Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2077162 times)

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1620 am: 08.09.2022 12:13 »
Da stimme ich zu, eine amtsangemessene Alimenation wird es nicht erstmal nicht geben. Aber die Reform des Familienzuschlages bezogen auf das 3. Kind + weitere Kinder wird kommen.
Dazu noch wahrscheinlich eine kleiner REZ wie das Verfassungsricht auch vorgeschlagen hatte.

Schaut Euch mal NRW an, so wird es auch beim Bund kommen!

Und wann? Jetzt dann im September?

bbdhs

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1621 am: 08.09.2022 12:15 »
Da stimme ich zu, eine amtsangemessene Alimenation wird es nicht erstmal nicht geben. Aber die Reform des Familienzuschlages bezogen auf das 3. Kind + weitere Kinder wird kommen.
Dazu noch wahrscheinlich eine kleiner REZ wie das Verfassungsricht auch vorgeschlagen hatte.

Schaut Euch mal NRW an, so wird es auch beim Bund kommen!

Und wann? Jetzt dann im September?

September könnte passen, vielleicht aber auch einer der anderen Monate - das Jahr ist aber noch viel fraglicher  ;D

Widerspruch einlegen und abwarten. Mehr kann man wohl nicht machen...

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1622 am: 08.09.2022 16:37 »
Ich habe es für Alle hier noch verdeutlicht, wie der BUND zur Zeit bezahlt:

Wir nehmen, Beamter verheiratet, 3 Kinder, letzte Erfahrungsstufe 8 - Brutto 6.148 €

Was zahlen jetzt die Bundesländer bei dieser Konstellation:

Land Berlin - 6.531 € (7,45% mehr)
Land NRW - 6.443 € (4,80% mehr - hier fehlen aber noch die REZ die man hinzuziehen muss, je nach Wohnort haben wir in NRW bis 15% Besoldung mehr als beim BUND)
Land Sachsen-Anhalt - 6.729 € (9,50% mehr)

Berlin und Sachsen-Anhalt kann man nun nicht alle reiche Länder bezeichnen, aber soweit sind wir in diesem Land schon gekommen, das Beamte die im gleichen Bundesland wohnen je nach Arbeitgeber (z.B. Landesverwaltung oder Bundespolizei) solche Unterschiede hinnehmen müssen.
Der Beamte aus Sachsen-Anhalt arbeitend in der Landesverwaltung hat aufs Jahr gerechnet fast 7.000,00 € Brutto mehr als der Beamte bei der Bundespolizei, dass sind bei Steuerklasse III mindestens 5.000,00 € Netto!

 

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1623 am: 08.09.2022 16:50 »
Morgen wird im Bundestag Frau Faeser um 09:00 Uhr bzgl. der Haushaltsdebatte eine Rede halten, diese kann auch live im Internet verfolgt werden.
Evtl. sagt sie morgen etwas zu dem Thema?!

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw36-de-inneres-heimat-903668

ChRosFw

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1624 am: 08.09.2022 17:15 »
Morgen wird im Bundestag Frau Faeser um 09:00 Uhr bzgl. der Haushaltsdebatte eine Rede halten, diese kann auch live im Internet verfolgt werden.
Evtl. sagt sie morgen etwas zu dem Thema?!

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw36-de-inneres-heimat-903668

Ich sehe da keine großen Sprünge im Vergleich zu 2022. Wahrscheinlich wird sie das Thema "links" liegen lassen.

AdenosinTP

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1625 am: 08.09.2022 18:16 »
Ich habe es für Alle hier noch verdeutlicht, wie der BUND zur Zeit bezahlt:

Wir nehmen, Beamter verheiratet, 3 Kinder, letzte Erfahrungsstufe 8 - Brutto 6.148 €

Was zahlen jetzt die Bundesländer bei dieser Konstellation:

Land Berlin - 6.531 € (7,45% mehr)
Land NRW - 6.443 € (4,80% mehr - hier fehlen aber noch die REZ die man hinzuziehen muss, je nach Wohnort haben wir in NRW bis 15% Besoldung mehr als beim BUND)
Land Sachsen-Anhalt - 6.729 € (9,50% mehr)

