Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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HochlebederVorgang:
Wozu beurteilen, wenn es nichts Attraktives zu verteilen gibt!?

Es tut mir leid. Aber das sich hier alle so für den Punkt Ermessen begeistern können.

Die meisten Kollegen sind schlichtweg nicht in der Lage, dieses ordnungsgemäß und gerichtsfest auszuüben. Unabhängig davon, wird es begrifflich wohl damit verwechselt, eine "wirtschaftlich sinnvolle" Entscheidung zu treffen, was die ganze Sache eigentlich nur noch schlimmer macht.

Im Ergebnis bedeutet das, dass man in der Verwaltung massenhaft Sachverhalte durchwinkt, die z.B. in der Einnahmeverwaltung nur eine scheinbar geringe finanzielle Auswirkung haben, oder das Staatsanwaltschaften Mindestaufgriffsgrenzen festlegen, unter denen Delikte nicht mehr aufgegriffen werden. Und dabei geht es nicht um den Diebstahl einer Sache im Wert von 30 Euro.

Und das ist es eben, die vielzitierte Errosion des Rechts.

Bundi:
Unser Thema amtsangemssene Alimentation scheint quasi im Dämmerschlaf oder gar ganz beerdigt zu sein zumindest ist hier ja Grabesstille.
Keine neuen Informationen? 
Naja wenigstens sagenhafte 3 % haben wir ja als Möhre vor der Nase. Und die welche uns ja so sehr schätzen schieben sich nach 6% im letzten Jahr in diesem Jahr erneut 5.8% rein. Sarkasmus off. Bin mal gespannt wann was neues aus Karlsruhe zu hören ist.

Dunkelbunter:

--- Zitat von: Bundi am 26.04.2025 09:32 ---Unser Thema amtsangemssene Alimentation scheint quasi im Dämmerschlaf oder gar ganz beerdigt zu sein zumindest ist hier ja Grabesstille.
Keine neuen Informationen? 
Naja wenigstens sagenhafte 3 % haben wir ja als Möhre vor der Nase. Und die welche uns ja so sehr schätzen schieben sich nach 6% im letzten Jahr in diesem Jahr erneut 5.8% rein. Sarkasmus off. Bin mal gespannt wann was neues aus Karlsruhe zu hören ist.

--- End quote ---

Naja da es aktuell keine neue Regierung gibt und die erst am 06.05. vereidigt wird, wird bis dahin auch nix passieren.
Und ich denke die Prioritäten liegen dann wo anders.

Und ob das Ergebnis von der Tarifverhandlung auf Beamte und Soldaten übernommen wird, dass steht auch noch in den Sternen.

PolareuD:
Bzgl. eines neuen BBVAngG wird es voraussichtlich erst 2026 Neuigkeiten geben, so dass man in 2025 nur auf das BVerfG hoffen kann.

Foxtrott:
„Erwartet mein Kommen, beim ersten Licht des fünften Tages."

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