Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2057475 times)

BlauerJunge

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 85
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1605 am: 03.09.2022 10:24 »
Klassisches Beispiel von weggeblobt würde ich annehmen. Ausreißer im System gibbet immer wieder.

Kimonbo

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1606 am: 03.09.2022 10:32 »
Dann reichen die Polizisten schon die halten immer hin und wir profitieren von deren Status hahaha ;D

...wer hat dir eigentlich die A13 ermöglicht...hahaha

Ganz einfach. Eine Bündelstelle in einem deutschen Bundesministerium A9-A13gD, schnelle Beförderung und wenig zutun garantiert. Da durch die Digitalisierung der letzten 40 Jahre

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,109
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1607 am: 03.09.2022 12:39 »
Niemand. Das ist alles nur in dessen Kopf.

BlauerJunge

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 85
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1608 am: 03.09.2022 21:45 »
Nächste Woche wird ja der Finanzplan 2022-2026 im Bundestag debattiert. Bin gespannt ob in den Einzelfällen das Thema mal aufgegriffen wird.

Pendler1

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 463
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1609 am: 04.09.2022 13:32 »
Hallo Kollegen,

ich hab mal im Netz nach Muster-Widerspruchsformularen gesucht (nur Besoldung, nicht Kindergeld) - aber da gab es nur was von Landesverbänden (GdP, Kriminaler, Richter) - Null von Bundesverbänden.

Ist es vielleicht so - habe ich hier irgendwo gelesen, finde es nicht mehr - dass man beim Bund keinen Widerspruch mehr einlegen muss, wg. irgendwelcher Zusagen des Dienstherren?

Oder kann man die "Landesformulare" auch anwenden.

Schönen Sonntag noch.


emdy

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 553
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1610 am: 04.09.2022 14:03 »
wg. irgendwelcher Zusagen des Dienstherren?

Dann viel Spaß dabei, dich auf irgendwelche Zusagen des Dienstherren zu berufen, wenn er dir die Nachzahlung versagt.

Es gibt ein Rundschreiben des BMI, das ist hier nun wirklich alles schon zwanzig mal durchgekaut worden, in dem Empfehlungen zum Umgang mit eingehenden Widersprüchen (eingehend bei den Bezügestellen) gegeben wurden. Darin steht auch, der Bund verzichte ab 2021 auf das Erfordernis der haushaltsjahrnahen Geltendmachung wie auch auf die Einrede der Verjährung. Ich halte dies für keine geeignete Anspruchsgrundlage. Es ist ja auch nicht so, als hätte sich der Dienstherr jemals in der Sache an seine Beamten gewand.

Einen Musterwiderspruch vom vbob gibt es für den Bund. Ansonsten ist das ja auch schnell angepasst.

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 870
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1611 am: 04.09.2022 14:21 »
Ich würde es jedes Jahr machen. Sonst ist man schlichtweg in einer schwachen Rechtsposition und muss ggf. verhunzte Reparaturgesetze als Abhilfe akzeptieren oder Zuschläge/Sonderzahlungen etc. ändern sich und man muss den Widerspruch anpassen. Hamburg hat z.B. seine Zusage nachträglich eingeschränkt und plötzlich sahen viele alt aus und mussten Klage einreichen.

Wasserkopp

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 111
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1612 am: 04.09.2022 15:46 »
Dank des dritten Entlastungspakets müssten die Maßnahmen zur Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation ja unfassbar großzügig ausfallen  :o

Maik8583

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1613 am: 04.09.2022 18:29 »
Das kann nur gigantisch viel wums haben.

xyz123

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 241
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1614 am: 04.09.2022 19:47 »
Dank des dritten Entlastungspakets müssten die Maßnahmen zur Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation ja unfassbar großzügig ausfallen  :o

jetzt habe ich mich schon gefreut, dass unser Entwurf ganz grob so einigermaßen verfassungsgemäß sein wird und nun das .... 

jetzt machen die das den ohnehin schon unfähigen Leuten noch schwerer etwas verfassungsgemäßes zu basteln.

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,109
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1615 am: 08.09.2022 09:59 »
Ich will die Stimmung ja nicht zusätzlich anheizen, aber...

"Es ist keine zentrale Vorsorge zur Deckung etwaiger Mehrausgaben aufgrund von Ergebnissen der Tarif- und Besoldungsrunde 2023 oder für andere Personal- oder Versorgungsausgaben getroffen. Im Haushaltsjahr 2023 anfallende Personalmehrausgaben sind daher in den
Einzelplänen zu erwirtschaften. "

Quelle RegEntwurf Finanzen 2023:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Oeffentliche-Finanzen/Bundeshaushalt/kabinettvorlage-regierungsentwurf-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Zückt schon mal die Stifte und schreibt fleißig weiter Widersprüche. Da wird wohl gar nichts mehr kommen, wenn ich das da oben so lesen - bzw. nichts was auch nur annähernd zu einer Verbesserung im Bereich des Bundes führen wird.

