB [ VA?] erlassen, gegen den ich keine Rechtsmittel eingelegt habe und der damit - so glaube ich jedenfalls- bestandskräftig und rechtsverbindlich geworden ist.
In dem WB führt die Behörde aus: Zitat: "Ihr Widerspruch richtet sich gegen die Streichung der Sonderzuwendung. Sie wenden sich dagegen, dass die Höhe ihrer Bezüge in ihrer Gesamtheit nicht mehr dem Prinzip der amtsangemessenen Alimentation entsprechen".Zitat Ende. Danach wird folgen Hinweise auf Ruhendstellung und der Verzicht auf Einrede der Verjährung. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass entstehende Ansprüche auf Nachzahlungen nicht verloren gehen.
Könntest du Swen oder andere den WB rechtlich einordnen oder würdigen, ob es
möglich ist, für das Jahr 2005 Ansprüche geltend zu machen. Vielen Dank.
Hugo:
https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/nine-to-five/traurige-weihnachtsfeiern-im-oeffentlichen-dienst-o-du-trostlose-110105658.html
Auch das noch :o
LehrerBW:
--- Zitat von: Hugo am 18.11.2024 19:54 ---https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/nine-to-five/traurige-weihnachtsfeiern-im-oeffentlichen-dienst-o-du-trostlose-110105658.html
Auch das noch :o
--- End quote ---
Da hinter der Paywall…hier der link für alle zum lesen:
https://archive.is/9UHwz
Zum Inhalt…naja 🧐
Auf ne riesen Weihnachtssause würde ich jetzt nicht bestehen wollen….mit den Kollegen mit denen ich mich gut verstehe betrink ich mich auch ganz gerne außerhalb der Reihe 😏
SwenTanortsch:
Hey Arwen,
in Deiner Frage geht es um formelles Recht - und das ist letztlich so komplex, dass ich mir nicht zutraue, Deine Frage sachgerecht zu beantworten. Ich würde mich tatsächlich an einen Anwalt mit guten Kenntnissen im Verfahrensrecht wenden. Dir hinsichtlich dessen, was Du schreibst, einen anderen Rat zu geben, wäre meiner Meinung nach nicht zu verantworten.
Alles Gute und halte uns nach Möglichkeit auf dem Laufenden!
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