Ich habe ja seit dem Herbst des letzten Jahres wiederkehrend hervorgehoben, dass eine Entscheidung im ersten Quartal m.E. eher unwahrscheinlich sei, dass ich allerdings mit einer Entscheidung im zweiten oder dritten Quartal rechne, und zwar mit der Tendenz eher zum dritten Quaral, wobei dann davon auszugehen sein sollte, dass eine weitgehende Einigkeit im Senat über maßgebliche Fragen herrschen sollte. Wenn dem nicht so wäre, dann war ich davon ausgegangen, dass es ggf. auf unbestimmte Zeit länger dauern könnte, und zwar ggf. noch einmal deutlich länger. Ich denke, ich brauche die von mir dargelegten Beweggründe nicht noch einmal zu wiederholen.
Ich gehe nach wie vor davon aus, dass wir eine Entscheidung vor dem Ausscheiden des BVR Maidowski vorfinden werden, also im dritten Quartal. Von der Entscheidung bis zu ihrer Veröffentlichung wird's dann noch ein wenig dauern, da wir davon ausgehen dürfen, dass wir eine umfangreiche und darin inhaltlich komplexe Entscheidungsbegründung vorfinden werden. Die Entscheidungsbegründung, davon gehe ich nach wie vor aus, werden wir noch in diesem Jahr zu lesen bekommen.
Sowohl diesbezüglich als auch hinsichtlich der Frage, wie es danach weitergeht, gehe ich weiterhin davon aus - auch das habe ich in der Vergangenheit bereits begründet -, dass wir im Anschluss an die Veröffentlichung der angekündigten Entscheidungen eine in vielfacher Hinsicht neue Sachlage vorfinden werden. Der Senat wird seine Entscheidungen wie gehabt mit einer Frist versehen, bis wann der jeweilige Gesetzgeber eine verfassungskonforme Regelung zu erlassen hat. Bereits innerhalb dieses Zeitraums wird erhebliche Bewegung - und sei es zunächst nur in politisch und/oder medialen Debatten - in das Thema kommen. Sollten die drei Gesetzgeber innerhalb der vom Senat gesetzten Frist und auch die weiteren Gesetzgeber, die ja nach der Entscheidung alsbald in die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten tätig werden werden (also im Zeitraum bis vor dem Fristablauf), sich weiterhin nicht an maßgebliche entscheidungstragende Gründe gebunden sehen - an die sie sich nun auch verfassungsrechtlich gebunden sehen -, wird der Senat in die Interpretation des neuen Art. 94 Abs. 4 Satz 1 GG eintreten. Eventuell wird er damit auch schon in den angekündigten Entscheidungen beginnen (was erfreulich wäre, aber nur bedingt erwartbar ist). Sobald der Senat sich veranlasst sehen dürfte, den neu in das Grundgesetz eingeführten Art. 94 Abs. 4 Satz 1 interpretieren zu müssen, möchte ich nicht in der Haut der (Besoldungs-)Gesetzgeber stecken. Denn spätestens dann dürfte es für sie wirklich schwierig werden.
Ergo: Wir warten hier seit fast fünf Jahren auf die nächste Entscheidungsbegründung - mir kommt's da nun auf ein paar Monate mehr oder weniger auch nicht mehr an. Mit dem endenden Sommer wird bei mir die Spannung steigen, was wir alsbald konkret zu lesen bekommen werden. Das dürfte streckenweise sachlich komplexe Kost werden.