Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1956266 times)

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1635 am: 09.09.2022 11:23 »
Hallo,

ich bin mal gespannt, der Buschfunk hier im Hause gibt an, dass Verdi in den kommenden Tarifverhandlungen mit ca. 15% einsteigen will. Wie sieht der Informationsstand dazu hier im Forum aus?

VG
Polareud

Zumindest bei uns ist eine derartige Forderung (bisher) nicht bekannt.

Mittlerweile rechnet man wohl für 2023 mit einer Inflation von 9,5 %. Mit Ende 2023 stehen wir dann wohl vor einem Reallohnverlust von knapp 20 % (wohlgemerkt in 2 Jahren). Wäre es nicht so traurig, könnte man darüber schmunzeln.

https://www.wiwo.de/unternehmen/industrie/inflation-institute-rechnen-2023-mit-inflationsrate-von-bis-9-5-prozent/28668914.html

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1636 am: 09.09.2022 11:28 »
Morgen wird im Bundestag Frau Faeser um 09:00 Uhr bzgl. der Haushaltsdebatte eine Rede halten, diese kann auch live im Internet verfolgt werden.
Evtl. sagt sie morgen etwas zu dem Thema?!

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw36-de-inneres-heimat-903668

Ich habe es live verfolgt. Kein Wort zu dem Thema.

Aloha

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1637 am: 09.09.2022 11:36 »
Ich habe es live verfolgt. Kein Wort zu dem Thema.
Danke. War zu erwarten, da in der aktuellen Lage sich kein Politiker vor ein Mikrofon stellt und in der Öffentlichkeit Beamten auch nur einen einzigen Cent zusagt, da damit in der Breite kein Blumentopf zu gewinnen ist. Letztendlich wird an der Situation nur das Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen ändern können, wobei das eben ewig dauern wird. Ich habe mich damit abgefunden, jährlich Einspruch einzulegen und notfalls klagen zu müssen.
« Last Edit: 09.09.2022 11:52 von Aloha »

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1638 am: 09.09.2022 16:37 »
Hallo Kollegen,

jetzt mal eine Frage zu den geforderten/geplanten Familienbestandteilen der Besoldung.

Sind die tabellenwirksam? Oder sind das "nur Zusatzzahlungen"?

Wenn dem so wäre, dann macht sich ja der Dienstherr langfristig gesehen einen sehr schönen schlanken Fuß?

PS, Nicht lästern wg. meines Unwissens. Ich bin MINT Beamter (Ruhestand) und war die letzten 20 Jahre meiner Dienstzeit "dienstüberlassener Beamter des Bundes" - nicht bei Post oder Bahn ;)

uw147

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1639 am: 09.09.2022 20:14 »
Hallo Kollegen,

jetzt mal eine Frage zu den geforderten/geplanten Familienbestandteilen der Besoldung.

Sind die tabellenwirksam? Oder sind das "nur Zusatzzahlungen"?

Wenn dem so wäre, dann macht sich ja der Dienstherr langfristig gesehen einen sehr schönen schlanken Fuß?

PS, Nicht lästern wg. meines Unwissens. Ich bin MINT Beamter (Ruhestand) und war die letzten 20 Jahre meiner Dienstzeit "dienstüberlassener Beamter des Bundes" - nicht bei Post oder Bahn ;)

Tabellenwirksam im Sinne für die spätere Pension relevant? Nein, sind sie nicht.

TheBr4in

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« Antwort #1640 am: 09.09.2022 21:00 »
Was passiert eigentlich, wenn z.B. ein Beamter mD, alleinerziehend, 2 Kinder, nicht mehr in der Lage ist seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Gibt's eine Stelle wo dieser sich hinwenden kann?

Nehmen wir mal eine A6 Stufe 3 an. Das sind 2070€ netto.

PKV mit Risikoaufschlag inkl. Kinder 400€
Kita 170€
Mittagessen in der Kita für beide Kinder 130€
Miete 1000€ nach Anpassung Nebenkosten.

Bleiben 370€ + Kindergeld 480€ für was zu futtern und alles andere, z.B. Fahrten zur Arbeit, Versicherungen etc.

Also zum Amt aufstocken? Komische Zeiten.
Zumindest liegt man unter der Pfändungsfreigrenze, also Kredite aufnehmen wäre geil. Nur die Bonität ist beschissen.

Disclaimer: nicht selbst betroffen, nur so ein Gedankenspiel.



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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1641 am: 09.09.2022 22:08 »
Was passiert eigentlich, wenn z.B. ein Beamter mD, alleinerziehend, 2 Kinder, nicht mehr in der Lage ist seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Gibt's eine Stelle wo dieser sich hinwenden kann?

