zu 1. In der Drucksache wird jeweils nicht angegeben, wann das Bundesverfassungsgericht sich an den Bund wandte und bis wann er eine Antwort erbeten hatte. Wird damit die kürzesten und einfachsten Antworten damit fristgerecht oder sogar vorzeitig unverzüglich dem Bundesverfassungsgericht zugestellt? Der Bundestag leistet keinen Betrag dazu die Verfahren in die Länge zu ziehen, wie vom Bundesverfassungsgericht behauptet?
zu 2. Eine Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht, in dem der Bund unumwunden zugibt, dass auch er (seit ... (absichtlich)) verfassungswidrig besoldet, ist bisher noch nicht abgegeben worden und wird es auch in erlebbarer Zukunft nicht, oder?
zu 3. ...welcher Auftrag an D3? Schont Ressourcen (Haushaltsgrundsatz, sparsam, ...)
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zu 1) Es geht hier um den Beitritt zum Verfahren, nicht darum, ob das BVerfG vom Bund irgendeine (andere) Stellungnahme zur Besoldungsgesetzgebung haben möchte. Der Rechtsausschuss wird daher mitteilen, dass der Bund nicht in den Rechtsstreit beitreten wird. Zweizeiler, ohne tamtam.
zu 2) diese Aussage ist dem Grunde nach korrekt, wobei aufgrund der Ausführungen zum Handlungsbedarf im Referentenentwurf evident ist, dass der Gesetzgeber hier eine nicht verfassungsgemäße Alimentation geleistet und mithin Änderungsbedarf festgestellt hat. Das spricht dann ggf. auch für sich.
zu 3) D3 ist das zuständige Referat für die Entwürfe zum Besoldungsrecht. Je nach Wahlausgang können die Kollegen dort mit dem Entwurf von Krösser oder Seehofer weiterarbeiten um einen neuen Vorschlag auszugestalten, der Gnade beim BMF finden muss.