Der Entwurf fliegt dem Porschefahrer hoffentlich komplett um die Ohren.

Hummel2805

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 293
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1616 am: 08.09.2022 11:17 »
Das muss nicht heißen, dass in den Erläuterungen im Haushalt dazu nichts zu lesen ist. Der Haushalt 2023 ist ja gerade in der ersten Lesung und gegenüber dem Jahr 2022 plant man bei der Besoldung ca. 3,9 % mehr als zum Vorjahr ein. Die Haushälter haben generell durch einige haushalsttechnische Instrumente noch einigen Spielraum nach oben.
Die Bundesregierung hat ja in ihrem 3. Entlastungspaket die Messlatte für steuerfreie Einmalzahlungen sehr hoch gelegt und die 3.000 € dort als Summe X fixiert.
Dummerweise wird die Bundesinnenminsterin im Oktober mit den Forderungen der Gewerkschaften konfrontiert werden. Und wir man so hört, wird die Forderung zweistellig sein, also mindestens 10%. Ich kann mir vorstellen (ich kann zwar nicht in die Glaskugel schauen), dass man sich auf 5% linerare Erhöhung für Alle einigt und dazu jeder Angestellte und Beamte noch 2000 € steuerfrei bekommt.
Alles darunter wäre überhaupt politisch nicht mehr durchzuhalten, ein langer Tarifkonflikt oder ein Streik im öffentlichen Dienst kann sich dieses Land schon garnicht mehr leisten. Das wäre dann der SuperGau.
Wenn beide Tarifparteien schlau sind, verhandeln sie schon im November und Dezember und handeln meinen beschriebenen Kompromiss aus!   

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,109
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1617 am: 08.09.2022 11:26 »
Das Thema reguläre Besoldungserhöhung ist für mich zweitrangig. Die steuerfreie Sonderzahlung ist ohnehin nur ein Taschenspielertrick, um nicht linear erhöhen zu müssen. Darauf kann ich gerne verzichten. Mein Posting zielte eher auf das Thread-Thema ab, nämlich das einer amtsangemessenen Besoldung. Und da ahne ich schlimmes, wenn im o. g. Entwurf steht, dass alle zusätzlichen Kosten (verorte ich eher unter "andere Personal- und Versorgungsausgaben") aus den bestehenden Plänen bewirtschaftet werden müssen.

PS: Dein Kompromiss ist murks. Nichts für Ungut.

BalBund

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 386
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1618 am: 08.09.2022 12:00 »
Danke xap,

damit bestätigt sich, was ich vor zwei Wochen schon hier geposted habe. Geht man von Swens Beispielrechnungen aus, müssten die Bundesministerien - nach mir bekannten Spekulationen - für eine amtsangemessene Alimentation zwischen 5 und 9% ihres Haushalts aufwenden. Die Kürzungen, die das von Seiten der öffentlichen Hand bei Förderprogrammen und Co nach sich ziehen würde (von Besetzungssperren mal ganz abgesehen) würden einen Aufschrei hervorrufen, den dieser Bundeskanzler zu vermeiden suchen wird.

Ich persönlich gehe daher weiter von fortgesetzter Verschleppungstaktik aus, bis das BVerfG den Dienstherren Bund selbst an die Kandarre nimmt, sei es mit eigenem Spruch oder durch eine entsprechende Urteilsbegründung.

Und die Ressortabstimmung auf Arbeitsebene mit dem BMF hat wohl schon ergeben, dass man dort genau das selbe Argument wie 2021 bringen wird: "Könnt ihr machen, aber die Mehrausgaben müssen ressortintern aufgefangen werden." Damit ist auch dieser Entwurf quasi ein totes Pferd, wenn der Kanzler hier nicht das BMF einfängt (was er mMn kaum wird, da er selbst diese Vorgabe seinerzeit verantwortet hatte als FM).

Hummel2805

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 293
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1619 am: 08.09.2022 12:11 »
Da stimme ich zu, eine amtsangemessene Alimenation wird es nicht erstmal nicht geben. Aber die Reform des Familienzuschlages bezogen auf das 3. Kind + weitere Kinder wird kommen.
Dazu noch wahrscheinlich eine kleiner REZ wie das Verfassungsricht auch vorgeschlagen hatte.

Schaut Euch mal NRW an, so wird es auch beim Bund kommen!