Nehmen wir mal eine A6 Stufe 3 an. Das sind 2070€ netto.

PKV mit Risikoaufschlag inkl. Kinder 400€
Kita 170€
Mittagessen in der Kita für beide Kinder 130€
Miete 1000€ nach Anpassung Nebenkosten.

Bleiben 370€ + Kindergeld 480€ für was zu futtern und alles andere, z.B. Fahrten zur Arbeit, Versicherungen etc.

Also zum Amt aufstocken? Komische Zeiten.
Zumindest liegt man unter der Pfändungsfreigrenze, also Kredite aufnehmen wäre geil. Nur die Bonität ist beschissen.

Disclaimer: nicht selbst betroffen, nur so ein Gedankenspiel.

Also ich komme auf gut 2500 Euro netto. Das sollte reichen

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1642 am: 09.09.2022 22:20 »
Das denke ich auch, das sollte reichen.  Nur nicht gierig werden aus dem mD

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1643 am: 09.09.2022 22:35 »
Das denke ich auch, das sollte reichen.  Nur nicht gierig werden aus dem mD

Du bist echt ein Knaller, ganz ehrlich.

TheBr4in

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1644 am: 09.09.2022 23:00 »
Ich bin nicht mD. Ich sagte es ist ein Beispiel.

Mit dem Betto habe ich mich wegen Steuerklasse vertan. Allerdings dürfte es auch schwierig sein100% zu arbeiten mit 2 Kindern.

Ich wollte damit auch nur zum Ausdruck bringen, dass es nicht abwegig ist, dass ein Beamter finanziell gestützt werden muss. Die 1000€ warm sind in einigen Städten sicherlich auch eher eine Illusion.

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« Antwort #1645 am: 09.09.2022 23:07 »
Ich bin nicht mD. Ich sagte es ist ein Beispiel.

Mit dem Betto habe ich mich wegen Steuerklasse vertan. Allerdings dürfte es auch schwierig sein100% zu arbeiten mit 2 Kindern.

Ich wollte damit auch nur zum Ausdruck bringen, dass es nicht abwegig ist, dass ein Beamter finanziell gestützt werden muss. Die 1000€ warm sind in einigen Städten sicherlich auch eher eine Illusion.

Dann darfst du auch den Unterhalt für die Kinder nicht vergessen. Um die 3.000 Euro für 3 Personen dürfte für viele Nichtbeamte fast schon Luxus sein.

TheBr4in

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« Antwort #1646 am: 09.09.2022 23:22 »
Na dann ist ja alles supi :-)

Also qenn selbst für den Alleinerziehenden mit 2 Kindern ein Luxusgehalt ist, warum gibt's dann diesen Thread?

clarion

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« Antwort #1647 am: 10.09.2022 07:50 »
TheBr4in Postings zeigen, dass es manchen Beamte am Realitätssinn mangelt. Es gibt sehr viele Berufe, in denen man deutlich weniger verdient als eine A6-Besoldung. Genau deswegen ist für Politiker kein Blumenpott zu gewinnen, würden sie eine höhere Besoldung fordern .

Trotzdem bleibt es ein Skandal,  dass sehendes Auges die  Erfassung vorsätzlich gebrochen wird.

xyz123

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« Antwort #1648 am: 10.09.2022 08:50 »
Na dann ist ja alles supi :-)

Also qenn selbst für den Alleinerziehenden mit 2 Kindern ein Luxusgehalt ist, warum gibt's dann diesen Thread?

Lass dich nicht entmutigen. Ich finde du hast mit deinem Beispiel das Thema gut im Kern getroffen. Genau darum geht es hier.
Das Grundgesetz und die Rechtsprechung haben darüber hinaus alles gut geregelt.  Vergleiche mit Mindestlohnjobs finde ich in diesem Thread grundsätzlich fehl platziert. Die Leute haben das Thema nicht verstanden ...

xyz123

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« Antwort #1649 am: 10.09.2022 08:53 »
TheBr4in Postings zeigen, dass es manchen Beamte am Realitätssinn mangelt. Es gibt sehr viele Berufe, in denen man deutlich weniger verdient als eine A6-Besoldung. Genau deswegen ist für Politiker kein Blumenpott zu gewinnen, würden sie eine höhere Besoldung fordern .

Trotzdem bleibt es ein Skandal,  dass sehendes Auges die  Erfassung vorsätzlich gebrochen wird.

Dein Posting zeigt auch, dass es dir an Realitätssinn mangelt. Genau solche Leute wie du sitzen in der Politik und im BMI. Deshalb geht auch nichts voran ...