Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3923465 times)

emdy

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 578
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1665 am: 11.09.2022 22:19 »
Ich freue mich auf Details. Anstatt sich um die verfassungsrechtlich gebotene Umsetzung von 2 BvL 4/18 zu kümmern, setzt sich Frau Phaeser also lieber, in der Manier eines drittklassigen Personalrates, für die Belange einer Einzelgruppe ein und scheitert selbst dort an Christian "schlanker Staat" Lindner.

Bei Anstieg der Grundbesoldung müsste man auch nicht über die Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen diskutieren.

tvchiller

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1666 am: 12.09.2022 10:41 »
Interessante Schreibweise der BMI  ;)

emdy

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 578
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1667 am: 12.09.2022 11:47 »
Interessante Schreibweise der BMI  ;)

Ich interessiere mich ebensowenig für ihre Schreibweise wie sie für eine verfassungskonforme Alimentation. Und jetzt für alle Treckies: Set phaeser to stun!  ;D

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,192
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1668 am: 12.09.2022 12:10 »

Sie sagt es doch direkt: Reduzierung der Kürzungen bei Verwaltungskräften, damit die Polizeikräfte bei BPol und BKA nicht mit Verwaltungsaufgaben überlastet werden und weniger Zeit für die Präsenz in Stadien und Co haben...

Grundsätzlich: Alle Geschäftsbereiche des BMI die nicht mit Sicherheit zu tun haben werden im nächsten Jahr ordentlich schlucken müssen, die 3,2 Mrd. Einsparungen gehen fast ausschließlich auf Kosten der Verwaltung, was man hier intern so liest...

Was liest man denn intern so? Und wie würden sich Einsparungen äußern? Hört sich in der Rede so an, als würden nur neue Stellen nicht ausgebracht. Nunja. Die kann man ja bei den genannten Themen (Cybersicherheit als m. E. auch MINT Stellen) ohnehin kaum besetzen. ;)

Pendler1

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 543
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1669 am: 12.09.2022 12:18 »
Vielleicht sollte sich der Dienstherr ja an anderen Tarif Einigungen orientieren?

So für die Normalverdiener. Lufthansapiloten z.B.

/S


BalBund

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 429
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1670 am: 12.09.2022 12:33 »
Vielleicht sollte sich der Dienstherr ja an anderen Tarif Einigungen orientieren?

So für die Normalverdiener. Lufthansapiloten z.B.

/S

Ich bitte Dich, Piloten sind doch keine Normalverdiener, die sind lt. Cockpit doch unmittelbar armutsbetroffen.

Ansonsten: Es gibt sicherlich einige hier im Forum aus dem Geschäftsbereich BMI. Im Vorfeld wurde jeder Bundesoberbehörde mitgeteilt, mit wie vielen Milliönchen sie im kommenden Jahr dabei ist, sprich mindern muss.

Netterweise hat das BMI hier auch direkt die Umrechnung in VZÄ beigefügt, man kann sich nun also überlegen, ob man Sachkosten einsparen kann, oder einfach Mitarbeiter. Dienstposten nicht zu besetzen - sind ja genügend Beamte im GB - ist eine althergebrachte Tradition des Berufsbeamtentums, die anderen machen den Job dann eben so gut wie sie können oder wollen und was liegen bleibt, ja mei, solange es die BILD nicht erfährt...

BlauerJunge

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 92
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1671 am: 12.09.2022 12:45 »
Thread aufmerksam verfolgt? Die letzten zwei Seiten überflogen?

Die Antwort lässt sich dann leicht erschließen. Nöpeti nöpeti nö

Pendler1

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 543
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1672 am: 13.09.2022 14:21 »
Vielleicht sollte sich der Dienstherr ja an anderen Tarif Einigungen orientieren?

So für die Normalverdiener. Lufthansapiloten z.B.

/S

Ich bitte Dich, Piloten sind doch keine Normalverdiener, die sind lt. Cockpit doch unmittelbar armutsbetroffen.

Ansonsten: Es gibt sicherlich einige hier im Forum aus dem Geschäftsbereich BMI. Im Vorfeld wurde jeder Bundesoberbehörde mitgeteilt, mit wie vielen Milliönchen sie im kommenden Jahr dabei ist, sprich mindern muss.

