Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Simba:
Vielen Dank 🙏🏻

Bronson:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 30.11.2024 15:06 ---Das zweite Muster kommt hier im Anhang.

--- End quote ---

Hallo Swen,
ich bin sehr frisch hier angemeldet und befasse mich zur Zeit erstmalig mit der Thematik einer amtsangemessenen Besoldung.
Ich möchte mich zunächst in aller Form für die Mühe einen Musterwiderspruch zu erstellen bedanken. Danke!

Kann ich dieses Muster auch als Soldat (spielt Berufssoldat/Soldat auf Zeit eine Rolle?) nutzen? In dem Schreiben ist nur die Rede von Berufsbeamten, unter anderem wird auch Bezug genommen auf das BeamtVG, das passt ja nicht wirklich.
Andererseits sollte sich die Ausgestaltung soldatenbesoldungs- und -versorgungsrechtlicher Normen verfassungsrechtlich an den durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Grundsätzen orientieren.

Wie könnte ich das Schreiben sinnvoll anpassen?

Beste Grüße und einen guten Rutsch für alle die hier lesen und die die immer wieder auf dieses wichtige Thema aufmerksam machen!

SwenTanortsch:
Hey Bronson,
besoldungsrechtlich ist es ja genauso, wie Du das ebenfalls schreibst: Soldaten werden ebenfalls nach der Besoldungsordnung A alimentiert. Zwar gibt es Unterschiede in der Rechtsstellung von Beamten und Soldaten. Allerdings gilt prinzipiell für beide Statusgruppen die Besoldungsordnung A als Grundlage der Besoldung.

Nun habe ich hinsichtlich der Soldatenbesoldung keine hinreichenden Kenntnisse, um ggf. am Ende einen entsprechend sachgerechten Rat zu erteilen. In beiden Musterschreiben kommt nun der Rückbezug auf das Berufsbeamtentum aber nur jeweils kurz in der jeweiligen Einleitung vor. Meines Erachten sollte es ausreichen, die Passage jeweils durch den Zusatz "und Soldaten" zu ergänzen, sodass die Passage lauten könnte:

"Der Dienstherr ist verpflichtet, Beamte und Soldaten sowie jeweils ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren..."

Ich bin aber wie regelmäßig hervorgehoben kein Jurist, sodass meine Ausführungen keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

Wichtig ist allerdings, dass ein sachgerechter Widerspruch eigentlich schon hätte abgeschickt werden sollen, damit er spätestens morgen mit einem Eingangsstempel versehen wird. Stichtag ist regelmäßig der 31.12.

Sofern Dir das also zeitlich noch möglich sein sollte, wäre es überlegenswert, den Widerspruch morgen persönlich vorbeizubringen und Dir den Eingang quittieren zu lassen. Ansonsten würde ich alles dransetzen, morgen möglichst früh ein Einschreiben mir Rückschreiben abzusenden. https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html

Alles Gute!

clarion:
Ich mache es immer per Fax (privates Multifunktionsgerät). im Sendebericht ist auch immer die erste Seite mit abgebildet. ich habe auch immer Eingangsbestätigungen bekommen.

Organisator:

--- Zitat von: clarion am 29.12.2024 19:49 ---Ich mache es immer per Fax (privates Multifunktionsgerät). im Sendebericht ist auch immer die erste Seite mit abgebildet. ich habe auch immer Eingangsbestätigungen bekommen.

--- End quote ---

Das funktioniert aber nicht für jeden. Da wo ich herkomme, sind sowohl privat als auch in den Behörden Faxgeräte kaum verbreitet ;)

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