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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Knecht:

--- Zitat von: emdy am 28.06.2025 07:17 ---
--- Zitat von: Knecht am 28.06.2025 07:01 ---Bitte noch irgendwo das Wort "Wertschätzung" einbauen.

--- End quote ---

Die Übertragung der Tarifeinigung ist sachgerecht und wichtig. Die Bundesbeamten erhalten damit die Wertschätzung, die sie verdienen. 🖕

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:D danke

GeBeamter:
Nicht zu vergessen, dass dieser Faden hier nur existiert, weil spätestens seit 2017 die Besoldungsgrundlage unzureichend ist, das BMI das seit 2021 auch eingesteht, die während Corona erfolgten Übertragungen der Tarifergebnisse WEIT hinter der Inflationsrate geblieben sind und gleichzeitig das Bürgergeld zwei Mal zum 12 bzw 15% angehoben wurde.

Knecht:

--- Zitat von: GeBeamter am 28.06.2025 08:19 ---Nicht zu vergessen, dass dieser Faden hier nur existiert, weil spätestens seit 2017 die Besoldungsgrundlage unzureichend ist, das BMI das seit 2021 auch eingesteht, die während Corona erfolgten Übertragungen der Tarifergebnisse WEIT hinter der Inflationsrate geblieben sind und gleichzeitig das Bürgergeld zwei Mal zum 12 bzw 15% angehoben wurde.

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Und trotz allem finden das laut BalBund nur wenige % bedenklich, medial werden wir geächtet und es gibt immer wieder Stimmen, die das gar nicht so schlimm finden (uns geht's ja noch gut), oder sich sogar eher überbezahlt fühlen. Ist schon verrückt, im absoluten Wortsinn.

SwenTanortsch:

--- Zitat von: GeBeamter am 28.06.2025 08:19 ---Nicht zu vergessen, dass dieser Faden hier nur existiert, weil spätestens seit 2017 die Besoldungsgrundlage unzureichend ist, das BMI das seit 2021 auch eingesteht, die während Corona erfolgten Übertragungen der Tarifergebnisse WEIT hinter der Inflationsrate geblieben sind und gleichzeitig das Bürgergeld zwei Mal zum 12 bzw 15% angehoben wurde.

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Tatsächlich müssen wir - denke ich - vielmehr davon ausgehen, dass sich die Bundesbesoldung seit spätestens 1994 regelmäßig als vollständig von der allgemeinen Lohnentwicklung darstellt, sodass sie seitdem augenscheinlich als verfassungswidrig zu gering zu betrachten sein dürfte, vgl. S. 7 f. unter: https://www.thueringer-beamtenbund.de/fileadmin/user_upload/www_thueringer-beamtenbund_de/pdf/2025/Schriftliche_Zusammenfassung_Teilnehmerunterlagen.pdf

lotsch:
Auswirkungen der Erhöhung des Mindestlohns auf den öffentlichen Dienst

In den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes war früher auch in der niedrigsten Entgeltgruppe und Entgeltstufe der Mindestlohn eingehalten. In den letzten Jahren galt dies durch die Steigerung des Mindestlohnes nicht mehr uneingeschränkt für die unteren Stufen der EG 1. Hier betrug z. B. das Stundenentgelt (TVöD) bei Zugrundelegung der durchschnittlichen Arbeitszeit von 169,57 Stunden/Monat bis zur Tarifanpassung im März 2024 in der Stufe 1 nur 11,89 Euro (2.015,52 Euro : 169,57) bzw. in der Stufe 2 12,08 Euro. Aufgrund der Tarifsteigerung ab März 2024 erreichte auch das niedrigste Entgelt der EG 1 Stufe 2 den Mindestlohn (13,89 Euro =2.355,52 Euro: 169,57 Stunden pro Monat).

Durch die TVöD-Tarifrunde 2025 steigt das Entgelt der EG 1 Stufe 2 ab dem 1.4.2025 auf 2.465,52 Euro und liegt mit 14,54 Euro über dem Mindestlohn.

In den unteren Entgeltgruppen und Stufen ist also stets zu prüfen, ob der gesetzliche Mindestlohn erreicht ist. Wenn dieser unterschritten wird, muss das Tabellenentgelt entsprechend aufgestockt werden.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/erhoehung-des-gesetzlichen-mindestlohns_150_655134.html

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