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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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PolareuD:
Im dem Beschluss betrachtet das VG Hamburg das Zweiverdienermodell, aus meiner Sicht, unter der Prämisse einer mangelnden dedizierten Rechtsprechung des BVerfG erstmal unter dem Aspekt der Zulässigkeit, um in Randnummer 234 die grundsätzliche Fragestellung aufzuwerfen:

„Es ist schon zweifelhaft, ob die Zweiverdienerfamilie als besoldungsrechtliche Bezugsgröße überhaupt eine belastende Rechtsnorm darstellt oder sonst an den Maßstäben für die Rückwirkung von Gesetzen zu messen ist.“

InternetistNeuland:
Wenn das Partnereinkommen ein Bestandteil der Alimentation ist, wieso kann der Dienstherr dann den Arbeitgeber des Partners nicht verpflichten, diesem mehr Lohn zu zahlen?

Im SGB kann man doch auch gezwungen werden mehr Stunden zu arbeiten (bis zur gesetzlichen Höchstgrenze), um den Bedarf an Bürgergeld zu reduzieren.

lotsch:

--- Zitat von: InternetistNeuland am 10.03.2025 18:31 ---Wenn das Partnereinkommen ein Bestandteil der Alimentation ist, wieso kann der Dienstherr dann den Arbeitgeber des Partners nicht verpflichten, diesem mehr Lohn zu zahlen?

Im SGB kann man doch auch gezwungen werden mehr Stunden zu arbeiten (bis zur gesetzlichen Höchstgrenze), um den Bedarf an Bürgergeld zu reduzieren.

--- End quote ---

In Bayern macht der Dienstherr das schon in ähnlicher Form. Er sagt, du Partner, du könntest theoretisch 20.000 € im Jahr verdienen, also brauche ich meinem Beamten 20.000 € im Jahr weniger zu zahlen.
Das ist alles völlig irrwitzig. Ich erwarte da vom BVerfG (zu gegebener Zeit) eine kurze und knappe Entscheidung, ähnlich wie beim Vermögen, dass auch Einkünfte der Familienangehörigen nicht bei der Alimentation zu berücksichtigen sind.

tigertom:
Also.. Hoffen, träumen und d wünschen kann man sich ja viel.. Aber wie ich schon mehrfach geäußert habe, wette ich darauf, dass Karlsruhe uns nicht retten wird.
Jdfs nicht in den nächsten Jahren.
5 sind bald versteichen, und es werden noch Einige ins Land gehen. Und Einige Mitsreiter werden es nicht mehr erleben, dass dieser Tag kommt.
Justice delayed is justice denied und so weiter.

GeBeamter:

--- Zitat von: lotsch am 10.03.2025 19:16 ---Das ist alles völlig irrwitzig. Ich erwarte da vom BVerfG (zu gegebener Zeit) eine kurze und knappe Entscheidung, ähnlich wie beim Vermögen, dass auch Einkünfte der Familienangehörigen nicht bei der Alimentation zu berücksichtigen sind.

--- End quote ---

Die Hoffnung, dass das Partnereinkommen bei jedweder Beurteilung der amtsangemessenen Alimentation gemäß Karlsruhe außen vor bleiben soll, habe ich nicht. Das Partnereinkommen wird sicherlich für die Bemessung der Mindestalimentation nicht heranzuziehen sein. Insoweit kann das BMI meiner Meinung nach schon einmal den Schredder anwerfen. Ich denke aber, dass unter dem Vorbehalt der Gleichbehandlung Karlsruhe ein Zeichen dahingehend setzen könnte, dass ein erwerbstätiger Partner beispielweise zu einem Erlöschen des Anspruchs des FZ I führen könnte. Denn Mal ehrlich, ein erwerbstätiger Partner muss nicht vom Dienstherrn des Beamten noch den Lebensunterhalt ersetzt bekommen. Das gilt erst Recht für Grundgehaltsbestandteile des Beamten, die einen amtsangemessen Lebensunterhalt des Partners oder der Partnerin (also über den Mindestbedarf des Lebensunterhaltes hinaus) bewirken sollen. Aber das sind haushalterisch Peanuts und helfen dem Dienstherren fiskalpolitisch nicht weiter. Wir werden also leider noch weitere Tricks sehen, wenn der Schachtelteufel Partnereinkommen von Karlsruhe eingehegt wurde.

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