Berlin und Sachsen-Anhalt kann man nun nicht alle reiche Länder bezeichnen, aber soweit sind wir in diesem Land schon gekommen, das Beamte die im gleichen Bundesland wohnen je nach Arbeitgeber (z.B. Landesverwaltung oder Bundespolizei) solche Unterschiede hinnehmen müssen.
Der Beamte aus Sachsen-Anhalt arbeitend in der Landesverwaltung hat aufs Jahr gerechnet fast 7.000,00 € Brutto mehr als der Beamte bei der Bundespolizei, dass sind bei Steuerklasse III mindestens 5.000,00 € Netto!
'

Vllt gibst du noch die A Stufe an bitte .. Irgendetwas zwischen A13 und A14 scheint mir... A13Z? So kann man die Zahlen ja nicht nachvollziehen

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1626 am: 08.09.2022 18:53 »
Sorry - A 12 !


BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1628 am: 09.09.2022 01:08 »
Unglaublich

Da bist Du vor Schreck doch glatt von Deiner Yogamatte gerutscht? :-D

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1629 am: 09.09.2022 06:37 »
Die gute Dame will doch nur Geld für die verfassungskomforme Besoldung sparen ;)

Und dafür sorgen, das  ihre linksradikalen Freunde weniger Ärger mit der Polizei haben ;)

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1630 am: 09.09.2022 08:22 »
Unglaublich

Da bist Du vor Schreck doch glatt von Deiner Yogamatte gerutscht? :-D

:-D :-D mir erschrockenen großen Augen

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1631 am: 09.09.2022 10:33 »
Ich gehe auch (leider) davon aus, dass man versucht mit den schwindeligen Einmalzahlungen irgendwie aus den linearen Erhöhungen rauszukommen.

Wahrscheinlich wird es so kommen:

1. steuerfreie Einmalzahlung von 2.000 - 3.000 €

2. lineare Erhöhung von 3 - 4 % (Laufzeit 12 Monate)

3. Regionaler Ergänzungszuschlag (Wohnortabhängig) vergleichbar NRW.

Meinungen? ;)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1632 am: 09.09.2022 10:39 »
Ich gehe auch (leider) davon aus, dass man versucht mit den schwindeligen Einmalzahlungen irgendwie aus den linearen Erhöhungen rauszukommen.

Wahrscheinlich wird es so kommen:

1. steuerfreie Einmalzahlung von 2.000 - 3.000 € 1000€ mD 750€ gD 500€ hD

2. lineare Erhöhung von 3 - 4 % (Laufzeit 12 Monate)
(Laufzeit 24 Monate)

3. Regionaler Ergänzungszuschlag (Wohnortabhängig) vergleichbar NRW.

Meinungen? ;)

Hab das mal "verbessert".

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1633 am: 09.09.2022 10:47 »
Ich gehe auch (leider) davon aus, dass man versucht mit den schwindeligen Einmalzahlungen irgendwie aus den linearen Erhöhungen rauszukommen.

Wahrscheinlich wird es so kommen:

1. steuerfreie Einmalzahlung von 2.000 - 3.000 € 1000€ mD 750€ gD 500€ hD

2. lineare Erhöhung von 3 - 4 % (Laufzeit 12 Monate)
(Laufzeit 24 Monate)

3. Regionaler Ergänzungszuschlag (Wohnortabhängig) vergleichbar NRW.

Meinungen? ;)

Hab das mal "verbessert".

Also wenn das so kommen sollte, muss man sich wirklich überlegen inwieweit eine Weiterbeschäftigung im öD mit einem abgeschlossenem Studium in BWL mit Schwerpunkt Wirtschaftsprüfung und Steuern sinnvoll erscheint.

Vor dem Hintergrund der immer weiter galoppierenden Inflation eine Farce.

PolareuD

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« Antwort #1634 am: 09.09.2022 10:52 »
Hallo,

ich bin mal gespannt, der Buschfunk hier im Hause gibt an, dass Verdi in den kommenden Tarifverhandlungen mit ca. 15% einsteigen will. Wie sieht der Informationsstand dazu hier im Forum aus?

VG
Polareud