Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
DaNo1915211223:
--- Zitat von: Umlauf am 23.06.2025 10:55 ---
--- Zitat von: Knecht am 20.06.2025 14:45 ---
--- Zitat von: Ozymandias am 20.06.2025 14:29 ---
--- Zitat von: Knecht am 20.06.2025 07:11 ---
--- Zitat von: BalBund am 19.06.2025 22:20 ---Wer heute die Medien konsultiert (oder morgen früh) wird feststellen, dass das BMF dem Haushaltsausschuss eine Wunschliste mit 208 weiteren Stellen zugesandt hat. Ehe nun die allgemeine Empörung losbricht oder die BILD zitiert wird: Netto sind es weniger als 50 Stellen, die meisten werden mit kw Vermerken von BMI und BMDV ins neue Dig(g)i-Ministerium umgeschichtet.
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Also quasi deutsche Entbürokratisierung.
Hoffentlich schafft es in diesem Ministerium dann mal einer eine App zu entwickeln, die automatisch Beihilfe, Reisekosten, etc. auszahlen kann.
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Wäre einfacher den Beamten einfach ein gewisses Krankheitsbudget zur Verfügung zu stellen und dann wird eben nur noch 2 mal im Jahr ein Beihilfeantrag gestellt.
Mittlerweile durch die Apps wird fast für jeden Fuffi ein Antrag gestellt.
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Habe ich auch nichts dagegen. Hauptsache es geht mal irgendwas voran. Bei uns geht es übrigens erst ab 200 Euro.
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Über das BVA ist die 200€ Grenze zur Zeit ausgesetzt.
Finde nur das Schreiben nicht mehr.
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https://www.bva.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/040_Bagatellgrenze.html
Maximus:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 22.06.2025 09:18 ---Ergo: Es wird alsbald Bewegung ins Thema kommen - und sie wird danach nicht mehr abreissen, da wir davon ausgehen sollten, dass die angekündigten Entscheidungen deutlich ausfallen werden und dass im Anschluss das passiert, was der Berichterstatter in seiner Stellungnahme in Aussicht stellt, eine zügigere Entscheidung über die anhängigen Verfahren, deren Zahl mittlerweile auf über 60 angewachsen ist, sodass der Senat über genügend Möglichkeiten verfügen dürfte, das Thema regelmäßig auf die Tagesordnung zu setzen.
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Ich bin wirklich gespannt, wie der Bund auf die Entscheidung aus Karlsruhe reagieren wird ... insbesondere wenn Karlsruhe sich im Rahmen eines Obiter Dictum zum Partnereinkommen äußert. Wenn ich mich nicht irre, hat das obiter dictum keine rechtliche Bindungswirkung. Ich vermute daher, dass unser Dienstherr weiterhin mit dem Instrument "Partnereinkommen" ins Rennen gehen wird.
Mal sehen wann der neue Entwurf zum BBVangG kommt. Wenn die Regierung schlau ist, wird das BBVangG noch vor der Entscheidung aus Karslruhe durchgepeitscht und das BMI-Rundschreiben (kein Widerspruch erfordlich) aufgehoben.
emdy:
--- Zitat von: Maximus am 23.06.2025 11:48 ---...insbesondere wenn Karlsruhe sich im Rahmen eines Obiter Dictum zum Partnereinkommen äußert. Wenn ich mich nicht irre, hat das obiter dictum keine rechtliche Bindungswirkung.
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Die Grenze zwischen Obiter dictum und Ratio decidendi wird doch fließend sein. Das BVerfG hat selbst verlautbart, man wolle mit dem nächsten Beschluss möglichst viele Rechtsfragen (zu den Tricks der Besoldungsgesetzgeber) abarbeiten.
Ich sehe das Problem daher weniger in der Rechtskraft der Darlegungen zum Partnereinkommen, als darin, dass alles was aus Karlsruhe kommt, einfach weiter ignoriert werden wird. Solange es keine Pflicht zur allgemeinen rückwirkenden Behebung des Verfassungsverstoßes gibt bleibt das auch so, fürchte ich.
polente:
--- Zitat von: emdy am 23.06.2025 16:39 ---
--- Zitat von: Maximus am 23.06.2025 11:48 ---...insbesondere wenn Karlsruhe sich im Rahmen eines Obiter Dictum zum Partnereinkommen äußert. Wenn ich mich nicht irre, hat das obiter dictum keine rechtliche Bindungswirkung.
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Die Grenze zwischen Obiter dictum und Ratio decidendi wird doch fließend sein. Das BVerfG hat selbst verlautbart, man wolle mit dem nächsten Beschluss möglichst viele Rechtsfragen (zu den Tricks der Besoldungsgesetzgeber) abarbeiten.
Ich sehe das Problem daher weniger in der Rechtskraft der Darlegungen zum Partnereinkommen, als darin, dass alles was aus Karlsruhe kommt, einfach weiter ignoriert werden wird. Solange es keine Pflicht zur allgemeinen rückwirkenden Behebung des Verfassungsverstoßes gibt bleibt das auch so, fürchte ich.
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Gibt es zu der Verlautbarung eine Quelle?
emdy:
https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/bundesverfassungsgericht-antwortet-auf-sachstandsanfrage-des-dbb-sh/
Das Bundesverfassungsgericht widmet sich aktuell ausgewählten Pilotverfahren, die bereits die Revisionsinstanz durchlaufen haben bzw. möglichst viele Fragestellungen betreffen, um eine widerspruchsfreie Weiterentwicklung der Rechtsprechung zu gewährleisten. Man sei hier bereits weit fortgeschritten. Dabei wird in Aussicht gestellt, dass die übrigen Verfahren nachfolgend zügig entschieden werden.
Dem Bundesverfassungsgericht sei „schmerzlich bewusst“, dass die lange Wartezeit für die Betroffenen belastend und, gemessen am Gebot des effektiven Rechtsschutzes, „rechtfertigungsbedürftig“ sei. Aktuell würden personelle Ressourcen so weit wie möglich zu Bearbeitung der vorliegenden Verfahren eingesetzt.
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