Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1954443 times)

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1680 am: 14.09.2022 17:16 »
Bei der WELT ist unter dem Titel "fatale Wegmarke" zum Bürgergeld zu lesen dass für die Berechnung des Regelsatzes künftig die bevorstehende Inflationsrate Richtschnur wird. Konsequent weitergedacht implementiert dies, über die 115 % Regel, die unmittelbare Umstellung unserer Besoldung auf das belgische System, welches automatisch bei Inflation die Besoldung erhöht. Verstehe ich das richtig?
Glaubst du echt, die haben dabei dran gedacht, das die Besoldung am Regelsatz gekoppelt ist? Da wird sich bei der Debatte keiner einen Kopf drum gemacht haben.
Bin mal gespannt was Verdi draus macht...

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1681 am: 14.09.2022 18:42 »
Die Besoldung muss dementsprechend dem Bürgergeld auch Neu angepasst werden. Das ist Herrn Lindner, Herrn Scholz und Herrn Heil vielleicht noch nicht bekannt, aber vielleicht sollten Sie Ihre Minsterialbeamten Ihnen das mal stecken.
Das ist besoldungstechnisch der totale Wahnsinn, man müsste fast 20% jede Besoldungsgruppe erhöhen + erhöhte Famileinzuschläge+REZ+erhöhte Pensionen!

Ich erwarte jetzt von Verdi und dem DBB ein sehr starkes Signal - "So Nicht"

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1682 am: 14.09.2022 18:55 »
Bei der WELT ist unter dem Titel "fatale Wegmarke" zum Bürgergeld zu lesen dass für die Berechnung des Regelsatzes künftig die bevorstehende Inflationsrate Richtschnur wird. Konsequent weitergedacht implementiert dies, über die 115 % Regel, die unmittelbare Umstellung unserer Besoldung auf das belgische System, welches automatisch bei Inflation die Besoldung erhöht. Verstehe ich das richtig?

Das verstehst du richtig. Das Vollzugsdefizit, also die Lücke zwischen gewährter und zu gewährender Alimentation wird immer größer.

Vermutlich wird das im BMI für Besoldungsrecht zuständige Referat D3 beauftragt, jedes Jahr einen neuen abstrusen Gesetzentwurf zu erarbeiten damit die Dauerschleife aus Klagen und Anpassungen nie aufhört.  :)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1683 am: 14.09.2022 19:08 »
Man müsste fast 20% jede Besoldungsgruppe erhöhen + erhöhte Famileinzuschläge+REZ+erhöhte Pensionen!

Ich erwarte jetzt von Verdi und dem DBB ein sehr starkes Signal - "So Nicht"

20% mehr? So nicht!  ;D ;D ;D

Mal im Ernst, Jahrzehnte versäumte Wohnraumpolitik haben eben ihren Preis. Die Kosten für das Dach über dem Kopf (welches wir auch Erwerblosen ermöglichen weil wir ein zivilisiertes Land sind) sind doch der Kostentreiber.

Und jetzt heult die Wirtschaft, sie könne nicht so viel zahlen, dass sich arbeiten lohnt. https://www.bild.de/politik/inland/politik-ausland/spd-attackiert-arbeitgeber-dann-zahlt-doch-mehr-lohn-81310480.bild.html

Tja, wenn nur noch Konzerne und private Geldgeier Wohnraum anbieten wird es halt teuer. Deutschland hat eine der niedrigsten Quoten, was privaten Immobilienbesitz angeht (europaweit).

Soldat1980

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1684 am: 14.09.2022 19:46 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/mahmut-oezdemir/fragen-antworten/gibt-es-bereits-einen-gesetzesentwurf-bzgl-verfassungskonformer-besoldung-fuer-die-bundesbeamten

@Swen: Ja ich weiß, warum sollte er auch schreiben, dass gerade kein Gesetzesentwurf geschrieben wird und dass der Bund nicht amtsangemessen alimentieren will.

Jetzt wo das Bürgergeld verabschiedet wurde, kann es ja sich ja wohl nur noch um wenige Tage handeln, bis was veröffentlicht wird. Schließlich wird ja wohl das neue Bürgergeld in der Berechnung berücksichtigt worden sein. Nicht das man dann schon wieder in Kürze nachbessern muss.

Was sagen denn unsere Mitarbeiter aus dem BMI dazu…klappt das noch wie angekündigt im September mit dem Gesetzesentwurf?

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1685 am: 14.09.2022 20:32 »
Was sagen denn unsere Mitarbeiter aus dem BMI dazu…klappt das noch wie angekündigt im September mit dem Gesetzesentwurf?

