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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Bundi:
@ Maximus

Leider sehe ich das genauso. Ich bin gespannt sollte der Fall eintreten auf welche kreativen Ideen die Damen und Herren im BMI und den anderen zuständigen Stellen kommen werden um weiterhin eine aA wie sie hier lang und ausgiebig dargelegt und diskutiert wurde zu vermeiden. Ich vermag es ihnen nicht mal übel zu nehmen, ist doch nach meiner Meinung eines so sicher wie das Amen in der Kirche, sollte eine aA ala Dr Schwan oder Swen auch nur angedacht werden, dürfte der Shitstorm in unseren Medien gewaltig sein. Und ich mache mir nichts vor, das erste Ziel der Damen und Herren Politiker ist zunächst wiedergewählt zu werden. Dies dürfte in einem solchen Fall massiv gefährdet sein. Leider haben wir Beamten nicht die allergrößte Lobby. Ich hoffe ich sehe vielleicht zu schwarz und es kommt anders, aber in der Zwischenzeit fehlt mir der Glaube daran.
 Und wenn ich mir die mediale Arbeit der letzten Tage so betrachte, vermag ich mir nicht auszumalen was im Falle einer geplanten aA in unserer Medienlandschaft los sein wird. Auf die sachliche Berichterstattung bin ich mehr als gespannt.

Knecht:
Also mir persönlich wäre eine negative Berichterstattung herzlich egal.

Politik ist doch mittlerweile sowieso nur noch ein seelen- und gewissensloses Geschäft. Es gibt keine Moral mehr, Versprechen sind nichts wert und Rücktritte wurden gleich auch abgeschafft.

Ich sehe da kein mediales Problem, sie wollen die Kohle nur lieber anders verballern, am besten in die eigenen Ideologien oder Geldbeutel.

emdy:
Und wenn es das Wahlvieh für richtig hält, dann sollen sie das Beamtentum doch abschaffen (solange ich Bestandsschutz genieße).

Ich bin in den öffentlichen Dienst gegangen um meinen Beitrag zu einem funktionierenden Staat zu leisten, zu einem Land auf das man stolz sein kann. Leider scheint man als Beamter aber nur noch Fußabtreter für Akteure von innen und außen zu sein.

Freddy24:
Bei aller Liebe, lieber Swen, eine Person, die ungeborenem Leben das Menschsein und die Menschenwürde abspricht und dessen Vernichtung bedingungslos (bis zu welchem Monat?) straffrei stellen will, ist keine integre Juristin. Diese Person darf auf keinen Fall  Richterin am BVerfG werden. Diese Person hält übrigens entgegen der Entscheidung des BVerfG das Kopftuchverbot im Staatsdienst für verfassungswidrig. Ich bin dagegen, das extreme Ansichten in das BVerfG einziehen.

cyrix42:

--- Zitat von: Freddy24 am 12.07.2025 00:06 ---Bei aller Liebe, lieber Swen, eine Person, die ungeborenem Leben das Menschsein und die Menschenwürde abspricht und dessen Vernichtung bedingungslos (bis zu welchem Monat?) straffrei stellen will, ist keine integre Juristin.

--- End quote ---
Bei aller Liebe, lieber Freddy24, aber das ist bloß deine Meinung und hat nichts mit der juristischen Eignung der Kandidatin zu tun.

Man muss lernen, dass auch Richter_innen am Bundesverfassungsgericht ein anderes Weltbild als man selbst haben können. Ich weiß nicht, ob dieser Prozess bei dir schon abgeschlossen ist…


--- Zitat --- Diese Person darf auf keinen Fall  Richterin am BVerfG werden.

--- End quote ---

Warum? Weil sie nicht deiner Meinung ist? Bist du die einzige Person, die für diesen Job geeignet ist?


--- Zitat --- Diese Person hält übrigens entgegen der Entscheidung des BVerfG das Kopftuchverbot im Staatsdienst für verfassungswidrig. Ich bin dagegen, das extreme Ansichten in das BVerfG einziehen.

--- End quote ---

Du kannst dafür oder dagegen sein, was du willst. (Im Übrigen dürfte die Frage des Kopftuchverbots kaum geeignet sein, daran zu entscheiden, wie „extrem“ die Ansichten einer Person sind.) Relevant für die politische Beurteilung des Falls ist, dass die Unions-Abgeordneten den Koalitions-Kompromiss aufgekündigt haben. Das BVerfG soll gerade bewusst nicht parteipolitisches Organ sein. Gerade deshalb gibt es einerseits die vorgesehene Zwei-Drittel-Mehrheit bei der Wahl, aber eben auch andererseits den durch die Parteien ausgehandelten Schlüssel für das Vorschlagsrecht. Und hier haben schon immer alle relevanten Parteien auch Vorschläge der anderen Parteien, die nicht auf ihrer eigenen ideologischen Linie waren, mitgetragen. Es gibt keinen Grund, warum dies nun in diesem Fall anders sein sollte.

BTW: Auch wenn ich persönlich die Abwägungsfrage zwischen dem Selbstbestimmungsrecht einer Frau, medizinische Eingriffe an ihrem Körper selbst zu bestimmen, und dem Schutz des ungeborenen Lebens, wahrscheinlich anders bewerten würde als die Kandidatin; so what? Ich wüsste nicht eine von mir verschiedene Person, die immer meiner Meinung wäre. Relevant für die Frage, ob sie als Richterin geeignet wäre, ist doch ihre fachliche Expertise. Und die scheint ja ohne jeden Zweifel zu sein — wenn man diese doch sehr seltsame Geschichte rund um die Plagiatsbehauptung, die nicht mal vom „Plagjats-Jäger“, auf den man sich dabei bezieht, gestützt wird, ignoriert.

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