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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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clarion:
Wenn Klingbeil schlau ist, gibt er jetzt den harten Hund.

Leute, solange aus Karlsruhe nichts kommt, ist die Beschäftigung mit dem Thema sehr müßig.

Maximus:

--- Zitat von: clarion am 26.05.2025 21:43 ---Leute, solange aus Karlsruhe nichts kommt, ist die Beschäftigung mit dem Thema sehr müßig.

--- End quote ---

Sehe ich auch so. Ende September möchte der Bundesverfassungsrichter Ulrich Maidowski aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand treten. Spätestens dann sollte es eine Entscheidung aus Karlsruhe geben.

Bisher hat mich Swen's Argumention - warum alles so lange dauert - immer überzeugt und ich habe mich "beruhigen" lassen. Sollte es in diesem Jahr wieder keine Entscheidung geben, ist mein Verständnis für die lange Verfahrendauer endgültig aufgebraucht.

Gibt es denn irgendwelche Hinweise, dass demnächst etwas passiert???


SwenTanortsch:

--- Zitat von: Maximus am 26.05.2025 23:50 ---
--- Zitat von: clarion am 26.05.2025 21:43 ---Leute, solange aus Karlsruhe nichts kommt, ist die Beschäftigung mit dem Thema sehr müßig.

--- End quote ---

Sehe ich auch so. Ende September möchte der Bundesverfassungsrichter Ulrich Maidowski aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand treten. Spätestens dann sollte es eine Entscheidung aus Karlsruhe geben.

Bisher hat mich Swen's Argumention - warum alles so lange dauert - immer überzeugt und ich habe mich "beruhigen" lassen. Sollte es in diesem Jahr wieder keine Entscheidung geben, ist mein Verständnis für die lange Verfahrendauer endgültig aufgebraucht.

Gibt es denn irgendwelche Hinweise, dass demnächst etwas passiert???

--- End quote ---

Es kann keine direkten Hinweise geben, Maximus, da der Beratungsstand der Senats dem Beratungsgeheimnis unterliegt. Dazu hatte ich Dir das letzte Mal ja Ende März geschrieben (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122470.msg402599.html#msg402599). Und weil es keine direkten Hinweise geben kann, kann man regelmäßig nur indirekte Informationen verwenden, um zum Stand der jeweiligen Verfahren Aussagen zu machen, die als solche nicht über begründete Vermutungen hinausgelangen können. Das habe ich in der Vergangenheit getan, also Vermutungen geäußert und diese mit Argumenten unterfüttert, also mein auch in anderen Themenbereichen regelmäßiges angewandte Vorgehen praktiziert. Meine begründete Vermutung aus dem letzten Jahr war, wenn ich mich richtig erinnere, dass der Senat wohl etwa zum Jahresbeginn 2025 mit der Beratung in den angekündigten Verfahren beginnen könnte und dass mit einer Entscheidung im ersten Quartal 2025 deshalb eher kaum zu rechnen sei, dass hingegen eine Entscheidung im zweiten oder dritten Quartal für den Fall wahrscheinlich sei, dass man im Senat von Beginn an in der konsequenten Fortführung der bislang entwickelten neuen Dogmatik zum Besoldungsrecht einig sei bzw. diese sachliche Einigkeit im Beratungsverlauf verhältnismäßig problemlos - und damit mit keinem übermäßig großen Beratungsbedarf, der bekanntlich Zeit kostet - herstellen könnte.

Eine weiteres Indiz für die genannte Begründung einer Vermutung liegt in dem vom genannten BVR Maidowski zwischenzeitlich gewünschten Entpflichtungsdatum, das, als ich jene Begründung im letzten Jahr vornahme, noch nicht vorgelegen hatte und dass noch im Frühjahr bei Ende Juni (also am Ende des zweiten Quartals) gelegen hatte, wie verschiedene Medien berichtet hatten, und das nun - laut Auskunft der lto - bei Ende September liegt (also am Ende des dritten Quartals). Da wir davon ausgehen müssen, dass der BVR Maidowski sich aus gesundheitlichen Gründen entpflichten lassen will, wie das u.a. lto berichtet hat, er aber zugleich Entscheidungen der letzten Monate mit gefällt hat, dürfte der Termin der gewünschten Entpflichtung einen recht starken Hinweis darauf geben, bis wann er als Berichterstatter in der überwiegenden Zahl der angekündigten Entscheidungen mit einer Entscheidung in etwa rechnet. Denn es ist die Regel, dass Berichterstatter die Fälle, für die sie zuständig sind, zum Abschluss bringen, wenn ihnen die Möglichkeit gegeben ist.

Seit längerer Zeit hatte ich regelmäßig ausgeführt, dass eine Entscheidung im ersten Quartal 2025 eher unwahrscheinlich sein dürfte, dass eine Entscheidung im zweiten oder dritten Quartal für den Fall wahrscheinlich sei, dass im Senat weitgehende Einigkeit über die Fortführung der zunehmend komplexere Form annehmen müssenden Dogmatik herrschen sollte und dass wir, sofern bis zum Ende des dritten Quartal keine Entscheidung vorliegen sollte, daraus ggf. schließen könnten, dass entweder die Komplexität der Materie oder aber keine hinreichende Einigkeit und damit ein notwendigerweise längerer Beratungsbedarf für die Länge des Entscheidungsprozess verantwortlich sein könnten.

