Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Knecht:
Hanswurst:

Ich glaube bis auf wenige hoffnungsvolle Profiteure, mit gleich nem ganzen Stall voll kleiner Kinder, sind quasi alle dieser Meinung.

Und ich wiederhole mich, aber: das ist auch gut so.

Misshf16:
Moin in die Runde, sehr interessantes Forum hier.
Könnte ich Hilfestellung bei der Berechnung der amtsangemessen Alimentation und des AEZ‘s hier bekommen?
Mein Ehemann ist Berufssoldat A8Z und seit 01/2016 beim Bund. wir haben 3 Kinder (bis 02/2023 4 Kinder) und wohnen in mietstufe 1.

Danke euch im Voraus :)

clarion:
Und hat der Ehemann jährlich Widerspruch gegen seine Besoldung eingereicht, oder zumindest überhaupt einmal?  Wenn nicht, dann müsst ihr Euch mit dem begnügen, was Euch der Dienstherr gnädigerweise zusteht.

Nautiker1970:

--- Zitat von: Hanswurst am 09.01.2025 16:43 ---...
Das BBVAngG kommt nicht in dieser Legislaturperiode, es ist weder im Eilverfahren, noch hat irgendeine Partei Interesse daran diese Gurke jetzt vor der Bundestagswahl noch durchzudrücken. Die "Bild" würde das BBVAngG sowieso wieder als Abschiedsgeschenk für die ohnehin schon angeblich maßlos übertrieben besoldeten Beamten titulieren. Das hat Null Priorität bei allen Parteien.

--- End quote ---

Witziger Gedanke, dass ausgerechnet die Bild durch die Skandalisierung, die sie mit der Verabschiedung des Gesetzes garantiert wieder lostreten würde, der großen Mehrheit der Beamten, die nicht zum Kreise der Nutznießer des Gesetzes gehören würde, einen sehr großen Gefallen tut.     

Der (sogar irgendwie verständliche) Wunsch der Regierungsparteien (und der erforderlichen Oppositionsstimmen), kurz vor der Wahl nicht mediale Prügel wegen angeblicher Geldgeschenke an die Beamtenschaft zu beziehen, ist möglicherweise der entscheidende Grund dafür, dass das Gesetz nicht mehr kommen wird. (Zumal die maßgeblichen Massenmedien in ihren Berichten zu dem Gesetz ja nicht darauf hinweisen würden, dass das Projekt seit Jahren auf der Tagesordnung steht und auch die nächste Regierung es so oder so und vermutlich sogar mit mehr Geld angehen müsste, sondern es dem Wahlvolk so verkaufen würde, als ob "mal eben" die Aktion Abendsonne neue "Auswüchse" gezeitigt habe.)

Nautiker1970:

--- Zitat von: Misshf16 am 10.01.2025 07:54 ---Moin in die Runde, sehr interessantes Forum hier.
Könnte ich Hilfestellung bei der Berechnung der amtsangemessen Alimentation und des AEZ‘s hier bekommen?
Mein Ehemann ist Berufssoldat A8Z und seit 01/2016 beim Bund. wir haben 3 Kinder (bis 02/2023 4 Kinder) und wohnen in mietstufe 1.

Danke euch im Voraus :)

--- End quote ---

Wenn ich es richtig sehe, ergibt sich in Eurer Konstellation für drei Kinder (bzw. genau genommen nur für das dritte, denn bei nur zwei wäre der AEZ = 0) ein Betrag von 217 Euro brutto (AEZ 265 Euro - Abschmelzbetrag 48 Euro).
Für ein viertes Kind wären (wenn zum Zeitpunkt des Inkrafttreten des Gesetzes noch im Kindergeldbezug) noch 265 Euro (brutto) hinzugekommen. Wie das mit den Nachzahlungen (so gen. "einmaliger Ausgleich", im besten Falle für den Zeitraum ab 2027, im schlechtesten Falle ab 2021) laufen wird (Höhe, Berechnungsgrundlage, jeweils in Abhängigkeit von der Frage, ob/wann man Widerspruch erhoben hatte), ergibt sich unkonkret aus § 69p des Gesetzentwurfs. Verwiesen wird dort für die Einzelheiten auf eine  Rechtsverordnung nach § 79a Absatz 4 des Bundesbesoldungsgesetzes. Ich glaube, für diese gibt es aber noch keinen Entwurf.

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