Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2049864 times)

Alphonso

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1590 am: 30.08.2022 13:21 »
Als Beamter im höheren technischen Verwaltungsdienst habe ich persönlich sehr viel mit Verwaltungskram zu tun. Das Referendariat war in der Hinsicht sehr hilfreich. Denn aufgrund von Sparmaßnahmen bleibt jegliche Widerspruchsbearbeitung an uns hängen. Das Gebiet ist überschaubar von seinem gesetzlichem Umfang her, aber manchmal wünschte man sich da etwas Beistand :)


xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1592 am: 30.08.2022 18:12 »
Schön das sich der vbob auch mal regt. Viel zielführender wäre es m. E. die eigenen Mitglieder darauf hinzuweisen Widerspruch einzulegen und z. Bsp. ein Muster bereitzustellen.

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1593 am: 01.09.2022 12:50 »
Es bleibt zumindest spannend bezüglich der bald anstehenden Verhandlungen TVÖD. Gehe davon aus, dass das Ergebnis wirkungsgleich auf die Bundesbeamten übertragen wird.

Mit wieviel % rechnet ihr derzeit? Verdi. fordert ja über 8 % (Laufzeit 12 Monate). Bei den Piloten sowie Bordpersonal sprechen wir über 19%!!! über 2,5?? Jahre Laufzeit.

Alles unter 6 % zum 01.01.2023 wäre einfach ein Witz!

Streber22

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1594 am: 01.09.2022 13:40 »
Es bleibt zumindest spannend bezüglich der bald anstehenden Verhandlungen TVÖD. Gehe davon aus, dass das Ergebnis wirkungsgleich auf die Bundesbeamten übertragen wird.

Mit wieviel % rechnet ihr derzeit? Verdi. fordert ja über 8 % (Laufzeit 12 Monate). Bei den Piloten sowie Bordpersonal sprechen wir über 19%!!! über 2,5?? Jahre Laufzeit.

Alles unter 6 % zum 01.01.2023 wäre einfach ein Witz!

Wir gehen wieder mit ca. 6% / höchstens 8% rein und kommen auch wieder mit ca. der Hälfte (auf 24 Monate) raus. Brauchst dir keine großen Hoffnungen zu machen. Wenn wir Glück haben bekommen wir vll. noch eine Einmalzahlung. Meine persönliche Meinung..

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1595 am: 01.09.2022 13:47 »
Also wir hatten zum 01.04.2022 eine Besoldungserhöhung von 1,8%, also auf das Gesamtjahr heruntergerechnet sind das 1,35%.
Bei der Inflation werden wir in 2022 mindetsens 8% oder sogar 9% auf das Gesamtjahr 2022 haben.
Das wäre ein Reallohnverlust von 7%-8%.
Im nächsten Jahr 2023 gehen führende Ökomonem von mindestens 6% aus.
Das heißt Verdi müsste 13-14% fordern, um überhaupt kein Reallohnverlust im öffentlichen Dienst zu haben. Selbst 6, 7 oder 8% wären ein Witz.

Wäre Verdi schlau (da sind sie ja leider nicht), würde ich nur einen Vertrag über 12 Monate machen. Wenn man hart bleiben würde und streiken würde, könnte man wahrscheinlich 12% rausholen.
Aber die Gewerkschaftkunktionäre stecken ja mit der SPD und den Grünen unter einen Decke!

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1596 am: 01.09.2022 13:57 »
Ich hege derzeit auch die Befürchtung wie sie "Streber 22" teilt. Die letzten Erhöhungen von 1,2 respektive 1,8 % für uns Bundesbeamte waren wirklich ein schlechter Scherz.

Letztendlich werden wir wohl einen Reallohnverlust der sich gewaschen hat hinnehmen müssen. Kann mir kaum vorstellen, dass wir auf eine Besoldungserhöhung von z.B. zwei mal 7 % hoffen können.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1597 am: 01.09.2022 17:29 »
Es bleibt zumindest spannend bezüglich der bald anstehenden Verhandlungen TVÖD. Gehe davon aus, dass das Ergebnis wirkungsgleich auf die Bundesbeamten übertragen wird.

Davon gehe ich nicht aus!

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1598 am: 01.09.2022 23:10 »
Es bleibt zumindest spannend bezüglich der bald anstehenden Verhandlungen TVÖD. Gehe davon aus, dass das Ergebnis wirkungsgleich auf die Bundesbeamten übertragen wird.

Davon gehe ich nicht aus!

Da werden sich die Gewerkschaften von Lehrern, Richtern und Polizisten und weiteren Bundes-Hanseln schon zu wehren wissen

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1599 am: 02.09.2022 07:42 »
Seit wann sind Lehrer Bundeshansel?

Streber22

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1600 am: 02.09.2022 07:51 »
🤣🤣🤣🤣

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1601 am: 02.09.2022 08:13 »
Seit wann sind Lehrer Bundeshansel?

Seit wann macht Kimbo sinnvolle Kommentare?

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1602 am: 02.09.2022 11:25 »
Da werden sich die Gewerkschaften von Lehrern, Richtern und Polizisten und weiteren Bundes-Hanseln schon zu wehren wissen

...ja sicher...zumal die überwiegend landesbeamte sind.. 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1603 am: 02.09.2022 14:14 »
Dann reichen die Polizisten schon die halten immer hin und wir profitieren von deren Status hahaha ;D

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1604 am: 03.09.2022 10:19 »
Dann reichen die Polizisten schon die halten immer hin und wir profitieren von deren Status hahaha ;D

...wer hat dir eigentlich die A13 ermöglicht...hahaha
Gruß aus "Tief im Westen"

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