Das gewünschte Entpflichtungsdatum sollte also weiterhin dafür sprechen, dass der Senat derzeit plant, bis spätestens zum Ende des dritten Quartals zur Entscheidung in den angekündigten Verfahren zu gelangen. Zugleich halte ich es aber für nicht unwahrscheinlich, dass dem Senat zwischen meiner Prognose aus dem letzten Jahr und der hier dargelegten neue Daten zugegangen sind, die die Komplexität der Materie nicht verkleinert haben dürften und die ggf. in zur Entscheidung angekündigen Normenkontrollverfahren von entscheidungserheblicher Bedeutung sein könnten, ohne dass ich sagen könnte, dass dem so sei; wäre dem so, dürfte das eventuell zu einem weiterhin notwendigen Beratungsbedarf führen. Aber wie gesagt, der gerade geschriebene letzte Satz ist ebenfalls nur Teil einer begründeten Vermutung. Eines ist aber so oder so sicher: Dem Senat gehen auch noch in der Zeit, in der er bereits in die Beratung eingetreten ist, Stellungnahmen zu den Normenkontrollverfahren zu, über die der Senat jeweils gerade berät. Diese Stellungnahmen sind in die Beratung mit einzubeziehen, jedenfalls für den Fall, dass deren Inhalt ggf. von entscheidungserheblicher Bedeutung sein könnte.

Ich gehe weiterhin davon aus, dass das Datum des gewünschten Entpflichtungsdatum ein verhältnismäßig starkes Indiz für meine Vermutung aus dem letzten Jahr ist. Aber wie gesagt, auch ich kann nur begründet vermuten, da vor allem anderen das Beratungsgeheimnis und der Respekt vor dem Senat steht.

Der nicht mehr ganz junge Menschen, der ich bin (was ich natürlich vehement abstreite, wenn auch wohl eher nicht begründet), hat es sich im Laufe seines Lebens zu eigen gemacht, Entscheidungen, die u.a. auf hoher See getroffen werden und die ob der Weite des Horizonts oftmals nicht augenblicklich getroffen werden, mit einer gewissen Langmut abzuwarten, da ich kein Kapitänspatent habe und also regelmäßig an solchen Entscheidungen nicht beteiligt bin. Ich halte das für eine durchaus gesunde Einstellung, denn dadurch, dass ich wünschte, es ginge schneller, ändere ich rein gar nichts an der Sachlage und also schon gar nichts an der Fahrtrichtung und der Anzahl der Knoten, die sich - wenn ich richtig informiert bin - die Kapitäne regelmäßig in ihr Schnürband machen, um zu bestimmen, wann sie im nächsten Hafen einlaufen wollen; entsprechend mache ich mir - je nach Intensität des Wunsches - nur die eigene Lage unangenehmer, wenn ich ihm zu stark nachhänge. Et kütt wie et kütt. Und die Titanic war bekanntlich mindestens genauso unsinkbar wie das bundesdeutsche Besoldungsrecht, und zwar ziemlich unabhängig von der Anzahl der Doppelknoten, die man 2006 in Edward John Smith's Schuh gezählt hat, als man jenen letzteren vom Grund des Meeres ans Licht der Welt zauberte (die Geschichte hat mir ein anderer Käpt'n erzählt beim Erdbärkuchen). Der gute alte Freddy, der ja im Moment in aller Munde ist, hat bekanntlich schon vor ewigen Zeiten auch mit Blick auf die bundesdeutsche Gerichtsbarkeit alles, was notwendig ist, gesungen: https://www.youtube.com/watch?v=6Ag3QNdomuQ

Zerot:
Vielen Dank Swen für Deine Einschätzung.

Ich finde es nach wie vor bemerkenswert, dass niemand aus dem (Beamten-)Umfeld des Bundesverfassungsgericht
eine Wasserstandmeldung abgibt bzw. einem möglichen Termin zur Urteilsverkündung dropt.

Das das Urteil geheim ist und niemand etwas dazu sagen kann, okay. Aber das man nichts rausbekommt in welcher Phase man sich befindet, oder wann in etwa mit einem Urteil gerechnet werden kann... bemerkenswert. Wenn man überlegt das schon "geheime" Gespräche zwischen Staatsmänner usw. geleakt wurden.

Maximus:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 27.05.2025 07:44 ---Ich halte das für eine durchaus gesunde Einstellung, denn dadurch, dass ich wünschte, es ginge schneller, ändere ich rein gar nichts an der Sachlage und also schon gar nichts an der Fahrtrichtung und der Anzahl der Knoten, die sich - wenn ich richtig informiert bin - die Kapitäne regelmäßig in ihr Schnürband machen, um zu bestimmen, wann sie im nächsten Hafen einlaufen wollen; entsprechend mache ich mir - je nach Intensität des Wunsches - nur die eigene Lage unangenehmer, wenn ich ihm zu stark nachhänge. Et kütt wie et kütt.

--- End quote ---

Vielen Dank für die ausführliche Einschätzung der Lage. Du hast natürlich recht. Dinge, die man nicht ändern kann, sollte man akzeptieren und nicht resignieren. Deshalb vervollständige ich deinen Satz...Et kütt wie et kütt und et hätt noch immer jot jejange  :-)

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