Schon wieder so eine Frage, bei der Kimonobaby vor Schreck von seiner Yogamatte rollt..oder eher vor Lachen.
Ein Blick ins Organigramm genügt, wo kein Staatssekretär für den Bereich D im BMI, da auch nichts, was ernsthaft im Haus diskutiert werden kann.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1686 am: 14.09.2022 20:45 »
Was sagen denn unsere Mitarbeiter aus dem BMI dazu…klappt das noch wie angekündigt im September mit dem Gesetzesentwurf?

Schon wieder so eine Frage, bei der Kimonobaby vor Schreck von seiner Yogamatte rollt..oder eher vor Lachen.
Ein Blick ins Organigramm genügt, wo kein Staatssekretär für den Bereich D im BMI, da auch nichts, was ernsthaft im Haus diskutiert werden kann.

Kann diese Funktion nicht auch ein parlamentarischer StS übernehmen? Lt. Organigramm wäre das ja Herr Saathoff?

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1687 am: 14.09.2022 21:32 »
Kann diese Funktion nicht auch ein parlamentarischer StS übernehmen? Lt. Organigramm wäre das ja Herr Saathoff?

Der Mann war bis zu seiner Berufung in den Bundestag im gehobenen Dienst tätig, letztes Amt A13g. Das ist als würde ich Kimombo bitten, den Entwurf zu bewilligen.

Er ist Diplom-Verwaltungswirt, kein Jurist und hatte nur in seiner ersten Dienststelle mit Beamtenbesoldung zu tun (der Zahlbarmachung). Ansonsten hat er seine Expertise im Bereich Energiepolitik, war hier in der letzten Legislatur auch Sprecher der SPD Fraktion im BT und ist einer der Russlandkenner der Partei.

Beantwortet das die Frage?

MasterOf

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« Antwort #1688 am: 14.09.2022 21:47 »
Kann diese Funktion nicht auch ein parlamentarischer StS übernehmen? Lt. Organigramm wäre das ja Herr Saathoff?

Der Mann war bis zu seiner Berufung in den Bundestag im gehobenen Dienst tätig, letztes Amt A13g. Das ist als würde ich Kimombo bitten, den Entwurf zu bewilligen.

Er ist Diplom-Verwaltungswirt, kein Jurist und hatte nur in seiner ersten Dienststelle mit Beamtenbesoldung zu tun (der Zahlbarmachung). Ansonsten hat er seine Expertise im Bereich Energiepolitik, war hier in der letzten Legislatur auch Sprecher der SPD Fraktion im BT und ist einer der Russlandkenner der Partei.

Beantwortet das die Frage?

Okay krass, damit hätte ich jetzt nicht gerechnet.
Trotzdem, ich bleib dabei, irgendwann muss doch was kommen. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

emdy

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« Antwort #1689 am: 14.09.2022 23:03 »
Kann diese Funktion nicht auch ein parlamentarischer StS übernehmen? Lt. Organigramm wäre das ja Herr Saathoff?

Der Mann war bis zu seiner Berufung in den Bundestag im gehobenen Dienst tätig, letztes Amt A13g. Er ist Diplom-Verwaltungswirt...

Beantwortet das die Frage?

Das beantwortet die Frage mit ja. Seit wann braucht man in leitender Position Expertise? Mir wird jeden Tag erklärt, dem sei nicht so.

Was rauchen die eigentlich? "Die Stelle ist vakant, mit einer Entscheidung ist bis auf Weiteres nicht zu rechnen." HALLO!!!???

Amtsschimmel

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« Antwort #1690 am: 14.09.2022 23:13 »
Kann diese Funktion nicht auch ein parlamentarischer StS übernehmen? Lt. Organigramm wäre das ja Herr Saathoff?

Der Mann war bis zu seiner Berufung in den Bundestag im gehobenen Dienst tätig, letztes Amt A13g. Er ist Diplom-Verwaltungswirt...

Beantwortet das die Frage?

Das beantwortet die Frage mit ja. Seit wann braucht man in leitender Position Expertise? Mir wird jeden Tag erklärt, dem sei nicht so.

Was rauchen die eigentlich? "Die Stelle ist vakant, mit einer Entscheidung ist bis auf Weiteres nicht zu rechnen." HALLO!!!???

Ich sehe das ähnlich. Frau Chebli ist auch nur Diplom-Politologin. Hätten wir bei ihrer Berufung niemals einen Entwurf erhalten, weil sie keine Juristin ist?