Netterweise hat das BMI hier auch direkt die Umrechnung in VZÄ beigefügt, man kann sich nun also überlegen, ob man Sachkosten einsparen kann, oder einfach Mitarbeiter. Dienstposten nicht zu besetzen - sind ja genügend Beamte im GB - ist eine althergebrachte Tradition des Berufsbeamtentums, die anderen machen den Job dann eben so gut wie sie können oder wollen und was liegen bleibt, ja mei, solange es die BILD nicht erfährt...

Pendler1

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 543
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1673 am: 13.09.2022 14:26 »
Irgendwie ist diese meine "Antwort" da reingekommen, obwohl ich eigentlich nichts abgeschickt habe?

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,546
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1674 am: 13.09.2022 14:39 »
Gibts eigentlich irgendetwas neues aus dem BMI? Gibt es den mittlerweile einen Entwurf? Oder wenigstens ein Brain-Storming ;D

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,529
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1675 am: 13.09.2022 14:41 »
Gibts eigentlich irgendetwas neues aus dem BMI? Gibt es den mittlerweile einen Entwurf? Oder wenigstens ein Brain-Storming ;D

...wo kein Brain, da kein Storm 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,546
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1676 am: 13.09.2022 14:43 »
Team Lindner sollte mal wieder einen Praktikanten für Abgeordnetenwatch einstellen... Fast drei Monate im Rückstand...

emdy

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 578
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1677 am: 13.09.2022 17:36 »
Team Lindner sollte mal wieder einen Praktikanten für Abgeordnetenwatch einstellen... Fast drei Monate im Rückstand...

Es ist besser keinen Mitarbeiter zu bezahlen als den falschen Mitarbeiter zu bezahlen.

kleinerluis

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1678 am: 14.09.2022 15:57 »
Nehmen wir mal eine A6 Stufe 3 an. Das sind 2070€ netto.

PKV mit Risikoaufschlag inkl. Kinder 400€
Kita 170€
Mittagessen in der Kita für beide Kinder 130€
Miete 1000€ nach Anpassung Nebenkosten.

Bleiben 370€ + Kindergeld 480€ für was zu futtern und alles andere, z.B. Fahrten zur Arbeit, Versicherungen etc.

Also zum Amt aufstocken? Komische Zeiten.


Hallo*,

gern greife ich dieses Thema noch einmal auf. Ich selbst bin bei einer Bundesanstalt beschäftigt, die sich hauptsächlich um Fälle mit Bezug zur sozialen Sicherung befasst.
Und aus dieser Erfahrung heraus kann ich versichern, dass es natürlich eine ganze Reihe an Beamten:innen und noch viel mehr (Tarif)- Beschäftigte des ÖD gibt, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Und das betrifft nicht nur die gern zitierte Alleinerziehende Teilzeitbeschäftigte mit 2 Kindern. Der Verdienst im ÖD, egal ob für Beamte oder Tarifbeschäftigte ist im Vergleich zur freien Wirtschaft oftmals schon ein schlechter Witz.
Besonders begehrte Leistungen sind Kinderzuschlag, Wohngeld und letztlich dann auch Leistungen nach dem SGB II.
Und ja, natürlich sind auch Beamte grundsätzlich nicht vom Zugang zu diesen Sozialleistungen ausgeschlossen. Es zählen hier ausschließlich die individuellen Einkommens- und Lebensverhältnisse bei der Beurteilung ob diese Leistungen zustehen oder nicht.

Grüße
kleiner_luis   
« Last Edit: 14.09.2022 16:06 von kleinerluis »

blauesviereck

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 29
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1679 am: 14.09.2022 17:10 »
Bei der WELT ist unter dem Titel "fatale Wegmarke" zum Bürgergeld zu lesen dass für die Berechnung des Regelsatzes künftig die bevorstehende Inflationsrate Richtschnur wird. Konsequent weitergedacht implementiert dies, über die 115 % Regel, die unmittelbare Umstellung unserer Besoldung auf das belgische System, welches automatisch bei Inflation die Besoldung erhöht. Verstehe ich das richtig?