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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Knecht:

--- Zitat von: lotsch am 12.07.2025 09:20 ---Ich verstehe die Aufregung nicht. Die demokratisch Mehrheit, welche im GG für die Wahl vorgesehen ist, wurde nicht erreicht. Ich finde es fast lustig wie sich die Linke nun echauffiert. Sie sagen, so etwas darf nicht öffentlich debattiert werden. Natürlich muss soetwas öffentlich debattiert werden, und dann wird darüber nach dem GG abgestimmt.

--- End quote ---

Das ist ja auch immer das Argument wenn es gegen die AFD geht, von daher - joa!

Nach Übertragung des Tarifergebnisses kann es gerne auch wieder Neuwahlen geben. An die aA glaube ich sowieso nicht mehr.

A6 ist das neue A10:
Absolut lachhaft wie sich hier viele verhalten. Die Frau mag fachlich geeignet sein, aber das hat noch nie eine maßgebliche Rolle bei der Besetzung gespielt. Wer das glaubt, der glaubt an den Weihnachtsmann. Und wie manche sich hier zum Linksautoriären ethnisch moralischen Richter aufschwingen nur um einer ungeeigneten Unperson den Popo zu küssen ist schon sehr entlarvend. Gerne dürft ihr eurer Meinung sein. Bin mal gespannt was von euch geschrieben wird, (ach ne das kann ich sogar vorhersagen), wenn die AfD zum ersten Mal einen Richter bestellen wird. Gute Güte. Der Bundestag wird mit allen lauteren und unlauteren Mitteln versuchen diesen Kandidaten zu verhindern auch wenn dieser fachlich herausragend gewesen sein mag. Absolut lächerlich wie doppelmoralisch man sich hier anstellt.

A6 ist das neue A10:

--- Zitat von: emdy am 12.07.2025 09:43 ---Kennt man die Position von Brosius-Gersdorf zur amtsangemessenen Alimentation? Ich würde mir gerne selbst ein Bild davon machen, ob sie für das Amt geeignet ist. :P

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Die hat keine Position dazu. Wenn sie eine hätte wäre sie hier schon bezugsweise aufgrund der Relevanz erwähnt worden.

A6 ist das neue A10:

--- Zitat von: Freddy24 am 12.07.2025 00:06 ---Bei aller Liebe, lieber Swen, eine Person, die ungeborenem Leben das Menschsein und die Menschenwürde abspricht und dessen Vernichtung bedingungslos (bis zu welchem Monat?) straffrei stellen will, ist keine integre Juristin. Diese Person darf auf keinen Fall  Richterin am BVerfG werden. Diese Person hält übrigens entgegen der Entscheidung des BVerfG das Kopftuchverbot im Staatsdienst für verfassungswidrig. Ich bin dagegen, das extreme Ansichten in das BVerfG einziehen.

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Ebendies. Und noch weitere Kritik. Die Frau ist die Kumulation der falschen Politik der letzten Jahre in personam. Das polarisiert natürlich.

SwenTanortsch:

--- Zitat von: emdy am 12.07.2025 09:43 ---Kennt man die Position von Brosius-Gersdorf zur amtsangemessenen Alimentation? Ich würde mir gerne selbst ein Bild davon machen, ob sie für das Amt geeignet ist. :P

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Frau Brosius-Gersdorf werden enge Kontakte zu Andreas Voßkuhle nachgesagt, wiederkehrend wird sie gar als seine Schülerin und er als ihr Doktorvater bezeichnet, was ggf. darauf zurückzuführen ist, dass die SPD Andreas Voßkuhle als Kandidaten vorgeschlagen hat, nachdem Horst Dreier als Kandidat von der Union demontiert worden war. Horst Dreier war ihr Doktorvater, das Zweitgutachten hat mit Gert Nicolaysen ein ausgewiesener Wirtschafts- und Europarechtler übernommen. Die Arbeit selbst hatte die Deutsche Bundesbank und das Demokratieprinzip zum Thema. Liest man das Vorwort der Arbeit, steht dort auf der S. 8:

"Was schließlich die Widmung der Arbeit anbelangt, so sei an dieser Stelle nur das folgende gesagt: Die unermüdliche Diskussionsbereitschaft meines Ehemannes, die unermeßliche Hilfe selbst in Zeiten eigener starker Arbeitsbelastung, die liebevollen, aber eindringlichen Aufmunterungen und nicht zuletzt die Nachsicht im Hinblick auf die infolge zeitlicher Engpässe eingetretenen 'Anarchien jeder Art' haben maßgeblich dazu beigetragen, daß diese Arbeit zustande gekommen ist. Sein Anteil am Gelingen dieser Arbeit ist nicht hoch genug einzuschätzen."

Allein deswegen ist es bereits abwegig, im Falle der beiden an den von Stefan Weber dargestellten Textstellen von einem Plagiat zu sprechen, was er auch nicht macht: https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/ Denn es ist offensichtlich, dass beide in ihren jeweiligen Arbeiten Gedanken darstellen, die im von der Autorin genannten gemeinsamen Diskussionsprozess zustandegekommen sind, sodass die gemeinsam entwickelte Gedankenführung in ihren beiden Arbeiten eingeflossen sind. Nicht umsonst sind beide Arbeiten in enger Zeitfolge in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre erschienen. Auch das dürfte der Grund dafür sein, dass ebenfalls Stefan Weber nicht von einem Plagiat spricht. Wer also davon sprechen wollte, dass hier von einem der beiden - ggf. auch von beiden - plagiiert worden sei, sollte die Grundlage eines solchen Vorwurfs präzise herausarbeiten, also die undokumentierte Übernahme geistiger Leistung anderer bei einem der beiden oder gar beiden nachweisen.

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