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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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HochlebederVorgang:
Swen, gibt es eine Planung, dass Du in Anlehnung an den Erfurter Vortrag auch eine Ausarbeitung für unser Heimatbundesland Niedersachsen anfertigst? Auch dort würde es einige interessante Foren für dieses Thema geben.

SwenTanortsch:

--- Zitat von: Zerot am 27.05.2025 10:15 ---Vielen Dank Swen für Deine Einschätzung.

Ich finde es nach wie vor bemerkenswert, dass niemand aus dem (Beamten-)Umfeld des Bundesverfassungsgericht
eine Wasserstandmeldung abgibt bzw. einem möglichen Termin zur Urteilsverkündung dropt.

Das das Urteil geheim ist und niemand etwas dazu sagen kann, okay. Aber das man nichts rausbekommt in welcher Phase man sich befindet, oder wann in etwa mit einem Urteil gerechnet werden kann... bemerkenswert. Wenn man überlegt das schon "geheime" Gespräche zwischen Staatsmänner usw. geleakt wurden.

--- End quote ---

Gern geschehen, Zerot. Das Beratungsgeheimnis nach § 43 DRiG - "Der Richter hat über den Hergang bei der Beratung und Abstimmung auch nach Beendigung seines Dienstverhältnisses zu schweigen" - verhindert zum Glück nicht nur hinsichtlich des Bundesverfassungsgerichts, dass hier irgendetwas durchgestochen werden kann. Denn das müsste auf lange Sicht die Unabhängigkeit der Richter und damit der Judikative gefährden. Entsprechend ist eine Verletzung des Beratungsgeheimnisses ein Dienstvergehen und disziplinarrechtlich zu ahnden. Auch und gerade das Bundesverfassungsgericht achtet deshalb penibel darauf, das Beratungsgeheimnis zu wahren.

@ Maximus

Der Zusatz dürfte in unserem Thema aus verschiedenen Gründen, die ich in der Vergangenheit dargelegt habe, mehr als berechtigt sein. Der Senat sollte, um seine hohe Autorität in der Bundesrepublik, Europa und der Welt zu wahren, kaum zu einem anderen Ergebnis kommen können, als seinen Rechtsprechungswandel im Besoldungsrecht nun konsequent fortzusetzen und so zu einem ersten dogmatischen Abschluss zu gelangen. Das sollte einer der zentralen Gründe dafür sein, weshalb es ausgiebiger Zeit bedarf, um insbesondere die Berlin "Pilotverfahren" zu einer sachgerechten Entscheidung zu führen.

@ HochlebederVorgang

Ich habe doch gar nichts mit dem Erfurter Vortrag zu tun, sondern den hat doch der Torsten Schwan gehalten. Was ich von ihm gehört habe, ist, dass er zurzeit bzw. in den letzten Monaten an einer umfangreichen Ausarbeitung der Grundlage jenes Vortrags arbeitet, die ihm kräftemäßig einiges abverlangt, sodass er bestimmt froh sein dürfte, mit deren Fertigstellung mal ein wenig durchzupusten. Zu Niedersachsen hat er ja bereits verschiedene Stellungnahmen erstellt, die ein ähnliches Bild wie für Thüringen zeichnen:

https://www.gew-nds.de/fileadmin/media/sonstige_downloads/nds/Rechtsinformationen/Stellungnahme-zu-Nds.-Drs.-18-11498--003-.pdf

https://www.gew-nds.de/fileadmin/media/sonstige_downloads/nds/Stellungnahme/Stellungnahme-zum-amtsangemessenen-Gehalt-11.01.24.pdf

Aber wie das in den letzten Jahren regelmäßig war, weiß auch er nicht, wie es alsbald weitergeht. Es ist ja immer irgendwas. Aber ein wenig Pause wäre auch mal schick, vermute ich.

Malkav:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 27.05.2025 11:53 ---Das sollte einer der zentralen Gründe dafür sein, weshalb es ausgiebiger Zeit bedarf, um insbesondere die Berlin "Pilotverfahren" zu einer sachgerechten Entscheidung zu führen.

--- End quote ---

Obwohl ich immer noch nicht nachvollziehen kann, wofür es hinsichtlich der gegenständlichen Jahre und Besoldungsgruppen irgendeiner Art der Weiterentwicklung der bisherigen Dogmatik bedarf. Die Dogmatik der Beschlüsse aus 2015 bis 2020 reichen nach meinem Dafürhalten aus um zu einem Ergebnis zu kommen.

Die tatsächliche "Weiterentwicklung" ist erst ab 2021 nötig, da ab diesen Jahren die ersten wirklich kreativen Ideen wie Anrechnung eines Partnereinkommens, Streichung von Besoldungs- und Erfahrungsstufen oder einkommensabhängige Zuschläge aufgekommen sind. Mal schauen, ob der Wille des Besoldungsgesetzgebers nach der gescheiterten "Kanalisierung" und der misslungenen "Einhegung" nunmehr "In normierte Flaschen abgefüllt" werden soll. Mir fehlt echt die Fantasie wie der Senat den Spagar hinbekommen will sich nicht auf der Nase rumtanzen zu lassen und nicht gleichzeitig das Alimentationsrecht faktisch zu versteinern.

Wie Swen schon ausführte können zukünftige Bundestage/Landtage/Bürgerschaften/Abgeordnetenhaus  nichts für das Handeln Ihrer jeweiligen Vorgänger. Aber es reicht halt einer von 17 Besoldungsgesetzgebern der frei dreht (I'm looking at you Abgeordnetenhaus!) um die anderen sechzehn faktisch in Sippenhaft zu nehmen.

Illunis:

--- Zitat von: Malkav am 27.05.2025 13:20 ---...Mir fehlt echt die Fantasie wie der Senat den Spagar hinbekommen will sich nicht auf der Nase rumtanzen zu lassen und nicht gleichzeitig das Alimentationsrecht faktisch zu versteinern....

--- End quote ---

Meiner laienhaften Meinung nach eig. ziemlich einfach. Verjährung abschaffen! Keines der Länder und der Bund kann sich mittlerweile noch damit heraus reden "man konnte ja nicht ahnen es könne etwas nicht passen und darum nicht vorsorgen". Das eigentliche Problem ist doch, dass der "Betrug" zum Erfolg wird sobald an Silvester das Feuerwerk los geht. Wenn allen klar sein muss es wird richtig richtig teuer wenn wieder gepfuscht wird ändert sich sehr schnell etwas.

Ozymandias:
Die Verjährung wird nicht abgeschafft oder ausgesetzt. Das könnten der Bund und die Landesregierungen zwar freiwillig durch Verzichtserklärung machen. Dann drohen aber noch mehr Nachzahlungen, deshalb wird es nicht gemacht.

Die Leute müssen selber Rechtsmittel einlegen. Ist halt so und ist auch nicht so besonders schwierig. Man wird es mit den neuen Erfindungen auf Beschlüsse auch noch die nächsten 10 Jahre so machen müssen.

Der Spagat wird alles weiter komplizieren und darauf wird mit neuen Erfindungen geantwortet werden.
Die Kinder könnten ja z.B. auch noch Geld verdienen, durch Zeitungen austragen  ;D

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