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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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tigertom:
Wir gehen ins fünfte Jahr. 5 Jahre. Im Mai 2025 werden es 5 (Fünf) Jahre sein.

Ich würde vorschlagen, die Verantwortlichen sollen einfach ihre Fresse halten. Der Märchenonkel auch. Danke für die Wertschätzung. Einfach es nicht auszahlen ist das Eine, einem aber 5 Jahre lang ans Bein urinieren und gleichzeitig behaupten, es würde regnen, ist das Andere.

Ach ja.. Ich wünsche mir Tony Soprano.

Lichtstifter:

--- Zitat ---Richtigerweise darauf verweisen, dass das Rundschreiben keine Rechtsgrundlage ist und gleichzeitig vom Widerspruch abraten - spannend!

Davon abgesehen, dass der Entwurf ohnehin bekanntermaßen Müll und weit entfernt von verfassungsgemäß war.
--- End quote ---

Da wir ja seit mind. 2009 der aA hinterherhinken könnte man die hier kolportierten Zahlen (die Differenz zwischen realen und eigentlich notwendigen Bezügen) mal 180 nehmen und diese Zahl dann auf zuviel geleisteten Dienst umstellen. Diese Überstunden dann durch Krankheit abgelten. Dann dürfte ich bei vollen Bezügen rund 5 Jahre daheim bleiben, wäre mehr für die Kinder da und spare mir obendrein noch die berufsbedingten Aufwendungen. Das wäre ein anständiges Sabbatical.

GentleGiant:
Bei der Beamtentagung des kommunalen Bildungswerks in Berlin hat soeben Herr Dr. Hartung vom Bundesarbeitsgericht kurz zu unserem Thema gesprochen. Er meinte, dass aus Karlsruhe aufgrund der Vielzahl der anhängigen Verfahren definitiv in 2025 mit entsprechender Rechtsprechung zu rechnen ist. Zum Thema "fiktives Partnereinkommen" wird sehr sicher noch keine Einordnung des BVerfG erfolgen. Da dürfen wir ja gespannt sein.  :)

BEAliMenTER:
Ist der Hartung nicht am Bundesverwaltungsgericht?

SwenTanortsch:
Sofern es um Andreas Hartung gehen sollte, ist er Richter am Bundesverwaltungsgericht, und zwar im für das öffentliche Dienstrecht zuständigen Zweiten Senat.

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