Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
PolareuD:
--- Zitat von: Pendler1 am 07.03.2025 16:39 ---PS.
Als Pensionär habe ich ja viel Zeit, den Presse-Blätterwald zu durchforsten (nur die sog. seriöse Presse)
Und was lese ich da immer öfters: "Auch Beamte, Freiberufler, Selbständige müssten endlich in die Sozialversicherungssysteme eingebunden werden."
Wenn das alles so weiterläuft, möchte ich eine Kiste besten Schampus wetten, dass wie ein deus ex machina eines unschönen Tages ein Politiker ankommt (wie weiland der Schröder mit seinem Hartz 4) und dass Beamtensystem total umkrempelt (Österreich, Schweiz z.B.) - mit Applaus des erstaunten Publikums.
Muss nicht, aber kann sein. Ich tippe auf "kann". Denn nix ist ewig im richtigen Leben, auch nicht das Grundgesetz und auch nicht das das Beamtentum - auch wenn ich mir das wünschen würde.
--- End quote ---
https://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht/blog-beamtenrecht/institutionelle-garantie-des-berufsbeamtentums/
SwenTanortsch:
... und auch die scheinbare Untätigkeit des Zweiten Senats, die so scheint, weil traditionell nur wenig nach draußen dringt, wird nicht ewig währen. Schauen wir doch mal, ob und falls ja, welche Überraschung uns dieses Jahr in der nächsten oder übernächsten Woche mit der Veröffentlichung der Jahresvorschau ins Haus stehen wird. Falls es zu einer Überraschung kommen sollte, dürften sich hier und an anderen Stellen der eine oder die andere die Augen reiben. Denn es ist, wie es ist: Nix währt ewig, auch scheinbare Untätigkeit nicht. Die im Verlauf des letzten Jahres gegebenen Möglichkeiten, Stellung in laufenden Verfahren zu nehmen, waren auf jeden Fall nicht unerheblich. Würde man mich fragen, ob Kopf oder Zahl (Brust oder Keule, hott oder hü, so oder so), würde ich sagen: Zahl.
Pendler1:
Ja, eine "Institutionelle Garantie ", aber keine ewige Garantie?
Wie oft ist das GG schon geändert worden?
Als ich in den 70ern des letzten Jahrhunderts zur Bundesoberbehörde "Bundesanstalt für Flugsicherung " gegangen bin, dachte ich auch, passt schon, save bis zur Pensionierung.
Doch auf einmal dachte der Gesetzgeber (mit mehreren Änderungen des GG - 2 mal haben die BuPräs nicht ausgefertigt), das muss man doch auch privatisieren können - und er tat es - Deutsche Flugsicherung GmbH.
Gut, ich bin nicht "übergetreten", habe mein Beamtenverhältnis nicht quittiert (leider muss ich jetzt sagen).
Soviel zur "Institutionelle Garantie ". Nix ist ewig, alles geht mal den Bach runter!
Und wenn der verrückte Putin und der nicht minder verrückte Trump die Welt aus den Angeln heben - wer schert sich dann noch um die Konditionen des deutschen Berufsbeamtentums?
Pendler1:
@Swen
Du spendest Trost und Hoffnung. Wäre schön und aufbauend, wenn sich da mal etwas handfestes täte.
SwenTanortsch:
Es wird dieses Jahr handfest, mindestens in den angekündigten "Pilotverfahren", wie ich das ja an anderer Stelle vor geraumer Zeit dargelegt habe. Es stellt sich die Frage, ob weitere Entscheidungen für das aktuelle Jahr neben den ebenfalls erwartbar angekündigten Bremer Normenkontrollverfahren angekündigt werden. Die Anzahl vom Bundesverfassungsgericht bis in die jüngere Zeit eingeholter Stellungnahmen könnte dafür sprechen. Der Berichterstatter kann seit dem Dezember des vorletzten Jahres nicht mehr hinter seine Aussage zurückkehren, die da lautet:
"Es wird sich als effizient für die Bearbeitung aller anderen Vorlagen erweisen, zunächst solche Verfahren auszuwählen, die möglichst viele der zur Entscheidung gestellten Probleme aufwerfen und damit die Gelegenheit bieten, eine aktuelle Grundlage für die Befassung mit den nachfolgenden Verfahren zu schaffen, insbesondere die Frage zu klären, welche Sach- und Rechtsfragen in der vorliegenden verfassungsgerichtlichen Judikatur noch nicht behandelt worden sind und ob Anlass besteht, diese Judikatur im Hinblick auf seit den letzten Entscheidungen eingetretene Entwicklungen erneut zu hinterfragen. Vor diesem Hintergrund spricht Überwiegendes dafür, Verfahren vorrangig zu bearbeiten, die durch mehrere gerichtliche Instanzen bis zur Ebene des Revisionsgerichts eine besonders gründliche Vorbereitung aus unterschiedlichen Perspektiven erfahren haben und auch im Bereich der tatsächlichen Entscheidungsgrundlagen - etwa durch bereits vorliegende Judikate des Bundesverfassungsgerichts - auf vorhandene Daten zurückgreifen können." (Beschluss der Beschwerdekammer vom 21.12.2023 - 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/12/vb20231221_vz000323.html, Rn. 8 ).
Denn der Berichterstatter hat hier nicht seine Privatmeinung wiedergegeben, sondern als Teil des Senats diesen mit seiner Stellungnahme in die Pflicht genommen, was über sein Ausscheiden hinaus von Bedeutung bleiben wird. Denn es wird sich als zunehmend schwierig erweisen, weitere Verzögerungsbeschwerden sachlich zurückweisen zu können.
Schauen wir also mal, was die Jahresvorschau ankündigen wird. Mit der Veröffentlichung der aktuellen Vorlagen aus Hamburg nähert sich die Anzahl der anhängigen Vorlagen nun der Zahl 70, wobei Ankündigungen bekanntlich keine hinreichende Maßnahmen sind, um den eigenen Pflichten nachzukommen.
Die hohe Zahl der im letzten Jahr eingeholten Stellungnahmen in diversen anhängigen Verfahren kann dafür sprechen, dass die Vorbereitung weiterer Entscheidungen seitdem substanziell vorangeschritten wäre. Es wäre insofern erfreulich und in Anbetracht der Darlegungen aus der oben zitierten Entscheidung sicherlich im eigenen Interesse des Senats zielführend, wenn man in Karlsruhe den guten alten Heine gelesen hätte:
"Der Gedanke geht der Tat voraus, wie der Blitz dem Donner."
Wobei man dann auch die Fortsetzung kennte:
"Der deutsche Donner ist freilich auch ein Deutscher und ist nicht sehr gelenkig und kommt etwas langsam herangerollt".
Ich setze also weiterhin mit leicht erhöhter Wahrscheinlichkeit auf Zahl und nicht auf Kopf.
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