BalBund

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« Antwort #1691 am: 15.09.2022 00:20 »
Ich sehe das ähnlich. Frau Chebli ist auch nur Diplom-Politologin. Hätten wir bei ihrer Berufung niemals einen Entwurf erhalten, weil sie keine Juristin ist?

Die Frage muss anders lauten, nämlich: Bin ich zuständig?

ParlStS unterstützen die Ministerin bei der Kommunikation der Handlungen des BMI in den parlamentarischen Raum. Sie wirken nicht unmittelbar auf die Abteilungen ein, dafür sind die beamteten Kollegen zuständig.

Traut sich nun z.B. AL D oder UAL D nicht, den Entwurf ohne Mitzeichnung durch einen beamteten StS an die Hausleitung hochzugeben, dann hängt der Prozess dort so lange, bis er vom Büro der Ministerin ohne weitere Abstimmung abgefordert wird.

Erst danach arbeitet sich der ParlStS mit dem von Frau Ministerin freigegeben Entwurf in den Ressorts und falls mitbestimmungspflichtig auch an der Opposition wg. Bundesrat ab.

Wie hoch das Thema bei ihr im Kurs stand konnte man ja in der Haushaltsdebatte erkennen.

Kimonbo

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« Antwort #1692 am: 15.09.2022 05:28 »
Kann diese Funktion nicht auch ein parlamentarischer StS übernehmen? Lt. Organigramm wäre das ja Herr Saathoff?

Der Mann war bis zu seiner Berufung in den Bundestag im gehobenen Dienst tätig, letztes Amt A13g. Das ist als würde ich Kimombo bitten, den Entwurf zu bewilligen.

Er ist Diplom-Verwaltungswirt, kein Jurist und hatte nur in seiner ersten Dienststelle mit Beamtenbesoldung zu tun (der Zahlbarmachung). Ansonsten hat er seine Expertise im Bereich Energiepolitik, war hier in der letzten Legislatur auch Sprecher der SPD Fraktion im BT und ist einer der Russlandkenner der Partei.

Beantwortet das die Frage?

Hahaaaa ich lach mich schlapp, mit A13gD zum St! Da kann ich ja gleich Kanzlerin werden! großartig .

Bastel

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« Antwort #1693 am: 15.09.2022 06:28 »
Ich sehe das ähnlich. Frau Chebli ist auch nur Diplom-Politologin. Hätten wir bei ihrer Berufung niemals einen Entwurf erhalten, weil sie keine Juristin ist?

Die Frage muss anders lauten, nämlich: Bin ich zuständig?

ParlStS unterstützen die Ministerin bei der Kommunikation der Handlungen des BMI in den parlamentarischen Raum. Sie wirken nicht unmittelbar auf die Abteilungen ein, dafür sind die beamteten Kollegen zuständig.

Traut sich nun z.B. AL D oder UAL D nicht, den Entwurf ohne Mitzeichnung durch einen beamteten StS an die Hausleitung hochzugeben, dann hängt der Prozess dort so lange, bis er vom Büro der Ministerin ohne weitere Abstimmung abgefordert wird.

Erst danach arbeitet sich der ParlStS mit dem von Frau Ministerin freigegeben Entwurf in den Ressorts und falls mitbestimmungspflichtig auch an der Opposition wg. Bundesrat ab.

Wie hoch das Thema bei ihr im Kurs stand konnte man ja in der Haushaltsdebatte erkennen.

Also kommt dieses Jahr nichts mehr. Vielleicht ja 2023 oder 2024. Dann kratzt vielleicht auch bald der Single an der 115 Grenze ;D

Pendler1

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« Antwort #1694 am: 15.09.2022 12:24 »
Wenn man so sieht, was der Staat zurzeit an „Hilfs-, Unterstützungs-, Entlastungs- und Rettungspaketen“ raushaut, könnte einem schon schwindelig werden.

Ich denke mal, für Beamte wird es da ziemlich mau ausschauen. Naja, ein paar salbungsvolle Politikerreden halt: „Sicherheit des Arbeitsplatzes … ein nicht zu verachtendes Argument und blabla….“

Ansonsten, die Gerichte können Urteile zur Besoldung raushauen, soviel sie wollen. Und die Politik interessiert es halt nicht, oder sie bastelt irgendwelche z.B. „Nichtanwendungserlasse“ oder ähnliches.

Und unsere Beamtenvereine – DBB, VBOB und wie sie auch alle heißen – hilflos, bedeutungslos und wirkungslos.
Aber solange immer noch viele junge Leute in´s Beamtenverhältnis streben? Toll für die Politik, muss man ja nichts ändern/verbessern.