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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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lotsch:
Hier wurden ja schon öfter Vergleiche mit der freien Wirtschaft gepostet. Hier haben sich zwei bei WiWi gestritten, weil Lehrer und Beamte überhaupt so gut bezahlt sein sollen. Wenn man sich mal so richtig über die eigene Berufswahl ärgern möchte:

WiWi Gast schrieb am 27.03.2025:

Welche Firma soll das bei deinem Vater denn gewesen sein?

Mein Vater war bis zur Rente auf der ersten Führungsebene (Teamleiter / MK) bei Audi in Ingolstadt. Gehalt lag im Bereich von 160-170k pro Jahr (abhängig vom Bonus). Seine Betriebsrente ist allerdings bei knapp unter 3.500 EUR pro Monat. Starker BAV sei Dank

Zusammen mit seiner gesetzlichen Rente konnte er durch das ATZ Sondermodell 2018 mit 60 in Rente gehen. Und das seitdem mit Zahlungen von ca. 6.100 EUR im Monat. Davon träumt ein Lehrer. Und dazu muss gesagt sein, dass mein Vater nur auf der 1. Führungsebene war. Seine Chefs (also die hier im Beitrag diskutierten Abteilungsleiter) liegen sowohl bei Gehalt, als auch bei Betriebsrente noch ein gutes Stück darüber.

Hier ist wirklich niemand neidisch auf die Pension oder die Vergütung eines Lehrers

BEAliMenTER:
aber das ist doch auch nicht der Standard. Die Masse der Arbeitnehmer hat doch gar keine Chance auf eine solche  Stelle zu kommen. Das sind doch nicht die Durchschnittsarbeitsplätze in der sog. freien Wirtschaft.

Genauso gibt es Stellen im negativen Sinne in der freien Wirtschaft. Wo Leute nicht angemessen vergütet werden.

Neuromancer:

--- Zitat von: lotsch am 02.04.2025 11:49 ---Hier wurden ja schon öfter Vergleiche mit der freien Wirtschaft gepostet. Hier haben sich zwei bei WiWi gestritten, weil Lehrer und Beamte überhaupt so gut bezahlt sein sollen. Wenn man sich mal so richtig über die eigene Berufswahl ärgern möchte:

WiWi Gast schrieb am 27.03.2025:

Welche Firma soll das bei deinem Vater denn gewesen sein?

Mein Vater war bis zur Rente auf der ersten Führungsebene (Teamleiter / MK) bei Audi in Ingolstadt. Gehalt lag im Bereich von 160-170k pro Jahr (abhängig vom Bonus). Seine Betriebsrente ist allerdings bei knapp unter 3.500 EUR pro Monat. Starker BAV sei Dank

Zusammen mit seiner gesetzlichen Rente konnte er durch das ATZ Sondermodell 2018 mit 60 in Rente gehen. Und das seitdem mit Zahlungen von ca. 6.100 EUR im Monat. Davon träumt ein Lehrer. Und dazu muss gesagt sein, dass mein Vater nur auf der 1. Führungsebene war. Seine Chefs (also die hier im Beitrag diskutierten Abteilungsleiter) liegen sowohl bei Gehalt, als auch bei Betriebsrente noch ein gutes Stück darüber.

Hier ist wirklich niemand neidisch auf die Pension oder die Vergütung eines Lehrers

--- End quote ---

Du vergleichst Äpfel mit Birnen, werd erstmal MK bei Audi^^

Rentenonkel:

--- Zitat von: Alexander79 am 02.04.2025 11:42 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 02.04.2025 11:17 ---Nur diejenigen, die Widerspruch eingelegt haben, erhalten dann einen Bescheid, gegen den sie klagen können.

--- End quote ---
Stimmt, warum soll jemand auch einen Bescheid bekommen, wenn er kein Widerspruch eingelegt hat.


--- Zitat von: Rentenonkel am 02.04.2025 11:17 ---besteht die große Gefahr, dass eine das Gesetz hinausgehende weitere Ansprüche für die Vergangenheit nur diejenigen geltend machen können, die dann gegen diesen Bescheid Klage eingereicht haben.

--- End quote ---
Sagt wer?
Du?
Für mein dafürhalten, kann man sehr wohl nach rechtskraft eines neuen Gesetzes Widerspruch einlegen.
Denn der Bund hat erklärt, auf die Einrede der Verjährung (haushaltnah) zu verzichten bis zum Zeitpunkt eines neuen Gesetzes.
Somit beginnt die Verjährungsfrist erst dann zu laufen, wenn ein neues Gesetz in Kraft tritt.

Ich geh sogar noch ein Stück weiter.
Angenommen, im Januar tritt ein neues Besoldungsgesetz in Kraft, dann werden gleichzeitig alle Widersprüche abgelehnt.
Danach hast du in der Regel 1 Monat Zeit Klage zu erheben.
Sprich deine Klage muss spätestens irgendwann im Februar/anfang März eingereicht sein.
Der, der noch gar kein Widerspruch eingelegt hat, hat für seinen Widerspruch bis Ende des Jahres Zeit erstmal nur Widerspruch einzulegen und wenn der ablehnende Bescheid kommt, ein Monat zur Klageerhebung.

Auf deutsch, wenn es sau blöd läuft, muss derjenige der Widerspruch eingelegt hat, aufjedenfall Klagen und Geld ausgeben um seine Ansprüche zu wahren und der der bisher nichts gemacht hat kann erstmal seine Füße hochlegen und abwarten was im laufenden Jahr noch passiert.

--- End quote ---

Zu Frage 1 und 2: Offensichtlich, ist ja mein Account  8)

Zu dem Rest: Ich zitiere an der Stelle mal den von mir geschätzten Swen, der das juristisch etwas sauberer formuliert:

Sofern der Dienstherr jenen anderen Beamten, die ebenfalls auf Basis des Rundschreibens keinen Widerspruch geführt haben und die auf Basis des rückwirkend geltenden Gesetzes keine Nachzahlung erhalten, keine Informationen als Verwaltungsakt zukommen lässt (bspw. indem erneut nur ein internes Rundschreiben an nachgeordnete Dienststellen erfolgt, wie vorzugehen ist, aus dem als solchen keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen resultiert), sehe ich keine Möglichkeit, wie sie sich gerichtlich dagegen zu Wehr setzen könnten. Denn die formelle Voraussetzung für eine Feststellungsklage - die negative Bescheidung eines Widerspruchs - liegt ihnen dann nicht vor. Ein solches Vorgehen vonseiten der neuen Bundesregierung innerhalb der nächsten Legislaturperiode halte ich für wahrscheinlich, da es - davon gehe ich aus - Ziel des ursprünglichen Rundschreibens war, also eine möglichst geringe Zahl an Widersprüchen zu generieren.

Knarfe1000:

--- Zitat von: Hummel2805 am 02.04.2025 10:26 ---Zu Onkel Johann ist noch Onkel Torsten dazu gekommen!

Naja die AFD ist jetzt fast gleich auf mit der Union, nach Adam Riese wählt jeder 4. Beamte die AFD und jeder 2. bis 3. Beamte kann sich vorstellen, Blau zu wählen.

Kann ich irgendwie verstehen - der BUND verstößt seit 5 Jahren gegen das GG, dann muss man sich mal auf der "Zunge" zergehen lassen.

--- End quote ---
Seit 5 Jahren erst - ich dachte so seit ca. 2012.

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