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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
PolareuD:
Donnerstag, 12. Dezember 2024
09:10 Uhr. Aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Beamtenrecht sowie des EGMR zum Beamtenstreikverbot Dr. Andreas Hartung
https://www.kbw.de/tagungen/beamtenrecht/2024
https://www.bverwg.de/de/pm/2009/83
emdy:
--- Zitat von: GentleGiant am 12.12.2024 11:13 ---...definitiv in 2025 mit entsprechender Rechtsprechung zu rechnen ist. Zum Thema "fiktives Partnereinkommen" wird sehr sicher noch keine Einordnung des BVerfG erfolgen.
--- End quote ---
Im Falle des "fiktiven Partnereinkommens" muss m.E. nicht einmal die Rechtsprechung fortentwickelt werden. Geprüft wird die Alimentation des klagenden Beamten anhand der bisherigen Prüfkriterien. Wenn im Besoldungsgesetz bei der Bemessung der Alimentation irgendwelche Partnereinkommen oder mögliche Lottogewinne einkalkuliert werden, ändert das am Prüfergebnis genau garnichts. Die Alimentation erreicht das gebotene Niveau schlicht nicht. Sachfremde Erwägung, Ende.
Die Frage, die ich mir stelle ist, ob sich in den vergangenen Jahrzehnten etwas an der Wertigkeit der Ämter geändert hat. M.E. steigen die tatsächlichen Anforderungen eher, als dass sie abnehmen. Ich kann nicht erkennen, weshalb jemand in Besoldungsgruppe XY heute weniger wertige Aufgaben verrichtet, als noch vor 20 Jahren. Vielmehr muss er tendenziell immer mehr zusätzliche Pflichten aus immer neuen Rechtsnormen erfüllen. Gleichzeitig haben jedoch insbesondere obere und oberste Bundesbehörden massiv höherwertige Planstellen zugesprochen bekommen. Was kann eine A13 in einer Behörde mit hunderten A15ern wert sein?
Parallel hat eine Bildungsinflation eingesetzt. Niemand kommt mehr zum arbeiten rein, alle zum führen. Dem muss die Rechtsprechung nun gerecht werden. Eine nachvollziehbare Strategie der Dienstherrn kann ich nicht erkennen. Ergebnis ist, dass die Arbeitsebene ausblutet und man parallel haufenweise ahnlungslose (Hilfs-)Führungskräfte ohne Berufserfahrung besser bezahlt, als jemanden, der den Laden mit 15 Jahren Erfahrung zusammenhält.
Insbesondere der letzte Absatz kann natürlich keine Allgemeingültigkeit beanspruchen.
GeBeamter:
--- Zitat von: Knecht am 11.12.2024 15:49 ---
--- Zitat von: kimonbon am 11.12.2024 15:39 ---Hahhaaaaa! Neues Jahr neues Glück https://beamte.verdi.de/themen/beamtenpolitik_und_recht/++co++4ef48f04-b6ea-11ef-9d3b-99f4a84c0cb5
--- End quote ---
Richtigerweise darauf verweisen, dass das Rundschreiben keine Rechtsgrundlage ist und gleichzeitig vom Widerspruch abraten - spannend!
Davon abgesehen, dass der Entwurf ohnehin bekanntermaßen Müll und weit entfernt von verfassungsgemäß war.
Wohnen die Gewerkschaften eigentlich alle in der Villa Kunterbunt?
--- End quote ---
Naja, verdi rät vom Widerspruch für dieses Jahr ab, da das Rundschreiben für 2024 noch gültig ist. Es könnte aber, insofern der Verweis, dass es keine Rechtsgrundlage darstellt, von der neuen Hausleitung des BMI einkassiert werden. Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben bedeutet das aber nur, dass dann wieder Widersprüche, beispielsweise ab 2025 einzulegen wären.
SwenTanortsch:
Ich denke, dass hier in den letzten Wochen alles zum Thema BMI-Rundschreiben ausführlich gesagt ist. Wer auf dessen Grundlage keinen Widerspruch einlegen möchte, weil er darauf vertraut, dass ein Rundschreiben ohne eine unmittelbare Rechtswirkung nach außen ihm später auf Grundlage eines dann zu verabschiedenden Reparaturgesetzes eine amtsangemessene Nachzahlung garantieren wird, kann entsprechend darauf vertrauen und also keinen Widerspruch einlegen. Wer davon ausgeht, dass es sinnvoll sei, später mittels eines statthaften Rechtsbehelfs ggf. seine Rechte einklagen zu können, da er einem Akteur, der seit 2021 keine Veranlassung sieht, eine amtsangemessene Alimentation wieder herzustellen, jenes Vertrauen nicht entgegenbringen möchte, sollte einen sachgerechten Widerspruch einlegen. Da hier offensichtlich keine neuen Sachargumente zu erwarten sind, der Worte entsprechend genug gewechselt worden sein dürften, sollte hier meines Erachtens nicht die nächste Runde eingeläutet werden, da sie nur zur ewigen Wiederkehr des Gleichen führen dürfte.
Ich denke, nachdem das Thema hier ab dieser Seite wieder aufgegriffen worden ist, kann man sich durch einfaches Scrollen einen schnellen Überblick verschaffen, wenn man das möchte:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.15675.html
Was Ende 2025 sein wird, sollten wir - so schätze ich - da dann diskutieren. Bis dahin werden wir - davon darf man ausgehen - eine bundesverfassungsgerichtliche Entscheidung zu den angekündigten Berliner Pilotverfahren vorliegen haben. Ob bis dahin eine entsprechender weiterer Entwurf aus dem Haus des dann von wem auch immer geführten BMI vorliegen wird, wird sich dann zeigen. Meiner Meinung nach dürfen wir auch hier guten Mutes sein, da ja das BMI-Rundschreiben erst vor kurzer Zeit vor noch nicht einmal dreieinhalb Jahren am 14.06.2021 in der nun alsbald vorletzten Legislaturperiode festgehalten hat, dass die Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation "einer neuen Gesetzesinitiative der Bundesregierung in der nächsten Legislaturperiode vorbehalten bleiben" müsse (https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_14062021_D3302009421.htm). Warum sollte also das, was dem 19. und 20. Deutschen Bundestag nicht gelungen ist, wenn wir nun endlich den 21. wählen, dem 26. oder 27. nicht gelingen? Mein Vertrauen darauf ist weiterhin ungebrochen. Wem der große EntWurf gelungen, Eines Freundes Freund zu sein...
Finanzer:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 12.12.2024 22:36 --- Mein Vertrauen darauf ist weiterhin ungebrochen. Wem der große EntWurf gelungen, Eines Freundes Freund zu sein...
--- End quote ---
.... wer ein holdes Weib errungen, Mische seinen Jubel ein.
Im Hinblick auf die Entwicklungen beim Partnereinkommen auch nicht ganz falsch.
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